Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur
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- Herbert Diefenbach
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1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur vorläufig - gültig ab Netzentgelte für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Tabelle 1: Entnahme mit Lastgangzählung Jahresleistungspreissystem < = h/a > h/a /kw /kw Mittelspannung 9,43 3,18 77,30 0,46 Umspannung MS/NS 7,31 4,58 121,82 0,00 Niederspannung 7,69 4,64 70,71 2,12 Entgelte zuzüglich Blindstrom (Tabelle 5), Konzessionsabgabe (Tabelle 6), Aufschlag gemäß KWK-Gesetz (Tabelle 7), 19 Abs. 2 StromNEV (Tabelle 8), 17f Abs. 5 EnWG (Preisblatt 9) und 18 AbLaV (Preisblatt 10). Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb inklusive Messung, sofern die Stadtwerke Schorndorf GmbH diese Leistung erbringt, erhoben. Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Lastgangmessung Tabelle 2a: Kleinkunden ohne Leistungsmessung Entgelt - netto Entgelt - brutto 4,44 5,28 Tabelle 2b: Nachtspeicherheizung Entgelt - netto Entgelt brutto 2,02 2,40 Tabelle 2c: Wärmepumpe Entgelt - netto Entgelt brutto 2,02 2,40 Entgelte zuzüglich Konzessionsabgabe (Tabelle 6), Aufschlag gemäß KWK-Gesetz (Tabelle 7), 19 Abs. 2 Strom- NEV (Tabelle 8), 17f Abs. 5 EnWG (Preisblatt 9) und 18 AbLaV (Preisblatt 10). Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb inklusive Messung, sofern die Stadtwerke Schorndorf GmbH diese Leistung erbringt, erhoben. Für die Netznutzung von Entnahmestellen ohne Lastgangzählung wird ein Arbeitsentgelt und Grundpreis berechnet. Der Netzbetreiber verwendet bei Zählpunkten in Niederspannung mit einer en Energieentnahme von bis zu kwh das synthetische Lastprofil an. Der Netzkunde zahlt für die Netznutzung zum Zwecke des Bezugs von elektrischer Energie aus dem Stromverteilungsnetz dem Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt. Das Netznutzungsentgelt bemisst sich nach der an der Anschlussstelle entnommenen Arbeit in kwh, dem Grundpreis, sowie nach dem zugeordneten Lastprofiltyp /5
2 Messstellenbetrieb für Entnahmestellen mit Lastgangmessung Tabelle 3: Messstellenbetrieb (inkl. Messung) /Jahr Mittelspannungs-Lastgangmessung netto 606,00 4-Quadranten-Messung brutto 721,14 Niederspannungs-Lastgangmessung netto 336,00 4-Quadranten-Messung brutto 399,84 Messstellenbetrieb für Entnahmestellen ohne Lastgangmessung Tabelle 4: Eintarifmessung Zweitarifmessung Zweitarifzähler Drehstrom mit Spitzenlastmessung* Prepaymentzähler Smart Meter ohne Wandler Smart Meter mit Wandler Ablesung und Abrechnung halb viertel monatlich halb viertel monatlich Messstellenbetrieb (inkl. Messung) /Jahr netto 10,20 brutto 12,14 netto 12,00 brutto 14,28 netto 15,60 brutto 18,56 netto 30,00 brutto 35,70 netto 21,60 brutto 25,70 netto 23,40 brutto 27,85 netto 27,00 brutto 32,13 netto 41,40 brutto 49,27 netto 237,00 brutto 282,03 netto 98,30 brutto 116,98 netto 60,00 brutto 71,40 netto 90,00 brutto 107,10 * Jährliche Bereitstellung der Monatsleistungsmaxima seitens des Netzbetreiber zum Nachweis des verminderten Konzessionsabgabesatzes (nach 2 (7) Konzessionsabgabenverordnung) /5
3 Blindarbeit Tabelle 5: Blindarbeit Entgelt - netto Entgelt - brutto für Blindarbeitet, die 50 % der Wirkarbeit überschreitet ct/kvarh 1,31 1,56 Bei Messeinrichtungen, die Blindarbeit erfassen, wird der Teil der Blindarbeit, der außerhalb der vertraglich festgelegten Grenzen gemessen wird, monatlich abgerechnet. Konzessionsabgabe Tabelle 6: Konzessionsabgabe Entgelt - netto Entgelt - brutto innerhalb Schwachlastzeit lt. 2 Abs. 2 Satz 1.a KAV 0,61 0,72 außerhalb Schwachlastzeit lt. 2 Abs. 2 Satz 1.b KAV bis Einwohner bis Einwohner 1,59 1,89 Sondervertragskunden lt. 2 Abs. 7 KAV 0,11 0,13 Konzessionsabgabe / Kommunalrabatt Gemäß Konzessionsabgabeverordnung (KAV) 3 Abs. 1 Nr. 1 gewähren wir für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Gemeinde. Aufschläge gemäß des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 26 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seiter der Übertragungsnetzbetreiber unter Tabelle 7: KWKG Entgelt - netto Entgelt - brutto /5
4 Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV für individuelle Netzentgelte Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 19 Abs. 2 StromNEV in Verbindung mit 26 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seiter der Übertragungsnetzbetreiber unter Tabelle 8: Entgelt - netto Entgelt - brutto Aufschläge gemäß 17f des Gesetz für die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) (Offshore-Haftungsumlage) Tabelle 9: Entgelt - netto Entgelt - brutto Aufschläge gemäß 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlagen für abschaltbare Lasten) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 18 Abs. 1 AbLaV in Verbindung mit 26 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seiter der Übertragungsnetzbetreiber unter Tabelle 10: abschaltbare Lasten Entgelt - netto Entgelt - brutto Letztverbraucher je Entnahmestelle /5
5 Berechnung von Mehr-/Mindermengen Die Mehr- und Mindermengenpreise werden monatsweise ermittelt. Die Entgelte finden Sie im Internet auf der Seite des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v.) unter Sonstige Entgelte Tabelle 11: Sonstige Entgelte Entgelt - netto Entgelt - brutto GSM-Modem /Jahr 36,00 42,84 Datenbereitstellung für Impulsweitergabe /Jahr 96,00 114,24 Stromwandler Mittelspannung /Jahr 300,00 357,00 Stromwandler Niederspannung /Jahr 30,00 35,70 Ablesung durch den Netzbetreiber /Stück 36,00 42,84 Tabelle 12: Unterbrechnung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Unterbrechung der Anschlussnutzung innerhalb der regulären Arbeitszeit Wiederherstellung der Anschlussnutzung innerhalb der regulären Arbeitszeit Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der Arbeitszeit Entgelt - netto Entgelt - brutto 90,00 107,10 90,00 107,10 nach Aufwand nach Aufwand Die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung ist gemäß der Anlage d Lieferantenrahmenvertrag abzuwickeln. Reservenetzkapazitäten Tabelle 13: Reservenetzkapazitäten Für die Bereitstellung von Reservenetzkapazitäten gelten folgende Preise: 0 bis 200 h/a 201 bis 400 h/a 401 bis 600 h/a Entnahmeebene /kwa /kwa /kwa Mittelspannungsnetz 29,40 35,28 41,16 Umspannung in Niederspannung 30,46 36,55 42,64 Niederspannungsnetz 64,11 76,93 89,75 Monatsleistungspreissystem Tabelle 14: Monatsleistungspreissystem pro kw und Monat Mittelspannungsnetz 12,88 0,46 Umspannung in Niederspannung 20,30 0,00 Niederspannungsnetz 11,79 2, /5
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