Jahresbenutzungsdauer bis einschl h Leistungspreis /kw/a. Arbeitspreis Ct/kWh
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- Thilo Keller
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1 Preisblatt 1 - Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme Strom mit Leistungsmessung der Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Entnahme aus Jahresbenutzungsdauer bis einschl h Leistungspreis Jahresbenutzungsdauer mehr als h Leistungspreis Mittelspannung (MSP) 15,70 4,36 111,95 0,51 Umspannung MSP/NSP 15,95 4,73 120,45 0,55 Niederspannung (NSP) 8,30 5,99 117,80 1,61 MSP mit Messung NSP 16,17 4,49 115,31 0,53
2 Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme Strom ohne Leistungsmessung der Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis 23,40 6,28 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung 2,30 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung Für Abnahmestellen der Gemeinde wird gemäß 3 KAV ein Nachlass von 10 % gewährt. 3,14
3 Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme Strom mit Leistungsmessung der Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Entnahme aus Leistungspreis /kw/monat Mittelspannung (MSP) 18,66 0,51 Umspannung MSP/NSP 20,08 0,55 Niederspannung (NSP) 19,63 1,61 MSP mit Messung NSP 19,22 0,53
4 Preisblatt 4 Entgelte für Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität der Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität Entnahme aus 0 bis 200 h/a Reservekapazität 200 h/a bis 400 h/a 400 h/a bis 600 h/a Mittelspannung (MSP) 39,16 46,99 54,82 Umspannung MSP/NSP 42,16 50,59 59,02 Niederspannung (NSP) 64,71 77,65 90,59 MSP mit Messung NSP 40,43 48,52 56,61
5 Preisblatt 5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Strom Messeinrichtungen der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung V e r r e c h n u n g s p r e i s e j e Z ä h l p u n k t e m i t L e i s t u n g s m e s s u n g Messung Messstellenbetrieb Messung gesamt Abrechnung Messung mittelspannungsseitig 226,80 871, ,00 244,20 1) Messung niederspannungsseitig 226,80 570,24 797,04 244,20 1) 1) Beinhaltet 12 Abrechnungen je Jahr, für jede weitere Abrechnung 20,35 V e r r e c h n u n g s p r e i s e j e Z ä h l p u n k t e o h n e L e i s t u n g s m e s s u n g 3 ) Kundengruppe Messung Messstellenbetrieb Messung gesamt Abrechnung Dreh-/Wechselstrom-Eintarif-/ Zweitarifzähler 4,44 15,84 20,28 10,68 2) Smart Meter 0,00 73,56 73,56 10,68 2) Zuschlag Chipkartenzähler 60,00 60,00 Wandlersatz 33,00 33,00 2) Beinhaltet 1 Abrechnungen je Jahr, für jede weitere Abrechnung 10,68 3 ) Für Abnahmestellen der Gemeinde wird gemäß 3 KAV ein Nachlass von 10 % gewährt.
6 Preisblatt 6 - Entgelte für Blindstrom der Entgelte für Blindstrom Bezug induktiver Blindarbeit (HT) 50 % der Wirkarbeit (HT) (bei Leistungsmessung) 1) Bezug induktiver Blindarbeit (NT) 50 % der Wirkarbeit (NT) (bei Leistungsmessung) 2) 0,97 Ct/kvarh 0,25 Ct/kvarh 1) Hochtarifzeit (HT) (Montag Freitag: 06:00 22:00 Uhr und Samstag: 06:00 13:00 Uhr) 2) Niedertarifzeit (NT) (Zeit außerhalb der Hochtarifzeit)
7 Preisblatt 7 Individuelle Netzentgelte nach 19 StromNEV der Die hat keine individuellen Netzentgelte.
8 Preisblatt 8 - Sonstige Entgelte der Sonstige Entgelte K o n z e s s i o n s a b g a b e 1) Entnahmen > 30 kw und > kwh/a Entnahmen 30 kw oder kwh/a Schwachlasttarif 0,11 1,32 0,61 U m l a g e n a c h K W K - G e s e t z 2 ) für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a Abnahmestellen > kwh/a (Kunden mit Stromkosten > 4 % des Umsatzes für Mengen > kwh/a) 0,126 0,060 0,025 U m l a g e n a c h 1 9 A b s. 2 S t r o m N E V 3 ) für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a Abnahmestellen > kwh/a (Kunden mit Stromkosten > 4 % des Umsatzes für Mengen > kwh/a) 0,329 0,050 0,025 U m l a g e n a c h 1 7 f E n W G O f f s h o r e - H a f t u n g s u m l a g e 4 ) für die jeweils ersten kwh/a je Abnahmestelle Abnahmestellen > kwh/a für Mengen > kwh/a Abnahmestellen > kwh/a (Kunden mit Stromkosten > 4 % des Umsatzes für Mengen > kwh/a) 0,250 0,050 0,025 1 ) gem. Konzessionsabgabenverordung 2) gem. KWK-Gesetz 3) Die 19 StromNEV-Umlagen für 2012 werden ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Die Bundesnetzagentur hat dazu mit Datum (Aktenzeichen BK ) eine entsprechende Festlegung erlassen. 4) Durch die Bundesregierung wurde eine neue Rechtsverordnung zu abschaltbaren Lasten verabschiedet, welche ab gilt. Die sich daraus ergebenden Kosten sollen in Form einer Umlage durch die Übertragungs auf die Verteilnetzbetreiber gewälzt werden.
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