Preisblatt für den Netzzugang Strom
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- Simon Seidel
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1 Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: , gültig ab ) der Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an. 1. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): 1.1 Netzentgelte Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw u. Jahr /kw u. Jahr Mittelspannungsnetz 11,02 2,70 65,82 0,51 Umspannung MS/NS 18,83 2,31 69,69 0,28 Niederspannungsnetz 23,97 3,82 71,33 1, sentgelt spreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 190,12 / Jahr Karlstadt Seite 1 von 5 Stand:
2 1.3 Preise für Messstellenbetrieb Messebene Messstellenbetrieb Mittelspannung 392,68 Niederspannung 229, Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Messebene Messdienstleistung Mittelspannung 270,82 Niederspannung (X) 270,82 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 3 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. 2. Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): 2.1 Netzentgelte Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 14,67 4,77 Netzentgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Grundpreis Arbeitspreis Niederspannungsnetz 14,67 2, sentgelte Die der Netzentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche der Netznutzung setzt eine entsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 12,67 25,34 50,68 152,04 Zweitarifzähler 13,73 27,46 54,92 164,76 Smart Meter 21,12 42,24 84,48 253, Karlstadt Seite 2 von 5 Stand:
3 2.3 Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 6,54 Zweitarifzähler 13,09 Smart Meter 58,90 Wandler 19,63 Schaltgerät 9, Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 3,52 7,04 14,08 42,24 Zweitarifzähler 5,42 10,84 21,68 65,04 Smart Meter 3,52 7,04 14,08 42, Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. 3. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den Netzentgelten abgegolten. 4. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittelund Niederspannungsnetz wird ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,50 Ct/kvarh Karlstadt Seite 3 von 5 Stand:
4 5. Sonderleistungen Sonderleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Basis hierfür ist der Verrechnungsstundensatz des Netzbetreibers. Verrechnungssatz je Monteurstunde 61 / Stunde Unter anderem sind folgende Leistungen kostenpflichtig: - Zusätzliche Zählerablesung auf Anforderung Berechtigter i. d. R. Lieferant; - Datenbeschaffung, z. B. bei Ausfall des Telefonanschlusses des Anschlussnutzers bzw. Anschlussnehmers, verursacht durch Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer; - Einrichtung einer weiteren -Adresse für den Datenversand; - zusätzliche Datenbereitstellung, z. B. historische Lastgänge; 6. Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben. A, B, C (<= kwh/a) 0,178 B-Anteil (> kwh/a) 0,055 C-Anteil (> kwh/a) 0, Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) wird in folgender Höhe erhoben. Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,11 0,61 Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV in Gemeinden bis Einwohner 1, Karlstadt Seite 4 von 5 Stand:
5 8. 19 StromNEV-Umlage Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: A (<= kwh/a) 0,092 A+ ( kwh/a) 0,482 A++ ( kwh/a)* 0,532 B -Anteil (> kwh/a) 0,050 C -Anteil (> kwh/a) 0,025 * entsprechen der Letztverbraucherkategorisierung von C (Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben) 9. Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höher erhoben: A, B, C (<= kwh/a) 0,250 B-Anteil (> kwh/a) 0,050 C-Anteil (> kwh/a) 0, Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben: Ohne 0,009 Karlstadt, Karlstadt Seite 5 von 5 Stand:
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