Preissystem für die Nutzung von Strom Preisblatt ab
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- Kurt Koenig
- vor 6 Jahren
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1 system für die Nutzung von Strom In unseren Netznutzungspreisen sind enthalten: Die Netzinfrastruktur, das heißt die Bereitstellung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren und weiteren Betriebsmitteln des Verteilnetzes. Die Kosten für das vorgelagerte Netz, das heißt die Kosten die die e.wa riss Netze GmbH an den vorgelagerten Netzbetreiber Netze BW GmbH entrichtet. Die Systemdienstleistungen, das heißt Dienstleistungen, die zur Verteilung des Stromes notwendig sind und die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Stromversorger bestimmen. Die elektrischen Verluste, das heißt die beim Transport von Strom entstehenden Verluste bis zur Entnahmestelle des Kunden. Entgelte für dezentrale Einspeisung, das heißt die den Betreibern dezentraler Versorgungsanlagen vergüteten Entgelte. Weiterhin werden der Netznutzung zusätzliche, nicht vom Netzbetreiber festgelegte, bestandteile zugerechnet: Konzessionsabgabe: Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. In der Regel handelt es sich dabei um die in der Konzessionsabgabenverordnung aufgeführten Höchstsätze. Netzgutschrift für Einspeiser: Die e.wa riss Netze GmbH zahlt an dezentrale Einspeiser ein Entgelt gemäß 18 StromNEV. EEG-Einspeiser und Einspeiser, die ein Entgelt nach 4 Abs. 3 Satz 1 KWK-G vereinbart haben, erhalten keine Vergütung. Dezentrale Einspeiser ohne Lastgangmessung erhalten nur ein Entgelt für die eingespeiste Arbeit, jedoch kein Entgelt für die eingespeiste Leistung. Mehr-/Mindermengen gemäß 13 Abs. 3 StromNZV für SLP- und TLP-Entnahmestellen gemäß den en der Netze BW GmbH. Aufschlag gemäß KWK-Gesetz Umlage nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV Umlage nach 17f EnWG Offshore Haftungsumlage Umlage nach $ 18 Abs. 1 AbLaV Alle e sind, soweit nicht anders angegeben, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV werden die Netzentgelte für den kommunalen Eigenverbrauch der Gemeinde um 10 % reduziert. Höhe der Konzessionsabgaben im Netzgebiet (gemäß 2 KAV) Bei der Entnahme von Tarifkunden Gemeinden bis Einwohner Gemeinden bis Einwohner 1,32 Ct/kWh 1,59 Ct/kWh Bei der Entnahme von Tarifkunden in der Schwachlastzeit 0,61 Ct/kWh Bei der Entnahme von Sondervertragskunden ¹) ²) 0,11 Ct/kWh ¹) Letztverbraucher mit Entnahme auf dem Niederspannungsnetz, die nicht in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres eine Leistung von 30 kw überschreiten und deren Jahresverbrauch nicht mindestens kwh beträgt, gelten im Sinne der KAV nicht als Sondervertragskunden. ²) Liegt der durchschnittliche Bezugspreis je Kilowattstunde inklusive Steuern und Abgaben, jedoch ohne Umsatzsteuer bei Letztverbrauchern unter dem Grenzpreis, ist keine Konzessionsabgabe zu entrichten. Maßgeblich sind vom statistischen Bundesamt jeweils für das vorletzte Kalenderjahr veröffentlichten Durchschnittserlöse ohne Umsatzsteuer. blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Stand 12/2016
2 blatt bei Kunden mit registrierter Lastgangzählung Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung Jahrespreise Entnahmestelle Leistungspreis pro Jahr ( /kw) Jahresbenutzungsdauer < h/a Arbeitspreis Ct/kWh Leistungspreis pro Jahr ( /kw) Jahresbenutzungsdauer > h/a Mittelspannungsnetz 11,92 3,30 84,44 0,40 Umspannung zur Niederspannung 13,75 3,38 82,66 0,63 Niederspannungsnetz 17,73 3,52 77,30 1,14 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV. Arbeitspreis Ct/kWh Hinzu kommen die Entgelte für Abrechnung und die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben sofern die e.wa riss Netze diese Leistungen erbringt. Netznutzungsentgelt für Kunden mit Lastgangmessung Monatspreissystem Entnahmestelle Leistungspreis pro Monat ( /kw) Arbeitspreis Ct/kWh Mittelspannungsnetz 14,07 0,40 Umspannung zur Niederspannung 13,78 0,63 Niederspannungsnetz 12,88 1,14 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV. Hinzu kommen die Entgelte für Abrechnung und die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben sofern die e.wa riss Netze diese Leistungen erbringt. Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der Entnahmestelle von der Zählung Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformationsverluste um 1,3 %. Blindstrom Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum 0,92 (Ct/kVarh) blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 2 von 11
3 blatt für Reservenetzkapazität für Kunden mit Eigenerzeugung Kunden mit Eigenerzeugung können für den Ausfall ihrer Eigenerzeugungsanlagen eine Netzreservekapazität bestellen. Die Abrechnung der Inanspruchnahme von Netzreservekapazität erfolgt entsprechend der im Kommentarband zur Umsetzung der Verbändervereinbarung (VVII+) getroffenen Festlegungen. Einzelheiten werden mit Abschluss des Netznutzungsvertrags geregelt. Entnahmestelle Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität* h/a ( /kwa) h/a ( /kwa) h/a ( /kwa) Mittelspannungsnetz 29,81 35,77 41,73 Umspannung zur Niederspannung 34,38 41,25 48,13 Niederspannungsnetz 44,32 53,18 62,05 * Bei Inanspruchnahme der Reservenetzkapazität über 200 h/a bzw. 400 h/a erfolgt die Abrechnung über den Gesamtzeitraum gemäß der sich neu ergebenden stufe. Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt nach dem normalen blatt berechnet. In den Entgelten für Netzreservekapazität ist auch das Netzentgelt (ohne Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV) für die Arbeit während der Inanspruchnahmezeit enthalten. Aufschlag bei Abweichung der Spannungsebene der Entnahmestelle von der Zählung Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformationsverluste um 1,3 %. Blindstrom Entgelt fällt an, wenn Blindarbeit >50% der gelieferten Wirkarbeit in einem Abrechnungszeitraum 0,92 (Ct/kVarh) blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 3 von 11
4 blatt für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung - Belieferung erfolgt mittels synthetischer Lastprofile Netznutzungsentgelt Art Grundpreis Netto ( /Jahr) Arbeitspreis netto (Ct/kWh) Kunde im Niederspanungsnetz ohne Lastgangzählung 12,84 5,02 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen 6,42 2,51 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Elektro-Wärmepumpen) 6,42 2,51 Ladestationen Elektromobile 6,42 2,51 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, KWK-Gesetz, 17f Abs. 5 EnWG und 18 AbLaV. Hinzu kommen die Entgelte für Abrechnung und die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben sofern die e.wa riss Netze diese Leistungen erbringt. blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 4 von 11
5 blatt für Messstellenbetrieb incl. Messung Netznutzungsentgelt Messstellenbetrieb inkl. monatlicher Messung für Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle mit Lastgangmessung Mittelspannungsnetz Lastgangzählung ¹) Messung je Übergabe einer Spannungsebene Niederspannungsnetz Lastgangzählung ¹) Messung je Übergabe einer Spannungsebene Messstellenbetrieb Jahrespreis ( /Jahr) 459,42 333,18 GSM-Modem 180,00 Abschlag MS-Wandlersatz 144,24 Abschlag NS-Wandlersatz 18,00 Impulsweitergabe pro Kunde bis 4 Kontakte 55,00 Bei leistungsgemessenen Kunden sind 12 Vorgänge (Messungen) im Jahrespreis enthalten. Netznutzungsentgelt Messstellenbetrieb inkl. jährlicher Messung für Kunden ohne Leistungsmessung Entnahmestelle ohne Lastgangmessung Messstellenbetrieb Jahrespreis ( /Jahr) Zusatzmessung *) ( /pro Messung) Niederspannungsnetz ) 9,27 2,25 Eintarifzähler ² Niederspannungsnetz ) 13,05 2,25 Zweitarifzähler ² Basiszähler 44,04 2,25 I-Wandler **) 18,00 Tarifschaltuhr 9,60 Impulsweitergabe pro Kunde bis 4 Kontakte 55,00 *) Auf Wunsch des Kunden kann eine Messung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen. Dadurch erhöht sich das MSB-Entgelt um die Anzahl der Zusatzmessungen. **) I-Wandler = Wandlersatz Ein Wandlersatz besteht in der Niederspannung aus Stromwandlern und in der Mittelspannung aus Spannungs- und Stromwandlern. Bei nicht leistungsgemessenen Kunden ist im MSB standardmäßig ein Messentgelt pro Jahr enthalten. Im Leistungsumfang sind enthalten: ¹) Lastgangzähler mit Messwandlern, Messdatenerfassung auf 1/4h-Basis, Fernübertragung der Messdaten über kundeneigenen Telefon-Festnetzanschluss, Datenaufbereitung, tägliche Datenbereitstellung an 1. Adresse per ; Abrechnung der Netznutzung je Spannungsebene ²) Zähldatenerfassung und -aufbereitung, jährliche Datenbereitstellung, Abrechnung der Netznutzung blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 5 von 11
6 blatt für Zuschläge auf Grund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK-G) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 26 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Kategorien (alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher) Nichtprivilegierte Letztverbräuche 0,438 Ct/kWh Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. 1 KWKG Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 Satz 1 KWKG (a.f.)für das Kalenderjahr 2016 bestand) 0,438 Ct/kWh 0,080 Ct/kWh Übergangsbestimmung nach 36 Abs. 3 Nr. 1 KWKG Letztverbrauch <= kwh pro Jahr und Abnahmestelle Letztverbrauch, der über kwh pro Jahr und Abnahmestelle hinausgeht (sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 Satz 1 KWKG (a.f.)für das Kalenderjahr 2016 bestand) e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl. Umsatzsteuer. 0,438 Ct/kWh 0,060 Ct/kWh blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 6 von 11
7 blatt für Aufschläge aufgrund individueller Netzentgelte nach 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zur Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 19 Abs. 2 StromNEV in Verbindung mit 26 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbrauch <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) 0,388 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch, <= kwh/a und Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,388 Ct/kWh 0,050 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch, <= kwh/a und Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes - (Endverbrauchskategorie C) e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl. Umsatzsteuer. 0,388 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 7 von 11
8 blatt für Aufschläge aufgrund 17f des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG-Novelle) (Offshore-Haftungsumlage) Die Netzbetreiber sind nach 17f Abs. 5 EnWG berechtigt die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Die Ermittlung der Aufschläge auf die Netzentgelte basiert zum einen auf den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr Zum anderen basiert die Ermittlung der Aufschläge auf der Differenz zwischen den tatsächlich wälzbaren Kosten des Jahres 2015 und den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks für das Jahr Die Prognose wurde auf Basis eines komplexen, eigens entwickelten und wissenschaftlich begleiteten Simulationsmodells vorgenommen. Die Kosten wurden von den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH durch Wirtschaftsprüferbescheinigungen testiert. Weitere Ausführungen finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Letztverbrauchergruppen / Endverbrauchskategorien Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschließlich kwh/a) Letztverbrauch <= kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) -0,028 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch <= kwh/ar und Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) -0,028 Ct/kWh 0,038 Ct/kWh Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Letztverbrauch <= kwh/a und Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht; nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) e sind Bestandteil des Netznutzungsentgelts für Letztverbraucher zzgl. Umsatzsteuer. -0,028 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 8 von 11
9 blatt für Aufschläge aufgrund 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (Umlage für abschaltbare Lasten) Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 18 Abs. 1 AbLaV in Verbindung mit 26 KWKG. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter Letztverbraucher Letztverbrauch je Entnahmestelle 0,006 Ct/kWh blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 9 von 11
10 Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengenpreise werden monatsweise ermittelt und gelten jeweils ab dem 06. Werktag eines Monats bis zum 05. Werktag des darauffolgenden Monats. Die aktuellen Entgelte finden Sie im Internet auf der Seite des BDEW unter blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 10 von 11
11 blatt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten Für jeden Einsatz eines Beauftragten der e.wa riss Netze GmbH Entgelte in (netto) Entgelte in (brutto) Unterbrechung der Anschlussnutzung 36,00 42,84 Wiederherstellung der Anschlussnutzung innerhalb der regulären Arbeitszeit 36,00 42,84 Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der regulären Arbeitszeit nach Aufwand Vorgenannte Entgelte sind ausschließlich in der Netzebene Niederspannung gültig. Netzsperrungen wie z.b. Dachständersperrungen sowie Sperrungen in anderen Netzebenen werden individuell abgewickelt und nach Aufwand in Rechnung gestellt. Über eine individuelle Abwicklung der Unterbrechung informiert die e.wa riss Netze GmbH vorab den beauftragten Lieferanten. blatt Strom e.wa riss Netze GmbH Seite 11 von 11
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