Ergänzende Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

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1 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012 (BDEW) -

2 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - Inhaltsverzeichnis zu 1 zu 2 Geltungsbereich...3 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte...3 zu 3 Inbetriebsetzung/Wiederinbetriebsetzung der elektrischen Anlage...3 zu 4 zu 5 Plombenverschlüsse...4 Netzanschluss (Hausanschluss)...4 zu 6 Hauptstromversorgung... 6 zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze...6 zu 9 Steuerung und Datenübertragung...7 zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen...7 zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen...8 zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb...8 Seite 2

3 zu 1 Geltungsbereich Diese Hinweise stehen im Zusammenhang mit der TAB NS Nord 2012 (in der Form des vom BDEW veröffentlichten Landesgruppen-Musterwortlautes). Die Umsetzung der Anforderungen in der TAB NS Nord 2012 (im folgenden TAB 2012) wird in dieser Unterlage näher beschrieben. zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Die Anmeldung zum Anschluss an das Netz der Harz Energie Netz GmbH, im folgenden NB (Netzbetreiber) genannt, erfolgt schriftlich über die Hauptverwaltung, Lasfelder Str. 10, Osterode am Harz. Vordrucke zur Anmeldung eines Netzanschlusses sowie zur zusätzlichen Datenerfassung stehen im Internetauftritt unter als Download zur Verfügung. Für einen vorübergehenden Anschluss ist eine getrennte Anmeldung durchzuführen. Um die Interessen des Anschlussnehmers für die Herstellung des Netzanschlusses entsprechend 6 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu berücksichtigen und um den Anschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, ist dem NB ein Lageplan (Maßstab 1:1000, z. B. Kopie aus dem Bauantrag), ein Grundriss des Gebäudes (Maßstab 1:100, z. B. Kellergeschoss) mit eingezeichnetem gewünschten Anbringungsort für Netzanschluss und Zählerplatz vorzulegen. Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 13 der TAB 2012 sind der Anmeldung beizufügen. Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen. zu 3 Inbetriebsetzung / Wiederinbetriebsetzung der elektrischen Anlage Die Vordrucke des NB zur Fertigstellung/Inbetriebsetzung (gemäß 14 NAV Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ) stehen im Internetauftritt unter als Download zur Verfügung. Für die Inbetriebsetzung muss die rechtsverbindliche unterschriebene Fertigmeldung des zugelassenen Errichters vorliegen. Seite 3

4 Zur Inbetriebsetzung muss der Errichter oder dessen Bevollmächtigter anwesend sein. Zur Vermeidung vor unbefugter Inbetriebsetzung wird an der Trennvorrichtung nach Abschnitt 7.2 ein Hinweis angebracht. zu 4 Plombenverschlüsse Das Plombierverfahren ist mit dem NB vorab zu klären. zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Vorraussetzungen nach DIN VDE zu erfüllen: Auf brennbaren Wänden, z. B. Holzwänden, blechbekleideten Holzwänden, Gipskartonwänden muss das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte mit 20 mm Dicke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Ist die Montage innerhalb des Gebäudes nicht möglich, ist Abschnitt 5.3 der TAB 2012 anzuwenden. Für den Schutzpotentialausgleich ist der Anschluss des Fundamenterders nach DIN an die Haupterdungsschiene in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten anzuordnen. Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Bei Belegung des Hausanschlussraumes mit Anschluss- und Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breite mindestens 1,50 m; bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m. Er ist vorzusehen in Gebäuden mit mehr als fünf Anschlussnutzern. Eine Hausanschlusswand ist eine Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungen sowie Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie ist vorgesehen für Gebäude mit bis zu fünf Anschlussnutzern. Eine Hausanschlussnische (z. B. in nicht unterkellerten Einfamilienhäusern) ist eine bauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist sowie der Aufnahme der erforderlichen Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Seite 4

5 Hausanschlusskasten In der Regel wird der Hausanschluss an einem Hausanschlusskasten übergeben. Unter Abstimmung mit dem NB ist in einigen Netzgebieten der Anschluss des Niederspannungshausanschlusskabels direkt auf das Sammelschienensystem des Verteilerschrankes möglich. Gemeinsamer Hausanschluss mehrerer Häuser über verschiedene Grundstücke Hier wird eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle betroffenen Grundstücke zu Gunsten des NB gefordert. Grunddienstbarkeitsformulare werden mit dem Angebot zugeschickt und müssen zur Auftragserteilung unterschrieben beim NB vorliegen. Die Eintragungskosten trägt der Anschlussnehmer. Hausanschluss in hochwassergefährdeten Gebieten In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser) dem NB mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskasten und Zählerschrank gewählt werden kann. Hausanschluss in Zählerschränken und Zähleranschlusssäulen Einzelheiten sind der Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien zu entnehmen. Kabelhausanschluss Verlegetiefe Bei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindesttiefe unter der Geländeoberfläche von 0,6 m einzuhalten, geringere Tiefen sind mit dem NB abzustimmen. Neben der Einzeleinführung kann auf Kundenwunsch auch die Mehrspartenhauseinführung eingesetzt werden, die zusätzlichen Kosten trägt der Kunde. Die Verlegetiefe richtet sich hier nach der Sparte mit der größten Tiefe. Kabelhausanschluss, Gebäudedurchführung Hierzu hat möglichst frühzeitig (Planungsphase vor Baubeginn) eine Abstimmung über die Art, den Ort und den Durchmesser des Schutzrohres der Hauseinführung mit dem NB zu erfolgen. Der NB gewährleistet nur eine wasserdichte Einführung bei von Ihm gelieferten Hauseinführungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die Wasserdichtigkeit zwischen Kabel und Schutzrohr der Hauseinführung. Für die fachgerechte Installation der Hauseinführung im Mauerwerk ist der Errichter des Gebäudes Seite 5

6 zuständig. Ebenfalls ist der Errichter für die Wasser- und Gasdichtigkeit zwischen Gebäudewand und Einführung verantwortlich. zu 6 Hauptstromversorgung Dimensionierung der Hauptstromversorgung (Hauptleitung) nach DIN Anzahl der Wohnungen Zulässige Belastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung (A) Tabelle: Anlagen ohne elektrische Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen Zulässige Belastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung (A) Tabelle: Anlagen mit elektrischer Warmwasserbereitung Hauptleitungsverlängerung Der Spannungsfall gemäß Abschnitt der TAB 2012 ist einzuhalten. Die Verlängerung vorhandener Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Für die Ausführung der Zählerplätze gilt Punkt 4.2 der VDE -AR-N Seite 6

7 Einzelheiten über die Ausstattung der Zählerschränke sind dem Beiblatt zu TAB NS Nord 2012 zu entnehmen. Ausführung der Zählerplätze und Zählerplatzflächen mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) Um diskriminierungsfrei für Netz- und Messstellenbetreiber den Einsatz der auf dem Markt befindlichen Mess- und Steuereinrichtungen zu ermöglichen, sind nur Zählerplatzflächen gemäß Punkt 4.2 der VDE-AR-N 4101 mit Drei-Punkt-Befestigung im Netzgebiet des NB zulässig. Wandlermessung (halbindirekte Messungen) Anlagen die einen regelmäßigen Betriebsstrom von weniger als 100 A aufweisen, können mit einer direkten Messung betrieben werden. Der Betriebsstrom zwischen 63 A und 100 A ist auf der Anmeldung zum Netzanschluss anzugeben. Bei regelmäßiger Überschreitung des Betriebsstromes von 100 A oder in Anlagen bei denen in monatlichen Abständen mit einer kurzfristigen Überschreitung zu rechnen ist, wird eine Wandlermessung vorgeschrieben. Selektivität der Trennvorrichtung Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die in der VDE-AR-N 4101 unter Punkt 4.5 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit dem NB möglich. zu 9 Steuerung und Datenübertragung Die Einrichtungen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen sind entsprechend den Schaltbildern des NB anzuschließen. zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Einzelheiten können der VDE-AR-N 4102 entnommen werden. Seite 7

8 zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Der NB erteilt Auskunft über das örtlich vorhandene Netzsystem. In der Regel findet das TN-System Anwendung. Schutzpotentialausgleich im TN-System: Bei Verwendung von Hausanschluss- bzw. Zähleranschlusssäulen erfolgt die Verbindung zur Haupterdungsschiene an der ersten PEN-Klemme im Gebäude. Überspannungsableiter Überspannungsableiter im plombierbaren Teil der Kundenanlage sind durch den Errichter anmeldepflichtig. zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Die in den TAB 2012 genannten Richtlinien, Formulare zur Anmeldung, Datenerfassung und Inbetriebsetzung sowie weitere Informationen stehen im Internet unter als Download zur Verfügung Seite 8

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