Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016

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1 Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 mit ergänzenden Anschlussbedingungen der LSW Netz GmbH & Co. KG BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Landesgruppe Norddeutschland und Landesgruppe Berlin Brandenburg

2 Herausgeber und copyright BDEW Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Norddeutschland Normannenweg Hamburg Tel. 040 / Fax 040 / info@bdew-norddeutschland.de BDEW Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Berlin Brandenburg Reinhardtstraße Berlin Tel.: 030 / Fax: 030 / info@bdew-bb.de LSW Netz GmbH & Co. KG Wolfsburg info@lsw-netz.de

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Kontaktdaten Anwendungshinweise Zählerplatzausführungen mit direkter Messung Zählerplatzausführungen mit halbdirekter Messung Steuerungen und Schaltungen Planungsbeispiele Anmerkungen... Fehler! Textmarke nicht definiert. 3

4 1 Vorwort (1) Die TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 bestehen neben dem Textteil der Abschnitte 1 bis 13 und dem Bildteil in Anhang A, des Weiteren aus dem vorliegenden netzbetreiberspezifischen Beiblatt zu den TAB. Der Bildteil ist stets im Zusammenhang mit diesem Beiblatt zu verstehen. (2) Das Beiblatt enthält Hinweise, welche Zählerplatzausführungen in Anhang A 3 und welche Steuerungen und Planungsbeispiele in Anhang A 4 der TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016 beim Netzbetreiber angewendet werden. (3) Zählerplatzausführungen, Steuerungen und Planungsbeispiele, die im Netzgebiet des Netzbetreibers zugelassen sind, werden in der Tabelle in Abschnitt 3 mit einem gekennzeichnet. (4) Zählerplatzausführungen, Steuerungen und Planungsbeispiele, die im Netzgebiet des Netzbetreibers nur nach vorheriger Rücksprache zugelassen sind, werden in der Tabelle in Abschnitt 3 mit einem gekennzeichnet. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers können Abschnitt 2 entnommen werden. (5) Zählerplatzausführungen, Steuerungen und Planungsbeispiele, die im Netzgebiet des Netzbetreibers nicht zugelassen sind, werden in der Tabelle in Abschnitt 3 mit einem gekennzeichnet. 2 Kontaktdaten (1) Netzbetreiber im Sinne dieses Beiblattes ist: LSW Netz GmbH & Co. KG Heßlinger Str Wolfsburg Tel.: Postanschrift: LSW Netz GmbH & Co. KG Wolfsburg info@lsw-netz.de Homepage: (2) Ansprechpartner für Rückfragen zu den Technischen Anschlussbedingungen sind: LSW Netz GmbH & Co. KG Team SKA / Anschlusswesen Poststr Wolfsburg Tel.: Fax: hausanschluss@lsw.de Homepage: Sven Giering Tel.: sven.giering@lsw.de Thomas Laue Tel.: thomas.laue@lsw.de Thorsten Wagner Tel.: thorsten.wagner@lsw.de (3) Die telefonische Störungshotline ist unter folgender Nummer zu erreichen: Tel.:

5 3 Anwendungshinweise 3.1 Zählerplatzausführungen mit direkter Messung Folgende Hinweise beziehen sich auf die Beispiele für Zählerplatzausführungen mit direkter Messung in Anhang A 3, Abschnitt A 3.1, der TAB NS Nord Seite S. 30 S. 31 Bezeichnung B 1.01 B 1.02 B 1.03 B 1.11 B 1.12 B 1.13 B 1.21 B 1.22 B 1.23 B 1.24 B 1.25 Anwendungshinweis Seite S. 32 S. 33 S. 34 S. 35 S. 36 Bezeichnung B 2.01 B 2.02 B 2.03 B 2.11 B 2.12 B 2.13 B 2.21 B 2.22 B 2.31 B 2.32 B 2.41 B 2.42 Anwendungshinweis 3.2 Zählerplatzausführungen mit halbdirekter Messung Folgende Hinweise beziehen sich auf die Beispiele für Zählerplatzausführungen mit halbdirekter Messung in Anhang A 3, Abschnitt A 3.2, der TAB NS Nord. Seite S. 37 S. 38 S. 39 Bezeichnung A 1.01 A 1.02 A 2.01 A 2.02 A 2.03 A 2.04 A 2.05 Anwendungshinweis Seite S. 40 S. 41 S. 42 Bezeichnung B 3.01 B 3.02 B 3.03 B 3.04 B 3.05 B 3.06 B 3.07 B 3.08 B 3.09 B 3.10 Anwendungshinweis Seite S. 43 S. 44 S. 45 S. 46 S. 47 S. 48 S. 49 S. 50 Bezeichnung B 3.21 B 3.22 B 3.23 B 3.24 B 3.31 B 3.32 B 3.33 B 3.41 B 3.42 B 3.51 B 3.61 B 3.71 B 3.72 Anwendungshinweis 5

6 3.3 Steuerungen und Schaltungen (1) Folgende Anwendungshinweise beziehen sich auf die Beispiele für Steuerungen und Schaltungen in Anhang A 4, Abschnitt A 4.1, auf den Seiten 50 und 51 der TAB NS Nord Seite S. 51 S. 52 Bezeichnung S 1.01 S 1.02 S 1.03 S 2.01 S 2.02 S 2.03 S 3.01 Anwendungshinweis 3.4 Planungsbeispiele (1) Folgende Anwendungshinweise beziehen sich auf die Planungsbeispiele in Anhang A 4, Abschnitt A 4.2, auf den Seiten 52 bis 65 der TAB NS Nord Seite S. 53 S. 54 S. 55 S. 56 S. 57 Bezeichnung P 1.01 P 1.02 P 1.03 P 1.04 P 1.05 P 1.06 P 1.07 P 1.08 P 1.09 Anwendungshinweis Seite S. 58 S. 59 S. 60 S. 61 S. 62 S. 63 S. 64 S. 65 S. 66 Bezeichnung P 2.01 P 2.02 P 3.01 P 4.01 P 4.02 P 4.03 P 4.04 P 4.05 P 5.01 P 6.01 P 6.02 Anwendungshinweis Legende: ohne Rücksprache zugelassen nach vorheriger Rücksprache zugelassen nicht zugelassen / / 6

7 4 Anmerkungen und ergänzende Anschlussbedingungen der LSW Netz GmbH & Co. KG zur TAB NS Nord 2012 Ausgabe Geltungsbereich (5) Die TAB NS Nord Ausgabe 2016 gilt ab dem im gesamten Netzgebiet der LSW. 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte (1) Die Anmeldung von Netzanschlüssen, elektrischer Anlagen, Geräte und Baustrom erfolgt mit dem BDEW Formular Anmeldung zum Netzanschluss Strom. Das Formular finden Sie unter > Strom > Stromanschluss > Zu den Anträgen. (4) Sind elektrische Verbrauchsgeräte anzuschließen, die die unter Abschnitt 10 aufgeführten Grenzwerte überschreiten ist eine Einzelzustimmung erforderlich. Das Formular Datenblatt Beurteilung Netzrückwirkungen finden Sie unter > Strom > Stromanschluss > Technische Anschlussbedingungen. 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (1) Die Inbetriebsetzung elektrischer Anlagen, Geräte und Baustrom wird mit dem BDEW Formular Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige bzw. der Antrag zum Zähler angemeldet. Sie finden das Formular unter > Strom > Stromanschluss > Zu den Formularen. Voraussetzung für die Vergabe eines Inbetriebsetzungstermins ist das Vorliegen der Fertigmeldung bei der LSW. Die Inbetriebsetzung sollte 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin vereinbart werden (3) Bei der Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen, Mehrfamilienhäusern, ESP-Anlagen, Wärmepumpenanlagen, bei größeren Gewerbekunden und bei der Inbetriebnahme von Wandlermessungen (halbindirekten Messungen) ist die Anwesenheit des Anlagenerrichters (Installateur) erforderlich. 4 Plombenverschlüsse Erfordert die Reparatur, Änderung oder Erweiterung von elektrischen Anlagen das Öffnen von Sicherungsplomben, so ist dies unverzüglich der LSW mitzuteilen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige bzw. der Antrag zum Zähler. 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Eine Liste der möglichen Anschlussortschaften im Netzgebiet mit den zugehörigen Ansprechpartner zum Netzanschluss finden Sie unter > Strom > Stromanschluss > Ansprechpartner. 5.5 Anbringung des Hausanschlusskastens (1) Weitere Hinweise zu den Anbringungsorten von Hausanschlusskästen in Bezug auf den Elektro- Brandschutz finden Sie in den Landesbauordnungen der Bundesländer sowie in der Leitungs- Anlagen-Richtlinie (LAR). 7

8 6 Hauptstromversorgung Der Mindestquerschnitt für Hauptleitungen beträgt 5 x 16 mm 2 Cu. Die Verwendung geringerer Querschnitte ist mit der LSW vorab abzustimmen. 7 Zählerplätze, Messeinrichtungen/-systeme und Steuereinrichtungen Um diskriminierungsfrei für alle Messstellenbetreiber den Einsatz der auf dem Markt befindlichen Mess- und Steuereinrichtungen zu ermöglichen, empfehlen wir weiterhin den Einsatz von Zählerplätzen nach DIN für Zähler mit Drei-Punkt-Befestigung. 7.1 Zählerplätze (3) In Anlagen mit regelmäßig wiederkehrenden Betriebsströmen von mehr als 63 A (z.b. Beregnungsanlage / PV Anlagen) ist Grundsätzlich eine Wandlermessung nach 7.3 zu berücksichtigen. (7) Zählerplatz und Stromkreisverteiler sind nach Verfahren A zu beschriften. Die Nummerierung der Wohnungen innerhalb der Etagen erfolgt gesehen von der Hauseingangsseite (Blick von außen auf die Haustür) aus. Mit dieser Orientierung (im Haus Haustür im Rücken) erfolgt die Nummerierung vom Treppenhaus aus links im Uhrzeigersinn beginnend mit 1 (8) Bei Gewerbeanlagen sind Zählersteckklemmen einzubauen. 7.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messung) Bei Anlagen mit einem Jahresverbrauch größer kwh sind grundsätzlich Zählerschränke mit Zählerwechseltafeln einzubauen. Im Netzgebiet der LSW sind Zählerschränke mit Wechseltafel in folgenden Abmessungen zugelassen: Zählerschrank in 950 mm x 550 mm mit zugehöriger Wechseltafel in 785 mm x 480 mm Zählerschrank in 750 mm x 700 mm mit zugehöriger Wechseltafel in 650 mm x 520 mm Die Zählerwechseltafel wird von LSW beigestellt. Wandlergrößen: 250/5A; 500/5A als Blockwandersatz mit aufgesetzten Spannungspfadsicherungen oder 250/5A; 500/5A, 600/5A 1000/5A als einzelne Sammelschienenaufsteckwandler. 9 Steuerung und Datenübertragung (3) Bei Kundenanlagen mit einem Jahresverbrauch größer kwh wird grundsätzlich von LSW ein GSM Funkmoden im Zählerschrank auf der Zählerwechseltafel montiert. Bei unzureichendem GSM- Funkempfang wird alternativ ein analoger durchwahlfähiger Telefonanschluss vom Anschlussnehmer beigestellt. 8

9 10.3 Elektrische Verbrauchsgeräte - Betrieb Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel Im Hoch- und Mittelspannungsnetz der LSW wird die Schutztechnik Automatische- Wiedereinschaltung (AWE) angewendet. Sie soll nach Netzkurzschlüssen - z. B. infolge von Blitzschlag - die Leitung unverzüglich und automatisch wieder einschalten und dadurch die Störungsdauer im Interesse unserer Kunden auf ein Minimum begrenzen. Diese Maßnahme der automatischen Wiedereinschaltung kann dazu führen, dass z. B. elektronische Steuerungen, EDV-Anlagen usw. abstürzen. Sollten Sie bezüglich der Verfügbarkeit oder hinsichtlich möglicher Datenverluste besondere Anforderungen haben, empfehlen wir, diese empfindlichen Geräte über USV- Anlagen (unterbrechungsfreie Stromversorgung) zu betreiben Blindleitungs-Kompensationseinrichtungen (2) Liegt der Verschiebungsfaktor cos Phi zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv ist keine Kompensationseinrichtung erforderlich. Abweichende Verschiebungsfaktorenfaktoren erfordern den Einbau von Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen. Wir empfehlen elektrischen Anlagen mit einem Verschiebungsfaktor von min 0,95 bis 0,99 (induktiv) zu betreiben. Die Auslegung bzw. Dimensionierung von Blindstromkompensationsanlagen sollte anhand von entsprechenden Messungen in der elektrischen Anlage erfolgen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen (4) Eine Liste der Ortschaften im Netzgebiet mit der Zuordnung der Rundsteuerfrequenz (166 2 / 3 Hz oder / 3 Hz) finden Sie unter > Strom > Stromanschluss > Ansprechpartner. 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Bei Neubauten ist ab 1. Juli 2017 das TN-System anzuwenden. Bis zum wurden in Teilnetzbereichen das TT-System angewendet. Für geplante bzw. im Bau befindliche Kundenanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember Informationen zur Umstellung der Netzform von TT- zum TN-System finden Sie unter > Strom > Stromanschluss > Technische Anschlussbedingungen. 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Die technischen Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements gem. EEG finden Sie auf unserer Homepage unter > Strom > Einspeisung. Im Netzgebiet der LSW sind Erzeugungsanlagen auf eine Verschiebungsfaktor cos ϕ = 1 bis auf Widerruf fest einzustellen. Abweichende Verschiebungsfaktoren werden dem Anlagenbetreiber bzw. Anlagenerrichter mit dem Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung schriftlich mitgeteilt. 9

10 A 3 Einheitszählerplatz nach Abschnitt 7 A Bausteine (B) für Zählerplätze nach DIN und Zählerplatzflächen mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) Zu Baustein B 1.11 auf Seite 30: Zählerschränke mit einer integrierten Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I-Zählerschränke) sind ausschließlich bei Bezugsanlagen zugelassen. Der Einbau eines BKE-I-Zählerschrankes ist auf dem Zählerantrag entsprechend zu vermerken. Elektronische Haushaltszähler (ehz) werden ausschließlich als Eintarif-Einrichtungszähler eingesetzt. A Bausteine (B) für Zähleranschlusssäulen für Kundenanlagen mit mehreren Zählerplätzen und Zählerplatzflächen (BKE-I) Zu Baustein B 2.22 auf Seite 34: Es gelten die Anmerkungen zu B A 3.2 Zählerplatzausführung mit halbindirekter Messung (Wandlermessung) A 2.03 Wechseltafel 785 x 480 mm mit Schrank 950 x 550 x 225 mm auf Seite 37 Im Netzgebiet der LSW ist alternativ zum Zählerschrank mit Wechseltafel gem. A 2.03 ein Zählerschrank in 750 mm x 700 mm mit zugehöriger Wechseltafel in 650 mm x 520 mm zugelassen. A Fabrikfertige Zählerplätzen mit Funktionsflächen nach DIN in Zähleranschlusssäulen auf Seite 50 Im Netzgeiet der LSW kann die Zählersäule gem. B 3.72 mit dem Zählerschrank mit Wechseltafel gem. A 2.03 (950 mm x 550 mm) verwendet werden. A 4.2 Planungsbeispiele (P) A Direkte Messung P 1.02 auf Seiten 53 und P 2.01 auf Seite 58 Es gelten die Anmerkungen zu B A Halbindirekte Messung P 4.05 auf Seiten 63 Im Netzgeiet der LSW kann die Zählerplatzkombination gem. P 4.05 mit der Wechseltafel gem. A 2.03 (950 mm x 550 mm) verwendet werden. 10

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