TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ZUR UMSETZUNG DES EINSPEISEMANAGEMENTS FÜR ERZEUGUNGSANLAGEN

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1 1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ZUR UMSETZUNG DES EINSPEISEMANAGEMENTS FÜR ERZEUGUNGSANLAGEN GEMÄß EEG/KWKG IM STROMVERTEILNETZ DER LSW NETZ GMBH & CO. KG INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorbemerkungen 2 2 Geltungsbereich 2 3 Technische Anforderungen für Anlagen P Amax > 100 kw oder Anschluss an das Mittelspannungsnetz 2 4 Umsetzung der technischen Anforderungen 2 5 Schlussbemerkungen 4 6 Mitgeltende technische Regeln und Richtlinien 4 7 Fernwirkanlagen zur Leistungsreduzierung bei EEG-Anlagen > 100 kw oder Anschluss an das Mittelspannungsnetz 5 Anlage: 1 Verbraucherzählpfeilsystem in 4-Quadranten-Darstellung 6 Anlage: 2 Kennlinie cos phi (U) 7 LSW Netz_Techn. Anford. Umsetzung Einspeisemanagement

2 2 1 VORBEMERKUNGEN Diese technischen Anforderungen legen die einheitliche und diskriminierungsfreie Umsetzung des Einspeisemanagements für EEG- Anlagen sowie KWKG-Anlagen im Verteilnetz der LSW Netz GmbH & Co. KG (LSW Netz) fest. Gemäß 9 EEG 2017 müssen Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die tatsächliche Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren kann, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Die Pflicht zur Ausrüstung ist nach 9 Abs. 1 EEG 2017 durch den Betreiber zu erfüllen. Darüber hinaus sind Netzbetreiber nach den 13 und 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit und Störungen abzuwenden. Die technischen Anforderungen an Einspeiseanlagen ermöglichen die Umsetzung dieser Maßnahmen. Die genannten Werte beziehen sich, sofern nicht anders angegeben oder von der LSW Netz gefordert, auf den Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage. In Anlehnung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der Netzverknüpfungspunkt die Stelle im Netz der allgemeinen Versorgung, an der weitere Kundenanlagen angeschlossen sind oder angeschlossen werden können. Die folgende Übersicht fasst die Differenzierung der technischen Vorgaben nach 9 EEG 2017 und deren Umsetzung im Netz der LSW Netz zusammen: Anlagenart und -größe Mit P Amax wird die höchste Wirkleistung der Erzeugungsanlage, welche sich aus der Summe der maximalen Wirkleistungen aller zugehörigen Erzeugungseinheiten ergibt, bezeichnet. PV-Anlagen mit P Amax 30 kw PV-Anlagen mit P Amax > 30 kw bis 100 kw EEG und KWK-Anlagen mit P Amax > 100 kw (Steuerung mittels TRE bzw. FRE) (Steuerung mittels TRE bzw. FRE) (Steuerung mittels Fernwirkanlage) Die entsprechenden Informationen zur Verwendung eines Tonfrequenzrundsteuer-empfängers (TRE) oder eines Funkrundsteuerempfängers (FRE) finden Sie auf unserer Homepage 2 GELTUNGSBEREICH Diese technischen Anforderungen gelten für das Netzgebiet Strom der LSW Netz mit Wirkung ab TECHNISCHE ANFORDERUNGEN FÜR ANLAGEN P Amax > 100 KW ODER ANSCHLUSS AN DAS MITTELSPANNUNGSNETZ LSW Netz stellt die Signale zur Regulierung und Erfassung der Einspeiseleistung und ggf. Sollwertvorgaben am Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung. Die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage ist mit einer funktionsfähigen, fernwirktechnischen Einrichtung auszustatten, die die nachfolgend spezifizierten Signale entsprechend bereitstellt (Messwerte) bzw. verarbeitet (Sollwerte, Befehle). Für Anlagen dieser Größe wird von LSW Netz eine Leistungsreduzierung durch Sollwertvorgaben angewendet. Verantwortlich für Bereitstellung und Betrieb der fernwirktechnischen Einrichtung am Netzverknüpfungspunkt ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber. LSW Netz setzt die in Punkt 7 vorgeschriebenen Fernwirkanlagentypen ein. LSW Netz bietet die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der Fernwirkanlage als Dienstleistung an. Der Platzbedarf für den erforderlichen Schrank beträgt ca. H = 90 cm, B = 65 cm und T = 25 cm. Die technischen Einrichtungen sind gemäß den jeweils gültigen Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB, ggf. TAB Mittelspannung) zu installieren. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. 4 UMSETZUNG DER TECHNISCHEN ANFORDERUNGEN LSW Netz stellt für diese Anlagen die Signale zur Reduzierung der Einspeiseleistung bereit. Zur Umsetzung der Signale ist eine Fernwirkanlage erforderlich. Die Signalformen sind in der folgender Übersicht spezifiziert, wobei Mess- und Sollwerte eine Toleranz von maximal +/- 2 % nicht überschreiten dürfen:

3 3 Signal Messwert Wirkleistung (P) Erforderlich bei U n 0,4 kv 20 kv P Amax < 500 kw P Amax 500 kw Spezifikation Signalform JA JA JA < 4 ma = ungültiger Wert 4 ma = -120 % P Amax (Einspeisung) 12 ma = 0 % P Amax 20 ma = +120 % P Amax (Verbrauch) Es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem (Anlage 1) Messwert Blindleistung (Q) NEIN JA JA < 4 ma = ungültiger Wert 4 ma = - 60 % P Amax in kvar übererregter Betrieb (kap.) 12 ma = 0 20 ma = + 60 % P Amax in kvar untererregter Betrieb (ind.) Es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem (Anlage 1). Messwert Spannung L1 L3 NEIN JA JA < 4 ma = ungültiger Wert 4 ma = 0 kv 20 ma = 24kV (123kV bei Einspeisung 110kV) Es ist die Spannung in der Spannungsebene des Netzverknüpfungspunktes zu verwenden. Sollwert Wirkleistung (P) JA JA JA < 4 ma = ungültiger Wert 4 ma = 0 % P Amax 20 ma = 100 % P Amax Sollwert cos phi NEIN NEIN JA < 4 ma = ungültiger Wert 4 ma = cos phi 0,85 übererregter Betrieb (kap.) 12 ma = cos phi =1 20 ma = cos phi = 0,85 untererregter Betrieb (ind.) Es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem (Anlage 1). Befehl Kennlinie cos phi (U) NEIN NEIN JA Potenzialfreier einpoliger Kontakt für Blindleistungsfahrweise Blindleistungs-Spannungskennlinie. Wird ein Befehl Kennlinie gesendet, schließt sich der Kontakt bis zur nächsten Vorgabe des Netzbetreibers. Es ist die gemessene Spannung in der Spannungsebene des Netzverknüpfungspunktes zu verwenden. Befehl Kennlinie aus NEIN NEIN JA Interner Befehl des Netzbetreibers zum Rücksetzen der Kennlinie innerhalb der Fernwirkanlage. Keine Funktion in der Anlagensteuerung. Rückmeldung Kennlinie cos phi (U) NEIN NEIN JA Statischer potenzialfreier Kontakt seitens EEG-Anlage, der bei der Fahrweise nach Kennlinie cos phi (U) geschlossen ist.

4 4 Für Erzeugungsanlagen im Nieder- oder Mittelspannungsnetz mit einer Erzeugungsleistung von < 500kW kann ein fester cos phi vorgegeben werden. Der Netzbetreiber behält sich vor, die Kriterien zur Erfordernis abweichend von der vorangegangenen Tabelle festzulegen. 5 SCHLUSSBEMERKUNGEN LSW Netz behält sich im Zuge der laufenden Anpassung der technischen Umsetzung des Einspeisemanagements an den Stand der Technik, den sich verändernden gesetzlichen Vorgaben sowie aus betrieblichen Gründen Änderungen dieser Richtlinie vor. Die Kosten für die erforderlichen technischen Anpassungen trägt für die Signalbereitstellung die LSW Netz und für den Empfang der Signale sowie deren Umsetzung durch die Anlagensteuerung der Erzeugungsanlage der Anlagenbetreiber. Die Verantwortung für die Überwachung und den Erhalt der Tüchtigkeit der aufgeführten Funktionen liegt beim Anlagenbetreiber. LSW Netz behält sich die stichprobenweise Überprüfung der Installation sowie der Funktionsfähigkeit der Fernwirkanlage mit korrekter Umsetzung der Signale in der Steuerung der Anlage vor. 6 MITGELTENDE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN Bei Umsetzung der Maßnahmen sind folgende technische Regeln und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten: Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) mit Beiblatt und zugehörige Ergänzungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB) und zugehörige Ergänzungen BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz mit Ergänzungen VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) VDE-AR-N 4120 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungs netz (TAB Hochspannung)

5 5 7 FERNWIRKANLAGEN ZUR LEISTUNGSREDUZIERUNG BEI EEG-ANLAGEN > 100 KW ODER ANSCHLUSS AN DAS MITTELSPANNUNGSNETZ Die LSW Netz bietet die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung einer Fernwirkanlage zur Bereitstellung der Signale an einer Klemmleiste (X201) als Dienstleistung an. Alternativ ist die Bereitstellung der Signale mittels eines Gateways mit IEC-Schnittstelle möglich. Die Einbindung des Routers oder des Gateways in das abgeschlossene IT-Netz ist ausschließlich durch das Personal der LSW Netz durchzuführen und wird dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt. Für Kommunikationszwecke ist ein Anschluss mit 230 V (AC) (Absicherung mind. 10A) vorzuhalten. Nachfolgend ist die Klemmbelegung der Fernwirkeinrichtung der LSW Netz an der Übergabeklemmleiste zur Anlagensteuerung dargestellt. Die Verbindungen von der Klemmleiste zur Anlagensteuerung erfolgt bauseits durch den Anlagenbetreiber bzw. in dessen Auftrag. Belegung Klemmleiste X201 : Erzeugungsanlage Klemmennummer Fernwirksystem Befehl Reserve 1 Fernwirksystem Befehl Reserve 2 Befehl Kennlinie cos phi (U) 3 Befehl Kennlinie cos phi (U) 4 Befehl Reserve 5 Befehl Reserve 6 Befehl Reserve 7 Befehl Reserve 8 Meldespannung +24V 9 Meldespannung 0V 10 Rückmeldung Reserve 11 Rückmeldung Kennlinie cos phi (U) 12 Rückmeldung Reserve 13 Rückmeldung Reserve 14 Messwert Wirkleistung (-) 15 Messwert Wirkleistung (+) 16 Messwert Blindleistung (-) 17 Messwert Blindleistung (+) 18 Messwert Spannung L1-L3 (-) 19 Messwert Spannung L1-L3 (+) 20 Sollwert Wirkleistung (-) 21 Sollwert Wirkleistung (+) 22 Sollwert cos phi (-) 23 Sollwert cos phi (+) 24

6 6 ANLAGE 1 VERBRAUCHERZÄHLPFEILSYSTEM IN 4-QUADRANTEN-DARSTELLUNG Quelle: Avacon AG, Verfahrensanweisung Blindleistungsfahrweise von Erzeugungsanlagen, 2014.

7 7 ANLAGE 2 KENNLINIE COS PHI (U) In Anlehnung an das Verbraucherzählpfeilsystem am Netzverknüpfungspunkt wirken übererregte Anlagen im Netz wie Kondensatoren (spannungsstützend). Untererregte Anlagen wirken im Netz wie Induktivitäten (spannungssenkend). Wenn eine Kennlinie vorgegeben wird, muss sich jeder aus der Kennlinie ergebende Blindleistungswert innerhalb von 1 Minute automatisch einstellen. Unabhängig von der Blindleistungsfahrweise muss sich der Wert der Wirkleistungsabgabe mit der Sollwertvorgabe der Wirkleistung reduzieren lassen. Die LSW Netz behält sich vor, die Kennlinien bei Bedarf anzupassen. Zum Nachweis der Kennlinienfahrweise cos phi (U) ist bei der Inbetriebnahme mittels Messwertgenerator (oder sonstiger techn. Hilfsmittel) der Netzspannungswert durch den Anlagenbetreiber zu simulieren. Hierzu sind die Zustände der Netzspannungswerte nachzubilden, die den gesamten Bereich von 19,0 kv bis 22,0 kv bei der 20kV-Einspeiseebene, von 96,0 kv bis 123,0 kv bei der 110kV-Einspeiseebene abdecken können, um anschließend bei der Erprobung die Funktionsweise abzubilden. a. Kennlinie cos phi (U) für Einspeiseebene 20 kv cos phi 0,95 ind. bzw. untererregt 1 kap. bzw. übererregt 0,95 18,0 18,4 18,8 19,2 19,6 20,0 20,4 20,8 21,2 21,6 22,0 U [kv]

8 8 b. Kennlinie cos phi (U) für Einspeiseebene 110kV cos phi ind. bzw. untererregt 0,95 1 0,95 kap. bzw. übererregt 0, U [kv]

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