Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen

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1 Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen 7.1 Mess- und Steuereinrichtungen Mess- und Steuereinrichtungen werden in Zählerschränken untergebracht. Hierbei ist für jede geplante Anlage eines Anschlussnutzers Platz für eine eigene Messung vorzusehen. Werden weitere Messeinrichtungen benötigt (z. B. für Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen), sind zusätzliche Zählerplätze gemäß Anhang A 3 erforderlich. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist die Möglichkeit für das Nachrüsten einer Steuerbzw. Datenübertragungseinrichtung vorzusehen. Dies ist erfüllt, wenn der freie Raum für eine evtl. Nachrüstung im oder neben dem Zählerschrank in Mehrkundenanlagen beim Zählerplatz für die Allgemeinstromversorgung zur Verfügung gestellt wird. Seit Januar 2010 bauen wir in Neubauten und bei Modernisierungen an Zähleranlagen intelligente Zähler ein. Diese Zähler können auch fern ausgelesen werden. Wir bitten Sie dazu Punkt "Intelligente Zähler mit Zählerfernablesung" zu beachten. Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so ist zusätzlich Kapitel 7.5 zu beachten. 7.2 Ausführung der Zählerplätze Es werden Zählerplätze in Zählerschränken mit Türen verwendet, die nach DIN VDE 0603 und DIN ausgeführt sind. Der Zählerplatz muss für einen Bemessungsstrom von mindestens 63 A ausgelegt sein. Zählerplätze für elektronische Haushaltszähler (ehz) sind nach DIN V VDE V sowie E DIN Teil 1-A1 bis Teil 3-A1 auszuführen. Den Einsatz von Zählerplätzen mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) stimmen Planer oder Errichter bereits in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber ab. Der Planer oder Errichter berücksichtigt bei der Auswahl der Zählerschränke die jeweils vorliegenden Umgebungsbedingungen. Die Verdrahtung des Zählerplatzes entspricht DIN Werden Wechselstromzähler eingesetzt, sind vom Errichter der Anlage die freien Enden nicht benutzter Adern der Zählerplatzverdrahtung zu isolieren. Der Errichter prüft die korrekte Zuordnung des Zählerfeldes zur Kundenanlage. Er kennzeichnet die Zählerfelder derart, dass deren Zuordnung zur jeweiligen Kundenanlage eindeutig und dauerhaft erkennbar ist.

2 Hinsichtlich der Anbringung einer Zählpunktbezeichnung gemäß Metering Code 9 stimmt sich der Errichter mit dem Netzbetreiber ab. Die Einhaltung der Schutzisolierung muss gemäß DIN VDE auch bei nicht belegten Zählerfeldern gewährleistet sein. Nach DIN dient der obere Anschlussraum von Zählerplätzen zur Aufnahme von Betriebsmitteln für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler sowie von Steuergeräten und Überstromschutzeinrichtungen für abzweigende Stromkreise (z.b. Kellerbeleuchtung), jedoch nicht als Stromkreisverteiler nach DIN Die Nutzung des oberen Anschlussraumes ist abhängig von der maximal zulässigen Verlustleistung innerhalb des Zählerschrankes. 7.3 Anordnung der Zählerschränke Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, gemäß DIN in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, an Hausanschlusswänden sowie in entsprechenden Zählerräumen. Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen. Soweit diese die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke dort vorzugsweise in Nischen nach DIN eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden. In Räumen, deren Temperatur dauernd 30 C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen/Bereichen dürfen Zählerschränke nicht installiert werden. Der Errichter bringt die Zählerschränke lotrecht so an, dass die Mess-und Steuereinrichtungen frei zugänglich sind und ohne besondere Hilfsmittel abgelesen bzw. eingestellt werden können. Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung darf nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Bedienungsbereich mit einer Tiefe von mind. 1,20 m und einer durchgängigen Höhe von mind. 1,80 m freigehalten werden (siehe auch Anhang A 2). Grundsätzlich werden die Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Kundenanlagen zentral angeordnet. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist auch eine dezentrale Anordnung zusammengefasster Zählerschrankgruppen möglich. Bei dezentraler Anordnung zusammengefasster Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Treppenaufgängen sieht der Planer diese Zählerplätze im selben Treppenaufgang wie die zugehörigen Kundenanlagen vor.

3 7.4 Trennvorrichtung für die Kundenanlage Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtung für die Kundenanlage verwendet werden. Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SH-Schalter) vorzusehen. Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen: Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage; Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen; zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage; Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler. Hinweis zur Selektivität der Trennvorrichtung Selektive Haupt- Leitungsschutzschalter (SH Schalter) der Charakteristik E erfüllen die in der TAB 2007 Abschnitt 7.4 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit uns möglich. 7.5 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und entsprechend die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab. 7.6 Besondere Anforderungen Die Art der Zählerplatzausführung sowie den Ort der Zählerschrankinstallation für nur zeitweise zugängliche Anlagen, z. B. Wochenendhäuser, stimmt der Errichter der Anlage mit dem Netzbetreiber ab (z. B. Einsatz von Zähleranschlusssäulen). Mess- und Steuereinrichtungen für Anlagen im Freien, z.b. Straßenverkehrs-Signalanlagen, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung oder Pumpenanlagen, sind in ortsfesten Schalt- und Steuerschränken unterzubringen. 1 1 Siehe Technische Richtlinien Anschlussschränke im Freien, herausgegeben von VDN.

4 7.8 Ergänzungen zur Umsetzung des 33 Abs. 4 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWKG 2009 zum 01. Januar a Abs. 4 EEG 2009 und 4 Abs. 3a KWKG 2009 regeln die Möglichkeit der Vergütung, wenn der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen. Die technischen Mindestanforderungen an die Zählung und die möglichen Messprinzipien für Anlagen mit Selbstverbrauch finden Sie in der Ergänzung zur TAB Besondere Hinweise der SWRO Netze GmbH Zählerplatz Zählerplätze bis 100A, die zur Erstmontage oder Wiederinbetriebsetzung angemeldet werden, können entweder mit einem herkömmlichen Zählerplatz nach DIN mit Zählerkreuz oder mit einer Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung [(BKE I) Befestigungseinrichtung für elektronische Haushaltszähler] ausgestattet werden. Bei der Verwendung der Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE I) ist der Zählerwechsel bauartbedingt ohne Unterbrechung der Stromversorgung an der Kundenanlage möglich. Um Kunden mit einer herkömmlichen Zählerverteilung ebenfalls einen unterbrechungsfreien Zählerwechsel zu ermöglichen empfehlen wir den Einsatz von Zählersteckklemmen. Derzeit sind Zähler- Steckklemmen der Firmen Hager und Geyer am Markt. Je nach Zählervorsicherung sind Zählersteckklemmen bis 60A bzw. bis 100A zu verwenden. Bitte beachten Sie: 100A Zählersteckklemmen sind mit 60A Zählern nicht kompatibel. Die Zählersteckklemme ist vom Elektroinstallateur zu liefern, zu montieren und anzuschließen. Gleichfalls sind zum Inbetriebsetzungstermin von Ort folgende Zubehörteile bereitzustellen: Klemmen Plombierdeckel mit Schieber Steckstifte (Satz) Bei der Montage der Zählersteckklemme auf der Zählerplatte ist zu beachten, dass die Hilfsmarkierung mittig auf die vertikale Zählertragschiene ausgerichtet wird. Zählersteckklemmen dürfen nicht als Abzweigklemmen verwendet werden Zählerverdrahtung Bei Nennströmen für direkt gemessene Anlagen > 63A ist die Zählerverdrahtung in 16mm2 (<63A in 10mm2) auszuführen.

5 7.9.3 Stomkreisverteiler im Zählerschrank Ein Stromkreisverteiler ist im Zählerschrank nur bei einem Anschlussnutzer (z. B. Einfamilienhaus) oder für den Allgemeinverbrauch zulässig, dann aus Erwärmungsgründen nur neben der Messeinrichtung Intelligente Zähler mit Fernablesung Intelligente Zähler nach 21b Abs. 3a und 3b EnWG ermöglichen es neben dem tatsächlichen Verbrauch auch die tatsächliche Nutzungszeit anzuzeigen. Da die Zähler meist im Keller eingebaut sind, kann die Ablesung mittels Fernablesung und anschließender Anzeige der Daten via Internet wesentlich vereinfacht werden. Wenn ein Breitbandkabelanschluss vorhanden ist, dann wird dieser zur Zählerfernablesung genutzt. Ist kein entsprechender Anschluss vorhanden, dann nutzen wir das GSM-Netz zur Zählerfernablesung. In jedem Fall sind die notwendigen Steuerleitungen vom Elektroinstallateuer zu verlegen. Alle weiteren Informationen zu den Steuerleitungen und die Leitungspläne finden Sie unter Punkt der TAB.

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