Preisblatt für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom)

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1 Preisblatt 2016 für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Versorgungsgebiet: Borkum gültig ab dem 01. Januar Grundversorgungstarife Die Versorgung zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung von Haushaltskunden erfolgt auf der Grundlage des 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) sowie den Ergänzende Bedingungen der Wirtschaftsbetriebe der Stadt NSHB Borkum GmbH (nachfolgend Wirtschaftsbetriebe) zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Die Versorgung zu den Allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung bis kwh/a erfolgt zu den gleichen Preisen. 1.1 Grundversorgungstarif ohne Schwachlastregelung Allgemeiner Preis der Grundversorgung (Strom) ohne Schwachlastregelung 48,00 Grundpreis pro Monat 4,00 42,038 25,580 Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich 40,336 50,420 35,326 21,496 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde (Kleinkunde) 4,520 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Kleinkunde) 30,00

2 Abrechnungspreis (Eintarifzähler) 12,00 Messstellenbetrieb Eintarifzähler (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 9,30 Messung Eintarifzähler (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) 4,60 Saldo der genannten : 55,90 15,106 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgungsanteil für die vom Grundversorger erbrachten Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr Am 1.2 Grundversorgungstarif mit Schwachlastregelung -15,564-5,480 Allgemeiner Preis der Grundversorgung (Strom) mit Schwachlastregelung 48,00 ( Zuschlag für Mehrtarifzähler) Grundpreis pro Monat (Zuschlag für Mehrtarifzähler) 4,00 20,220 6,390 43,157 26,699 19,505 Erläuterungen zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich (Zuschlag für Mehrtarifzähler) 40,336 50,420 30,250 36,266 22,436 16,391 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 0,610 Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde (Kleinkunde) 4,520 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Kleinkunde) 30,00

3 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 12,00 durchgeführt) 16,50 6,90 Saldo der genannten : 65,40 Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgungsanteil für die vom Grundversorger erbrachten Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr bis 72 kwh Jahresabnahme ab 73 kwh Jahresabnahme Am bis 72 kwh Jahresabnahme ab 73 kwh Jahresabnahme 5,186 15, Grundversorgungstarif Vereinbarung für elektrische Speicherheizung 15,106 14,396 21,160 7,330 1,995 Allgemeiner Preis der Grundversorgung für elektrische Speicherheizung (Mehrtarifzähler) 17,893 (Mehrtarifzähler) 30,25 15,036 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 0,110 2,000 0,00 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 0,00 durchgeführt) 7,20 2,30 Saldo der genannten : 9,50 11,376 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 20,75 Am 3,660

4 1.4 Grundversorgungstarif mit Wärmepumpenregelung in der Schwachlastzeit Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Wärmepumpenregelung in der Schwachlastzeit (Mehrtarifzähler) 19,023 (Mehrtarifzähler) 30,25 15,986 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 0,610 2,000 0,00 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 0,00 durchgeführt) 7,20 2,30 Saldo der genannten : 9,50 11,876 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 20,75 Am 4, Grundversorgungstarif mit Wärmepumpenregelung im Ganztagsbetrieb Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Wärmepumpen im Ganztagsbetrieb (Mehrtarifzähler) 22,022

5 (Mehrtarifzähler) 50,42 18,506 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 4,520 30,00 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 12,00 durchgeführt) 9,30 4,60 Saldo der genannten : 55,90 15,106 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr -5,48 Am 3, Abrechnung nach Mengenzonen (bis 72 kwh und ab 73 kwh Jahresabnahme) Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach der Stufe M0 oder M1. Die Stufe M0 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 73 kwh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 73 kwh gilt die Stufe M1. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe (sog. Bestabrechnung). 3. Schwachlastregelung Die Schwachlastreglung kann nur in Verbindung mit einem Grundversorgungstarif gewählt werden. Ein Anspruch auf die Versorgung von Einrichtungen und Geräten zur Raumheizung nach der Schwachlastregelung besteht nicht. Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden acht Stunden, davon mindestens zusammenhängend sechs Stunden. Sie liegt in der Regel zwischen Uhr und Uhr.

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