Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH.

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1 Gültig ab (gemäß Genehmigung vom ) Die Gasversorgung Rüsselsheim GmbH betreibt das Stromverteilungsnetz von Rüsselsheim und stellt es auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes vom 07. Juli 2005 sowie der dazugehörigen Stromnetzzugangs- und Stromnetzentgeltverordnung allen Kunden für die Nutzung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zur Verfügung. Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH. Alle Preise sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für die Mehrbelastungen, die sich aus dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWK-G) ergeben. Nachfolgende Preisblätter werden auch unterjährig angepasst, wenn sich z.b. die Netzentgelte der vorgelagerten Netzstufen nach deren Genehmigung verändern, die Preise nach dem KWK-G ändern oder Kosten aufgrund von neuen bzw. geänderten Gesetzen entstehen. Abweichungen vom genannten Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der Gasversorgung Rüsselsheim GmbH. Ihre Ansprechpartner für Fragen der Netznutzung: Claudia Groß (Tel.: / ), Mail: claudia.gross(at)stadtwerke-ruesselsheim.de Matthias Schweitzer (Tel.: / ), Mail: matthias.schweitzer(at)stadtwerke-ruesselsheim.de An- und Abmeldungen der Netznutzung erfolgen unter swr-7763(at)es-edifact.de Übersicht: Preisblatt 1 Entgelte für system für Entnahme mit Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Preisblatt 4 Entgelte für system für Entnahme mit Netzreservekapazität Preisblatt 5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messeinrichtungen Preisblatt 6 Entgelte für Blindstrom Preisblatt 7 Entgelte inkl. Kommunalrabatt Preisblatt 8 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Preisblatt 9 Konzessionsabgaben Preisblatt 10 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Preisblatt 11 Dienstleistungen Preisblatt 12 Mehr- und Mindermengen Preisblatt 13 Grund- und Ersatzversorgung

2 Gültig ab (gemäß Genehmigung vom ) Seite 2 von 5 Preisblatt 1 Entgelte für system für Entnahme mit 1 Jahresleistungspreissystem system für Entnahme mit < 2500 h/a >= 2500 h/a /kwa /kwa Mittelspannung* (MS) 8,98 /kw 2,24 55,23 /kw 0,39 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 8,87 /kw 2,86 70,87 /kw 0,38 Niederspannungsnetz (NS) 12,94 /kw 2,73 53,44 /kw 1,11 * Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, so erhöht sich der Arbeits - und um jeweils 1,5 %. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne 2 Jahrespreissystem Entnahme ohne Grundpreis /a Niederspannung (NS) 15,00 /a 4,69 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Niederspannung (NS) 2,00 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b.elektro-wärmepumpen) ohne Niederspannung (NS) 2,00 Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit 3 Monatspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit /kw und Monat Mittelspannung* (MS) 9,21 /kw u. Monat 0,39 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 11,81 /kw u. Monat 0,38 Niederspannungsnetz (NS) 8,91 /kw u. Monat 1, Zzgl. Steuern, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen (KWK und Konzessionsabgabe).

3 Gültig ab (gemäß Genehmigung vom ) Seite 3 von 5 Preisblatt 4 Entgelte für system für Entnahme mit - Netzreservekapazität 4 system für Entnahme mit Netzreservekapazität 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a /kwa /kwa /kwa Mittelspannung* (MS) 22,95 /kw 27,55 /kw 32,14 /kw Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 25,78 /kw 30,93 /kw 36,09 /kw Niederspannungsnetz (NS) 40,38 /kw 48,45 /kw 56,53 /kw Preisblatt 5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messeinrichtungen 5 mit Messung Messstellenbetrieb Abrechnung MS - Mittelspannung 350,00 /a 880,00 /a 220,00 /a Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 218,00 /a NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 300,00 /a 417,90 /a 220,00 /a Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 40,00 /a ohne Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Eintarifzähler 5,00 /a 9,90 /a 12,00 /a Zweitarifzähler 8,00 /a 9,90 /a 12,00 /a Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 10,00 /a 40,00 /a 15,00 /a Wandler Schaltgerät Telekommunikationskomponente Funk-Modem z.b. (GSM) Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 30,00 /a 13,10 /a 80,00 /a 26,90 /a Wird ein Telefonanschluss nicht vom Kunden bereitgestellt, beantragt die Gasversorgung Rüsselsheim GmbH einen Telefonanschluss oder setzt ein GSM-Modem ein. Hierfür wird ein Aufpreis in Höhe von zur Zeit 13,50 /Monat in Rechnung gestellt. Preisblatt 6 Entgelte für Blindstrom 6 Blindstrom Entnahme für Blindstrom cos < 0,9 induktiv ct/kvarh Kapazitiv ct/kvarh mit 0,97 ct/kvarh 0,97 ct/kvarh Zzgl. Umsatzsteuer

4 Gültig ab (gemäß Genehmigung vom ) Seite 4 von 5 Preisblatt 7 Entgelte inkl. Kommunalrabatt 7 Jahresleistungspreissystem system für Entnahme mit < 2500 h/a >= 2500 h/a kwa kwa Kommunalrabatt NS-Kunden mit 11,65 /kw 2,46 48,10 /kw 1,00 Jahrespreissystem Entnahme ohne Grundpreis /a Kommunalrabatt NS-Kunden ohne 13,50 /a 4,22 Preisblatt 8 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 8 Die Mehrkosten, die sich aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft - Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz) vom 19. März 2002 ergeben, werden den Netznutzungsentgelten hinzugerechnet. Aufschlag bei einer Jahresarbeit < kwh/a 0,199 * Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben(nachweis durch Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers). * gültig ab 01.Januar 2008 bis kwh/a oberhalb kwh/a bis kwh/a oberhalb kwh/a 0,199 * 0,050 * 0,199 * 0,025 * Preisblatt 9 Konzessionsabgaben 9 Mit der Stadt Rüsselsheim im Netzgebiet der Gasversorgung Rüsselsheim sind die zulässigen Höchstsätze nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 9.Januar 1992 in der jeweils geltenden Fassung vereinbart. 7 Zzgl. Steuern, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen (KWK und Konzessionsabgabe). 8 9 Zzgl. Umsatzsteuer

5 Gültig ab (gemäß Genehmigung vom ) Seite 5 von 5 Preisblatt 10 Sperrung im Auftrag des Lieferanten 10 Sperrung im Auftrag des Lieferanten (ohne ) 119,88 Sperrung im Auftrag des Lieferanten (mit ) Nach Aufwand Preisblatt 11 Dienstleistungen 11 Unterjährige Ablesung durch die Gasversorgung Rüsselsheim GmbH je Ablesung 30,00 Zusätzliche Datenbereitstellung von historischen Lastgängen im Format MSCONS (je Lastgang und Jahr) Zusätzliche Datenbereitstellung von historischen Lastgängen im Format XLS (je Lastgang und Jahr) 60,00 120,00 Preisblatt 12 Mehr- und Mindermengen Die Vergütung und das Entgelt für den Mengenausgleich von synthetischen Lastprofilen erfolgen je Kunde für die im Abrechnungszeitraum (Jahresabrechnung) ermittelten Mengen. Die Preisermittlung erfolgt auf Basis der monatlichen Base- und Peakpreise nach den von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Spotmarktindices, gewichtet mit der Abnahmestruktur der Standardlastprofilkunden. Abrechnungsrelevant ist der Durchschnittspreis des Abrechnungszeitraumes, in der Regel der vergangenen 12 Monate. Preisblatt 13 Grund- und Ersatzversorgung * Die Grund- und Ersatzversorgung von Kunden in Rüsselsheim und seinen Stadtteilen erfolgt durch den örtlichen Grundversorger eprimo GmbH. Es gilt hierbei der jeweils gültige Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung der eprimo GmbH. * Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden, d.h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) oder für den einen Jahresverbrauch von kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Ersatzversorgung liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Stromversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann Zzgl. Umsatzsteuer

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