Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt Nr. 8

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1 Anlage 3 Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt Nr. 8 für die Netznutzung von Elektrizitätsverteilernetzen in Ennigerloh, Telgte, Ostbevern (gültig ab ) der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG Für die Nutzung des Verteilnetzes gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die eine statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrad) bereits berücksichtigen. Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer angegeben. Die Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) und künftige, die Netznutzung betreffende Steuern, Abgaben und gesetzliche Belastungen werden mit dem jeweils geltenden Prozentsatz oder Betrag auf alle Preise aufgeschlagen bzw. in Rechnung gestellt. Preise, die aus Gesetzen und Verordnungen resultieren, ändern sich zeitgleich mit den rechtlichen Grundlagen. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Jahresleistungspreissystem): /kw u. Jahr Benutzungsdauer < 2500 h/a /kw u. Jahr Benutzungsdauer 2500 h/a Mittelspannungsnetz 22,02 2,12 61,00 0,56 Umspannung MS/NS 24,11 3,70 115,18 0,06 44,97 2,73 68,81 1,78 sentgelt Die des s wird vorgangsbezogen mit 8,40 pro berechnet und erfolgt grundsätzlich monatlich. spreis je bei monatlicher Rechnungsstellung und Jahresschlussrechnung 100,80 / Jahr 1/5

2 Preise für Messstellenbetrieb Messstelle Mittelspannung: Lastgangzähler mit TK-Komponente und Wandler Umspannung MS/NS: Lastgangzähler mit TK- Komponente und Wandler Niederspannung: Lastgangzähler mit TK- Komponente und Wandler Messstellenbetrieb 502,20 183,72 183,72 Preisabschlag Messstellenbetrieb bei kundenseitig gestelltem Wandlersatz nach individueller Vereinbarung Preiszuschlag Messstellenbetrieb Versorgungsseitige Telefonkartenbereitstellung 48,00 Preise für Messdienstleistung bei täglicher Auslesung Die Messdienstleistung wird vorgangsbezogen mit 22,20 pro (Monatsdaten inklusive täglichem Lastgangversand) berechnet und erfolgt grundsätzlich monatlich. Messebene Mittelspannung Messdienstleistung 266,40 Niederspannung (X) 266,40 (x) Abweichende Spannungsebenen von Entnahme und Messung In der Regel befinden sich die und die Messstelle in der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichung hiervon (Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung) werden die bei der Niederspannungsmessung nicht erfassten Verluste zwischen Entnahme- und Messstelle mit einem Aufschlag von 1,5 % auf die ¼-h-Messwerte berücksichtigt. Preise für Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung je (Monatsleistungspreissystem): Für n mit monatlichem Leistungsbedarf besteht die Möglichkeit vor Beginn eines neuen sjahres (Kalenderjahr) diese n zur Verrechnung im Monatsleistungspreissystem für das nächste sjahr anzumelden. Hierfür gelten dann, für jeden Monat der Leistungsinanspruchnahme, die folgenden. Mittelspannungsnetz Umspannung MS/NS /kw u. Monat 10,17 19,20 11,47 2/5 0,56 0,06 1,78

3 Preise für Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung je ( mit Standardlastprofil): Grundpreis 15,00 4,24 für Nachtspeicherheizkunden 2,12 sentgelte Die des s wird vorgangsbezogen mit 8,40 pro berechnet und erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgelt-abrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährige der Netznutzung setzt eine ent-sprechende unterjährige Messdienstleistung voraus. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 8,40 16,80 33,60 100,80 Zweitarifzähler 8,40 16,80 33,60 100,80 Zweirichtungszähler 8,40 16,80 33,60 100,80 Maiximumzähler 8,40 16,80 33,60 100,80 Pauschalanlagen (Preis je Anlage) 8,40 16,80 33,60 100,80 Preise für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Eintarifzähler 6,00 Eintarifzähler inkl. Tarifschaltung 14,04 Zweitarifzähler 6,84 Zweitarifzähler inkl. arifschaltung 14,88 Zweirichtungszähler 20,00 Maximumzähler 45,00 Tarifschaltung 8,04 Wandler in Mittelspannung 349,56 Wandler in Niederspannung 21,96 3/5

4 Preise für Messdienstleistung Die Messdienstleistung wird vorgangsbezogen mit 1,80 pro berechnet und erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjähr-liche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Eintarifzähler 1,80 3,60 7,20 21,60 Zweitarifzähler 1,80 3,60 7,20 21,60 Zweirichtungszähler 3,60 7,20 14,40 43,20 Maximumzähler 1,80 3,60 7,20 21,60 Preise bei Abweichung von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen) Die Mengenabweichungen zwischen der Bilanzkreismeldung und der abgelesenen Verbrauchsmenge je werden mit einem symmetrischen, monatlichen Preis (Mehr-/Mindermengenpreis) berechnet. Die Preise für den Ausgleich dieser Mengenabweichung bei der Verwendung von Standardlastprofilen berechnen sich auf Grundlage der monatlichen Marktpreise für Ausgleichsenergie. Die Preise werden auf der Internetseite des Netzbetreibers ( veröffentlicht. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind in den n abgegolten. Blindstromlieferungen Blindstromlieferungen werden für n mit ¼-h-Leistungsmessung durch gesonderte Messgeräte erfasst und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und wird ab Unterschreitung eines Leistungsfaktors von 0,9 induktiv berechnet. Preis für Blindstromlieferung 1,40 Ct/kvarh Umlage KWK Die Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird in folgender Höhe erhoben: A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) 0,126 0,060 C-Anteil (> kwh/a) (X) 0,025 (x) Der KWK-Aufschlag für über kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich auf 0,025, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Ver-kehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalender-jahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben. Dieses ist per 4/5

5 Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des Konzessionsvertrags mit der Gemeinde für das Netzgebiet nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet. Ob ein Kunde als Tarifkunde oder Sondervertragskunde abgerechnet wird, hängt von Art und Umfang der Belieferung ab. Sondervertragskunden, deren Durchschnittspreis pro Vertrag unter dem jeweils gültigen Grenzpreis liegt, zahlen keine Konzessionsabgabe. Dieses ist per Die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 wird unbeschadet des 2 Abs. 4 KAV in folgender Höhe erhoben: Belieferung von: Sondervertragskunden gem. 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Sonstige Tarifkunden gem. 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV in Gemeinden bis Einwohner 0,11 0,61 1,32 19 StromNEV-Umlage Die 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage wird gemäß Beschluss BK der BNetzA vom in folgender Höhe erhoben: A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) 0,329 0,050 C-Anteil (> kwh/a) (X) 0,025 (x) Die 19 StromNEV-Umlage für über kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich auf 0,025, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebun-denen Verkehrs oder ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben. Dieses ist per Offshore-Haftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage gemäß 17 f Abs. 5 EnWG wird in folgender Höhe erhoben: A, B, C (<= kwh/a) B-Anteil (> kwh/a) C-Anteil (> kwh/a) 0,250 0,050 0,025 (x) Die Offshore-Haftungsumlage für über kwh/a hinausgehende Verbräuche reduziert sich auf 0,025, wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben. Dieses ist per 5/5

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