GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:
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- Julius Gerhardt
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1 EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab Gleichzeitig treten die bisherigen Grundversorgungstarife außer Kraft
2 Grundversorgungstarife für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Die Versorgung zum Grundversorgungstarif erfolgt auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom einschließlich der Ergänzenden Bestimmungen und der Technischen Anschluss-bedingungen (TAB) Niedersachsen/Bremen in der jeweils gültigen Fassung. Die EG-TS passt mit diesem Tarifblatt die Preise an die gestiegenen Bezugskosten und Mehrbelastungen aus steuerlichen Abgaben zum dem aktuellen Stand an. Die aktuellen Netzentgelte, EEG und KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 7, Offshore-Haftungsumlage nach 17f Abs. 5, Abschaltbare Lasten 18 AbLaV sowie Ökosteuer sind direkter Bestandteil Ihres Strompreises, der sich entsprechend ändert. Daraus ergeben sich für die Abrechnung ab dem folgende Strompreise: 1. Tarifbestandteile Der Tarif besteht aus Arbeitspreis, Leistungspreis und Verrechnungspreis. Er gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Elektrizitätsbedarf. 1.1 Arbeitspreis Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kwh). 1.2 Leistungspreis Der Leistungspreis ist das Entgelt für die Bereitstellung bzw. Inanspruchnahme von elektrischer Leistung (kw). Bei Abrechnung gemäß Ziffer 2.2 ist der Leistungspreis im Verbrauchspreis enthalten. 1.3 Verrechnungspreis Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen und vom Kunden zusätzlich veranlassten Mess- und Steuereinrichtungen. Arbeitspreis, Leistungspreis und Verrechnungspreis werden für den Zeitraum eines Jahres gebildet und in monatlichen Raten angefordert.
3 2. Preise und Entgelte Die Preise enthalten die Stromsteuer gem. Stromsteuergesetz (StromStG), die Mehrbelastung gemäß EEG und KWKG, Umlage nach 19 Abs. 2 Strom- NEV, die Offshore-Haftungsumlage, Umlage Abschaltbare Lasten, die Konzessionsabgabe sowie die Netznutzung. Sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von zzt. 19 %. 2.1 Ermittlung des Entgeltes Für die Versorgung mit Elektrizität zahlt der Kunde ein Entgelt, das gemäß der Ziffer 1 aus Arbeits- und Leistungs- und Verrechnungspreis ermittelt wird. 2.2 Preise ohne Leistungsmessung gemäß Ziffer 3.1 Arbeitspreis Tarif brutto netto M 27,74 Cent/kWh 23,31 Cent/kWh Zusätzlich werden die Verrechnungspreise nach der Ziffer 2.5 berechnet. 2.3 Preise nach gemessener Leistung gemäß Ziffer 3.2 Arbeitspreis Tarif brutto Netto L 27,74 Cent/kWh 23,31 Cent/kWh Zusätzlich werden die Verrechnungspreise nach der Ziffer 2.5 berechnet. 2.4 Preise nach Schwachlastregelung gemäß Ziffer 3.4 Arbeitspreis Tarif brutto netto S 27,74 Cent/kWh 23,31 Cent/kWh Zusätzlich werden die Verrechnungspreise nach der Ziffer 2.5 berechnet.
4 2.5 Verrechnungspreise Entgelte für Messstellenbetrieb Jahr /a MS mit Lastgangszählung 417,18 NS mit Lastgangszählung 304,13 NS ohne Lastgangszählung, Mehrtarif 57,14 NS ohne Lastgangszählung, Eintarif 9,35 Schiffs- und Sonderanschlüsse 9,35 Entgelte für Messung (Messdienstleistung) Ablesung Jahr /a Anzahl der Ablesungen MS mit Lastgangszählung 19,27 231,25 12 NS mit Lastgangszählung 19,27 231,25 12 NS ohne Lastgangszählung, Mehrtarif 4,18 50,16 12 NS ohne Lastgangszählung, Eintarif 4,18 4,18 1 Schiffs- und Sonderanschlüsse (entspricht einer 2-monatigen Ablesung) 8,36 Entgelte für Abrechnung Abrechnung Jahr /a Anzahl der Ablesungen MS mit Lastgangszählung 18,73 224,80 12 NS mit Lastgangszählung 18,73 224,80 12 NS ohne Lastgangszählung, Mehrtarif 11,70 140,40 12 NS ohne Lastgangszählung, Eintarif 11,70 11,70 1 Schiffs- und Sonderanschlüsse 11,70 3. Tarifbestimmungen 3.1 Abrechnung ohne Leistungsmessung Die Abrechnung erfolgt zu den Preisen der Ziffer 2.2, wenn die Voraussetzungen für die Abrechnung nach gemessener Leistung gemäß Ziffer 3.2 nicht vorliegen. Sofern eine Leistungsmessung nach Ziffer 3.2 nicht vorzunehmen ist, können Kunde oder EG-TS eine Leistungsmessung nur bei Übernahme der zusätzlichen Kosten verlangen.
5 3.2 Abrechnung nach gemessener Leistung Überschreitet der Elektrizitätsbedarf des Kunden kwh je Abrechnungsjahr, ist eine Abrechnung zu den Preisen der Ziffer 2.3 vorgesehen. Außerdem ist die EG-TS berechtigt, zu den Preisen der Ziffer 2.3 abzurechnen, wenn die höchste Viertelstundenleistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kw übersteigt. 3.3 Schwachlastregelung Die Schwachlastregelung kann nur in Verbindung mit einem der Tarifpreise nach den Ziffern 2.2 bis 2.3 gewählt werden. Ein Anspruch auf die Versorgung von Einrichtungen und Geräten zur Raumheizung besteht nicht Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden 10 Stunden, in der Regel zwischen 21:00 Uhr und 07:00 Uhr. 3.4 Übergangsregelung Soweit aufgrund von Lieferengpässen erforderliche Leistungszähler und/oder Zweittarifzähler sowie die zugehörigen Steuereinrichtungen nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind, wird der Strombezug nach Ziffer 2.2 in Rechnung gestellt. 4. Mitteilungspflichten Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abrechnung des Entgeltes erforderlichen Angaben anzuzeigen. Die vom Kunden mitgeteilte Änderung wird bei der Abrechnung mit Beginn des auf die Veränderung folgenden Monats berücksichtigt. Hat der Kunde eine Änderung geltend gemacht und macht er die Änderung vor Ablauf von 12 Monaten wieder rückgängig mit der Folge, dass sich dann ein höheres Entgelt ergibt, so ist die EG-TS berechtigt, für die dazwischen liegenden Monate eine Nachzahlung zu verlangen. Der Nachzahlung wird die Differenz der Tarifpreise zugrunde gelegt.
6 5. Allgemeine Bestimmungen Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Bezahlung sind in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom einschließlich der Ergänzenden Bestimmungen geregelt. Die Stromgrundversorgungsverordnung wird dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich ausgehändigt bzw. zugesandt. Änderungen des Grundversorgungstarifes werden gemäß öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Leistungspreise oder die Arbeitspreise geändert oder findet ein Kundenwechsel statt, so werden die Jahresleistungspreise und der Elektrizitätsverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung des Stromverbrauches werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes. 6. Gültigkeit Diese Fassung des Grundversorgungstarifes tritt mit dem in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung der Allgemeinen Tarife außer Kraft. 7. Preisgarantie Auf die angeführten Preise geben wir eine Preisgarantie bis Sollte in dieser Zeit durch gesetzliche Vorgaben eine Senkung der Entgelte möglich werden, werden wir diese sofort weitergeben. Eine Erhöhung der Preise wird bis ausgeschlossen.
7 8. Stromkennzeichnung gemäß EnWG 42 Der Energiemix des von der EG-TS verkauften Stroms setzt sich wie folgt zusammen: Pro kwh entstehen daraus 0,0003 g radioaktiver Abfall und 339 g CO 2 - Emissionen. Zum Vergleich: Die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland setzen sich wie folgt zusammen: Pro kwh entstehen daraus 0,0005 g radioaktiver Abfall und 508 g CO 2 - Emissionen.
GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:
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Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015
Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis
Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim
Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Die unter den nachfolgenden Punkten 1 und 2 aufgeführten Preise für die Netznutzung beinhalten die Kosten für die Netzinfrastruktur,
Netzentgelte Gas 2016
Netzentgelte Gas 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit Leistungsmessung 2 (Jahresleistungspreis) Preisblatt 1 Anlage Anwendungsbeispiel 3 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit Leistungsmessung
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer
Preisblatt Netznutzung Strom
Preisblatt Netznutzung Strom Zum 01.01.2016 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte. Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen:
Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
Stadt Burgbernheim Stadtwerke Preisblatt für Netznutzungstarife ab 01.01.2015 (Netznutzungsentgelte - Strom) Gültig ab 01.01.2015 vorläufige Netzentgelte veröffentlicht zum 15.10.2014 1. Netznutzungsentgelte
Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015
Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben.
Netzentgelte für das Teilnetz Brandenburg inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2012)
Netzentgelte für das inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2012) Das Entgelt für die Netznutzung besteht aus folgenden Komponenten: Jahresleistungsentgelt für die gemessene Jahreshöchstleistung
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE
Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS)
: gültig ab 01.01.2015 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Netzentgelte Strom - Preisblatt
Entgelt für den Netzzugang Strom gemäß 21ff EnWG 01.01.2016 Netzentgelte Strom - Preisblatt Das Preisblatt, gültig ab 01.01.2016, beruht auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch das Hessische Ministerium
EKS Netznutzungsentgelte
Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T +41 52 633 55 55 F +41 52 633 52 01 E-Mail [email protected] www.eks.ch Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG D/2012 NNE EKS Netznutzungsentgelte Gültig
1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem
Entgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [
Preise für die Netznutzung Strom Gültig ab 01. Januar 2016
1. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen mit Leistungsmessung 2. Preise für die Nutzung des Netzes für Anlagen ohne Leistungsmessung 3. Preise für die Reserve-Inanspruchnahme 4. Preise für Ersatzversorgung
Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
