Preisblatt für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom)

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1 [Wirtschaftsbetriebe der Stadt NSHB Borkum GmbH] Preisblatt 2015 für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Versorgungsgebiet: Borkum gültig ab dem 01. Januar Grundversorgungstarife Die Versorgung zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung von Haushaltskunden erfolgt auf der Grundlage des 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) sowie den Ergänzende Bedingungen der Wirtschaftsbetriebe der Stadt NSHB Borkum GmbH (nachfolgend Wirtschaftsbetriebe) zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Die Versorgung zu den Allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie Nicht-Haushaltskunden ohne registrierende Leistungsmessung bis kwh/a erfolgt zu den gleichen Preisen. 1.1 Grundversorgungstarif ohne Schwachlastregelung Allgemeiner Preis der Grundversorgung (Strom) ohne Schwachlastregelung 47,35 60,00 Grundpreis pro Monat 3,945 5,00 42,524 26,067 39,79 50,42 35,735 21,905 /Jahr /kwh Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,32 Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde (Kleinkunde) 4,89 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Kleinkunde) 15,00

2 Abrechnungspreis (Eintarifzähler) 12,00 Messstellenbetrieb Eintarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 9,30 Messung Eintarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 4,60 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 40,90 14,876 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr -1,11 9,52 Am 1.2 Grundversorgungstarif mit Schwachlastregelung 20,859 7,029 Allgemeiner Preis der Grundversorgung (Strom) mit Schwachlastregelung 47,35 60,00 ( Zuschlag für 36,00 Mehrtarifzähler) Grundpreis pro Monat (Zuschlag für Mehrtarifzähler) 1. Außerhalb der Schwachlastzeit 2. Innerhalb der Schwachlastzeit 3,95 5,00 3,00 43,643 27,185 19,510 (Zuschlag für Mehrtarifzähler) 1. Außerhalb der Schwachlastzeit 2. Innerhalb der Schwachlastzeit 39,79 50,42 30,25 36,675 22,845 16,395 /Jahr Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1. Elektrospeicherheizung Außerhalb der Schwachlastzeit Innerhalb der Schwachlastzeit /kwh 1,32 0,61

3 Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde (Kleinkunde) 4,89 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Kleinkunde) 15,00 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 12,00 Messstellenbetrieb für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 16,50 Messung für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 6,90 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 1.Elektrospeicherheizung Außerhalb der Schwachlastzeit Innerhalb der Schwachlastzeit 50,40 14,876 14,166 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr bis 76 kwh Jahresabnahme ab 77 kwh Jahresabnahme Am 1. Außerhalb der Schwachlastzeit bis 76 kwh Jahresabnahme ab 77 kwh Jahresabnahme 2. Innerhalb der Schwachlastzeit -10,61 0,02-20,15 21,799 7,969 2, Grundversorgungstarif Vereinbarung für elektrische Speicherheizung Allgemeiner Preis der Grundversorgung für elektrische Speicherheizung (Mehrtarifzähler) 36,00 3,00 18,379 (Mehrtarifzähler) 30,25 15,445 /Jahr /kwh Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 0,11 Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde (Wärmepumpe/Elektrospeicherheizung) 2,00 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Wärmepumpe/Elektrospeicherheizung) 0,00 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 0,00

4 Messstellenbetrieb für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 7,20 Messung für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 2,30 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 9,50 10,776 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 20,75 Am 4, Grundversorgungstarif mit Wärmepumpenregelung in der Schwachlastzeit Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Wärmepumpenregelung in der Schwachlastzeit (Mehrtarifzähler) 36,00 3,00 19,510 (Mehrtarifzähler) 30,25 16,395 /Jahr /kwh Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 0,61 Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde (Wärmepumpe/Elektrospeicherheizung) 2,00 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Wärmepumpe/Elektrospeicherheizung) 0,00 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 0,00 Messstellenbetrieb für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 7,20 Messung für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 2,30 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 9,50 11,276 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 20,75 Am 5,119

5 1.5 Grundversorgungstarif mit Wärmepumpenregelung im Ganztagsbetrieb Allgemeiner Preis der Grundversorgung mit Wärmepumpen im Ganztagsbetrieb (Mehrtarifzähler) 60,00 5,00 22,508 (Mehrtarifzähler) 50,42 18,915 /Jahr /kwh Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,32 Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde (Wärmepumpe/Elektrospeicherheizung) 4,89 Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Wärmepumpe/Elektrospeicherheizung) 15,00 Abrechnungspreis für Mehrtarifzähler 12,00 Messstellenbetrieb für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 9,30 Messung für Mehrtarifzähler (wenn vom Netzbetreiber 4,60 Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: 40,90 14,876 Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr 9,52 Am 4, Abrechnung nach Mengenzonen (bis 76 kwh und ab 77 kwh Jahresabnahme) Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach der Stufe M0 oder M1. Die Stufe M0 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 76 kwh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 77 kwh gilt die Stufe M1. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe (sog. Bestabrechnung).

6 3. Schwachlastregelung Die Schwachlastreglung kann nur in Verbindung mit einem Grundversorgungstarif gewählt werden. Ein Anspruch auf die Versorgung von Einrichtungen und Geräten zur Raumheizung nach der Schwachlastregelung besteht nicht. Die Schwachlastzeit beträgt innerhalb von 24 Stunden acht Stunden, davon mindestens zusammenhängend sechs Stunden. Sie liegt in der Regel zwischen Uhr und Uhr.

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