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1 Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 2. Geltungsbereich, Fristen 2 3. Technische Vorgaben Installierte Leistung > 100 kw Installierte Leistung > 30 kw und 100 kw Installierte Leistung 30 kw 3 4. Technische Umsetzung Ferngesteuerte Leistungsreduzierung bei Photovoltaikanlagen 30 kw FerngesteuerteLeistungsreduzierungbeiPhotovoltaikanlagen 100kW Ferngesteuerte Leistungsreduzierung und Erfassung der IST Leistung bei EEG- und KWK-Anlagen > 100 kw 5. Montage des TRE und Einbindung in die Erzeugungsanlage 4 6. Montage der FWA und Einbindung in die Erzeugungsanlage 4 Anlage 1 6 Anlage 2 7 Seite 1 von 7 Stand: Mai 2012

2 1. Allgemeines Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zum ist der Netzbetreiber gemäß 11 Abs. 1 EEG berechtigt, die Einspeiseleistung von an seinem Netz angeschlossenen EEG- oder KWK-Anlagen aus Gründen der Netzstabilität ferngesteuert zu reduzieren. Entsprechende technische Vorgaben sind in 6 EEG enthalten. Der Anlagenbetreiber ist zur Einhaltung der technischen Vorgaben gem. 6 EEG 2012 sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten verpflichtet. Die Einhaltung der technischen Vorgaben des 6 EEG ist Vergütungsvoraussetzung. Bei dem Begriff installierte Leistung einer Anlage handelt es sich nach 3 Ziffer 6 EEG um die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann. Bei Photovoltaikanlagen ist dies die Summenleistung der Module in kw p. Hierfür sind Anlagenzusammenfassungen nach 6 Abs. 3 EEG zu beachten. 2. Geltungsbereich / Fristen zur Nachrüstung Die Forderung des 6 EEG betrifft alle EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw p und alle Photovoltaikanlagen, die ab dem in Betrieb genommen wurden. Für Bestandsanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH bestehen die folgenden Nachrüstpflichten: > 30 kw p und 100kW p (nur Photovoltaikanlagen) Inbetriebnahme ab dem : Nachrüstpflicht bis zum > 100 kw p (nur Photovoltaikanlagen) Inbetriebnahme vor dem : Nachrüstpflicht bis zum Technische Vorgaben 3.1 Installierte Leistung > 100 kw Alle EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kw müssen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abfrage der Ist-Einspeisung ausgestattet sein. 3.2 Installierte Leistung > 30 kw und 100 kw Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kw p und höchstens 100 kw p müssen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgestattet sein. Seite 2 von 7 Stand: Mai 2012

3 3.3 Installierte Leistung 30 kw Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kw p müssen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgestattet sein oder die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der installierten Leistung begrenzt werden. Der Anlagenbetreiber ist zur Einhaltung der technischen Vorgaben gem. 6 EEG 2012 sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten verpflichtet. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, besteht gemäß 17 Abs. 1 EEG 2012 kein Vergütungsanspruch. 4. Technische Umsetzung 4.1 Ferngesteuerte Leistungsreduzierung bei Photovoltaikanlagen 30 kw p Die Umsetzung der ferngesteuerten Leistungsreduzierung erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE). Hier kann die 0-1 Regelung angewandt werden. Das Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung muss innerhalb von 30 Sekunden umgesetzt werden. Dieser Zeitraum bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichter) die Anlage besteht. 4.2 Ferngesteuerte Leistungsreduzierung bei Photovoltaikanlagen 100 kw p Die Umsetzung der ferngesteuerten Leistungsreduzierung erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE). Die Schalteinrichtung innerhalb des TRE besteht aus vier potentialfreien Wechselkontakten, die entsprechend der vorgegebenen Leistungsstufe (0, 30, 60, 100%) geschaltet werden. Die Signale zur Reduzierung der Einspeiseleistung müssen innerhalb von 30 Sekunden umgesetzt werden. Dieser Zeitraum bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichter) die Anlage besteht. 4.3 Ferngesteuerte Leistungsreduzierung und Erfassung der IST Leistung bei EEG- und KWK-Anlagen > 100 kw Diese Anlagen werden im Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH fernwirktechnisch angeschlossen (FWA). Die Übertragung zur Leitstelle der Stadtwerke Radolfzell GmbH erfolgt mittels GPRS wodurch sich Folgekosten für die Übermittlung der Daten ergeben. Bei Anlagen > 500 kw sind Rückmeldungen für die einzelnen Leistungsstufen vorzusehen. Es können folgende Signale verarbeitet werden: Binäre Aus- und Eingänge (max. 24V DC) für die Leistungsreduzierung bzw. Rückmeldung der einzelnen Leistungsstufen. Analoge Aus- und Eingänge (4-20mA) für die Leistungsreduzierung bzw. Rückmeldung der einzelnen Leistungsstufen. Analoger Eingang für die Übermittlung der IST Leistung (4-20mA) Seite 3 von 7 Stand: Mai 2012

4 S0 Eingang für die Übermittlung der IST Leistung Die Signale zur Reduzierung der Einspeiseleistung müssen innerhalb von 30 Sekunden umgesetzt werden. Dieser Zeitraum bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichter) die Anlage besteht. Die Bereitstellung der erforderlichen Signale an der FWA erfolgt durch den Anlagenbetreiber. Art und Ausführung der Fernwirkanlage werden mit den Stadtwerke Radolfzell GmbH während der Planungsphase abgestimmt. 5. Montage des TRE und Einbindung in die Erzeugungsanlage Für die Montage und die Einbindung des Einspeisemanagements in die Erzeugungsanlage ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Die Versorgungsspannung des TRE ist aus dem Kundennetz bereitzustellen. Der TRE ist in oder neben dem Zählerschrank oder auch an der zu steuernden Erzeugungseinheit zu montieren. Bei der Montage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Es ist eine Übergabeklemmleiste vorzusehen entsprechend der Darstellung in der Anlage 1. Diese Leiste ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe der Messung der Erzeugungsanlage durch den Anlagenbetreiber herzustellen. Abweichungen von dieser Regel sind abzustimmen. Der Netzbetreiber greift nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlagen ein. Er ist lediglich für die Signalgebung verantwortlich. Folgende Tonfrequenzrundsteuerempfänger werden für das Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH zugelassen: 0-1 Regelung: Fabrikat: Swistec Typ: SRcompact 0, 30, 60, 100% Regelung: Fabrikat: Swistec Typ: SReeg Der Tonfrequenzrundsteuerempfänger muss von den Stadtwerke Radolfzell GmbH parametriert werden. 6. Montage der FWA und Einbindung in die Erzeugungsanlage Für die Montage und die Einbindung des Einspeisemanagements in die Erzeugungsanlage ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Die Versorgungsspannung der FWA ist aus dem Kundennetz bereitzustellen. Der FWA ist neben dem Zählerschrank oder neben der Schaltanlage in einem separaten Gehäuse zu montieren. Bei der Montage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Es ist eine Übergabeklemmleiste vorzusehen entsprechend der Darstellung in der Anlage 2. Diese Leiste ist grundsätzlich im Gehäuse der FWA durch den Anlagenbetreiber herzustellen. Abweichungen von dieser Regel sind mit denn Stadtwerken Radolfzell GmbH abzustimmen. Seite 4 von 7 Stand: Mai 2012

5 Der Netzbetreiber greift nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlagen ein. Er ist lediglich für die Signalgebung verantwortlich. Die Fernwirkunterstation muss von den Stadtwerke Radolfzell GmbH parametriert werden, und die Daten im Leitstellensystem generiert werden. Folgende Fernwirkunterstationen werden für das Netzgebiet der Stadtwerke Radolfzell GmbH zugelassen: Fabrikat: IDS Typ: Acos 720 LA/GSM Inklusive Erweiterungsmodul Fabrikat: IDS Typ: cdi73a Inklusive Erweiterungsmodul Fabrikat: IDS Typ: cci71a Seite 5 von 7 Stand: Mai 2012

6 Anlage 1: 0, 30, 60, 100% Regelung TRE Swistec SReeg TRE Swistec SEhz 0% 30% 60% 100% X PE VCC 0% 30% 60% 100% Max. 24V DC PV Anlage/Regelgerät L N Max. 10A 0-1 Regelung TRE TRE Swistec Swistec SReeg SRcompact 100% PV Anlage -X PE A1 L N Max. 10A A2 230/400V AC Vereinfachte Darstellung (NA Schutz nicht dargestellt) kwh Seite 6 von 7 Stand: Mai 2012

7 Anlage 2: FWA IDS ACOS 720 ACOS 720 LA/GSM 24DC 24V DC cdi73a cci71a 230V AC X X L N PE X X2 -X3 -X4 -X X RM Erzeuger 100% RM Erzeuger 60% RM Erzeuger 30% RM Erzeuger 0% S0 Impuls Messstellenbetreiber Erzeuger Soll 100% Erzeuger Soll 60% Erzeuger Soll 30% Erzeuger Soll 0% VCC RM Erzeuger Soll+ RM Erzeuger Soll- IST Leistung+ IST Leistung- Sollwert Erzeuger+ Sollwert Erzeuger- Melde- und Befehlsspannung Zuleitung 230V AC Seite 7 von 7 Stand: Mai 2012

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