Steuerliche Rahmenbedingungen
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- Björn Gotthilf Hermann
- vor 8 Jahren
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1 Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1
2 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (1) Photovoltaikanlage Betreibermodell Das Wohnungsunternehmen betreibt selbst die Photovoltaikanlage. Gestattungsmodell Das Wohnungsunternehmen vermietet die Dachflächen. 2
3 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (2) Betreibermodell (Einspeisung von Strom ins Netz) Ertragsteuern ertragsteuerpflichtig (KSt + GewSt) Umsatzsteuer umsatzsteuerpflichtig schädlich für die erweiterte Kürzung bei der GewSt 3
4 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (3) Exkurs: Erweiterte Kürzung (1) Zweck: Gleichstellung eines Wohnungsunternehmens mit einem privaten Vermieter, wenn das Wohnungsunternehmen keine schädlichen gewerblichen Tätigkeiten ausübt Grundlage: 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen... errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. 4
5 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (4) Exkurs: Erweiterte Kürzung (2) Funktionsweise: (vereinfacht) Gewerbeertrag (= KSt-Ergebnis) + Hinzurechnungen gemäß 8 GewStG (z. B. 25 % der Dauerschuldentgelte) - Kürzungen gemäß 9 GewStG (z. B. erweiterte Kürzung) = zu versteuernder Gewerbeertrag 5
6 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (5) Exkurs: Erweiterte Kürzung (3) beachte: Die erweiterte Kürzung wirkt nur bei einem Gewerbeertrag (maximal Kürzung auf 0 möglich). Ergibt sich trotz Hinzurechnungen ein negativer Betrag, ist die normale Kürzung gemäß 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG (1,2 % der Einheitswerte des Grundbesitzes) günstiger, da der Gewerbeverlust erhöht wird (= Verlustvortrag für zukünftige Zeiträume). Über die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung kann jedes Jahr neu entschieden werden. 6
7 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (6) Beurteilung der Photovoltaikanlagen im Hinblick auf die Anwendung der erweiterten Kürzung durch das BMF: BMF-Schreiben vom 15. Juni 2006 (IV B 7 G /06-A) Die Einnahmen aus den Einspeisevergütungen nach dem EEG für die von einer Photovoltaikanlage erzeugte Energie sind bei den Einkünften aus Gewerbetrieb ( 15 EStG) zu erfassen, wenn die Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Diese Stromerzeuger beteiligen sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und treten mit ihrer Tätigkeit in Wettbewerb zu anderen Stromerzeugern. Eine steuerliche Begünstigung ist insoweit nicht gerechtfertigt. Auch bei... den Wohnungsunternehmen gehört daher die Energieerzeugung zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz nicht zu den begünstigten Tätigkeiten. 7
8 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (7) Vorgehensweise im Bereich der Umsatzsteuer Einspeisevergütung = umsatzsteuerpflichtig beachte: Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung i. S. d. 14 UStG Vorsteuerabzugsberechtigung aus den im Zusammenhang mit der Betreibung der Photovoltaikanlagen stehenden Aufwendungen - Anschaffungskosten Zugang = netto im Anlagevermögen zu erfassen, ausgewiesene Umsatzsteuer = Geltendmachung als Vorsteuer i. R. d. entsprechenden Umsatzsteuer-Voranmeldung - Kosten der Betreibung (soweit umsatzsteuerpflichtig) beachte: FA fordert i. d. R. Nachweis über erhöhten Vorsteueranspruch 8
9 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (8) Exkurs: neues BMF-Schreiben (1) Lieferung von Strom als Nebenleistung zu Vermietungsumsätzen - BMF-Schreiben vom 21. Juli 2009 (IV B 9 S 7168/08/10001) (1) BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 (V R 91/07): Steuerbefreiung nach 4 Nr. 12 Satz 1 UStG für die langfristige Vermietung von Campingflächen erstreckt sich auch auf die Lieferung von Strom durch den Vermieter Stromlieferung = unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung eines Dauercampingplatzes. 9
10 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (9) Exkurs: neues BMF-Schreiben (2) Lieferung von Strom als Nebenleistung zu Vermietungsumsätzen - BMF-Schreiben vom 21. Juli 2009 (IV B 9 S 7168/08/10001) (2) Anwendung der Grundsätze auf die langfristige Vermietung von Grundstücken: - Nebenleistungen zu der nach 4 Nr. 12 Satz 1 UStG steuerfreien Leistung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist auch die Lieferung von elektrischem Strom durch den Vermieter. - Abschnitt 76 Abs. 6 Satz 1 UStR ist insoweit nicht mehr anwendbar, als dort die Lieferung von elektrischem Strom als selbstständige Hauptleistung angesehen wird. 10
11 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (10) Exkurs: neues BMF-Schreiben (3) Lieferung von Strom als Nebenleistung zu Vermietungsumsätzen - BMF-Schreiben vom 21. Juli 2009 (IV B 9 S 7168/08/10001) (3) bedeutsam für: Versorgung von Mietern mit Strom durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage, eines BHKW oder einer Solarthermieanlage aktuell: BMF-Schreiben zum Thema Vermietung & Nebenleistungen wird erwartet 11
12 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (11) Gestattungsmodell (Verpachtung von Dachflächen) Ertragsteuern ertragsteuerpflichtig (KSt + GewSt) nicht schädlich für die erweiterte Kürzung bei der GewSt Umsatzsteuer umsatzsteuerfrei ( 4 Nr. 12 UStG) ggf. Option zur Steuerpflicht 12
13 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (12) Warum erfolgt im Hinblick auf die erweiterte Kürzung eine andere Beurteilung als beim Betreibermodell? Verpachtung von Dachflächen = Nutzung eigenen Grundbesitzes Einnahmen = Pachteinnahmen Einspeisevergütung 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen... errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. 13
14 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (13) Vorgehensweise im Bereich der Umsatzsteuer Pachteinnahmen = umsatzsteuerfrei grundsätzlich keine Vorsteuerabzugsberechtigung aber Möglichkeit der Option zur Umsatzsteuerpflicht nach 9 UStG (analog der Beurteilung bei einer gewerblichen Vermietung) bei Ausübung der Option: Vorsteuerabzugsberechtigung 14
15 Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen (14) aktuell: fortgeführte Bemühungen der Verbände um eine Lösung der steuerlichen Probleme bei der Nutzung von erneuerbaren Energien (insbesondere Photovoltaikanlagen) Basis: GdW-Stellungnahme zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich (BT-Drs. 16/8148) vom April
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16
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