EÜR contra Bilanzierung
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- Christin Burgstaller
- vor 8 Jahren
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1 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit
2 Inhalt 1. Einführung Wer muss keine Bücher führen? Was heißt eigentlich Bücher führen? Was machen diejenigen, die keine Bücher führen? Vor- und Nachteile einer Einnahmenüberschussrechnung Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung und umgekehrt Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs...13
3 EÜR contra Bilanzierung 1. Einführung Am 3. April 2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt, der größten Bilanzrechtsreform der letzten 25 Jahre. Die neuen Regeln werden, von Ausnahmen abgesehen, erstmalig für alle Geschäftsjahre verbindlich, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Wahlweise können sie bereits für den Jahresabschluss 2009 angewendet werden, dann aber in vollem Umfang. Die Buchführung und ihr Abschluss, der Jahresabschluss ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Das betriebliche Rechnungswesen wiederum ist der zentrale Bestandteil des unternehmerischen Informationssystems und setzt sich zusammen aus Finanzbuchführung, Kostenrechnung, betriebliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie Planungsrechnungen. Während Kostenrechnung, betriebliche Statistiken, Vergleichs- und Planungsrechnungen freiwillige Übungen eines jeden verantwortungsbewussten Unternehmers sind, ist die Finanzbuchführung eine eindeutige Pflicht. Ein Kaufmann muss Bücher führen. Nach dem Handelsrecht ( 238 ff HGB) waren bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Kaufleute immer zur Buchführung verpflichtet. Das BilMoG befreit künftig Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten, von der Pflicht, Bücher zu führen. Falls das für Sie zutrifft, kann das BilMoG auch für Sie und Ihr betriebliches Rechnungswesen einschneidende Bedeutung haben. Denn erstmals gibt es auch im Handelsrecht für Kleinunternehmer die Möglichkeit, nicht zu bilanzieren. Ob dies für Sie tatsächlich eine Option ist, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Denn wie immer: Jede Wahl hat ihre Vor-, aber auch ihre Nachteile. 1
4 EÜR contra Bilanzierung 2. Wer muss keine Bücher führen? Die Buchführungspflicht ergibt sich entweder aus dem Handelsrecht ( 238ff. HGB i. V. m. 140 AO) oder aus dem Steuerrecht ( 141 AO, soweit der Unternehmer nicht bereits nach 140 AO verpflichtet ist). Das Handelsrecht in der Fassung des BilMoG befreit Einzelkaufleute, die nicht mehr als Euro Umsatzerlöse und Euro Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführungspflicht und der Pflicht zur Abschlusserstellung. Die Schwellenwerte dürfen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden. Bei Neugründungen reicht es aus, dass die Schwellenwerte am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden. Nach dem Steuerrecht brauchen gewerblich tätige Unternehmer, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, nur dann eine Buchführung, wenn bestimmte Beträge überschritten werden. Nach 141 Abs. 1 AO brauchen diejenigen keine Bücher zu führen, deren Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze höchstens Euro im Kalenderjahr betragen, und die höchstens Euro Gewinn erzielen. Wer nach dem Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet ist, muss Bücher auch für Zwecke der Besteuerung führen ( 140 AO i. V. m. 5 EStG). Da das Handelsrecht nunmehr aber großzügiger ist als das Steuerrecht, wird die originäre Buchführungspflicht des Handelsrechts in Zukunft seltener greifen als bisher. 2
5 DATEV eg, Nürnberg Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist die Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Redaktion und Herstellung: DATEV eg Printed in Germany Angaben ohne Gewähr Stand: Juni 2009 DATEV-Artikelnummer:
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