Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011

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1 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011 Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit

2 Inhalt 1. Überblick Anmeldung der Lohnsteuer für Lohnsteuerkarten 2010 sind auch für das Jahr 2011 gültig Übersicht: Die wichtigsten lohnsteuerlichen Zahlen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung Beitragssätze zur Sozialversicherung Neue amtliche Sachbezugswerte % Insolvenzgeldumlage Künstlersozialabgabe Euro-Minijobs Gleitzonenfaktor 2011 (Faktor F )... 18

3 1. Überblick Wie zu jedem Jahreswechsel werden die für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen maßgebenden Rechengrößen und Grenzwerte der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Der Bundesrat hat am die Verordnung über maßgebende Rechengrößen zur Sozialversicherung beschlossen. Durch die sog. Rechengrößen-Verordnung werden die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht relevanten Rechenwerte und Grenzbeträge der allgemeinen Preissteigerungsrate angepasst. Neben den zahlreichen sozialversicherungsrechtlichen Anpassungen werden nachfolgend auch die aktuellen lohnsteuerlich relevanten Termine und Grenzbeträge für das Jahr 2011 dargestellt. Î Hinweis Die vorliegende Mandanten-Info liefert einen schnellen Überblick über die ab zu beachtenden Werte und Rechengrößen. Sofern Sie über diese Broschüre hinausgehende Informationen benötigen, steht Ihnen Ihr Steuerberater als kompetenter Ansprechpartner für eine individuelle Beratung jederzeit zur Verfügung. 1

4 2. Anmeldung der Lohnsteuer für Maßgeblicher Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Während die Sozialversicherungsbeiträge monatlich angemeldet und abgeführt werden müssen, ist der Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum von der Höhe der im Vorjahr angemeldeten Lohnsteuer abhängig. Somit richtet sich der Zeitraum, für den die Lohnsteuerbeträge 2011 angemeldet und abgeführt werden müssen, nach der Höhe der im Kalenderjahr 2010 angemeldeten Lohnsteuer. Als Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum kommt grundsätzlich der Monat, das Vierteljahr oder das Kalenderjahr in Betracht. Der maßgebliche Lohnsteuer- Anmeldungszeitraum für das Jahr 2011 ist der Kalendermonat, wenn die abzuführende Lohnsteuer im Kalenderjahr 2010 mehr als Euro betragen hat; das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro betragen hat; das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2010 nicht mehr als Euro betragen hat. 2.2 Fristen für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung in 2011 Die Lohnsteuer-Anmeldung ist spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen ( 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Fällt der zehnte Tag nicht auf einen Arbeitstag, sondern auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt die Lohnsteuer-Anmeldung als fristgerecht beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt eingereicht, wenn die Lohnsteuer-Anmeldung am nächsten Werktag zugeht. 2

5 Wird die Lohnsteuer-Anmeldung für den maßgebenden Lohnsteuer- Anmeldungszeitraum (Monat, Quartal, Kalenderjahr) verspätet übermittelt, kann das Betriebsstättenfinanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Lohnsteuer festsetzen. Für das Kalenderjahr 2011 sind folgende Anmeldungstermine zu beachten: Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Kalendermonat Abgabe der Lohnsteuer- Anmeldung bis spätestens Januar (Do.) Februar (Do.) März (Mo.) April (Di.) Mai (Fr.) Juni (Mo.) Juli (Mi.) August (Mo.) September (Mo.) Oktober (Do.) November (Mo.) Dezember (Di.) Kalendervierteljahr I. Quartal (Mo.) II. Quartal (Mo.) III. Quartal (Mo.) IV. Quartal (Di.) Kalenderjahr Kalenderjahr (Di.) 3

6 Euro-Minijobs Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt auch im Jahr 2011 vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Abweichend von den regulären Beitragssätzen hat der Arbeitgeber für gesetzlich versicherte geringfügig entlohnte Beschäftigte Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe 13 % und 15 % zur Rentenversicherung zu entrichten. Für Minijobs in Privathaushalten betragen die Pauschalbeiträge 5 % zur Krankenversicherung und 5 % zur Rentenversicherung. Die einheitliche Pauschalsteuer für 400-Euro-Minijobs beträgt 2 %. 12. Gleitzonenfaktor 2011 (Faktor F ) Der im Jahr 2011 maßgebliche Gleitzonenfaktor F für Beschäftigungen mit Arbeitsentgelten zwischen 400,01 und 800 Euro im Monat (sog. Midijobs) beträgt auf Grund der sich teilweise ändernden Sozialversicherungsbeiträge 0,7435 (Jahr 2010: 0,7585). DATEV eg, Nürnberg (Verlag) Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Printed in Germany Fahner GmbH, Nürnberg (Druck) Angaben ohne Gewähr Stand: Dezember 2010 DATEV-Artikelnummer: / wissensvermittlung@service.datev.de 18

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