Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1
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- Leopold Fiedler
- vor 8 Jahren
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1 Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird keine normale Beschäftigung und auch keine Nebenbeschäftigung ausgeübt? a. Der Arbeitnehmer ist immatrikulierter Student und die Beschäftigung wird während des Studiums als für das Studium vorgesehenes Zwischenpraktikum ausgeübt. Die Immatrikulationsbescheinigung liegt dem Arbeitgeber Es liegt eine Beschäftigung als Praktikant b. Die Beschäftigung ist von vorn herein auf 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt. Es liegt eine kurzfristige Beschäftigung c. Der monatliche Arbeitslohn beträgt nicht mehr als 450,00 ( Tarifvertrag wg. Sonderleistungen beachten ). Ja. Beschäftigungsverhältnis (ermäßigte Beiträge für Haushaltshilfe) 1
2 d. Der Arbeitnehmer ist ein Student und die Arbeitszeit wird im Einzelfall den Erfordernissen des Studiums angepasst (insbesondere wird nur in den Semesterferien mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet ). Die Immatrikulationsbescheinigung liegt dem Arbeitgeber Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt über 450,00. Es liegt eine Beschäftigung als Student e. Das versicherungspflichtige Entgelt, inklusive Einmalzahlung, liegt regelmäßig zwischen 450,01 und 850,00 monatlich. Es liegt ein normales Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone Es liegt ein normales Beschäftigungsverhältnis 2
3 2. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird ein normales Beschäftigungsverhältnis ausgeübt. a. Die Beschäftigung ist von vorn herein auf 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt. Es liegt eine kurzfristige Beschäftigung b. Der monatliche Arbeitslohn beträgt nicht mehr als 450,00 (Tarifvertrag wg. Sonderleistungen beachten). Beschäftigungsverhältnis Es liegt ein normales Beschäftigungsverhältnis 3
4 3. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung liegt eine weitere Nebenbeschäftigung a. Der monatliche Arbeitslohn der weiteren Nebenbeschäftigung und des zu prüfenden Arbeitsverhältnisses übersteigt zusammen nicht 450,00 (Tarifvertrag wg. Sonderleistungen beachten). Beschäftigungsverhältnis vor b. Das monatliche Entgelt der gesamten Beschäftigungen liegt monatlich nicht über 850,00. : Es liegt ein normales Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone Von dieser Fallgestaltung wird dringend abgeraten. Sie wird von mir wegen der vielen Unwägbarkeiten nicht abgerechnet. Es liegt ein normales Beschäftigungsverhältnis 4
5 Pauschalbeiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung: 15 % Rentenversicherung ( Aufstockung durch Arbeitnehmeranteil auf 18,9 %, falls keine Verzichtserklärung vorliegt ) 13 % Krankenversicherung ( nicht wenn private Krankenversicherung ) 2 % pauschale Lohnsteuer Pauschalbeiträge bei einer geringfügigen Beschäftigung im privaten Haushalt 5 % Rentenversicherung 5 % Krankenversicherung 2 % pauschale Lohnsteuer Pauschalbesteuerung bei einer kurzfristigen Beschäftigung Der Arbeitgeber kann unter Verzicht einer Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25% des Arbeitslohnes erheben wenn: 1. Die Dauer der Beschäftigung nicht 50 Arbeitstage bzw. 2 Monate im Kalenderjahr überschreitet. 2. Die Dauer der Beschäftigung nicht 18 zusammenhängende Tage überschreitet. 3. Der Lohn täglich nicht mehr als 62,00 beträgt. 4. Der Stundenlohn nicht über 12,00 liegt. Zusätzlich zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wurde mit Wirkung ab dem eine sogenannte Gleitzone im Niedriglohnbereich neu geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine oder mehrere Beschäftigungen, bei denen das gesamte regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt mehr als 450,00 aber nicht mehr als 850,00 beträgt. Gestaffelte, niedrige individuelle Versicherungsbeiträge 5
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