Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld
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1 Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld
2 Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld
3 Themen Minijobs und mehr... geringfügig entlohnte Beschäftigungen Beschäftigungen in der Gleitzone normale Beschäftigungen
4 Verfahren Jeder Arbeitgeber erhält auf Antrag von der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer (z.b ) Diese Betriebsnummer dient zur Meldung aller sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalte Die Minijobzentrale oder Krankenkasse des Mitarbeiters eröffnet unter dieser Betriebsnummer ein Arbeitgeberkonto
5 Themen Minijobs und mehr... geringfügig entlohnte Beschäftigungen Beschäftigungen in der Gleitzone normale Beschäftigungen
6 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Grundsatz Entgeltgrenze Arbeitszeit 400 Euro unbegrenzt
7 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Grundsatz Entgeltgrenze 400 Euro Ob die Grenze von 400 Euro monatlich - also Euro im Jahr überschritten wird, entscheidet der Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung oder zu Jahresbeginn!
8 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Regelmäßiges Arbeitsentgelt Bei schwankendem Arbeitsentgelt ist der Durchschnitt im Monat zu berechnen. Die Schätzung des Arbeitsentgeltes erfolgt durch den Arbeitgeber für 12 Monate im voraus!
9 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Arbeitnehmer Entgelt monatlich (390 EUR x 12) Weihnachtsgeld = EUR = 180 EUR Insgesamt = EUR : 12 Monate = 405 EUR Beschäftigung ist versicherungspflichtig!
10 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Arbeitnehmer, schwankende Entgelte Beschäftigungsbeginn Mai bis September (5 x 368 EUR) Oktober bis April (7 x 380 EUR ) Dezember ein Weihnachtsgeld = EUR = EUR = 240 EUR Insgesamt = EUR : 12 Monate = 395 EUR Beschäftigung ist versicherungsfrei!
11 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Arbeitnehmer, schwankende Entgelte Beschäftigungsbeginn Mai bis September (5 x 378 EUR) Oktober bis April (7 x 390 EUR) Dezember ein Weihnachtsgeld = EUR = EUR = 240 EUR Insgesamt = EUR : 12 Monate = 405 EUR Beschäftigung ist versicherungspflichtig!
12 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Mehrere Beschäftigungen Arbeitsentgelte von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen werden addiert.
13 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Arbeitnehmer mtl. Entgelt aus Beschäftigung A mtl. Entgelt aus Beschäftigung B mtl. Entgelt aus Beschäftigung C = 250 EUR = 140 EUR = 180 EUR Insgesamt = 570 EUR Alle Beschäftigungen sind versicherungspflichtig!
14 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Mehrere Beschäftigungen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung (über 400 Euro Verdienst) bleibt versicherungsfrei.
15 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Hauptbeschäftigung A, mtl. Entgelt Nebenbeschäftigung B, mtl. Entgelt = EUR = 350 EUR Keine Zusammenrechnung, da nur eine geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung. Beschäftigung A ist versicherungspflichtig! Beschäftigung B ist versicherungsfrei!
16 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Pauschale Abgaben Krankenversicherung 13 % Rentenversicherung 15 % Pauschalsteuer 2 %
17 Gesamtbelastung für den Arbeitgeber (Beispiel: Geringfügige Beschäftigung) Bruttoentgelt 400,00 (netto = KV pauschal (13,0 %) 52,00 400,00 ) RV pauschal (15,0 %) 60,00 Steuer pauschal (2,0 %) 8,00 Umlage U 1 (z. Zt. 0,60 %) 2,40 Umlage U 2 (z. Zt. 0,07 %) 0,28 Insolvenzumlage (0,04 %) 0,16 Gesamt 522,84 (Zuzüglich von Beiträgen zur BG/Berufsverbänden)
18 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Verfahrensablauf 1. Arbeitgeber prüft die Beschäftigung 2. Arbeitgeber meldet diese bei der Minijobzentrale 3. Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge 4. Die Minijobzentrale stellt bei mehreren Beschäftigungen Versicherungspflicht fest
19 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Verfahrensablauf 5. Arbeitgeber erhält von der Bundesknappschaft einen Bescheid über den Beginn der Versicherungspflicht 6. Damit wird aus der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung eine versicherungspflichtige Beschäftigung
20 Themen Minijobs und mehr... geringfügig entlohnte Beschäftigungen Beschäftigungen in der Gleitzone normale Beschäftigungen
21 Beschäftigungen in der Gleitzone Grundsatz Entgeltgrenze Jahresgrenze Arbeitszeit 400,01-800,00 Euro maximal Euro unbedeutend
22 Gesamtbelastung für den Arbeitgeber (Beispiel: Beschäftigung in der Gleitzone) Bruttoentgelt 410,00 (netto = Arbeitgeberanteil zur 365,25 ) Sozialversicherung 80,88 Umlage U 1 (z. B. 2,00 %) 8,20 Umlage U 2 (z. B. 0,30 %) 1,23 Insolvenzumlage (0,04 %) 0,16 Gesamt 500,47 (Zuzüglich von Beiträgen zur BG/Berufsverbänden)
23 Gesamtbelastung für den Arbeitgeber (Beispiel: normale Beschäftigung Bruttoentgelt 1.400,00 (netto = Arbeitgeberanteil zur 1.027,62 ) Sozialversicherung 274,05 Umlage U 1 (z. B. 2,00 %) 28,00 Umlage U 2 (z. B. 0,30 %) 4,20 Insolvenzumlage (0,04 %) 0,56 Gesamt 1.706,81 (Zuzüglich von Beiträgen zur BG/Berufsverbänden)
24 Beschäftigung in der Gleitzone oder normale Beschäftigung Verfahrensablauf 1. Die Krankenkasse des Mitarbeiters stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus 2. Der Arbeitgeber ist an die Krankenkassenentscheidung des Mitarbeiters gebunden
25 Beschäftigung in der Gleitzone oder normale Beschäftigung Verfahrensablauf 3. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers 4. Beiträge und Umlage werden dann an die Krankenkasse des Arbeitnehmers gezahlt (AN- und AG-Anteile)
26 s Haben Sie Fragen? Niederlassung Coesfeld
27 Ihr Ansprechpartner: Magnus Klüner Münsterstraße Dülmen Telefon: 02594/
28 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und viel Erfolg für Ihre Tätigkeit! Niederlassung Coesfeld
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