Personalbogen. Turnverein Lokstedt von 1892 e.v. Döhrntwiete Hamburg. 1. Persönliche Angaben. Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer
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- Justus Franke
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1 Döhrntwiete Hamburg Ausgabe 1.01 vom Seite 1 von 5 1. Persönliche Angaben Name: Vorname: Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer Telefon / Fax gewünschte/vorgesehene Tätigkeit : Rentenversicherungsnummer: Geburtsname: (falls keine RV-Nr. bekannt) Geschlecht: weiblich männlich Geburtsdatum: Geburtsort: Familienstand: ledig verheiratet sonstiger Staatsangehörigkeit: 2. Ausbildung / Beruf erlernter Beruf : z.zeit ausgeübter Beruf : (Trainer / Übungsleiter) Lizenzen: *1) sonstige Aus- und Fortbildungen: *1) *1) Bitte Nachweise (Kopien) für alle Lizenzen sowie Aus- und Fortbildungen beifügen
2 Seite 2 von 5 bisherige / gegenwärtige Tätigkeiten als Übungsleiter / Trainer: Der/die Übungsleiterin verpflichtet sich, dass die für die Tätigkeit beim TV Lokstedt erforderlichen Lizenzen während des Vertragszeitraumes ugeschränkt erhalten bleiben bzw. rechtzeitig verlängert werden. 3. Status bei Beginn der Beschäftigung Schülerin/Schüler Studentin/Student Schulentlassene/Schulentlassener Studienbewerberin/Studienbewerber Wehr-/Zivildienstleistender Beamtin/Beamter Selbständige/Selbständiger Arbeitslose/Arbeitsloser Sozialhilfeempfängerin/Sozialhilfeempfänger Hausfrau/Hausmann Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer in der Elternzeit Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer Sonstige: 4. Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. ja, bei (Krankenkasse): Ich bin freiwillig / privat krankenversichert ja, bei (Krankenkasse):
3 Seite 3 von 5 5. Weitere Beschäftigungen a) für geringfügig entlohnt Beschäftigte: Es besteht/ bestehen derzeit ein oder mehrere Beschäftigungsverhältnis(se) bei (einem) anderen Arbeitgeber(n) ja. Ich übe derzeit folgende Beschäftigungen aus: Beschäftigungsbeginn Arbeitgeber mit Adresse Die weitere Beschäftigung ist 1. geringfügig entlohnt 2. geringfügig entlohnt 3. geringfügig entlohnt Anmerkung: Eine geringfügig entlohnte für den Arbeitnehmer abgabenfreie Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 400 nicht übersteigt. Bei Addition der Bruttoarbeitsentgelte aus der/den bereits ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung(en) und der von diesem Fragebogen betroffenen (neuen) geringfügig entlohnten Beschäftigung ergibt sich ein Betrag, der regelmäßig 400 im Monat übersteigt. ja b) für kurzfristig Beschäftigte: Im laufenden Kalenderjahr habe ich bereits eine/mehrere befristete Beschäftigung(en) ausgeübt. ja. Im laufenden Kalenderjahr habe ich folgende befristete Beschäftigung(en) ausgeübt: Beginn und Ende der Beschäftigung 1. Arbeitgeber mit Adresse Anmerkung: Eine kurzfristige für den Arbeitnehmer abgabenfreie Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
4 Seite 4 von 5 6. Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Der Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kann auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichten ( 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Der Verzicht gilt bei mehreren nebeander ausgeführten Beschäftigungen dann aber für alle Beschäftigungen. Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer des 400-Euro-Jobs und kann nicht widerrufen werden. Nach dem Verzicht zahlt der Arbeitnehmer als seinen Anteil die Differenz zwischen dem 12-prozentigen Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag von derzeit 19,5 Prozent. Der Arbeitgeber zieht ihm diesen Anteil vom Lohn ab und leitet ihn zusammen mit seinem Anteil an die Minijob-Zentrale der Knappschaft weiter. Mit dem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit erwirbt der Minijobber vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Ich verzichte auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. ja, ab dem Tag des Beschäftigungsbeginns ja, ab dem Tag nach Eingang der Verzichtserklärung ja, ab Es besteht eine weitere geringfügige Beschäftigung, in der ich schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet habe. 7. Erklärung gem. 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterpauschale) Ich nehme den Freibetrag für das laufende Jahr in Anspruch: in voller Höhe von EUR 2.100,00 ausschließlich beim TV Lokstedt einen Teilbetrag in Höhe von EUR mein Freibetrag für das laufende Kalenderjahr ist bereits ausgeschöpft keinen Freibetrag 8. Nachweise / Bescheinigungen für Steuern und Sozialversicherung 8.1 Studenten: Studienbescheinigung der Hochschule / Universität 8.2 Selbständige Übungsleiter: a) Bescheinigung der BfA über Befreiung von der Rentenversicherungspflicht,soweit keine Rentenversicherung nachgewiesen werden kann. Hinweis: Rentenversicherungspflichtig sind kraft Gesetz u.a. selbständige Lehrer (wie z.b. Turn-, Schwimm-, Tennis-, Reit- und Fahrlehrer; selbständig tätige Moderatoren oder Dozenten an Volkshochschulen und anderen auch privaten Bildungseinrichtungen) und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder Auszubildenden beschäftigen. b) Steuernummer: Finanzamt: 8.3 kurzfristig Beschäftigte Lohnsteuerkarte, soweit die Lohnsteuer vom Verein nicht pauschal (25%) an das Betriebsstättenfinanzamt abgeführt wird.
5 Seite 5 von 5 9. Datenschutz Die Speicherung und weitere Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mit Abgabe dieses Personalbogens wird gleichzeitig das Einverständnis erklärt, vorstehende Daten auch mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen zu speichern und zu verarbeiten, soweit es mit dem gesamten Zwecke der Datenerhebung übereinstimmt. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, dem TV Lokstedt v e.v. alle Änderungen unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Ort, Datum Unterschrift
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Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:
Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter
Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter Arbeitgeber: 1. Persönliche Angaben Aushilfe kurzfrist. Beschäft. Gleitzone sozial. Pflichtig Name, Vorname: Geschlecht: weiblich männlich Staatsangehörigkeit:
Personalfragebogen - 1 - Name, Vorname. Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort. Telefon / Handy. Geburtsort. Geburtsdatum. Eintrittsdatum. Staatsangehörigkeit
Personalfragebogen Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon / Handy Geburtsort Geburtsdatum Eintrittsdatum Staatsangehörigkeit Bank Kontonummer Bankleitzahl Sozialversicherungsnummer Familienstand
Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Stand 01.01.2015)
Verpflichtung Der Arbeitgeber ist zur Führung und geordneten Aufbewahrung von Lohnunterlagen für alle Beschäftigten verpflichtet. Lohnunterlagen sind: Firmen-/ Personalstammdaten Brutto-/Nettolohnabrechnungen
Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte (Minijob) Arbeitgeber Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Telefonnummer Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum
Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften
Schüler im Lohn Einordnung bis 12 Jahre Beschäftigungsverbot 13-14 Jahre Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (nur sehr leicht Arbeiten, z. B. Zeitungen austragen) 15-17 Jahre Vollzeit schulpflichtig
Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. Persönliche Angaben Arbeitgeber, Md-Nr.: «ZMSD/Zentrale Mandantennummer»
1 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Persönliche Angaben Arbeitgeber, Md-Nr.: «ZMSD/Zentrale Mandantennummer» Name, Vorname:. Anschrift: 1. Persönliche Angaben Name, Vorname:
Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren
Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt
Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Stammblatt für Vollzeit- u. Teilzeitbeschäftigte ab 400,01 EUR / Monat
Stammblatt für Vollzeit- u. Teilzeitbeschäftigte ab 400,01 / Monat Kanzlei (Stempel) Arbeitgeber (Stempel) Berater-Nr. / Mandanten-Nr. 1 Arbeitnehmerangaben (* Pflichtangaben zur Erstellung einer Sofortmeldung