Sozialversicherung 2016
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- Nelly Kraus
- vor 8 Jahren
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1 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5
2 I. Entgeltgrenzen Im Rechtskreis West Beitragsbemessungsgrenze Renten- u. Arbeitslosenversicherung monatlich: 6.200,00 EUR jährlich: ,00 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) monatlich: 4.687,50 EUR jährlich: ,00 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am privat krankenversichert waren monatlich: 4.237,50 EUR jährlich: ,00 EUR Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung monatlich: 4.237,50 EUR jährlich: ,00 EUR Bezugsgröße für die Sozialversicherung monatlich: 2.905,00 EUR jährlich: ,00 EUR Geringverdienergrenze monatlich: 325,00 EUR Untergrenze für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen monatlich: 145,25 EUR Einkommensgrenze für kostenfreie Familienversicherung monatlich: 415,00 EUR kostenfreie Familienversicherung mit Minijob monatlich: 450,00 EUR Im Rechtskreis Ost Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich: 5.400,00 EUR jährlich: ,00 EUR Bezugsgröße für die Sozialversicherung monatlich: 2.520,00 EUR (in der Kranken- und Pflegeversicherung gilt die Bezugsgröße West) jährlich: ,00 EUR Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung) Steuer- und sozialversicherungsfrei 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze West (74.400,00 EUR) jährlich: 2.976,00 EUR
3 II. Beitragssätze / Beitragshöhen Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz* 15,6 % Ermäßigter Beitragssatz* 15,0 % Ruhensbeitrag / Anwartschaftsbeitrag 45,32 EUR Höchstbeitrag freiwillig versicherte Arbeitnehmer 661,65 EUR Beitragssatz für Beiträge aus Versorgungsbezügen* 15,6 % * inklusive 1,0 % vom Versicherten allein zu tragender kassenindividueller Beitragsanteil Pflegeversicherung Beitragssatz 2,35 % Zuschlag für Kinderlose 0,25 % Ruhensbeitrag / Anwartschaftsbeitrag 6,83 EUR Ruhensbeitrag / Anwartschaftsbeitrag für Kinderlose 7,56 EUR Höchstbeitrag 99,58 EUR Höchstbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer 110,17 EUR Rentenversicherung 18,70 % Arbeitslosenversicherung 3,00 % Insolvenzgeldumlage 0,12 % Umlageversicherung Allgemeiner Beitragssatz U1 (60 % Erstattung) 1,40 %* Erhöhter Beitragssatz U1 (80 % Erstattung) 2,70 %* Ermäßigter Beitragssatz U1 (50 % Erstattung) 1,10 %* Beitragssatz U2 (100 % Erstattung / 120 % bei BV*) 0,37 %* * Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten. Gleitzone 2016 Arbeitnehmer zahlen 2016 aus einem über den Faktor F reduzierten Entgelt ihren Beitragsanteil. Der Faktor F beträgt für das Kalenderjahr 2016 = 0,7547. Die vereinfachte Formel für 2016 lautet: 1, x AE 234, EUR
4 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer Für die Berechnung des Beitragszuschusses wird der hälftige allgemeine Beitragssatz herangezogen. Dabei wird ab 1. Januar 2016 auf den allgemeinen Beitragssatz aus dem Gesundheitsfonds (14,6 %) zurückgegriffen. Beitragsbemessungsgrundlage für den Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer bildet das monatliche Arbeitsentgelt. Dabei ist das Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze heranzuziehen. Veränderungen der Beitragsbemessungsgrenze zum eines Kalenderjahres werden also bereits von vornherein berücksichtigt. Bei einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 EUR ergibt sich vom 1. Januar 2016 an ein bundeseinheitlicher Höchstzuschuss zum privaten Krankenversicherungsbeitrag von: (7,3 % von 4.237,50 EUR) = 309,34 EUR Höchstens erhält der Arbeitnehmer als Beitragszuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Krankenversicherung aufwendet. Hinweis: Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Familienangehörige eines privat krankenversicherten Arbeitnehmers dürfen keine Beitragszuschüsse durch den Arbeitgeber gezahlt werden (siehe auch BSG B 12 KR 4/11 R). Für Zeiten ohne Entgeltzahlung (z. B. Krankentagegeldbezug) besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss. Bei unbezahltem Urlaub, unentschuldigtem Fehlen, Arbeitskampf sollte der Beitragszuschuss ungekürzt gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch den Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch (z. B. während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit). Hierbei wird der hälftige ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) herangezogen. Höchstbeitragszuschuss ab 1. Januar 2015: 4.237,50 EUR x 7,0 % = 296,63 EUR In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragszuschuss 49,79 EUR. Ausnahme bildet Sachsen. Hier beträgt der Beitragszuschuss aufgrund einer Sonderregelung lediglich 28,60 EUR.
5 IV. Sachbezugswerte Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Unterkunft und Verpflegung, richtet sich deren Wert nach der Sachbezugsverordnung. Der Sachbezugswert beträgt im Jahr 2016 monatlich: für Verpflegung davon für Frühstück für Mittagessen für Abendessen für freie Unterkunft Gesamtsachbezugswert 236,00 EUR 50,00 EUR 93,00 EUR 93,00 EUR 223,00 EUR 459,00 EUR
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