1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert
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- Mathilde Siegel
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1 1/6 häufiger gesetzlich krankenversichert Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Deutschland ,9 28,7 81,6 19,0 89,6 25,4 83,8 18,1 Gesamt ,6 3,9 32,7 17,1 8,5 37,0 23,9 4,1 36,3 17,4 9,2 39,1 Mitversicherte Rentner/innen Freiwillig Versicherte Pflichtversicherte 0 * Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Westdeutschland ,8 80,1 88,3 82,4 Gesamt 70 31,1 19,5 26,9 18, ,7 4,1 16,1 9,3 22,1 4,2 16,2 10,0 Mitversicherte Rentner/innen Freiwillig Versicherte ,9 35,1 35,1 37,8 Pflichtversicherte 0 * Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013:
2 2/6 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Ostdeutschland * ,0 18,6 85,9 16,7 92,8 18,3 87,1 16,4 Gesamt ,4 20,5 3,1 5,1 30,3 3,6 21,5 5,8 Mitversicherte Rentner/innen ,9 43,7 40,6 43,4 Freiwillig Versicherte Pflichtversicherte 0 *einschließlich Berlin **Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013: Kurzanalyse sind etwas häufiger Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als. Sie sind dabei häufiger als kostenfrei als Familienmitglied mitversichert. Im Zeitverlauf steigt der Anteil der pflichtversicherten und sinkt der Anteil der familienversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist vor allem in Westdeutschland der Fall. Dass ihre Krankenversicherungspflicht häufiger als in einer gesetzlichen Krankenversicherung realisieren, dürfte dadurch begründet sein, dass aufgrund geringerer Erwerbsbeteiligung und niedrigerer Arbeitsentgelte (siehe: Erwerbstätigkeit 01 und Entgeltungleichheit 01) seltener als zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen wählen können. sind sehr viel häufiger als kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied mitversichert bzw. als Rentnerin versichert. Demgegenüber sind in der GKV häufiger pflichtversichert bzw. freiwillig versichert. Diese unterschiedlichen Strukturen ergeben sich sowohl aus der niedrigeren Erwerbsbeteiligung der als auch aus der geschlechtstypischen Arbeitsteilung in Paarhaushalten mit dem Mann als Hauptverdiener. Zwischen 2004 und 2013 ist der Anteil der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten an der Gesamtbevölkerung leicht angestiegen, während der Anteil der als Familienmitglied mitversicherten leicht gesunken ist. Hierin widerspiegelt sich vor allem die steigende Erwerbsbeteiligung der. Bei den n sind seit 2004 ähnliche Veränderungen zu verzeichnen, diese sind jedoch weniger stark ausgeprägt als bei den. Auffällig ist der Zuwachs des Anteils der, die in der GKV pflichtversichert sind. Dieser könnte sowohl auf veränderte Erwerbs- und Entgeltstrukturen als auch auf eine sinkende Attraktivität der privaten Krankenversicherung zurückzuführen sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen sich deutliche Ost-West-Unterschiede: Mit knapp 93 Prozent sind in Ostdeutschland deutlich mehr
3 3/6 in der GKV krankenversichert als in Westdeutschland, wo nur 88 Prozent gesetzlich krankenversichert sind. Auch bei den n ist in Ostdeutschland der Anteil derjenigen, die in der GKV versichert sind, größer als in Westdeutschland. Während in der GKV versicherte in Westdeutschland zu mehr als einem Viertel als Familienmitglied kostenfrei mitversichert sind, trifft dies in Ostdeutschland nur auf weniger als ein Fünftel zu. In diesen Zahlen spiegelt sich die unterschiedliche Erwerbsbeteiligung der in Ost- und Westdeutschland wider (siehe Erwerbstätigkeit 02). Dies zeigt sich auch im höheren Anteil der in der GKV pflichtversicherten in Ostdeutschland. Während in Ostdeutschland zwei Fünftel der in der GKV pflichtversichert sind, trifft dies auf ein reichliches Drittel der westdeutschen zu. Außerdem ist der Anteil der in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentnerin Versicherten unter den ostdeutschen sehr viel höher als unter den westdeutschen. Der Anteil der freiwillig Versicherten ist in Ostdeutschland sowohl bei den als auch bei den n niedriger als in Westdeutschland, was unter anderem auf die niedrigeren Entgelte in Ostdeutschland zurückzuführen sein dürfte. Seit 2004 hat sich am Anteil und in der Struktur der in der GKV versicherten und n in Ostdeutschland kaum etwas geändert. Demgegenüber fällt in Westdeutschland auf, dass 2013 deutlich weniger und etwas weniger in der GKV familienversichert sind. Der Anteil der in der GKV Pflichtversicherten ist bei den westdeutschen deutlich und bei den westdeutschen n moderat angestiegen. Glossar Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Versicherungspflicht wird im Sozialgesetzbuch im 5 SGB V geregelt. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind danach alle Arbeitnehmer/innen, deren Bruttoarbeitsentgelt inklusive der Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.) mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber die jeweils aktuell geltende Versicherungspflichtgrenze (2012: mindestens ,- Euro Brutto pro Jahr bzw. monatlich 4.237,50 Euro Brutto), nicht übersteigt Auszubildende und Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten Rentner/innen, sofern wenn sie während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 pflichtversichertes Mitglied einer GKV waren oder Anspruch auf Familienversicherung hatten Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II land- und forstwirtschaftliche Unternehmer/ innen und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, wenn der Wirtschaftswert ihres Unternehmens einen bestimmten Betrag nicht übersteigt Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten (Künstlersozialkasse) Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind. Nicht Versicherungspflichtige: Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer/innen, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, hauptberuflich Selbständige, freiberuflich Tätige sowie Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten. Dieser Personenkreis muss sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung absichern.
4 4/6 Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Dies sind Personen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, aber aufgrund ihres Arbeitseinkommens oder ihrer Tätigkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnten. Freiwillig versichern in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich u.a. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren Personen, deren Familienversicherung erlischt Kinder ohne Anspruch auf Familienversicherung Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Solange ein Familienmitglied kein eigenes Arbeitseinkommen von mehr als 450 EUR pro Monat (bis EUR) besitzt, kann es über die gesetzliche Krankenkasse des Hauptverdieners /der Hauptverdienerin kostenlos mitversichert werden, wenn das Familienmitglied keine Einkünfte aus Renten, Zinserträgen, Mieteinnahmen, usw. von mehr als 385 EUR (bis : 365 EUR) hat. Als Familienmitglieder gelten Ehe- und Lebenspartner/ innen und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern. Kinder können nicht familienversichert werden, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Familienversicherung ist in 10 Abs. 1 SGB V geregelt. Datentabellen zu den Grafiken Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Deutschland Pflichtversicherte 32,7 37,0 36,3 39,1 Freiwillig Versicherte 3,9 8,5 4,1 9,2 Rentner/innen 23,9 17,1 23,9 17,4 Mitversicherte 28,9 19,0 25,4 18,1 Gesamt 1) 88,9 81,6 89,6 83,8 1) Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013:
5 5/6 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Westdeutschland Pflichtversicherte 30,9 35,1 35,1 37,8 Freiwillig Versicherte 4,1 9,3 4,2 10,0 Rentner/innen 21,7 16,1 22,1 16,2 Mitversicherte 31,1 19,5 26,9 18,4 Gesamt 1) 87,8 80,1 88,3 82,4 1) Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Ostdeutschland 1) Pflichtversicherte 37,9 43,7 40,6 43,4 Freiwillig Versicherte 3,1 5,1 3,6 5,8 Rentner/innen 30,4 20,5 30,3 21,5 Mitversicherte 18,6 16,7 18,3 16,4 Gesamt 2) 90,0 85,9 92,8 87,1 1) einschließlich Berlin 2) Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013:
6 6/6 Methodische Anmerkungen Dargestellt ist der Anteil der in der GKV Versicherten an der Gesamtbevölkerung nach Geschlecht. Die Daten zur GKV-Mitgliedschaft sind der KM6- Statistik entnommen, die die Versichertenpopulation am 1. Juli jeden Jahres erfasst. Es handelt sich dabei um eine Vollerhebung. Datenhalter der KM-Statistiken ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Daten zur Gesamtbevölkerung wurden auf Grundlage der Angaben von Genesis-Online selbst berechnet. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp; Dr. Alexandra Wagner Literatur Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Versicherte nach Alter und Wohnort. GKV-Statistik KM6, jeweils zum 1. Juli; Gesamtbevölkerung: Genesis-Online 2004 und 2011 (Code 12411); eigene Berechnungen.
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