1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert"

Transkript

1 1/6 häufiger gesetzlich krankenversichert Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Deutschland ,9 28,7 81,6 19,0 89,6 25,4 83,8 18,1 Gesamt ,6 3,9 32,7 17,1 8,5 37,0 23,9 4,1 36,3 17,4 9,2 39,1 Mitversicherte Rentner/innen Freiwillig Versicherte Pflichtversicherte 0 * Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Westdeutschland ,8 80,1 88,3 82,4 Gesamt 70 31,1 19,5 26,9 18, ,7 4,1 16,1 9,3 22,1 4,2 16,2 10,0 Mitversicherte Rentner/innen Freiwillig Versicherte ,9 35,1 35,1 37,8 Pflichtversicherte 0 * Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013:

2 2/6 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Ostdeutschland * ,0 18,6 85,9 16,7 92,8 18,3 87,1 16,4 Gesamt ,4 20,5 3,1 5,1 30,3 3,6 21,5 5,8 Mitversicherte Rentner/innen ,9 43,7 40,6 43,4 Freiwillig Versicherte Pflichtversicherte 0 *einschließlich Berlin **Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013: Kurzanalyse sind etwas häufiger Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als. Sie sind dabei häufiger als kostenfrei als Familienmitglied mitversichert. Im Zeitverlauf steigt der Anteil der pflichtversicherten und sinkt der Anteil der familienversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist vor allem in Westdeutschland der Fall. Dass ihre Krankenversicherungspflicht häufiger als in einer gesetzlichen Krankenversicherung realisieren, dürfte dadurch begründet sein, dass aufgrund geringerer Erwerbsbeteiligung und niedrigerer Arbeitsentgelte (siehe: Erwerbstätigkeit 01 und Entgeltungleichheit 01) seltener als zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen wählen können. sind sehr viel häufiger als kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied mitversichert bzw. als Rentnerin versichert. Demgegenüber sind in der GKV häufiger pflichtversichert bzw. freiwillig versichert. Diese unterschiedlichen Strukturen ergeben sich sowohl aus der niedrigeren Erwerbsbeteiligung der als auch aus der geschlechtstypischen Arbeitsteilung in Paarhaushalten mit dem Mann als Hauptverdiener. Zwischen 2004 und 2013 ist der Anteil der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten an der Gesamtbevölkerung leicht angestiegen, während der Anteil der als Familienmitglied mitversicherten leicht gesunken ist. Hierin widerspiegelt sich vor allem die steigende Erwerbsbeteiligung der. Bei den n sind seit 2004 ähnliche Veränderungen zu verzeichnen, diese sind jedoch weniger stark ausgeprägt als bei den. Auffällig ist der Zuwachs des Anteils der, die in der GKV pflichtversichert sind. Dieser könnte sowohl auf veränderte Erwerbs- und Entgeltstrukturen als auch auf eine sinkende Attraktivität der privaten Krankenversicherung zurückzuführen sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen sich deutliche Ost-West-Unterschiede: Mit knapp 93 Prozent sind in Ostdeutschland deutlich mehr

3 3/6 in der GKV krankenversichert als in Westdeutschland, wo nur 88 Prozent gesetzlich krankenversichert sind. Auch bei den n ist in Ostdeutschland der Anteil derjenigen, die in der GKV versichert sind, größer als in Westdeutschland. Während in der GKV versicherte in Westdeutschland zu mehr als einem Viertel als Familienmitglied kostenfrei mitversichert sind, trifft dies in Ostdeutschland nur auf weniger als ein Fünftel zu. In diesen Zahlen spiegelt sich die unterschiedliche Erwerbsbeteiligung der in Ost- und Westdeutschland wider (siehe Erwerbstätigkeit 02). Dies zeigt sich auch im höheren Anteil der in der GKV pflichtversicherten in Ostdeutschland. Während in Ostdeutschland zwei Fünftel der in der GKV pflichtversichert sind, trifft dies auf ein reichliches Drittel der westdeutschen zu. Außerdem ist der Anteil der in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentnerin Versicherten unter den ostdeutschen sehr viel höher als unter den westdeutschen. Der Anteil der freiwillig Versicherten ist in Ostdeutschland sowohl bei den als auch bei den n niedriger als in Westdeutschland, was unter anderem auf die niedrigeren Entgelte in Ostdeutschland zurückzuführen sein dürfte. Seit 2004 hat sich am Anteil und in der Struktur der in der GKV versicherten und n in Ostdeutschland kaum etwas geändert. Demgegenüber fällt in Westdeutschland auf, dass 2013 deutlich weniger und etwas weniger in der GKV familienversichert sind. Der Anteil der in der GKV Pflichtversicherten ist bei den westdeutschen deutlich und bei den westdeutschen n moderat angestiegen. Glossar Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Versicherungspflicht wird im Sozialgesetzbuch im 5 SGB V geregelt. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind danach alle Arbeitnehmer/innen, deren Bruttoarbeitsentgelt inklusive der Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.) mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber die jeweils aktuell geltende Versicherungspflichtgrenze (2012: mindestens ,- Euro Brutto pro Jahr bzw. monatlich 4.237,50 Euro Brutto), nicht übersteigt Auszubildende und Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten Rentner/innen, sofern wenn sie während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 pflichtversichertes Mitglied einer GKV waren oder Anspruch auf Familienversicherung hatten Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II land- und forstwirtschaftliche Unternehmer/ innen und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, wenn der Wirtschaftswert ihres Unternehmens einen bestimmten Betrag nicht übersteigt Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten (Künstlersozialkasse) Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind. Nicht Versicherungspflichtige: Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer/innen, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, hauptberuflich Selbständige, freiberuflich Tätige sowie Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten. Dieser Personenkreis muss sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung absichern.

4 4/6 Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Dies sind Personen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, aber aufgrund ihres Arbeitseinkommens oder ihrer Tätigkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnten. Freiwillig versichern in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich u.a. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren Personen, deren Familienversicherung erlischt Kinder ohne Anspruch auf Familienversicherung Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Solange ein Familienmitglied kein eigenes Arbeitseinkommen von mehr als 450 EUR pro Monat (bis EUR) besitzt, kann es über die gesetzliche Krankenkasse des Hauptverdieners /der Hauptverdienerin kostenlos mitversichert werden, wenn das Familienmitglied keine Einkünfte aus Renten, Zinserträgen, Mieteinnahmen, usw. von mehr als 385 EUR (bis : 365 EUR) hat. Als Familienmitglieder gelten Ehe- und Lebenspartner/ innen und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern. Kinder können nicht familienversichert werden, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Familienversicherung ist in 10 Abs. 1 SGB V geregelt. Datentabellen zu den Grafiken Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Deutschland Pflichtversicherte 32,7 37,0 36,3 39,1 Freiwillig Versicherte 3,9 8,5 4,1 9,2 Rentner/innen 23,9 17,1 23,9 17,4 Mitversicherte 28,9 19,0 25,4 18,1 Gesamt 1) 88,9 81,6 89,6 83,8 1) Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013:

5 5/6 Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Westdeutschland Pflichtversicherte 30,9 35,1 35,1 37,8 Freiwillig Versicherte 4,1 9,3 4,2 10,0 Rentner/innen 21,7 16,1 22,1 16,2 Mitversicherte 31,1 19,5 26,9 18,4 Gesamt 1) 87,8 80,1 88,3 82,4 1) Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Ostdeutschland 1) Pflichtversicherte 37,9 43,7 40,6 43,4 Freiwillig Versicherte 3,1 5,1 3,6 5,8 Rentner/innen 30,4 20,5 30,3 21,5 Mitversicherte 18,6 16,7 18,3 16,4 Gesamt 2) 90,0 85,9 92,8 87,1 1) einschließlich Berlin 2) Bezieht sich auf Gesamtbevölkerung zum des jeweiligen Jahres - für 2013:

6 6/6 Methodische Anmerkungen Dargestellt ist der Anteil der in der GKV Versicherten an der Gesamtbevölkerung nach Geschlecht. Die Daten zur GKV-Mitgliedschaft sind der KM6- Statistik entnommen, die die Versichertenpopulation am 1. Juli jeden Jahres erfasst. Es handelt sich dabei um eine Vollerhebung. Datenhalter der KM-Statistiken ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Daten zur Gesamtbevölkerung wurden auf Grundlage der Angaben von Genesis-Online selbst berechnet. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp; Dr. Alexandra Wagner Literatur Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Versicherte nach Alter und Wohnort. GKV-Statistik KM6, jeweils zum 1. Juli; Gesamtbevölkerung: Genesis-Online 2004 und 2011 (Code 12411); eigene Berechnungen.

WSI. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert GENDERDATENPORTAL.

WSI. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert GENDERDATENPORTAL. gesundheit Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert Grafik GH 01.1 Versicherte in der

Mehr

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung RE RENTE Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung Frauen seltener als Männer sozialversicherungspflichtig rentenversichert Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Es berät Sie Roland Schwarz, Gebietsleiter der KKH Sie erreichen ihn unter 0160.90 53 31 22 persönlich. Was bin ich Arbeitnehmer oder selbstständig?

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Mehr

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Ab 01. April 2007 wird der Wechsel von Arbeitnehmern aus der GKV in die PKV erschwert. Versicherungsfrei sind nur noch die Arbeiter und Angestellten, die in drei die

Mehr

BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )

BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am 22.01.2016 einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am 01.09.1969 mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher

Mehr

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 Wesentliche Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Das Verfahren bei Antragstellung wurde um den Online-Antrag ergänzt. - GA 2.3 Abs.

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

DIA Ausgewählte Trends Juni 2015. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

DIA Ausgewählte Trends Juni 2015. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends Juni 2015 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends 2015 (I) Ausgangslage und Fragestellung

Mehr

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten

Mehr

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und

Mehr

Schön, dass ich jetzt gut

Schön, dass ich jetzt gut Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Zulagenquote bei der Riesterrente

Zulagenquote bei der Riesterrente RE RENTE Zulagenquote bei der Riesterrente Anteil staatlicher Zulagen für höher Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Bei Riesterrenten von ist der Anteil

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse

Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Voraussetzungen der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Unter dem besonderen Aspekt der zuvor hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16.

Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16. Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am in Köln Vizepräsident der Steuerberaterkammer Köln 1 I. Familienversicherung

Mehr

Abgerufen am 03.07.2016 von anonymous

Abgerufen am 03.07.2016 von anonymous Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 53108 Bonn Bekanntmachung Gemäß 1 Satz 2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die

Mehr

Mitglieds-Nr.:, geb. am:

Mitglieds-Nr.:, geb. am: ANTRAG AUF ALTERSRENTE An: Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Stadthausbrücke 12, 20355 Hamburg Telefon: 040 / 22 71 96-0 Mitglieds-Nr.:, geb. am: ( ) Ich beantrage die Regelaltersrente. ( ) Ich

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Krankenversicherung Spezial

Krankenversicherung Spezial Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1 Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester

Mehr

Geschiedene Ehen nach Ehedauer

Geschiedene Ehen nach Ehedauer Geschiedene Ehen nach Ehedauer Ehedauer 43 in Jahren 0 47 im Jahr 00 insgesamt: 87.07.049.6 davon: ohne minderjähriges Kind * 4.30 5.64 3 5.835 8.550 4 5.785 9. 5 6 5.938 6.74 0.33 0.58 7 5.367 9.946 8

Mehr

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Nichtversicherte im deutschen Krankenversicherungssystem

Nichtversicherte im deutschen Krankenversicherungssystem Seminar: Seminar: Rechtliche Rechtliche und und finanzielle finanzielle Grundlagen Grundlagen einer einer staatlichen staatlichen Krankenversicherung Krankenversicherung Inwent Inwent und und Vietnam Vietnam

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT

Mehr

In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie:

In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie: ein Portal der Kassensuche GmbH Mitglied werden bei der AOK Nordost In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie: 1. Bevor Sie die Vorteile Ihrer neuen Krankenkasse genießen können, müssen

Mehr

Potenzial für den KV Verkauf

Potenzial für den KV Verkauf Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite

Mehr

Fakten, die für die PKV sprechen.

Fakten, die für die PKV sprechen. Fakten, die für die PKV sprechen. 96 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit

Mehr

Eingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV

Eingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs- Meldeverordnung - SKV-MV) SKV-MV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2

Inhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2 Inhaltsverzeichnis Kranken...1 Kranken...2 Private Kranken Voll...3 Sie haben einen Vorteil, den viele andere nicht haben Sie können sich privat krankenversichern...3 Private Kranken Voll...4 Private Kranken

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

5 Versicherungspflicht

5 Versicherungspflicht 5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen

Mehr

FORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT

FORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT Presse Information FORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT Sicherheit geht vor: 87 Prozent der Deutschen setzen bei der Altersvorsorge vor allem auf Garantien Deutsche gestalten

Mehr

Seite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz

Seite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung Textausgabe mit ausführlicher Kommentierung von Horst Marburger Horst Marburger ist Oberverwaltungsamtsrat a.d. und war bis zu seiner Pensionierung Abteilungsleiter

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin Ergänzungsvereinbarung zu 6 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002,

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

Presse-Information 04.01.2013

Presse-Information 04.01.2013 04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg

Mehr

12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit

12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit 12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit Seit dem 1. April 2004 sind Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) nur gegen Zahlung eines Betrags von 13,00 Euro monatlich je Beihilfeberechtigten

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz

Mehr

Informationen für Henkel-Pensionäre

Informationen für Henkel-Pensionäre NACHRECHNEN & NACHHAKEN Unter dieser Überschrift berichtet das Netz in der März-Ausgabe 2012 über mögliche Fehler, die den Krankenkassen bei der Berechnung und Einforderung der Beiträge von Vorruheständlern

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Unser kostenloser Service Familienversicherung Überprüfung der Zeiten ab 01.01.20146. >Anrede<

Unser kostenloser Service Familienversicherung Überprüfung der Zeiten ab 01.01.20146. >Anrede< SKD BKK Schultesstraße 19a 97421 Schweinfurt Hauptverwaltung Schultesstraße 19a 97421 Schweinfurt Serviceteam Telefon: 09721 9449-0 Telefax: 09721 9449-333 Internet: E-Mail: service@skd-bkk.de Datum: ##.##.2015

Mehr

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Postfach 14 01 60, 33621 Bielefeld Winterstr. 49 33649 Bielefeld Fon: 0521 5228-0 www.bkkgs.de

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Postfach 14 01 60, 33621 Bielefeld Winterstr. 49 33649 Bielefeld Fon: 0521 5228-0 www.bkkgs.de Seite 3 von 3 Antrag auf Beitragsentlastung für freiwillig versicherte Selbständige (nur in Ergänzung zum Aufnahmeantrag in die freiwillige Krankenversicherung bzw. Einkommensfragebogen) BKK GILDEMEISTER

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2016

Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2016 Monatliche Rechengrößen Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht 2016 (Stand 11/2015) Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (für Personen ohne substitutive private vor Inkrafttreten des

Mehr

Resultate GfS-Umfrage November 2006. Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung?

Resultate GfS-Umfrage November 2006. Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung? Resultate GfS-Umfrage November 2006 Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung? Frage 1: Kennen Sie das Phänomen, dass Erwachsene fast nicht lesen und schreiben können, obwohl

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Fast jeder zweite Deutsche würde gerne abnehmen

Fast jeder zweite Deutsche würde gerne abnehmen Allensbacher Kurzbericht 10. April 2014 Fast jeder zweite Deutsche würde gerne abnehmen - 38 Prozent haben schon einmal eine Diät gemacht - Prozent der Bevölkerung würden gerne abnehmen, äußern diesen

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung

Mehr