Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse Berlin

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1 Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT / cl 1 * / 1 / 1 / 6 / 1 Rentenanpassung zum A) B) Sehr geehrter Herr Mustermann, die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung werden zum angepasst. Wie sich die Anpassung auf die Höhe Ihrer Renten auswirkt, zeigen wir Ihnen in diesem Bescheid. A) Ihre monatliche Rente beträgt 1.034, ,98 - Ihr Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung - 75,50-77,08 - Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung - 9,31-9,50 - Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung - 24,31-24,82 Die laufende Zahlung beträgt 925,14 944,58 Der neue Betrag der laufenden Zahlung wird zum zum ersten Mal ausgezahlt. Erläuterungen zur Berechnung der neuen Beträge erhalten Sie nach den folgenden Mitteilungen Seite 1 von 6 EPL5XXE4 Version 0/14

2 B) Ihre monatliche Rente beträgt 259,80 270,62 - Ihr Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung - 18,96-19,75 - Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung - 2,34-2,44 - Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung - 6,11-6,36 Die laufende Zahlung beträgt 232,39 242,07 Der neue Betrag der laufenden Zahlung wird zum zum ersten Mal ausgezahlt. Auf die Rente wurde Einkommen angerechnet. 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT / cl 1 * / 1 / 2 / 6 / 2 Anrechnung von Einkommen auf Ihre Witwerrente 1) Ihre Witwerrente vor der Anrechnung von Einkommen Die monatliche Witwerrente vor der Anrechnung von Einkommen beträgt ab ) Maßgebendes Einkommen Grundlage der Berechnung ist das Einkommen im Juli Das Einkommen im Juli 2015 berechnen wir aus - Ihrer Altersrente ( A ) = 1.055,98 EUR Als Ausgleich für Ihre Belastung durch Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung sowie durch Steuern wird eine Pauschale von 13 % dieses Einkommens abgezogen: 13 % von 1.055,98 EUR = 137,28 EUR Das maßgebende Einkommen beträgt: 1.055,98 EUR - 137,28 EUR = 918,70 EUR 3) Anzurechnendes Einkommen ab Vom maßgebenden Einkommen ist ein Freibetrag von 771,14 EUR abzuziehen. Es ergibt sich als verbleibender Betrag: 918,70 EUR - 771,14 EUR = 147,56 EUR Von diesem Betrag werden 40 % angerechnet: 40 % von 147,56 EUR = 59,02 EUR Anzurechnendes Einkommen 329,64 EUR 59,02 EUR 4) Ihre Witwerrente nach der Anrechnung von Einkommen Von der Witwerrente vor der Anrechnung von Einkommen wird das anzurechnende Einkommen abgezogen: 329,64 EUR - 59,02 EUR = 270,62 EUR Erläuterungen zur Berechnung der neuen Beträge erhalten Sie ab der nächsten Seite. EPL6XXHR Version 0/13 Seite 2 von 6

3 Erläuterung zur Berechnung der neuen Beträge - Höhe der Rente Der aktuelle Rentenwert steigt um 2,10 % von 28,61 EUR auf 29,21 EUR. Durch die Veränderung des aktuellen Rentenwerts verändert sich die Höhe der monatlichen Rente. - Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Sie sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür müssen Sie einen Beitrag zahlen. Ihr Beitrag richtet sich nach den geltenden Beitragssätzen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Höhe Ihrer Rente. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich wegen der veränderten Höhe Ihrer Rente. Zum einen wird ein Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % berechnet, der für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt. Die Hälfte davon ist unser Anteil an Ihrem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die andere Hälfte dieses Beitrages tragen Sie selbst. Zum anderen wird ein Zusatzbeitrag berechnet. Dieser richtet sich nach dem individuellen Zusatzbeitragssatz, den Ihre Krankenkasse festgelegt hat. Der Zusatzbeitrag ist von Ihnen allein aufzubringen. 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT / cl 1 * / 1 / 3 / 6 / 3 Die Beiträge leiten wir an die gesetzliche Krankenversicherung weiter. Berechnung des neuen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung A) Beitrag zur Krankenkasse: BARMER GEK 14,6 % von 1.055,98 EUR = 154,17 EUR Berechnung unseres Anteils Davon die Hälfte 154,17 EUR : 2 = 77,09 EUR Ihr neuer Anteil am Beitrag ist 154,17 EUR - 77,09 EUR = 77,08 EUR Ihr neuer Zusatzbeitrag zur Krankenkasse ist 0,9 % von 1.055,98 = 9,50 EUR B) Beitrag zur Krankenkasse: BARMER GEK 14,6 % von 270,62 EUR = 39,51 EUR Berechnung unseres Anteils Davon die Hälfte 39,51 EUR : 2 = 19,76 EUR Ihr neuer Anteil am Beitrag ist 39,51 EUR - 19,76 EUR = 19,75 EUR Ihr neuer Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist 0,9 % von 270,62 EUR = 2,44 EUR - Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung Sie sind pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung. Daher müssen Sie einen Beitrag zahlen. Den Beitrag tragen Sie selbst. Ihr Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ändert sich wegen der veränderten Höhe der Rente. Er beträgt 2,35 % Ihrer Rente. Diesen Beitrag leiten wir an die soziale Pflegeversicherung weiter. Berechnung des neuen Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung A) Ihr Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2,35 %. Ihr neuer Beitrag ist 2,35 % von 1.055,98 EUR = 24,82 EUR EPL5XXHV Version 0/13 Seite 3 von 6

4 B) Ihr Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2,35 %. Ihr neuer Beitrag ist 2,35 % von 270,62 EUR = 6,36 EUR Worüber müssen Sie die Deutsche Rentenversicherung rechtzeitig informieren? Umstände, die Ihren Anspruch auf Rente oder die Höhe der Rente beeinflussen können, müssen Sie Ihrem Träger der Rentenversicherung umgehend mitteilen. Eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente endet mit Ablauf des Monats, in dem eine Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen wird. Sie sind deshalb verpflichtet, auch eine Eheschließung oder die Eintragung einer Lebenspartnerschaft unverzüglich mitzuteilen. Frühere Hinweise zu Mitteilungspflichten gelten nach wie vor. Bitte beachten Sie daher insbesondere die Hinweise in Ihren Rentenbescheiden. 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT / cl 1 * / 1 / 4 / 6 / 4 Hinweise zum Anpassungsbescheid - Warum erhalte ich diesen Bescheid? Dieser Bescheid ersetzt ab den zuletzt erteilten Bescheid über die Höhe Ihrer Rente. EPL6XXHR Version 0/13 Seite 4 von 6

5 - für die Altersrente: A für die Witwerrente: S Die Beitragssätze zur Kranken- oder Pflegeversicherung ändern sich. Was muss ich dazu wissen? Ändert Ihre Krankenkasse den individuellen Zusatzbeitragssatz, wirkt sich dies erst nach zwei Monaten auf die Höhe des aus Ihrer Rente zu zahlenden Zusatzbeitrags aus. Eine Änderung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung oder des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung wirkt sich dagegen ohne zeitliche Verzögerung auf die Höhe der aus Ihrer Rente zu zahlenden Beiträge zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherung aus. 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT / cl 1 * / 1 / 5 / 6 / 5 Es ist beabsichtigt, Sie im Falle einer Änderung über die geänderte Höhe Ihres Anteils am Beitrag zur Krankenversicherung, die neue Höhe des Zusatzbeitrags oder die geänderte Höhe Ihres Beitrags zur Pflegeversicherung auf dem Kontoauszug Ihrer Bank zu informieren. - Was ist die Rechtsgrundlage dieses Bescheids? Rechtsgrundlage der Rentenanpassung ist die Rentenwertbestimmungsverordnung EPL5XXHV Version 0/13 Seite 5 von 6

6 - hinsichtlich der Altersrente ( A ) an die - und hinsichtlich der Witwerrente ( S ) an die 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT / cl 1 * / 1 / 6 / 6 / 6 Ausweis für Rentnerinnen und Rentner Mit diesem Ausweis erhalten Sie von manchen Stellen Vergünstigungen, zum Beispiel verbilligte Eintrittskarten. Verwenden Sie den Ausweis bitte immer zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sie können den Ausweis entlang der gestrichelten Linien ausschneiden. Seite 6 von 6 Ausweis für Rentnerinnen und Rentner Nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Pensioner's card Carte de retraité Für A Wilfried Mustermann Only valid in conjunction with an official photo ID. Valable uniquement sur présentation d'une pièce d'identité valide avec photo. Geburtsdatum Gültig ab Ausgestellt im Namen der Deutschen Rentenversicherung Bund von der Deutschen Post AG, Niederlassung Renten Service, Berlin. EPL6XXHR Version 0/13

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