Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

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1 Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

2 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit. Umso wichtiger, dass sie stets ausreichend geschützt ist dies ist unser besonderes Anliegen. Und im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kostet dieser Versicherungsschutz nicht einen Cent extra, sondern ist im Betrag des bei uns versicherten Mitglieds bereits enthalten. Alle Informationen zum Versicherungsschutz für die ganze Familie erhalten Sie in diesem Informationsblatt. Natürlich sind wir bei Fragen gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an. Ihre Vereinigte BKK Wer ist familienversichert? Die beitragsfreie Familienversicherung gilt für: Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), Kinder (auch Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptivkinder), Kinder von familienversicherten Kindern, sofern die Familienversicherung nicht von einem Elternteil abgedeckt wird. Voraussetzung ist, dass diese Angehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei Stiefkindern und Enkeln ist zudem erforderlich, dass deren Lebensunterhalt vom Mitglied finanziert wird (ausgenommen sind Kinder von familienversicherten Kindern). Bei Pflegekindern und Adoptionspflegekindern muss eine dauerhafte häusliche Gemeinschaft gegeben sein. Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung. Stand: März 2015

3 Für Kinder gelten besondere Altersgrenzen: Grundsätzlich sind alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mitversichert. Sind die Kinder nicht erwerbstätig, ist eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr möglich. Befinden sich Kinder noch in Schul- oder Berufsausbildung oder leisten sie ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr, liegt die Altersgrenze beim 25. Lebensjahr. Außerdem verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung wegen eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines Freiwilligendienstes unterbrochen wurde. Die maximale Dauer beträgt hier zwölf Monate. Für Kinder, die nicht imstande sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es keine Altersgrenze. Hierbei handelt es sich z. B. um Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, wobei die Behinderung bereits während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten sein muss. Schnelle Leistung garantiert Damit wir Sie schnellstmöglich unterstützen können, ist nicht viel erforderlich. Auf einem übersichtlichen Fragebogen tragen Sie einfach die Daten Ihrer Angehörigen ein das war s. Relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Ausbildung eines Kindes, Ehescheidung, Einkommensänderungen der Angehörigen, teilen Sie uns bitte immer schnellstmöglich mit. Für Kinder nach dem 23. Lebensjahr benötigen wir zusätzliche Nachweise, wie zum Beispiel eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung.

4 Für die ganze Familie Sind Sie und Ihr Ehegatte bei verschiedenen Krankenkassen versichert? Dann entscheiden Sie einfach, bei welcher Krankenkasse Ihre Kinder mitversichert werden sollen. Damit Sie unser volles Leistungsspektrum und unseren umfassenden Service aus einer Hand erleben können, empfehlen wir Ihnen die Familienversicherung bei der Vereinigten BKK. Und natürlich kann sich auch Ihr(e) Ehepartner(in) bei uns versichern. Achtung! Ausnahmen Eine kostenfreie Familienversicherung besteht u. a. nicht: bei einer eigenständigen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, bei Ausübung einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit, nach Erlangung der Rechtskraft einer Scheidung für die mitversicherte Ehefrau/den mitversicherten Ehemann, bei Versicherungsfreiheit (z. B. bei Beamten) oder Befreiung von der Versicherungspflicht, bei eigenen Einkünften des Angehörigen, die im Jahr 2015 monatlich regelmäßig 405 Euro übersteigen. Hierzu gehören zum Beispiel auch Miet-, Pacht- und Zinseinnahmen. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung darf das Einkommen monatlich 450 Euro nicht übersteigen, bei Ehe- bzw. Lebenspartnern für die Zeit der Mutterschutzfristen (grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) und der anschließenden Elternzeit, wenn sie vor diesem Zeitraum nicht gesetzlich krankenversichert waren.

5 Kinder sind außerdem nicht mitversichert, wenn Ihr Ehegatte/ Lebenspartner: im Jahr 2015 mehr als Euro monatlich (bzw. mehr als Euro für Arbeitnehmer, die bereits am privat krankenversichert waren) und mehr als Sie verdient und nicht gesetzlich krankenversichert ist (z. B. privat versichert) und mit den Kindern verwandt ist (leibliche(r) Mutter/Vater). Freiwillige Versicherung Endet die Familienversicherung zum Beispiel wegen: Erreichen der Altersgrenze für Kinder, rechtskräftiger Ehescheidung, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Überschreiten der Einkommensgrenzen, dann können Sie sich direkt im Anschluss bei der Vereinigten BKK als freiwilliges Mitglied problemlos weiterversichern. Wenn der Angehörige innerhalb von zwei Wochen nach unserem Hinweis auf das Ende der Familienversicherung den Austritt nicht erklärt, wird die Mitgliedschaft fortgeführt. Der Versicherungsschutz ist auf jeden Fall sichergestellt. Die freiwillige Versicherung schließt sich lückenlos an das Ende der Familienversicherung an ohne Wartezeit und ohne Leistungsausschluss. Über die Fortsetzung der Versicherung und die Beiträge informieren wir Sie gerne.

6 Unsere Geschäftsstellen Frankfurt-Fechenheim Hanauer Landstraße 523 Kelsterbach Kleiner Kornweg 32 a Geisenheim Winkeler Straße 56 Unsere kostenfreie Service-Nummer: 0800 /

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