BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )
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- Irmgard Thomas
- vor 8 Jahren
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1 Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher in das Berufsleben gestartet ist. Er sagt außerdem, dass er lange Jahre privat krankenversichert war, erst seit dem war er wieder durchgehend gesetzlich krankenversichert bis heute! Er fragt: Komme ich so in die KVdR? - Wann ist der Beginn der 2. Lebensarbeitshälfte? - Werden dann mind. 90% gkv-zeiten erreicht?
2 KVdR: Wann beginnt die 2. Hälfte? Jahre, Monate, Tage 1. Hälfte 2. Hälfte Mindestens 9 / 10 dieser 2. Hälfte in der ges. Krankenversicherung versichert mind. Jahre, Monate, Tage anrechenbare Versicherungszeiten Februar 16 Christian Ganster Ohne Gewähr
3 KVdR: Anspruchsvoraussetzungen (Beispiel) Jahre, 2 Monate, 11 Tage 1. Hälfte 2. Hälfte Mindestens 9 / 10 dieser 2. Hälfte in der ges. Krankenversicherung versichert mind. 20 Jahre, 10 Monate und 20 Tage anrechenbare Versicherungszeiten nötig KVdR erfüllt: Ja, mit 20 Jahre, 10 Monaten und 22 Tagen vorhanden
4 KVdR Berechnung: Krankenkassen-Methode Ermittlung der erforderlichen Vorversicherungszeit Tag Monat Jahr Erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am: Rentenantrag am: Ermittlung des Beginns der zweiten Hälfte der Rahmenfrist: Tage Monate Jahre Ende der Rahmenfrist (Rentenantragstellung) Umwandlung MINUS Beginn der Rahmenfrist (Aufnahme Erwerbstätigkeit) Ergebnis Umwandlung GETEILT durch PLUS Beginn der Rahmenfrist Ergebnis: Beginn der 2. Hälfte der Rahmenfrist Ermittlung der erforderlichen Vorversicherungszeit: Tage Monate Jahre Ende der Rahmenfrist (Rentenantragstellung) Umwandlung MINUS Beginn der 2. Hälfte der Rahmenfrist Ergebnis: Dauer der 2. Hälfte der Rahmenfrist
5 KVdR Berechnung: Krankenkassen-Methode Ermittlung der erforderlichen Vorversicherungszeit Tag Monat Jahr Erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am: Rentenantrag am: Hiervon 9/10 (lt. Tabelle): Tage Monate Jahre 9/10 von Jahre = /10 von... 2 Monate = /10 von Tage = 10 Ergebnis: Erforderliche Vorversicherungszeit Umwandlung Anrechenbare Vorversicherungszeiten: Tage Monate Jahre Ende der Versicherung Umwandlung MINUS Beginn der Versicherung Ergebnis: Dauer der Versicherung Voraussetzung für die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller erfüllt ja nein
6 KVdR: Anspruchsvoraussetzungen Erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Rentenantragstellung Gesamtes Erwerbsleben Rahmenfrist 1. Hälfte 2. Hälfte Mindestens 9 / 10 dieser 2. Hälfte in der ges. Krankenversicherung versichert (Pflichtversicherung, Freiwillige Mitgliedschaft, Familienversicherung) = Vorversicherungszeit erfüllt
7 KVdR: Faustformel Als Faustformel lässt sich sagen: Über den Rentenantrag (und den Bezug einer gesetzlichen Rente) ist krankenversichert, wer in den letzten 20 bis 25 Jahren mindestens 22 ½ bis 23 Jahre gesetzlich krankenversichert war (= Pflichtversichert, freiwillig versichert, familienversichert). Anders ausgedrückt dürfte für diesen Zeitraum maximal 2 bis 2 ½ Jahre keine oder eine private Krankenversicherung bestehen, für die restliche Zeit muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben. (Dieser Faustformel liegt folgende Überlegung zugrunde: Maßgeblich ist die zweit Hälfte des Erwerbslebens. Nimmt man hier einen Zeitraum von 40 bzw. 50 Jahren an, so sind dementsprechend die letzten 20 bzw. 25 Jahre entscheidend. 9/10 der zweiten Hälfte des Arbeitslebens müssen mit Mitgliedschaften bei ges. Krankenkassen belegt sein, dies entspricht 18 Jahren bzw. 22 ½ Jahren).
8 Gesetzestext zur KVdR 5 SGB V: Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind (...) 11. Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach 10 versichert waren
Schlagworte: gesetzliche Krankenversicherung, Versicherungspflicht, Rentner, anrechenbare Vorversicherungszeiten
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