Bürgerentlastungsgesetz

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1 Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz Profitieren Sie von den Regelungen des Bürgerentlastungsgesetzes? Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit dem steuerlich stärker berücksichtigt werden. Sie als Steuerzahler können von den Änderungen nur profitieren, wenn die Datenübermittlung dieser Beiträge an das Finanzamt elektronisch erfolgt. Es entsteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie. Kann es durch die Neuregelung zu Schlechterstellungen gegenüber der früheren Rechtslage kommen? Nein, weil das Gesetz eine "Günstigerprüfung" vorsieht, nach der in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, als Sonderausgaben nach der Rechtslage vor 2005 oder der Rechtslage ab 2010 für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Diese Prüfung nimmt das Finanzamt vor. Für welche Personenkreise erfolgt eine Datenübermittlung durch die IKK classic? Die IKK classic hat grundsätzlich für drei Personenkreise die Meldungen im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes maschinell zu übermitteln: Versicherte, die ihre Beiträge direkt an die IKK classic zahlen: Wir sind, wie alle gesetzlichen Krankenkassen, zur Meldung der gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet, wenn diese nicht durch Dritte (z. B. Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger) abgeführt werden. Dies gilt also für freiwillig Versicherte einschl. Anwartschaftsversicherte, Versicherte nach 5 Abs. 1 Nr. 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ( V) - SGB sogenannte ehemals Nichtversicherte,

2 beitragspflichtige Rentenantragssteller, Studenten, Praktikanten, Personen, die ausschließlich pflegeversichert sind, Empfänger von Versorgungsbezügen für die keine Beiträge von der jeweiligen Zahlstelle einbehalten werden (z. B. Beiträge aus Kapitalleistungen). Versicherte, die Zahlungen aus bestimmten Wahltarifen und Bonusprogrammen erhalten: Für alle Versicherten sind bestimmte Prämien aus Wahltarifen (z. B. IKK cash) und Bonuszahlungen (z. B. IKK Bonus), die durch uns direkt an Sie gezahlt wurden, als Beitragserstattung zu melden. Außerdem werden auch solche Zahlungen an Ihre mitversicherten Familienangehörigen unter Ihren Daten übermittelt - eine separate Übermittlung dieser Beträge ist nicht vorgesehen. Die Prüfung auf den Familienverbund wird von den Finanzbehörden vorgenommen. Wenn Ihr familienversicherter Angehöriger nicht mit Ihnen steuerlich veranlagt wird, informieren Sie dazu bitte Ihr zuständiges Finanzamt, damit dieses eine entsprechende Korrektur vornehmen kann. Versicherte, die Beiträge auf Antrag zurückerstattet bekommen: Beitragsrückerstattungen sind meldepflichtig, wenn diese direkt von uns an Sie überwiesen wurden. Das betrifft die Anträge auf Erstattung von Beiträgen nach 26 SGB IV (zu Unrecht entrichtete Beiträge) oder 231 SGB V (zuviel entrichtete Beiträge). 2. Übermittlung der Daten Wer übermittelt für welche Personenkreise die Beitragsdaten an das Finanzamt? Wenn Sie Ihre Beiträge selbst direkt an die IKK classic zahlen, übermitteln wir die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Übermittlung. Dies geschieht automatisch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und gilt auch für freiwillig versicherte höherverdienende Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Beiträge an die IKK classic abführt. Wenn Sie eine Rente über die gesetzliche Rentenversicherung erhalten, übernimmt der Rentenversicherungsträger die Übermittlung.

3 Wenn Sie Leistungen der Agenturen für Arbeit beziehen entfällt die Übermittlung, da der Leistungsträger die Beiträge in voller Höhe zahlt. Parallel zu den oben genannten Zuständigkeiten übermittelt die IKK classic erstattete Beiträge aus bestimmten Wahltarifen, dem Bonusprogramm und bei Beitragsrückerstattungen. Wann erfolgt die Datenübermittlung? Jeweils zum des Folgejahres übermittelt die IKK classic unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) die Angaben über die geleisteten bzw. erstatteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA - angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund). Von dort werden die Daten an die zuständigen Finanzämter weitergegeben. Wir unterrichten Sie schriftlich über die von uns an die ZfA übermittelten Daten. Woher erfährt die IKK classic die Steueridentifikationsnummer? Dem Grunde nach soll jeder Versicherte seine Steuer-ID selbst der Krankenkasse mitteilen. Diese Angabe wird unter anderem in jedem Aufnahmeantrag der IKK classic abgefragt. Ihre Steuer-ID wurde Ihnen von den Finanzbehörden im Jahr 2008 in einem Brief mitgeteilt. Haben Sie diesen verlegt, können Sie hier die nochmalige Zusendung per Post beantragen. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, haben die Krankenkassen in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, die Steuer-ID direkt bei der Finanzverwaltung zu erfragen. Sie werden also von uns nur dann kontaktiert, wenn es wirklich notwendig ist. Ist durch die maschinelle Übermittlung der Daten auch gleichzeitig die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung zwingend erforderlich? Nein, die Übermittlung der Daten führt nicht zu einer generellen Abgabepflicht der Einkommenssteuererklärung. Dies gilt auch für Rentner und/oder sonstige Personen, die schon jahrelang keine Steuererklärung mehr eingereicht haben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. 3. Einwilligung in die Datenübermittlung Allgemeines zur Einwilligung in die Datenübermittlung

4 Ohne Ihre Einwilligung dürfen wir grundsätzlich keine Daten an die Finanzverwaltung übermitteln. Dies gilt für den Personenkreis, der seine Beiträge direkt an die IKK classic zahlt. Der Gesetzgeber unterstellt bei diesem Personenkreis in vielen Fallkonstellationen Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung, so dass Sie in den meisten Fällen nicht tätig werden müssen. Alle anderen Personenkreise, die zum Beispiel als Arbeitnehmer eine meldepflichtige Prämie aus einem Wahltarif oder eine Bonuszahlung erhalten, haben keine Möglichkeit der Datenübermittlung zu widersprechen. Rücknahme eines Widerspruches gegen die Datenübermittlung (gilt nur für Kunden, die Ihre Beiträge direkt an die IKK classic zahlen) Einen Widerspruch gegen die Datenübermittlung können Sie jederzeit schriftlich zurücknehmen und dadurch auch noch später (auch rückwirkend) in die Datenübermittlung einwilligen. Eine Datenübermittlung kann dann jedoch längstens für die vorausgegangen zwei Jahre erfolgen. Haben Sie also bisher noch nicht der Datenübermittlung für das Jahr 2010 zugestimmt bzw. haben Sie dieser widersprochen, müssen Sie bis spätestens Ihre Zustimmung nachholen. Andernfalls kann eine Berücksichtigung Ihrer in 2010 tatsächlich gezahlten Beiträge nicht mehr erfolgen. Um das zu vermeiden, füllen Sie gleich die Einwilligung zur Datenübermittlung aus und reichen Sie sie uns unterschrieben ein. Rücknahme einer erteilten bzw. gesetzlich unterstellten Einwilligung zur Datenübermittlung (gilt nur für Kunden, die Ihre Beiträge direkt an die IKK classic zahlen) Möchten Sie eine erteilte oder eine vom Gesetzgeber unterstellte Einwilligung zur Datenübermittlung zurücknehmen, so wirkt diese Rücknahme erst ab dem nächsten steuerlichen Veranlagungsjahr. Beispiel: Rücknahme der Einwilligung bis spätestens Beiträge werden für das steuerliche Veranlagungsjahr 2012 (Termin zur Meldung ist der ) nicht mehr gemeldet - die Meldung für das steuerliche Veranlagungsjahr 2011 wird jedoch noch durchgeführt (Termin zur Meldung ist der ). Ausnahme:

5 Für Personen, die am in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und auch am noch dort versichert sind, wird eine Zustimmung zur Datenübermittlung ab dem Jahr 2011 von Gesetz her angenommen. Dieser Personenkreis erhielt eine entsprechende Information der IKK classic per Post. Darin haben wir Sie auch informiert, dass Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens dieser angenommenen Zustimmung widersprechen können. In diesem Fall gilt Ihr Widerspruch bereits für das Jahr Kann jeder Versicherte die Einwilligung in die Datenübermittlung erteilen? Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur ein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilen, diese widerrufen oder einen Widerspruch gegen die Datenübermittlung einlegen. 4. Steuerliche Berücksichtigung Welche Beiträge können steuerlich berücksichtigt werden? Seit dem können folgende Beiträge steuerlich berücksichtigt werden: Beiträge zur Basiskrankenversicherung - also ohne Anspruch auf Krankengeld. Bei einer Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld wird der gesamt gezahlte Beitrag gemeldet; das Finanzamt kürzt diesen pauschal um vier Prozent - hierdurch wird eine Angleichung an den Krankenversicherungsbeitrag ohne Anspruch auf Krankengeld erzielt Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung grundsätzlich auch Zusatzbeiträge - diese werden bei der IKK classic bis einschließlich 2013 garantiert nicht erhoben Steuerlich werden nur die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigt; d. h. Beitragserstattungen werden von den gezahlten Beiträgen abgezogen. Welche Beiträge sind steuerlich nicht abzugsfähig? Nicht abzugsfähig sind: Beiträge für Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge für private Zusatzkrankenversicherungen Beitragsanteile, für die ein Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss besteht.

6 Warum werden auch Zahlungen aus bestimmten Wahltarifen und Bonusprogrammen gemeldet? Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass Leistungen der Krankenkasse aus bestimmten Wahltarifen ( 53 Abs. 1-3 und Abs. 7 SGBV) und Leistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten nach 65a des 5. Sozialgesetzbuches (Bonusprogramme) steuerlich als Beitragserstattungen zu behandeln sind. Diese mindern die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihrer gezahlten Krankenversicherungsbeiträge. Alle Leistungen im Überblick In unserer Leistungsbroschüre haben wir das gesamte Leistungsspektrum der IKK classic auf 15 Seiten für Sie übersichtlich zusammengefasst.

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