Versorgungsbezugsempfänger

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Versorgungsbezugsempfänger"

Transkript

1 Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details

2 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger richtig anlegen und abrechnen. Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen (sogenannte Betriebsrenten), wenn der Steuerpflichtige das 3. Lebensjahr vollendet hat. Der Arbeitgeber zahlt die Versorgungsbezüge an ehemalige Arbeitnehmer. Wenn hierfür Sozialversicherungsbeiträge fällig (nur für Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung) werden, wird der Unternehmer zur Zahlstelle gegenüber den Krankenkassen. 2. Voraussetzungen Im ersten Schritt ist das Zahlstellenverfahren für den abzurechnenden Mitarbeiter anzumelden. Da LOHN derzeit das Zahlstellenverfahren noch nicht unterstützt, erstellen Sie die notwendigen Anmeldungen per sv.net. Die Anmeldung geht an die Krankenkasse, bei welcher der Mitarbeiter seine bestehende gesetzliche Krankenversicherung hat. Daraufhin erhalten Sie von dieser Krankenkasse eine Rückmeldung, in der die relevanten Daten enthalten sind. 3. Vorgehensweise Überblick 1. Zahlstellennummer für den Beitragsnachweis hinterlegen 3 2. Personaldaten für Versorgungsbezugsempfänger anlegen 3 3. Versorgungsbezug abrechnen 4 4. Auswertung 4

3 Seite 3 1. Zahlstellennummer für den Beitragsnachweis hinterlegen Bei der Abrechnung von sozialversicherungspflichtigen Versorgungsempfängern muss die Zahlstellennummer auf den Beitragsnachweis gedruckt bzw. im DEÜV-Datensatz übermittelt werden: 1.»Stammdaten Mandanten-Krankenkassen«öffnen. 2. Zahlstellennummer im Feld»Beitragskontonr.«erfassen. 3. Haken bei <Beitragskontonr. als AG-Betriebsnr./Zahlstellennr. verwenden>. 2. Personaldaten für Versorgungsbezugsempfänger anlegen 1.»Stammdaten Personaldaten«. 2. Mitarbeiter öffnen. 3. Register»Meldewesen«: Personengruppe 901 Sonderfälle. Art der Rente Keine Rente. 4. Register»SV«: Krankenkasse entsprechende Krankenkasse mit Zahlstellennummer. Umlage Option: <Keine Umlage>. Beitragsgruppe laut Rückmeldung der Krankenkasse. Beitragsgruppen Arbeitnehmer 0000 Ohne Sozialversicherung 1005 (Andruck auf der Abrechnung: 1001) Voller Beitrag Krankenversicherung (Arbeitnehmer) und voller Beitrag Pflegeversicherung (Arbeitnehmer) 5. Register»Sonstiges«

4 Seite 4 Feld Versorgungsfreibetrag abziehen Pensionär-Bagatellgrenze beachten Beginn Monatlicher Bezug Sonderzuwendungen Bezüge von Monat Bis Monat Anzahl Bezüge/Jahr Beschreibung Der Versorgungsfreibetrag + Zuschlag wird berücksichtigt. Freistellung der Bezüge in der Kranken- und Pflegeversicherung, falls diese ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen (Stand 2013 = 134,75 Euro). Selbst wenn der Mitarbeiter erst während des laufenden Jahres eine Betriebsrente erhält, geben Sie in diesem Feld den Wert 12 ein. Eine Ausnahme gibt es nur bei nicht monatlichen Rentenzahlungen (z. B. jährlich = 1 bzw. vierteljährlich = 4). 3. Versorgungsbezüge abrechnen Verwenden Sie für die Abrechnung zwingend die Agenda-Lohnarten: 0080»Versorgungsbezug Einmalbezug«0081»Versorgungsbezug lfd.«4. Auswertung Für abgerechnete Versorgungsbezüge erhalten Sie getrennt von normalen Arbeitnehmern eine eigene Beitragsabrechnung und eigene Beitragsnachweise. In den Allgemeinen Auswertungen sind diese gekennzeichnet: Krankenkasse_Vb. Versorgungsbezüge werden in der Lohnsteuerbescheinigung 2013 in der Zeile 8 ausgewiesen. Hier werden nur die Bezüge eingetragen, die mit den Lohnarten 0080 und 0081 abgerechnet wurden.

5 Seite 5 4. Details Überblick 1. Schrittweise Reduzierung des Prozentsatzes/Höchstgrenze 5 2. Bagatellgrenze 5 3. Begriff»Kohortenbildung«4. Steuerklasse VI 5. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag. Entbindung als Zahlstelle 7. Versorgungsbezüge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig 8. Kassenindividueller Beitragssatz bei Versorgungsbezugsempfängern 7 9. Versorgungsbezugsempfänger der landwirtschaftlichen Krankenkassen 7 1. Schrittweise Reduzierung des Prozentsatzes/Höchstgrenze Im Beginnjahr wird der Versorgungsfreibetrag/Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eingefroren. Maßgebend ist das Jahr, in dem der Steuerpflichtige das 3. Lebensjahr erreicht. Jahr Versorgungsfreibetrag in % Versorgungsfreibetrag Höchstgrenze Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 2005 oder früher 40,0 % Euro 900 Euro ,0 % Euro 84 Euro ,8 % 2.10 Euro 48 Euro ,2 % Euro 12 Euro , % Euro 57 Euro ,0 % Euro 540 Euro 2. Bagatellgrenze Für Versorgungsbezüge bis zu einer Höhe von 138,25 Euro (2014) werden keine Beiträge zur Sozialversicherung erhoben.

6 Seite 3. Begriff»Kohortenbildung«Die Kohortenbildung bewirkt, dass der Versorgungsfreibetrag für den einzelnen Betriebsrentner nur einmalig ermittelt wird und unverändert für die Folgejahre gilt. 4. Steuerklasse VI Mit der Steuerklasse VI darf kein Zuschlag zum Versorgungsbezug abgerechnet werden. Das ist in LOHN automatisch berücksichtigt. 5. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag Der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag werden nebeneinander gewährt, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem 3. Lebensjahr neben Versorgungsbezügen noch weiteren Arbeitslohn bezieht, der keinen Versorgungsbezug darstellt. Verwenden Sie zwingend für die Versorgungsbezüge die Lohnarten 80 und 81. Verwenden Sie für weiteren Arbeitslohn eine normale Lohnart, z.b 0005 Gehalt.. Entbindung als Zahlstelle Unternehmen mit regelmäßig weniger als 30 beitragspflichtigen Versorgungsempfängern können bei den Krankenkassen eine Entbindung von der Einbehaltungs- und Abführungspflicht der Beiträge beantragen. 7. Versorgungsbezüge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sozialversicherung Von Versorgungsbezügen sind Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu entrichten, sofern der Empfänger in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist (pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert). Die Beiträge trägt der Empfänger der Versorgungsbezüge in voller Höhe alleine. Steuer Von den Versorgungsbezügen bleibt der Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsbetrag steuerfrei, wenn der Empfänger das 3. Lebensjahr erreicht hat ( Register»Adresse«: Geburtsdatum).

7 Seite 7 8. Kassenindividueller Beitragssatz bei Versorgungsbezugsempfängern Die Festsetzung oder Änderung des kassenindividuellen Beitragssatzes einer Krankenkasse wirkt sich bei Versorgungsbezugsempfängern immer mit einer Verzögerung von 2 Monaten aus. Einführung zum Für die Monate Januar und Februar 2015 gilt daher der allgemeine Zusatzbeitragssatz aus 2014 mit 0,9 %. Erst ab März 2015 greift der tatsächliche kassenindividuelle Beitragssatz, den die Krankenkasse festsetzt. Weitere Änderungen des kassenindividuellen Beitragssatz Wenn ein kassenindividueller Beitragssatz zu einem bestimmten Zeitpunkt von der Krankenkasse geändert wird, gilt für einen Zeitraum von 2 Monaten der ursprüngliche kassenindividuelle Beitragssatz.Erst im dritten Monat greift der aktuelle kassenindividuelle Beitragssatz. 9. Versorgungsbezugsempfänger der landwirtschaftlichen Krankenkassen Da landwirtschaftliche Krankenkassen keinen kassenindividuellen Beitragssatz für den Zusatzbeitrag festsetzen, gilt für bei der LKK versicherte Versorgungsbezugsempfänger grundsätzlich immer der durchschnittliche Beitragssatz.

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 14 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag 4.. Kohortenbildung

Mehr

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen

Mehr

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014) GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Wiederkehrende Buchungen

Wiederkehrende Buchungen Wiederkehrende Buchungen Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1133 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Wiederkehrende Buchungen erstellen 2.2. Wiederkehrende Buchungen einlesen 3. Details

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Vorträge aus Fremdfirmen

Vorträge aus Fremdfirmen Vorträge aus Fremdfirmen Diese Vortragswerte erfassen Sie, wenn ein neuer Mitarbeiter unterjährig in die Firma eintritt und Ihnen den steuerpflichtigen Arbeitslohn aus der Vorbeschäftigung vorlegt. In

Mehr

Durchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.1. Durchschnittslohn verwenden

Durchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.1. Durchschnittslohn verwenden Durchschnittslohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1660 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Durchschnittslohn verwenden 3.2. Anwendungsbeispiel für die Verwendung des Durchschnittslohns

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN

Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 105 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Arbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel 2. Vorgehensweise. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 2.1. Gehaltsempfänger. 2.2.

Arbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel 2. Vorgehensweise. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 2.1. Gehaltsempfänger. 2.2. Arbeitszeiten Bereich: LOHN - Info für Anw ender Nr. 1657 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Gehaltsempfänger 2.2. Stundenlöhner 2.3. Gehaltsempfänger + Überstunden 3. Details 3.1. Berechnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

GKV-FQWG Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2015

GKV-FQWG Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2015 GKV-FQWG ssatz ab 01.01.2015 Personenkreis versicherungspflichtig Beschäftigte versicherungsfreie Beschäftigte (JAE-Übergrenzer - Firmenzahler) zur Berufsausbildung Beschäftigte mit AE von bis zu 325 Euro

Mehr

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 118 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheinigung aufrufen 3.2. Bescheinigung füllen 3.3. Bescheinigung

Mehr

Sozialversicherung 2012

Sozialversicherung 2012 Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung

Mehr

Beitragsgruppenschlüssel

Beitragsgruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Übersicht Beitragsgruppenschlüssel 2.1. Krankenversicherung 2.2. Rentenversicherung 2.3. Arbeitslosenversicherung

Mehr

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld.

Mehr

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat

Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert. Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Beitragsgrundlage nach dem Einheitswert Mag. Gabriele Hebesberger/Sozialreferat Stand: Jänner 2014 Inhaltsverzeichnis Pflichtversicherung in der Bauernsozialversicherung besteht ab folgenden selbstbewirtschafteten

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Sozialversicherung 2014

Sozialversicherung 2014 Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab

Mehr

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen

Mehr

1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

1. Mindestlohn - Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Wichtige Informationen zum Jahreswechsel Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2015. Bitte lesen Sie sich die

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Programmerweiterungen PASBAS Release V13R01 Ergänzungsupdate Juni 2013 Stand: 28.06.2013

Inhaltsverzeichnis. Programmerweiterungen PASBAS Release V13R01 Ergänzungsupdate Juni 2013 Stand: 28.06.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Neue Datenannahmestelle... 2 2. Neue Pfändungstabelle... 2 3. Rückmeldungen der Krankenkasse bei Mehrfachpflichtversicherung... 2 4. Veränderungen im PC-Modul... 4 Syllwasschy Anwendungssoftware

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte

Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte Korrekturen und ihre Auswirkungen auf Meldungen und Berichte Korrekturen von Lohn- und/oder Stammdaten in einem Vormonat können Auswirkungen auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben. Die entstehenden

Mehr

Nach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen.

Nach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen. ELStAM Merkblatt ELStAM ist quasi die Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber jetzt selbst vom Finanzamt- Server abholt. Ab sofort nennt sich die Lohnsteuerkarte = Änderungsliste. Also in einer Liste sind

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

Zahlungsverkehr in LOHN

Zahlungsverkehr in LOHN Zahlungsverkehr in LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1679 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Zahlungsverkehr in LOHN einrichten 3.2. Monatliche Zahlungen erzeugen

Mehr

Lohnkorrektur. Stammdaten - Lohnarten. Lohnart für Nachzahlung an Mitarbeiter

Lohnkorrektur. Stammdaten - Lohnarten. Lohnart für Nachzahlung an Mitarbeiter Lohnkorrektur Mit Hilfe dieser Erweiterung können Lohnabrechnung, welche in einem abgeschlossenen Abrec h- nungsmonat liegen, korrigiert werden, d.h. Aufgrund der aktuellen Daten (unter Berücksichtigung

Mehr

Im Folgenden wird Ihnen an einem Beispiel erklärt, wie Sie Excel-Anlagen und Excel-Vorlagen erstellen können.

Im Folgenden wird Ihnen an einem Beispiel erklärt, wie Sie Excel-Anlagen und Excel-Vorlagen erstellen können. Excel-Schnittstelle Im Folgenden wird Ihnen an einem Beispiel erklärt, wie Sie Excel-Anlagen und Excel-Vorlagen erstellen können. Voraussetzung: Microsoft Office Excel ab Version 2000 Zum verwendeten Beispiel:

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz

Mehr

Beitragsaufkommen und Beitragsrückstände in der Sozialversicherung

Beitragsaufkommen und Beitragsrückstände in der Sozialversicherung Beitragsaufkommen und Beitragsrückstände in der Sozialversicherung Das Bundesversicherungsamt als Verwalter des Gesundheitsfonds veröffentlicht ab dem Jahr 2014 eine monatlich aktualisierte Übersicht über

Mehr

Programmteil Bautagebuch

Programmteil Bautagebuch Programmteil Bautagebuch Version: 2.07 Datum: 24.05.2005 Modul: Bautagebuch / Regiebericht Programmaufruf: Stammdaten Grunddaten Lohnarten Stammdaten Mitarbeiter - Zusatz Belege Zeiterfassung Positionen

Mehr

Zahlungsverkehr in LOHN

Zahlungsverkehr in LOHN Zahlungsverkehr in LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1679 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Zahlungsverkehr in LOHN einrichten 3.2. Monatliche Zahlungen erzeugen

Mehr

Dokumentation Bonuspunkteverwaltung. Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting

Dokumentation Bonuspunkteverwaltung. Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting Dokumentation Bonuspunkteverwaltung Verfasser(in) / Autor: Check it Consulting Stand 05/2006 1 In Jack können die erreichten Bonuspunkte je nach Vorgabe und Bedarf des Büros automatisch berechnet werden.

Mehr

Die wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15

Die wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 Die wichtigsten Änderungen in 2015 11 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 19 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 20 2.2 Unterlagen für Meldungen

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN

UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur

Mehr

Individuelle Verbindlichkeitskonten je Krankenkasse

Individuelle Verbindlichkeitskonten je Krankenkasse Individuelle Verbindlichkeitskonten je Krankenkasse Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1671 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 4. Wichtige Informationen 2 2 4 7 Seite 2 1. Ziel

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN

DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1605 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.2. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten

Mehr

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)

White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG) Copyright 2009 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. White Paper Unfallversicherungs- und Modernisierungsgesetz (UVMG)...3 1.1. Allgemein...3 1.2.

Mehr

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten

Mehr

Änderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung. TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013. TOPIX Informationssysteme AG

Änderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung. TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013. TOPIX Informationssysteme AG Änderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Neuberechnung der Lohnsteuer... 3 1.1 Neuberechnung durchführen... 3 1.2 Zahlungsvorgang

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen

Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1650 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Festbezüge 2.2. Dialogerfassung 2.3. Stapelerfassung 2.4. Import von

Mehr

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC...

Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22 Inhaltsverzeichnis 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... 2 1a. Programm 257: Auflösen Vorschlag Telebanking... 2 1b. Programm 254:

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Info für Anwender Nr. 16 Seite 1 Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Je nach Art und Umfang der Beschäftigung muss ein Arbeitnehmer einer Personengruppe zugeordnet werden.

Mehr

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Neuregelungen zum Sozialausgleich Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab 01.01.2012 haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen

Mehr

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

WICHTIG!! Bitte beachten!!

WICHTIG!! Bitte beachten!! WICHTIG!! Bitte beachten!! Änderungen und Neuerungen Lohn & Gehalt 2009 - Version 5.4.017 - Neue Lohnsteuerrichtlinie März 2009 eingebunden Zum 04.03.2009 ist im Zuge des Konjunkturpaketes II eine neue

Mehr

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!! Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag

Mehr

Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert.

Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Daimler Betriebskrankenkasse Im Alter gut versichert. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wie Ihr Kranken-

Mehr

Neuanlage / Änderung Lohnarten

Neuanlage / Änderung Lohnarten Dokumentation der K&K Personalwirtschaftliche Beratung über die Neuanlage / Änderung Lohnarten Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

BWA individuell anpassen

BWA individuell anpassen BWA individuell anpassen Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1196 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. BWA-Formen individuell anlegen 3.2. Neue Zeile einfügen 3.3. Neues

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt GKV-Monatsmeldung Version / Datum V 13.0.4500

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt GKV-Monatsmeldung Version / Datum V 13.0.4500 Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema GKV-Monatsmeldung Version / Datum V 13.0.4500 1. Allgemeine Informationen Ab dem Meldezeitraum 01.01.2012 ist der Arbeitgeber verpflichtet beim Tatbestand

Mehr

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

Sozialversicherung 2011

Sozialversicherung 2011 Sozialversicherung 2011 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze und Gleitzone... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V.

Mehr

(Bei Wechsel der Krankenkasse bitte Kündigungsbestätigung beifügen.) pflichtversichert freiwillig versichert familienversichert privat versichert

(Bei Wechsel der Krankenkasse bitte Kündigungsbestätigung beifügen.) pflichtversichert freiwillig versichert familienversichert privat versichert Mitgliedserklärung Ich wähle die Mitgliedschaft bei der IKK classic ab dem bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine persönlichen Daten Name Geburtsdatum Vorname Geschlecht männlich weiblich Rentenversicherungsnr.

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

Erste Schritte mit CVP 9.0

Erste Schritte mit CVP 9.0 1 Schnelleinstieg Um möglichst kompakt einen Überblick zu CVP zu erhalten, werden in diesem Kapitel die wichtigsten Punkte des Bereichs Mitgliederverwaltung erläutert. Dies soll noch nicht den Umgang mit

Mehr