Neuanlage / Änderung Lohnarten
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- Helmut Benjamin Armbruster
- vor 8 Jahren
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1 Dokumentation der K&K Personalwirtschaftliche Beratung über die Neuanlage / Änderung Lohnarten Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach 23c SGB IV für K D N Stadt Hagen Friedrich-Ebert-Platz Hagen
2 Beschreibung Sachverhalt Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818) sind mit Wirkung vom 30. März 2005 die Vorschrift des 23c und die Ergänzung des 28g SGB IV eingefügt worden. Hiernach gelten laufende arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld und Mutterschaftsgeld sowie von Krankentagegeld oder für eine Elternzeit erzielt werden, nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Vergleichs - Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Diese Neuregelungen gelten sowohl für Versicherte der gesetzlichen als auch der privaten Krankenund Pflegeversicherung. Auch wenn während des Bezugs von Sozialleistungen (SL) keine laufenden arbeitgeberseitigen Leistungen erbracht werden, hat 23c SGB IV für alle Arbeitgeber und alle freiwillig oder privat Krankenversicherten Auswirkungen. In den Entgeltbescheinigungen für gesetzliche SL müssen nunmehr die zuschussfähigen Gesamtbeiträge/-prämien für freiwillig und privat Krankenversicherte unter Abzug der Arbeitgeberzuschüsse berücksichtigt werden. Als Folge davon fallen die gesetzlichen SL für den betroffenen Arbeitnehmerkreis geringer aus. Durch die Gleichbehandlung der Pflicht-, Freiwillig- und Privat-Kranken- und Pflegeversicherten gilt nunmehr auch für privat Kranken- und Pflegeversicherte die Beitragsfreiheit für laufende arbeitgeberseitige Leistungen während des SL-Bezugs, die das Vergleichs- Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten. Die mögliche Beitragsfreiheit nach 23c SGB IV setzt den SL-Bezug voraus. Bezieht z.b. ein privat Krankenversicherter kein Krankentagegeld, sind auch alle laufenden arbeitgeberseitigen Leistungen in der Zeit der Erkrankung ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung beitragspflichtig.
3 Beschreibung Die nachfolgende Lohnartenparametrierung basiert auf folgendem Schema: Vorermittlung mit Vollmonatswerten (1) Laufendes, beitragspflichtiges Nettoarbeitsentgelt vor SL-Anlass - (2) Zuschussfähige Gesamtbeiträge/-prämien frw./private KV/PV + (3) Arbeitgeberzuschuss frw./private KV/PV = (4) Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt LA (5) Netto-Sozialleistung von der Krankenkasse LA 555 / = (6) Möglicher SV-Freibetrag während SL-Bezug (wenn negativ, durch 0,00 ersetzen) LA 981 (7) Laufende, beitragspflichtige Arbeitgeberleistungen während SL-Bezug LA 562/656/661 - (6) Möglicher SV-Freibetrag während SL-Bezug (aus vorstehender Zwischenrechnung) LA = (8) Wenn > 0,00, beitragspflichtige Brutto-Einnahme während SL-Bezug
4 Neue Lohnarten in Ihrem Lohnartenrahmen Folgende Lohnarten wurden neu in Ihrem Lohnartenrahmen eingerichtet: Sammlerlohnarten: 002 der Klasse 400, SA 23c SGB IV SV-pflichtig -(aus LA 656, LA 640, LA 641 LA 661) 003 der Klasse 400, SA weitergezahlte Bruttoentgelte (aus LA 400, LA 460) 004 der Klasse 400, SA 23c SGB IV SV-frei - (aus LA 562) 005 der Klasse 400, KZ 23c SGB IV (für Nachweis im Lohnkonto) Eingabelohnarten: 555 Krankengeld der Krankenkasse Diese Lohnart darf nur über den P1-Beleg eingegeben werden. Hier muss das Krankentagegeld vorgegeben werden, das der Mitarbeiter von seiner Krankenkasse erhält. Bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses muss je nach Personalfall das Brutto- oder das Nettokrankengeld vorgegeben werden, bei der Berechnung nach 23c SGB IV ist immer das Nettokrankengeld zugrunde zu legen. Die Vorgabe ist über die Lohnart 555 vorzunehmen. Wenn für die Berechnung des Zuschusses das Nettokrankengeld vorzugeben ist reicht eine Vorgabe über das Feld Faktor. Andernfalls ist das Bruttokrankengeld über das Feld Faktor und das Nettokrankengeld über das Feld Prozentsatz vorzugeben. Bei privatversicherten Mitarbeitern muss hier der Netto-Krankengeldhöchstsatz eines Pflichtversicherten eingegeben werden. Die Tage mit Anspruch auf Krankentagegeld müssen ebenfalls vorgegeben werden. Hinweis: 1. Vorgabe des Nettokrankengeldes der Krankenkasse für die Beschäftigten, für die bis zum 30. September BAT gegolten hat. Die Fälle sind im Feld Beschäftigungsart in Stelle 1-2 mit T1 gekennzeichnet. 2. Vorgabe des Bruttokrankengeldes der Krankenkasse für alle übrigen Fälle.
5 Neue Lohnarten in Ihrem Lohnartenrahmen Vorgabe Bruttokrankengeld für die Berechnung des Krankengeldzuschusses und Nettokrankengeld für die Berechnung gem. 23c SGB IV Modus...: AENDERN Bildnummer: 9101 Firma...: xxxxxxx Personalnummer Abrech.Mon/Jahr 0607 Tag Lohnart 555 -Tagessatz KK f.zusc Zeit 30,00+ Faktor 45,00+ Bruttokrankengeld Betrag, + Prozentsatz 41,00+ Nettokrankengeld Lohngruppe Vorgabe Nettokrankengeld für die Berechnung des Krankengeldzuschusses und Nettokrankengeld für die Berechnung gem. 23c SGB IV Modus...: AENDERN Bildnummer: 9101 Firma...: xxxxxxx Personalnummer Abrech.Mon/Jahr 0607 Tag Lohnart 555 -Tagessatz KK f.zusc Zeit 30,00+ Faktor 41,00+ Nettokrankengeld Betrag, + Prozentsatz Lohngruppe Die Mitteilung des Sozialleistungsträgers muss vorliegen, ggfs. muss sie angefordert werden. Sozialleistungen können sein: Krankengeld Verletztengeld Übergangsgeld Krankentagegeld Mutterschaftsgeld
6 Neue Lohnarten in Ihrem Lohnartenrahmen 980 Krankengeld der Krankenkasse (Privat-Krankenversichert) Diese Lohnart darf über den P1-Beleg eingegeben werden. Hier muss das Krankentagegeld vorgegeben werden, das der privatversicherte Mitarbeiter mit seinem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Die Tage mit Anspruch auf Krankentagegeld müssen ebenfalls vorgegeben werden. Muster:
7 Neue Lohnarten in Ihrem Lohnartenrahmen Berechnungslohnarten: 764 Vergleichsnetto Diese Lohnart berechnet aus den Bezügen des Mitarbeiters, unter Berücksichtigung der Steuerund SV-pflichtigen Anteile der ZVK-Umlage, das Vergleichsnetto auf der Bais des letzten Monats vor der KGZ-Zahlung. Ist ein Mitarbeiter frw../privat in der KV/PV versichert wird der Eigenanteil ebenfalls berücksichtigt. 981 SV-Freibetrag Diese Lohnart ermittelt aus der Differenz zwischen dem Vergleichsnettoentgelt (Lohnart 764) und dem abgeschlossenen Krankentagegeld des Mitarbeiters (Lohnart 980) den SV-Freibetrag. Bei gesetzlich versicherten Mitarbeitern wird statt der LA 980 die LA 555 herangezogen. 982 Beitragspflichtige Einnahmen Diese Lohnart ermittelt die Differenz zwischen den lfd. Arbeitgeberleistungen und dem SV- Freibetrag. 453 KGZ SV-pflichtig Diese Lohnart macht den SV-freien Krankengeldzuschuss (LA 562) SV-pflichtig, wenn eine Beitragspflichtige Einnahme in der LA 982 ermittelt wird. 454 Korrektur beitragspflichtige Einnahmen lt. 23c SGB IV Bei einer beitragspflichtigen Einnahme werden grundsätzlich 30 SV-Tage ausgegeben. Daher wird der gesamte weitergezahlte Betrag SV-pflichtig. Diese Lohnart ermittelt den SV-freien Teil der Einnahme über die Lohnart 981 und vermindert somit das SV-Brutto.
8 Neue Zeitart in Ihrem Zeitartenrahmen c SV-Tage Mit dieser Zeitart werden automatisch SV-Tage ausgegeben, wenn bei dem Mitarbeiter ein KGZ- Zeitraum (Zeitart 538) ermittelt wird. In der Lohnart 454 werden diese SV-Tage ggf. wieder auf 0 gesetzt, wenn keine beitragspflichtige Einnahme abgerechnet wird, die Lohnart wird nicht korrigiert sondern erscheint immer mit 30 im Lohnkonto, auch wenn keine beitragspflichtige Einnahme vorliegt (LA 454 = 0). Nur die Angabe SV-Tage im Lohnkontenkopf wird dann korrigiert. HINWEIS: Gilt nicht für IPW! Zeitart 600 Nachweis im Zeitkonto
9 Neue Zeitart in Ihrem Zeitartenrahmen
10 Musterabrechnungen Modus...: AENDERN Bildnummer: 9101 Firma...: xxxxxxx Personalnummer Abrech.Mon/Jahr 0607 Tag Lohnart 555 -Tagessatz KK f.zusc Zeit 30,00+ Faktor 80,00+ Nettokrankengeld Betrag, + Prozentsatz Lohngruppe
11 Musterabrechnungen
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