Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
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- Petra Schulz
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1 Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto 4.4. Jahresmeldungen vom Vorjahr bzw. Sondermeldung mit Grund Verwandte Themen
2 Seite 2 1. Ziel Das Info erklärt die Märzklausel anhand von Beispielen. Die Berechnung erfolgt in Agenda LOHN automatisch. 2. Voraussetzungen 1. Anwendung der Märzklausel Gemäß der Märzklausel ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vergangenen Kalenderjahres zuzuordnen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Die Einmalzahlung erfolgte in den Monaten Januar bis März. Der Arbeitnehmer war bereits im Vorjahr bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Durch die Sonderzahlung wird zusammen mit dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt des laufenden Kalenderjahres die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in einem Sozialversicherungszweig überschritten. Gesetzliche Grundlage der Märzklausel ist 23a Abs. 4 SGB IV. 2. Automatische Berechnung der Märzklausel durch Agenda LOHN Agenda LOHN berechnet die Märzklausel, wenn einer der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1. der Mandant im Vorjahr mit Agenda LOHN abgerechnet wurde, oder 2. bei Mandatsübernahme die Sozialversicherungswerte des Vorjahres (SV-Vorjahreswerte) der entsprechenden Mitarbeiter erfasst wurden Nr Agenda LOHN: Neues Mandat aus Fremdsoftware übernehmen.
3 Seite 3 3. Vorgehensweise Überblick 1. Prüfung: Handelt es sich um einen Märzklauselfall? 3 Fall 1: Kein Märzklauselfall 3 Fall 2: Märzklauselfall tritt ein 4 2. Prüfung: Wenn ja, in welcher Höhe muss die Einmalzahlung im Vorjahr verbeitragt werden? 5 Fall 3: Volle Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr 5 Fall 4: Teilweise Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr 6 Fall 5: Keine Verbeitragung, weil die Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr überschritten ist 7 1. Prüfung: Handelt es sich um einen Märzklauselfall? Fall 1: Kein Märzklauselfall Es handelt sich nicht um einen Märzklauselfall, wenn die Einmalzahlung im aktuellen Jahr vollständig in allen Versicherungszweigen verbeitragt werden kann. Die Einmalzahlung muss im aktuellen Jahr verbeitragt werden, sofern die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen aller Versicherungszweige durch laufende Zahlungen einschließlich der Einmalzahlung nicht überschritten werden. Beispiel Aktueller Monat: Februar 2015 Monatliches Gehalt: Einmalzahlung im Februar 2015: Rechtskreis: West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2015 anteilig (2 Monate) - SV-Brutto ohne Einmalzahlung (2 Monate) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung Lösung Es handelt sich nicht um einen Märzklauselfall. Die Einmalzahlung muss im aktuellen Jahr verbeitragt werden, da die Beitragsbemessungsgrenze in keinem Versicherungszweig überschritten werden. Agenda LOHN erkennt diesen Sachverhalt automatisch.
4 Seite 4 Fall 2: Märzklauselfall tritt ein Es handelt sich bereits um einen Märzklauselfall, wenn die Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Jahres in einem Versicherungszweig überschritten wird. Eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung reicht aus, um die vollständige Verbeitragung in allen Versicherungszweigen im Vorjahr vorzunehmen, auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht überschritten ist. Beispiel Aktueller Monat: Februar 2015 Monatliches Gehalt: Einmalzahlung im Februar 2015: Rechtskreis: West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2015 anteilig (2 Monate) - SV-Brutto ohne Einmalzahlung (2 Monate) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung Lösung Es handelt sich um einen Märzklauselfall. Die Einmalzahlung überschreitet die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in einem Versicherungszweig reicht aus, um die Märzklausel anzuwenden. Die Einmalzahlung muss vollständig in allen Versicherungszweigen im Vorjahr verbeitragt werden. Agenda LOHN erkennt diesen Sachverhalt automatisch: Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklauselfall entsteht (im Beispiel: Februar) eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge aus der Dezember-Korrektur fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats ein. Lohnsteuerbescheinigung: Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres ausgewiesen (Abflussprinzip).
5 Seite 5 2. Prüfung: Wenn ja, in welcher Höhe muss die Einmalzahlung im Vorjahr verbeitragt werden? Fall 3: Volle Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr Die Einmalzahlung wird im Vorjahr bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze des Vorjahres verbeitragt. Beispiel SV-Brutto (2014): Einmalzahlung (aus 2015): Rechtskreis: West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2014 jährlich - SV-Brutto (2014) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung (aus 2015) Mögliche Verbeitragung im Vorjahr Lösung Die Einmalzahlung muss im Vorjahr in allen Versicherungszweigen vollständig verbeitragt werden, da die Beitragsbemessungsgrenze in allen Versicherungszweigen auch durch die Einmalzahlung noch nicht erreicht ist. Agenda LOHN erkennt diesen Sachverhalt automatisch. Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklauselfall entsteht (im Beispiel: Februar) eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge aus der Dezember-Korrektur fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats ein. Lohnsteuerbescheinigung: Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres ausgewiesen (Abflussprinzip).
6 Seite 6 Fall 4: Teilweise Verbeitragung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr Die Einmalzahlung muss bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt werden. Beispiel SV-Brutto (2014): Einmalzahlung (aus 2015): Rechtskreis: West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2014 jährlich - SV-Brutto (2014) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung (aus 2015) Mögliche Verbeitragung im Vorjahr Lösung Die Einmalzahlung muss bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt werden. Die Einmalzahlung muss im Vorjahr folgendermaßen verbeitragt werden: Kranken- und Pflegeversicherung: Renten- und Arbeitslosenversicherung: Agenda LOHN erkennt diesen Sachverhalt automatisch. Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklauselfall entsteht (im Beispiel: Februar) eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge aus der Dezember-Korrektur fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats ein. Lohnsteuerbescheinigung: Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres ausgewiesen (Abflussprinzip). Hinweis Für dieses Beispiel sehen Sie alle Auswertungen in den Details 7.
7 Seite 7 Fall 5: Keine Verbeitragung, weil die Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr überschritten wird Wenn die Beitragsbemessungsgrenzen des Vorjahres bereits überschritten sind, wird die Einmalzahlung nicht mehr verbeitragt. Beispiel SV-Brutto (2014): 7 Einmalzahlung (aus 2015): Rechtskreis: West Beitragsbemessungsgrenze KV/PV RV/AV Beitragsbemessungsgrenze West 2014 jährlich - SV-Brutto (2014) = Differenz (SV-Luft) Einmalzahlung (aus 2015) Mögliche Verbeitragung im Vorjahr < < Lösung Die Einmalzahlung wird auch im Vorjahr in keinem Versicherungszweig verbeitragt, denn die Beitragsbemessungsgrenze aller Versicherungszweige ist bereits überschritten. Agenda LOHN erkennt diesen Sachverhalt automatisch. 4. Details Überblick 1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 8 2. Beitragsabrechnung 9 3. Lohnkonto Jahresmeldungen vom Vorjahr bzw. Sondermeldung mit Grund Beispiel für nachfolgende Auswertungen Aktueller Monat: Februar 2015 Monatliches Gehalt Euro Einmalzahlung Euro im Februar 2015
8 Seite Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge Sie erhalten in dem Monat, in dem der Märzklausel-Fall entsteht, eine korrigierte Abrechnung für Dezember und die aktuelle Abrechnung.
9 Seite Beitragsabrechnung Die Sozialversicherungsbeiträge fließen in die Beitragsabrechnung des aktuellen Monats.
10 Seite Lohnkonto Lohnkonto 2015 Auf der Seite 1 des Lohnkontos 2015 werden unter»vorjahr LSt-Besch«die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Einmalbezug ausgewiesen, der zur Märzklausel wird. Die Beiträge fließen in die Lohnsteuerbescheinigung Auf der Seite 2 wird die zur Märzklausel gewordene Einmalzahlung mit der Kennzeichnung»M«dargestellt. Die Einmalzahlung fließt nicht in die Spalte»Jahressummen«ein.
11 Seite 11 Lohnkonto 2014 Die zur Märzklausel gewordene Einmalzahlung aus dem Januar 2014 fließt nach Abschluss des Abrechnungsmonats Februar 2015 auf das Lohnkonto Jahresmeldungen vom Vorjahr bzw. Sondermeldung mit Grund 54 Führt im Abrechnungsmonat Februar oder März des aktuellen Jahres die Einmalzahlung zu einer Märzklausel, so erhalten Sie nach der Monatsberechnung für das Vorjahr eine Sondermeldung mit dem Abgabegrund Verwandte Themen Nr Nachberechnung Personaldaten Nr Agenda LOHN: Neues Mandat aus Fremdsoftware übernehmen Nr Meldegründe
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