Wissenswertes zur Classic Line
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- Catharina Brahms
- vor 8 Jahren
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1 Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11
2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen Personalstamm Lohnformeln Lohnarten Erfassung Abrechnungsprotokoll Protokoll für die Rückmeldungen Seite 2 von 11
3 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt, so werden die Arbeitsverdienste zusammengerechnet. Wird dabei die 400 Grenze überschritten, handelt es sich nicht mehr um geringfügige Beschäftigungen. Sie sind dann sozialversicherungspflichtig. Insoweit aus mehreren Nebenbeschäftigungen zusammen ein Arbeitsentgelt von mehr als 400 aber nicht mehr als 800 erzielt wird, gelten die Regelungen zur so genannten Einkommens-Gleitzone. Neben einer Hauptbeschäftigung ist eine (einzelne) geringfügige Nebenbeschäftigung für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber führt die oben beschriebene Pauschalabgabe ab. Das gilt allerdings nur, wenn die Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber erfolgt als die Hauptbeschäftigung. Übt der Beschäftigte neben seiner Hauptbeschäftigung mehrere geringfügige Tätigkeiten bei verschiedenen Arbeitgebern aus, gilt die Sozialversicherungsfreiheit nur für die zeitlich zuerst aufgenommene Tätigkeit. Die Einkünfte aus später hinzutretenden geringfügigen Beschäftigungen werden mit dem Arbeitsentgelt aus der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind somit voll sozialversicherungspflichtig. Ausnahme: In der Arbeitslosenversicherung bleiben alle neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübten Nebenjobs versicherungsfrei. 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen Ist Ihr Mitarbeiter bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, werden die Entgelte zusammengerechnet, um zu entscheiden, ob das Ergebnis zwischen 400,01 und 800,00 liegt. Übt ein Arbeitnehmer neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Gehalt zwischen 400,01 und 800,00 nur eine weitere geringfügige Beschäftigung aus, bleibt diese unberücksichtigt und damit versicherungsfrei. Rein rechnerisch wird der reduzierte Beitrag ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage für den Arbeitnehmer (das beitragspflichtige Arbeitsentgelt) vermindert wird. Der für die Berechnung des verminderten Gesamtsozialversicherungsbeitrags maßgebliche Faktor F beträgt ab 1. Januar ,7491. Die vereinfachte Gleitzonenformel lautet somit: Beitragspflichtige Einnahme = 1,2509 x Arbeitsentgelt - 200,72 Euro Beispiel 1 (Versicherungspflichtige Beschäftigung und Gleitzonenbeschäftigung): In der Hauptbeschäftigung wird ein Entgelt in Höhe von erzielt. In einer Zweitbeschäftigung beträgt der Verdienst 550. Die Gleitzonenregelung ist für die Zweitbeschäftigung nicht anzuwenden, da die Summe der Entgelte mit den oberen Grenzbetrag der Gleitzone von 800 übersteigt. Beispiel 2 (Zwei geringfügig entlohnte Beschäftigungen): Es werden zwei - dem Grunde nach versicherungsfreie - geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Aus der einen werden 400, aus der anderen 200 erzielt. Die Entgelte sind zusammenzurechnen, so dass sich eine Summe von 600 ergibt. Die Grenze der Geringfügigkeit von 400 ist somit überschritten, es liegt in beiden Beschäftigungen Versicherungspflicht vor. Da die Summe 800 nicht überschritten wird, ist aber die Gleitzonenregelung anzuwenden. Die beiden Arbeitgeber zahlen für die jeweiligen Beschäftigungen ihre Beitragsanteile zur Sozialversicherung. Seite 3 von 11
4 Zur Beitragsberechnung des Arbeitnehmers wird die gesamtbeitragspflichtige Einnahme von 549,82 = (( ) x 1, ,72) zugrunde gelegt, aus der sein Beitragsanteil ermittelt wird. Dieser Anteil wird auf die beiden Beschäftigungen in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die jeweils erzielten Entgelte zum Gesamtverdienst stehen. Diese Rechnung sieht beispielsweise bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung wie folgt aus: Arbeitgeberanteil: 600 x 1.7% / 2 = 5.10 Arbeitnehmeranteil: 549,82 x 1.7% = 9,3469 abzüglich Arbeitgeberanteil: 9, = 4,2469 Arbeitnehmeranteil für die erste Tätigkeit: 4,2469 x 400 / 600 = 2,8313 Arbeitnehmeranteil für die zweite Tätigkeit: 4,2469 x 200 / 600 = 1,4156 Beispiel 3 (Gleitzonenbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung): In der Hauptbeschäftigung wird ein Entgelt in Höhe von 600 erzielt. In einer Zweitbeschäftigung beträgt der Verdienst 300. Die Zweitbeschäftigung ist versicherungsfrei, da die Geringfügigkeitsgrenze von 400 nicht überschritten wird (die erste geringfügige Zweitbeschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist immer versicherungsfrei). Für die Hauptbeschäftigung ist die Gleitzonenregelung anzuwenden. Der Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung zahlt seine "normalen" Beitragsanteile zur Sozialversicherung. Zur Beitragsberechnung des Arbeitnehmers wird eine beitragspflichtige Einnahme von 549,82 (600 x ,72) zugrunde gelegt, aus der sein Beitragsanteil ermittelt wird. Diese Rechnung sieht beispielsweise bei den Beiträgen zur Rentenversicherung wie folgt aus: Arbeitgeberanteil: 600 x 19.6% / 2 = Arbeitnehmeranteil: 549,82 x 19.6% - 58,80 = 48,96 Beispiel 4 (Gleitzonenbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen): Beschäftigung A: mtl. Entgelt 600,00 Beschäftigung B: mtl. Entgelt 220,00 (ab ) Beschäftigung C: mtl. Entgelt 300,00 (ab ) Bei der Beschäftigung B handelt es sich um die erste Zweitbeschäftigung. Das Entgelt hieraus übersteigt nicht 400 und ist somit nicht mit dem Entgelt aus Beschäftigung A zusammenzurechnen. Bis zum findet daher die Gleitzonenregelung Anwendung. Ab sind die Entgelte aus Beschäftigung A und der zweiten Zweitbeschäftigung C zusammenzurechnen. Da die Summe 800 übersteigt, findet die Gleitzonenregelung keine Anwendung mehr. Beschäftigung B bleibt weiterhin versicherungsfrei. Seite 4 von 11
5 1.2 Personalstamm Mit dem qualifizierten Meldedialog werden die Entgelte für in der Gleitzone beschäftigte Mitarbeiter, von den Krankenkassen an den Arbeitgeber übermittelt. Dieser Mitarbeiter hat mehrere Nebenjobs, die im Personalstamm auf dem Register Mehrfach/VB erfasst worden sind. Der Arbeitgeber erhielt vom AN die Mitteilung über die weiteren Nebenbeschäftigungen und hat diese entsprechend erfasst. Die Classic Line erkennt bei der Eingabe der Personalnummer, dass für diesen Mitarbeiter Rückmeldungen der Krankenkassen vorhanden sind. Der Hinweis erfolgt einmalig für die laufende Periode unmittelbar nach dem Einlesen der Rückmeldung. Nach jedem weiteren Aufruf der Personalnummer in der laufenden Periode mit Rückmeldungen wird kein Hinweis mehr dargestellt.. Rückmeldungen für die Folgeperiode in der Folgeperiode werden wieder mit einem Hinweis dargestellt Seite 5 von 11
6 Das gelieferte Entgelt ist das Entgelt von allen Arbeitgebern. Diese Werte können per Formel an die Erfassung übergeben werden. Es wird angenommen, dass die Nebenbeschäftigung eine versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ist Der Betrag im Feld 17 = LGA (laufendes Entgelt) Der Betrag im Feld 18 = EGA (Einmalzahlung) Diese Werte werden für die Formel für die Mehrfachbeschäftigung und für die laufende Abrechnung genommen. Alternativ kann auch mit Speichern gearbeitet werden, wenn keine Werte erfasst werden. Seite 6 von 11
7 1.3 Lohnformeln Über <Erweiterte Stammdaten/ Lohnformeln> können Sie Ihre Lohnformeln erstellen. Die Formelfunktionen für die Mehrfachbeschäftigung der Gleitzone stehen im Personalstamm zur Verfügung Für alle Formeln wird der Zeitraum des aktuellen Monats gewählt und das Ergebnis wird nicht gerundet. Der Wert aus dem LGA Der Wert aus dem EGA Das gelieferte LGA (fremd) wird mit dem eigenen LGA vermindert. Damit steht das Fremdentgelt zur Verfügung Das gelieferte EGA (fremd) wird mit dem eigenen EGA vermindert. Damit steht das Fremdentgelt zur Verfügung Seite 7 von 11
8 1.4 Lohnarten Es werden zwei Lohnarten 550 und 551 erstellt, mit denen das Gesamtentgelt aller Arbeitgeber in der Erfassung dargestellt wird. Es wird der Lohnarthaupttyp = Fiktiventgelt gewählt und der Lohnartuntertyp = Fiktives Gesamtentgelt lfd. bei Mehrfachbeschäftigung bzw. Lohnartuntertyp Fiktives Gesamtentgelt EGA bei Mehrfachbeschäftigung Damit werden die Daten in der Erfassung dargestellt, es erfolgt keine Berechnung Dieser Lohnart wird die Formel 50 zugewiesen Dieser Lohnart wird die Formel 51 zugewiesen Seite 8 von 11
9 Für die Ermittlung des Fremd-Entgelts, also das Entgelt der anderen Arbeitgeber, wird das Gesamt- Entgelt./. dem eigenen Entgeltes ermittelt Dazu werden zwei Lohnarten 552 und 553 angelegt Diese Lohnarten bekommen den Lohnarthaupttyp = Fiktiventgelt und den Lohnartuntertyp = Fiktives Entgelt Fremd-AG lfd. bei Mehrfachbeschäftigung bzw. den Lohnartuntertyp = Fiktives Entgelt Fremd- AG EGA bei Mehrfachbeschäftigung Dieser Lohnart wird die Formel 52 zugewiesen Dieser Lohnart wird die Formel 53 zugewiesen Seite 9 von 11
10 1.5 Erfassung In der Erfassung werden die ermittelten Werte dargestellt Die Lohnarten 550 und 551 enthalten die Beträge, die bereits im Perosnalstamm Register SV im Feld 20 für den Sozialausgleich zu sehen sind Im Register Sonstiges wurden die Entgelt in den Feldern für das Monatsentgelt das LGA und das EGA erfasst. Die Lohnart 552 berechnet sich wie folgt: Gesamt LGA./. Eigen LGA = Fremd LGA 654,32./. 300,00 = 354, 32 Die Lohnart 553 berechnet sich wie folgt: Gesamt EGA./. Eigen EGA = Fremd EGA 654,32./. 375,00 = 279,32 Es werden noch Lohnarten für die Erfassung des eigenen Entgelts mit dem Verweis auf das Monatsentgelt aus dem Personalstamm erfasst Es wird für das eigene Entgelt eine SV- und Lohnsteuerpflichtige Lohnart erfasst 1.6 Abrechnungsprotokoll Folgende Hinweis und / oder Fehler werden ausgegeben. Werden für den Mitarbeiter, für den Rückmeldungen mit Gleitzone-Entgelt von den Krankenkassen vorhanden sind, keine Lohnarten verwendet, wird im Abrechnungsprotokoll ein Hinweis ausgegeben: - Es liegt eine Rückmeldung für die Gleitzone vor. - Dieses wird aber nicht für die Abrechnug verwendet, weil keine Lohnarten mit den Lohnartentypen = = Fiktives Gesamtentgelt lfd. bei Mehrfachbeschäftigung = = Fiktives Gesamtentgelt EGA bei Mehrfachbeschäftigung vorhanden sind. Seite 10 von 11
11 Werden mehre Mini-Jobs ausgeübt und es werden die 400,00 überschritten, wird ein Fehler augegeben: - Es liegt eine Rückmeldung für die Gleitzone vor - Fehler: Der Mitarbeiter ist als geringfügig beschäftigt (Personengrupe 109) erfasst.. Bitte den Mitarbeiter mit Personengruppe 101 und für die Gleitzone erfassen. Ein Mitarbeiter ist mit der Personengruppe 101 erfasst: - Es liegt eine Rückmeldung für die Gleitzone vor. - Das gemeldete Entgelt übersteigt die 400,00, bitte erfassen Sie das Kennzeichen für die Anwendung zur Gleitzone. 1.7 Protokoll für die Rückmeldungen Über <Elektronische Meldungen/ Krankenkassenmeldungen (Sozialausgleich)/ Krankenkassenmeldungen: Übersichtsprotokoll> können Sie sich ein Protokoll mit den Daten der bereits erfolgten Krankenkassenmeldungen ausdrucken. Folgende Angaben werden dargestellt: - Absender = Krankenkasse - Empfänger = Arbeitgerber - Abgabe einer DEÜV-Monatsmeldung / Durchführung des Sozialausgleiches - Zeitraum für den Sozialausgleich - Rückmeldung für eine Gleitzone mit den Entgelten aller Arbeitgeber Seite 11 von 11
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