Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
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- Lorenz Böhm
- vor 8 Jahren
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1 Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer
2 Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt Ihres Kindes und wünscht Ihnen eine glückliche Elternzeit. Im Folgenden informieren wir Sie, wie sich Ihre Zusatzversorgung während der Elternzeit entwickelt. Denn auch jetzt sind Sie bestens abgesichert. Betriebsrente des öffentlichen und kirchlichen Dienstes (finanziert durch Ihren Arbeitgeber) Steigende Rentenanwartschaft Während der Elternzeit bleibt Ihre Versicherung in der Zusatzversorgung bestehen. Ihre bis zum Beginn der Elternzeit erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente bleibt erhalten und erhöht sich in der Regel sogar. Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragt haben, erhalten Sie ab Geburt des Kindes für jeden vollen Monat, in dem Ihr Beschäftigungsverhältnis wegen dieser Elternzeit ruht, eine Versorgungspunktegutschrift auf Ihr Versicherungskonto. Ihre Versicherung wird in diesem Fall so behandelt, als ob Ihr Arbeitgeber pro Monat der Elternzeit Beiträge aus einem Verdienst von monatlich 500 an uns zahlt. Dementsprechend erhöht sich Ihre Rentenanwartschaft auch während Ihrer Elternzeit: Die konkrete Steigerung sehen Sie in Ihrem Versicherungsnachweis, den wir Ihnen jährlich zusenden. Voraussetzung für diese Gutschrift von Versorgungspunkten ist, dass Sie Elternzeit für das Kind beantragt haben und das Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Elternzeit ruht. 2 3
3 Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses Nehmen Sie während der Elternzeit wieder eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber auf, bei dem das Arbeitsverhältnis ruht, erhalten Sie keine Versorgungspunkte mehr. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber aus Ihrem konkreten Verdienst Umlagen und Beiträge an uns. Liegt Ihr Verdienst in diesem Beschäftigungsverhältnis unter 500, so erwerben Sie in der Zusatzversorgung weniger Versorgungspunkte als bei einem wegen der Elternzeit ruhenden Beschäftigungsverhältnis. Wenn Sie während der Elternzeit eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber als dem, bei dem das Beschäftigungsverhältnis ruht, aufnehmen, so wird die Versorgungspunktegutschrift weiter gewährt. Geburt eines weiteren Kindes während der Elternzeit Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, für das Sie Elternzeit beantragen, so erhalten Sie auch für dieses Kind eine Versorgungspunktegutschrift. Beantragen Sie die Elternzeit ab Geburt dieses Kindes, erhalten Sie (bis zum Ablauf der Elternzeit für das ältere Kind) gleichzeitig für jedes Kind Versorgungspunkte aus einem angenommenen Verdienst von monatlich je 500. Beantragen Sie, dass die Elternzeit für das jüngere Kind erst nach Ablauf der Elternzeit für das ältere Kind beginnen soll, erhalten Sie auch die Versorgungspunkte erst ab diesem Zeitpunkt. In beiden Fällen ist die Anzahl der erworbenen Versorgungspunkte gleich hoch: Versorgungspunkte aus einem angenommenen Verdienst von monatlich 500 für maximal 36 Monate je Kind. 4 5
4 PlusPunktRente (finanziert durch eigene Beiträge) Haben Sie bei uns neben der vom Arbeitgeber finanzierten Zusatzversorgung auch einen Vertrag zur Plus PunktRente abgeschlossen, können Sie diesen während der Elternzeit beitragsfrei stellen oder (auf Antrag) fortführen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen, bleibt Ihre bis dahin erworbene Anwartschaft erhalten. Wenn Sie die Versicherung fortführen wollen, gibt es je nach Vertragsart einige Besonderheiten: PlusPunktRente als Entgeltumwandlung Besteht eine PlusPunktRente als Entgeltumwandlung, werden die Beiträge bis zum Beginn der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber aus Ihrem Bruttoentgelt bei uns eingezahlt. Zur Fortführung der Versicherung während der Elternzeit müssen Sie selbst die Beiträge an uns überweisen, da bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis kein Arbeitsentgelt mehr vorhanden ist. Für diese von Ihnen selbst aufzubringenden Beiträge können Sie die Riester-Förderung in Anspruch nehmen, was sich durchaus lohnen kann (siehe Unser Riester-Tipp ). Wir beraten Sie gerne dazu! PlusPunktRente mit Riester-Förderung Bestand bereits vor Beginn der Elternzeit eine PlusPunktRente mit Riester-Förderung, hat Ihr Arbeitgeber die Beiträge aus Ihrem versteuerten Entgelt bei uns eingezahlt. Zur Fortführung der Versicherung während der Elternzeit müssen Sie die Beitragszahlung selbst veranlassen. 6 7
5 Unser Riester-Tipp Ab Beginn einer Elternzeit ist wegen der hohen Kinderzulage i. d. R. der Abschluss einer Altersvorsorge mit Riester-Förderung vorteilhaft. Hier spart der Staat mit und unterstützt Ihre Beiträge zur Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile. Der Beitrag, den Sie erbringen müssen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten, beträgt 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto- Entgelts des Vorjahres abzüglich der staatlichen Zulagen. Sie erhalten pro Jahr 154 Grundzulage und 185 Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen. Für Kinder, die nach dem geboren sind, beträgt die Kinderzulage 300 pro Jahr. Sofern im Vorjahr kein oder nur ein sehr geringes Arbeitsentgelt erzielt wurde, reicht es, den Sockelbetrag von 60 einzuzahlen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Damit können Sie aber 454 Zulagen erhalten (bei Geburt ab ) und müssen im Verlauf der Elternzeit nur 60 selbst aufwenden. Grundvoraussetzung für eine Riester-Förderung ist stets eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Ren tenversicherung. Diese besteht während der Dauer einer Elternzeit. Wenn Sie nach Ende der Elternzeit Ihr Beschäftigungsverhältnis wieder aufnehmen, können Sie die Plus PunktRente mit Riester-Förderung fortführen oder eine PlusPunktRente als Entgeltumwandlung abschließen. 8 9
6 Das gilt auch bei Minijobs, wenn Sie derung oder Entgeltumwandlung) die Aufstockungsbeträge zur gesetzlichen Rentenversicherung derzeit tersvorsorge optimal an Ihre persön wechseln, und so lässt sich Ihre Al 4,9 % übernehmen. liche Lebenssituation anpassen. Außerdem können Sie Verträge zur Wir beraten Sie gerne und erstellen PlusPunktRente bei uns jederzeit Ihnen auf Wunsch auch eine kostenlose Modellberechnung oder einen beitragsfrei stellen oder die Form der staatlichen Förderung (Riester-För Vergleich der beiden Fördermodelle. Beispiel: Sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Vorjahr: e; 1 Kind, Geburt eines 2. Kindes im Jahr 2009 Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Sie erreichen uns unter: Telefon (089) Telefax (089) info@bvk-zusatzversorgung.de BVK Zusatzversorgung München Riester-Förderung für das Jahr 2009: Beitrag: (4 % aus e) Abzüglich Grundzulage: Abzüglich Kinderzulagen: (185 e für 1. Kind; 300 e für 2. Kind) e 154 e 485 e Eigenbeitrag: = monatlich 46,75 e 561 e Riester-Förderung für das Jahr 2010: Da sich aufgrund der Geburt des 2. Kindes im Jahr 2009 das sozialversicherungspflichtige Entgelt reduziert, sinkt der Eigenbeitrag (z. B. bei einem verbleibenden Entgelt von e) auf 161 e = 13,41 e monatlich ab bei gleichbleibend hoher staatlicher Förderung (639 e). Riester-Förderung für das Jahr 2011: Im Jahr 2011 reduziert sich der Eigenanteil auf 60 e = 5 e monatlich, nachdem im Vorjahr aufgrund der 12-monatigen Elternzeit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt wurde. Die Zulagen bleiben unverändert hoch
7 BV K Bayerische V ersorgungskammer Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Denninger Straße München Telefon (089) Telefax (089) info@bvk-zusatzversorgung.de
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