Elternzeit Was ist das?
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- Karin Bieber
- vor 8 Jahren
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1 Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Elternzeit kann in Anspruch genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Befristete Verträge verlängern sich durch die Elternzeit in der Regel nicht.
2 Unter welchen Voraussetzungen kann ich Elternzeit in Anspruch nehmen? Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Elternzeit. Auch Auszubildende und in Heimarbeit beschäftigte Personen haben Anspruch auf Elternzeit. Arbeitslose, Schüler, Studenten und Praktikanten sind keine Arbeitnehmer. Sie haben keinen Anspruch auf Elternzeit, weil sie in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Beamte, Richter oder Soldaten gelten nicht als Arbeitnehmer, weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Sie haben aber trotzdem Anspruch auf Elternzeit. Ihre Ansprüche sind nicht im Bundeselterngeldgesetz, sondern in Rechtsverordnungen geregelt. Verhältnis zum Kind Ob Sie Anspruch auf Elternzeit haben, hängt auch von Ihrem Verhältnis zu dem Kind ab, für das Sie die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Sie haben Anspruch auf Elternzeit, wenn Sie die leiblichen Eltern sind. Auch Adoptiveltern haben Anspruch auf Elternzeit. Wenn ein Härtefall vorliegt, z.b. bei schwerer Erkrankung der Eltern, können auch Verwandte bis dritten Grades Elternzeit beanspruchen. Dies gilt auch für Adoptionspflege und Vollzeitpflege. Betreuung im selben Haushalt Die Person, die das Elterngeld erhält, muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen.
3 Wie lange kann ich Elternzeit in Anspruch nehmen? Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Sie ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren frei wählen. Wenn Sie die Elternzeit direkt zu Beginn in Anspruch nehmen wollen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, brauchen Sie dafür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie ein Kind angenommen haben oder ein Kind in Adoptions- oder Vollzeitpflege haben, können Sie Elternzeit von bis zu 3 Jahren beanspruchen. Die Elternzeit kann an dem Tag beginnen, an dem Sie das Kind aufgenommen haben. Sie endet in jedem Fall, wenn das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit aufzusparen. Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahres des Kindes. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber zustimmt. Wann und wie muss ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber geltend machen? Spätestens 7 Wochen, bevor Sie die Elternzeit beginnen wollen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Dazu ist eine schriftliche Erklärung nötig. Auch wenn man diese Fristen versäumt hat, kann man noch Elternzeit beantragen. Die Elternzeit kann dann aber frühestens nach 7 Wochen beginnen, nachdem Sie Ihre Erklärung bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht haben.
4 Muss ich die Zeiträume, in denen ich Elternzeit in Anspruch nehmen will, von Anfang an verbindlich festlegen? Wenn Sie Ihre Elternzeit anmelden, müssen Sie gleichzeitig verbindlich erklären, wann genau Sie bis zum zweiten Geburtstag Ihres Kindes die Elternzeit nehmen wollen. Der Zeitraum, den Sie hier angeben, ist verbindlich. Er kann grundsätzlich nur geändert werden, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt. Wenn die 2 Jahre Elternzeit abgelaufen sind und Sie das dritte Jahr direkt im Anschluss nehmen möchten, muss der Arbeitgeber der Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen. Sie müssen ihn jedoch spätestens 7 Wochen vor Ablauf der 2-jährigen Elternzeit informieren, dass Sie die Elternzeit verlängern wollen. Sie können natürlich auch gleich zu Beginn der Elternzeit erklären, dass Sie 3 Jahre lang in Elternzeit gehen möchten, sofern dieser Zeitraum für Sie schon planbar ist. Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Während der Elternzeit dürfen Sie wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten. Hierunter fallen auch die sogenannten Minijobs mit einem Erwerbseinkommen von bis zu 450 Euro (ab 2013). Sie können dies bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitgeber oder auch in selbstständiger Tätigkeit tun. Wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständig tätig sein möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers, bei dem Sie die Elternzeit angemeldet haben.
5 Habe ich während der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung? Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten möchten, erwartet der Gesetzgeber, dass Ihr Arbeitgeber und Sie über den Teilzeitwunsch reden und sich auf eine Lösung einigen. Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich nicht einigen können, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Insgesamt zweimal können Sie während der Elternzeit Ihre bisherige (Vollzeit-) Tätigkeit auf eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden für mindestens 2 Monate verringern. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen stehen, der Anspruch auf Teilzeittätigkeit dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt wurde. Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen? Während der gesamten Elternzeit besteht ein besonders strenger Kündigungsschutz, auch wenn Sie in dieser Zeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. In besonderen Ausnahmefällen kann die Kündigung während der Elternzeit für zulässig erklärt werden. Sie sind Mitarbeiter von SAINT-GOBAIN Glass Deutschland GmbH und haben weitere Fragen zur Elternzeit? Die Hotline von AHG-Assist hilft Ihnen hier gerne weiter.
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