Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

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1 Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat? 2 Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb erfüllen? 3 Was ist der Wahlvorstand? 3 Wie wird man Wahlvorstandsmitglied? 3 Wie läuft die Wahl ab? 4 Unsere Seminare für den Wahlvorstand 5 Wichtiger Hinweis: Diese Informationen können und sollen eine Schulung für den Wahlvorstand nicht ersetzen! Bei Fragen rufen Sie uns unter der Telefonnummer einfach an! Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? Ganz einfach: Weil es Ihr Recht ist. Im Betriebsverfassungsgesetz, in dem die Rechte und Pflichten, Möglichkeiten, Aufgaben usw. von Betriebsräten geregelt sind, steht: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. (...)" In Deutschland ist es laut Gesetz vorgesehen, dass jeder Betrieb eine Vertretung der Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat. Wann wird gewählt? In der Regel wird alle vier Jahre gewählt. Die letzten regelmäßigen Betriebsratswahlen fanden 2010 statt. Das heißt, dass 2014 wieder Wahljahr ist. Hat ein Betrieb noch keinen Betriebsrat, so kann dieser jederzeit gewählt werden. Außerdem muss der Betriebsrat neu gewählt werden, wenn der Alte Betriebsrat zurücktritt, nicht mehr beschlussfähig ist oder sich die Zahl der ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer drastisch verändert hat. 1

2 Was macht eigentlich ein Betriebsrat? In erster Linie vertritt der Betriebsrat (abgekürzt BR) die Interessen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Damit er dies tun kann, hat er viele Rechte aber auch Pflichten. Die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Betriebrats sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Zu den Rechten des Betriebsrates gehört zunächst, dass er und seine Mitglieder alle Aufgaben selbständig und völlig weisungsfrei erledigen dürfen. Der Betriebsrat darf in seiner Arbeit durch niemanden behindert werden. Allerdings dürfen der BR und seine Mitglieder auch nicht begünstigt werden. Die BR-Arbeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Sollte ein BR-Mitglied während der Freizeit etwas für den Betrieb oder Betriebsrat erledigen müssen, erhält es zunächst einen Freizeitausgleich. Alle Kosten, die durch die erforderliche BR-Arbeit entstehen (Schulungen, Arbeitzeit, Büromaterial, Anwalts- und Gerichtskosten usw.) muss der Arbeitgeber tragen. Eine Umverteilung auf die BR-Mitglieder oder die Arbeitnehmer ist verboten. Auch die Schulungen, die ein BR-Mitglied im Laufe seiner Amtszeit besucht, werden als Arbeitszeit gewertet, selbst wenn das BR-Mitglied nur Teilzeit arbeitet. Ein Betriebsrat hat umfassende Informationsrechte. Alles, was den Betrieb und seine Arbeitnehmer berührt muss dem BR mitgeteilt werden. Bei Einstellungen und Versetzungen kann ein Betriebsrat widersprechen. So kann er entweder den einzelnen Arbeitnehmer oder alle anderen schützen. Bei Kündigungen kann der BR nachdem er vom Arbeitgeber umfassend Unterrichtet wurde Bedenken äußern. Dies hat zwar keine direkte Auswirkung (die Kündigung ist trotzdem wirksam), der Arbeitnehmer hat aber im Falle einer Kündigungsschutzklage vor Gericht die besseren Karten. Sollte der Arbeitgeber kündigen ohne vorher den BR informiert und gehört zu haben, so ist die Kündigung unwirksam. Das wichtigste Recht jedoch ist die Mitbestimmung. In sozialen Fragen, wie Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden, Überwachung und Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz uvm. darf der Arbeitgeber keine Maßnahme durchführen, ohne dass er sich vorher mit dem Betriebsrat einig ist. Betriebsrat und Arbeitgeber müssen vorher eine sogenannte Betriebsvereinbarung schließen, die genau festlegt, wie bestimmte Dinge gehandhabt werden. Eine Betriebsvereinbarung ist so etwas wie ein Gesetz für den Betrieb! Damit die Mitglieder des Betriebsrates all diese Aufgaben erledigen und ihre Rechte wahrnehmen können, haben sie für ihre Amtszeit und darüber hinaus einen besonderen Kündigungsschutz. Damit ist eine ordentliche Kündigung eines BR-Mitglieds ausgeschlossen. Selbst bei fristlosen Kündigungen muss der Arbeitgeber vorher die Zustimmung des gesamten BRs einholen. Ohne diese Zustimmung darf er nicht Kündigen. 2

3 Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb erfüllen? Wenn im Betriebsverfassungsgesetz von einem Betrieb die Rede ist, so bedeutet das, dass es sich um eine Organisationseinheit handelt, in der die Arbeitnehmer zur Erfüllung eines Betriebszwecks zusammen unter einer einheitlichen Leitung arbeiten. Im Klartext heißt das: Ein Betrieb kann z.b eine Firma, ein Industriestandort, ein Werk, eine Supermarktfiliale, ein Verein, ein Möbelhaus, ein Bekleidungsgeschäft uvm. sein. Wenn es also mehrere Arbeitnehmer in Ihrer Firma gibt und Sie einen Chef oder Vorgesetzten haben, der den Betrieb leitet, Anweisungen gibt und Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen vornehmen darf, dann handelt es sich in Ihrem Fall wahrscheinlich um einen Betrieb. Voraussetzung für die Gründung eines Betriebsrats ist jedoch, dass es bei mindestens 5 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gibt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes sind alle, die in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber, der Firma, stehen. Leitende Angestellte gehören allerdings nicht dazu. Was ist der Wahlvorstand? Der Wahlvorstand ist noch nicht der Betriebrat. Er organisiert lediglich die Wahl des Betriebsrats. Er leitet die Wahl ein, führt sie durch und stellt das Wahlergebnis fest. Außerdem lädt er die gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung ein. In der Regel besteht der Wahlvorstand aus 3 Personen (Arbeitnehmer des Betriebs). Für jedes Mitglied des Wahlvorstands soll es ein Ersatzmitglied geben, falls jemand aus dem Wahlvorstand krank wird oder anderweitig verhindert ist. Auch die Wahlvorstandsmitglieder haben Rechte und werden geschützt. Sie haben auch einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie die Wahl völlig unabhängig und weisungsfrei durchführen können. Die Behinderung der Wahl oder die Beeinflussung der Wahlvorstandmitglieder ist übrigens eine Straftat. Die genauen Rechte, Pflichten und Aufgaben des Wahlvorstand und seiner Mitglieder lernen Sie auf unserer Schulung "Fit für die Wahl I" (für Betriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern) oder "Fit für die Wahl II" (für Betriebe 50 oder mehr Arbeitnehmern). Dort bereiten wir gemeinsam mit Ihnen die komplette Wahl vor und erstellen einen Ablaufplan sowie alle Formulare, die Sie brauchen um die Wahlen in Ihrem Betrieb rechtssicher und einfach durchzuführen. Die Kosten für die Schulung, die Freistellung während der Arbeitszeit sowie alle anderen Kosten der Wahl muss Ihr Arbeitgeber tragen. Wie wird man Wahlvorstandsmitglied? Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Wenn es in Ihrem Unternehmen bereits mehrere Betriebsräte bzw. einen Gesamtbetriebsrat gibt, kann dieser einfach per Beschluss die Mitglieder des Wahlvorstands bestellen und auch festlegen, wer der so genannte Wahlvorstandsvorsitzende ist. Ab dem Zeitpunkt der Bestellung haben die Wahlvorstandmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz. 3

4 Gibt es keinen Gesamtbetriebsrat, können jederzeit drei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zu einer Wahlversammlung einladen. Ab dem Zeitpunkt des Aushangs der Einladung haben die drei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Auf der Wahlversammlung, die eine Woche nach Aushang stattfinden kann, wählen dann alle anwesenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Wahlvorstand, die Ersatzmitglieder und den Wahlvorstandsvorsitz. Unsere Empfehlung: Nehmen Sie vorab Kontakt zu uns oder Ihrer Gewerkschaft auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter und besprechen mit Ihnen die einzelnen Schritte. Wie läuft die Wahl ab? Es gibt zwei unterschiedliche Wahlverfahren. Je nach Größe des Betriebes findet das eine oder andere Anwendung. Es gibt es viele wichtige Dinge zu beachten, damit die Wahl nicht ungültig ist. Auf unseren Schulungen bereiten wir mit Ihnen die gesamte Wahl vor. Wir helfen Ihnen so gut wir können schon im Vorfeld. Wir erstellen mit Ihnen Ihren individuellen Wahlkalender mit allen Fristen, die es zu beachten gibt. Sämtliche Unterlagen und Formulare, die Sie brauchen, bereiten wir mit Ihnen gemeinsam vor. 4

5 Unsere Seminare für den Wahlvorstand Fit für die Wahl I: Die Wahl zum Betriebsrat rechtssicher und einfach (vereinfachtes Verfahren) Für Betriebe mit bis zu 50 ArbeitnehmerInnen Egal, ob Sie zum ersten Mal einen Betriebsrat wählen wollen oder ob Sie erneut einen Betriebsrat wählen müssen: Anhand von konkreten Beispielen werden Sie in unserem Seminar in die Lage versetzt, die Wahlen zum Betriebsrat erfolgreich einzuleiten und durchzuführen. Durch unsere Praxistipps wird die Wahl rechtssicher durchgeführt! Die Termine für dieses Seminar finden Sie auf unserer Homepage Fit für die Wahl II: Die Wahl zum Betriebsrat rechtssicher und einfach (normales Verfahren) Für Betriebe mit 50 oder mehr ArbeitnehmerInnen Auch hier werden Sie anhand von konkreten Beispielen in die Lage versetzt, die Wahl zum Betriebsrat im normalen Wahlverfahren erfolgreich einzuleiten und durchzuführen. Durch unsere Praxistipps wird die Wahl rechtssicher durchgeführt! Die Termine für dieses Seminar finden Sie auf unserer Homepage Individuelle und maßgeschneiderte Inhouse-Seminare Selbstverständlich bieten wir beide Seminare auch als Inhouse-Seminar an. Wir können hier noch besser auf Ihre spezielle Betriebliche Situation eingehen und Sie optimal auf Wahl zum Betriebsrat in Ihrer Firma vorbereiten. Rufen Sie uns einfach unter an. Wir besprechen dann mit Ihnen alles Nötige. 5

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