Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
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- David Weber
- vor 8 Jahren
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1 Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht als Arbeitnehmer gewertet. Arbeitsvertrag: Wird die Probezeit durch Krankheit Unterbrochen, dann läuft sie nach Wiederaufnahme der Arbeit weiter. Probezeit für Auszubildende: Min. 1 Monat -> Max. 4 Monate Während der Probezeit kann der Arbeitsvertrag ohne Angaben von Gründen, von beiden Seiten, gekündigt werden. Wird ein Unternehmen verkauft werden alle Vertrage mit übernommen. Alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverträge gehen auf den neuen Eigentümer über. Durch den Arbeitsvertrag ergeben sich sogenannte Nebenpflichten für den Arbeitnehmer, welche zum Beispiel sind: - Drohende Schäden sofort zu melden Der Jahresurlaub muss mindestens 24 Tage sein. Ab 6 Monaten wird der Volle Jahresurlaub gewährt. Bei Antritt einer neuen Stelle muss auf jedem Fall die Lohnsteuerkarte vorgezeigt werden. Als Facharbeiter muss die Lohnsteuerkarte und ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Abschluss des Arbeitsvertrages: - Die Arbeit persönlich zu leisten. - Keine Nebentätigkeit zu haben, welche dem Arbeitgeber Konkurrenz macht. Er wird nicht verpflichtet regelmäßig Überstunden zu leisten! Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitnehmer muss bei Freistellung alle gleich behandeln! Wiederum ist der Arbeitgeber nicht dazu Verpflichtet den Arbeitnehmer unbezahlte Freizeit zu gehwähren. Arbeitszeiten laut Arbeitsvertrag (Arbeitszeitgesetz): Die Tägliche Arbeitszeit, laut Arbeitszeitgesetz, darf die 8 Stunden nicht überschreiten. Diese Angegeben Zeit, ist die Zeit, welche vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen vergeht. Diese Zeit kann auf 10 Stunden ausgeweitet werden, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
2 Einstellungsgespräch: Der Arbeitgeber darf Folgende Fragen stellen: - Welche Beruflichen Prüfungen haben Sie abgelegt und welche Noten haben Sie dabei erreicht? - Liegt derzeit eine Lohn- oder Gehaltspfändung vor? (Diese Frage muss Wahrheitsgemäß beantwortet werden) - Ob zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts mit Arbeitsunfähigkeit durch eine geplante Operation oder Kur zu rechnen ist? Fragen die der Arbeitgeber nicht stellen darf: - Beabsichtigen Sie in nächster Zeit eine Ehe zu schließen? - Welche Krankheiten haben Sie gehabt? - Gehören Sie einer politischen Partei an? - Welches Vermögen besitzen Sie bzw. Ihre Eltern? Wird ein Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, jedoch nicht eingestellt, kann er auf die Erstattung der Reisekosten bestehen. Arbeitsvermittlung: Die Arbeitsvermittlung über die Agentur für Arbeit ist für den Arbeitnehmer immer Gebührenfrei. Lohnarten: Unter Bruttogehalt versteht man das Arbeitsentgelts vor Abzug der Steuern und Sozialabgaben. Unter Nettogehalt versteht man das Arbeitsentgelts nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben. Zeitlohn: Bei Zeitlohn hat eine höhere Leistung im Augenblick keine höhere Bezahlung zur Folge. Der Zeitlohn führt zur körperlichen Überforderung des Arbeitnehmers. Der Anreiz zur Leistungssteigerung ist gering. Der Zeitlohn berechnet sich aus dem Stundenlohn und der Arbeitszeit. Akkordlohn (auch Leistungslohn): Der Akkordlohn ist allein von der Leistung abhängig. Arbeitsschutz bei Ausfall: Bei Ausfall durch Persönliche Gründe, wie zum Beispiel, wenn das Kraftfahrzeug zur Reparatur gebracht werden muss, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bei unverschuldetem Ausfall, wie durch Krankheit, muss der Arbeitgeber 6 Wochen den Lohn fortzahlen. Dies ist Gesetzlich Geregelt. Bei Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer bis spätestens den darauffolgenden Werktag eine Bescheinigung einreichen.
3 Bei Beteiligung an einem Streik muss der Arbeitgeber den Lohn nicht Fortzahlen. Der Arbeitgeber ist für die Durchführung des Arbeitsschutzes Verantwortlich. Urlaubsregelung (nach Bundesurlaubsgesetz): Bei Ausscheidung nach der Probezeit hat der Arbeitnehmer das Recht auf den anteiligen Jahresurlaub. (Jahresurlaub : 12 x Gearbeiteten Monaten) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, kann dieser Ausgezahlt werden. Erkrankt ein Arbeitnehmer in Seinem Urlaub, kann nach Bestätigung eines ärztlichen Artest, keine Abrechnung auf den Jahresurlaub erfolgen. Im Bundesurlaubsgesetz ist der Mindesturlaub geregelt. Dieser Beträgt 24 Werktage. Nach 6 Monaten hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Kündigungsschutz: Nach 6 Monaten ununterbrochenen Beschäftigung ist eine Kündigung nur wirksam, wenn der Betriebsrat vorher angehört wird. Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Die Kündigung darf nur mit Zustimmung des Betriebsrates ausgesprochen werden. Sie ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer auf Arbeitsverweigerung beharrt. Ordentliche Kündigung: Ist während der Probezeit gerechtfertigt. Wenn diese Kündigung als sozial ungerechtfertigt gehalten wird, hat der Arbeitnehmer 3 Wochen, nach der Aussprache der Kündigung Zeit, beim Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage einzureichen. Einen besonderen Kündigungsschutz haben Arbeitnehmer, die zum Wehrdienst einberufen werden. Das Arbeitsverhältnis wird beendet, wenn der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag annimmt. Kündigung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss nach dem Kündigungsschutzgesetz, die Tatsachen beweisen, die die Kündigung bedingt. Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Arbeitszeugnis: Qualifizierendes Arbeitszeugnis enthält auch noch Angaben über Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Ein normales Arbeitszeugnis enthält die Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung.
4 Jugendarbeitsschutz: Laut dem Jugendarbeitsschutz ist ein Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz sind die Jugendlichen an dem Arbeitstag unmittelbar vor der Schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen. Jugendliche dürfen nur 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden. Ein Jugendlicher darf auch nicht mit Akkordarbeit beauftragt werden. Ausnahme: Sie ist erforderlich um das Ausbildungsziel zu erreichen. Wichtig: Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden!
5 Rechtlicher Hinweis: Dieses Dokument wurde von erstellt und ist rechtlich geschützt. Das Dokument ist vollkommen kostenfrei und darf frei verbreitet werden. Die Voraussetzung ist, das dieses Dokument im Orginalzustand bleibt und der Download-Link auf verlinkt wird. Keine Deep-Links vom Server! Dieses Dokument darf nur vom Ersteller bearbeitet werden. Sollten Fehler gefunden werden dürfen diese gerne gemeldet werden. Das Dokument wird dann dementsprechend abgeändert und mit einer neuen Revision auf der Homepage released. Dort ist immer die aktuellste Version verlinkt. Kontakt: Versionsübersicht: Version Bearbeiteter Datum 1.0 Andreas R
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