Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht (Lernfeld 1)
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- Harry Reuter
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (I) Arbeitsrecht (Lernfeld 1) 1.1 Individualarbeitsrecht (26 Lernkarten) 1.2 Jugendarbeitsschutz (9 Lernkarten) 1.3 Ausbildung (16 Lernkarten) 1.4 Mutterschutz/Elternzeit (7 Lernkarten) 1.5 Kollektivarbeitsrecht (15 Lernkarten) 1.6 Mitbestimmung (21 Lernkarten) 1.7 Personalführung (4 Lernkarten) Die Inhalte sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt.
2 Abkürzungsverzeichnis AG AN BR BV JAV LF TV WE Arbeitgeber Arbeitnehmer Betriebsrat Betriebsversammlung Jugend- und Auszubildendenvertretung Lernfeld Tarifvertrag Willenserklärung
3 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/2 Wie lang darf die Probezeit im Arbeitsvertrag max. sein und welche Kündigungsfrist gilt innerhalb der Probezeit?
4 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/2 Die Probezeit dauert max. 6 Monate. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt max. 2 Wochen für AG und AN. In der Probezeit ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen rechtsgültig. ohne Anhörung des Betriebsrates unwirksam.
5 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/7 Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich vorliegen, um gültig zu sein?
6 LF 1 Individualarbeitsrecht 1.1/7 Nein! Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist gültig, wenn AG und AN zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben. Aber: Tarifvertrag fordert i.d.r. Schriftform! Nachweisgesetz ( 2 NachwG) Der AG muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten, diese unterschreiben und dem AN übergeben.
7 LF 1 Jugendarbeitsschutz 1.2/1 Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)?
8 LF 1 Jugendarbeitsschutz 1.2/1 Jugendliche, die mind. 15 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt sind. (Auszubildende, Arbeiter, Angestellte) (Das JArbSchG greift nicht bei Beschäftigung im Familienhaushalt und bei geringfügigen Hilfsleistungen)
9 LF 1 Ausbildung 1.3/8 Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis?
10 LF 1 Ausbildung 1.3/8 Das Berufsausbildungsverhältnis endet, wenn die Ausbildungszeit abgelaufen ist, bzw.: mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss (= mit Bekanntgabe der mündl. Prüfungsergebnisse) bei Nicht-Bestehen erfolgt eine Verlängerung der Ausbildung (max. 1 Jahr) bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, wenn der Auszubildende dies verlangt.
11 LF 1 Mutterschutz / Elternzeit 1.4/1 Erläutere die Mutterschutzfrist.
12 LF 1 Mutterschutz / Elternzeit 1.4/1 Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit darf die Schwangere auf eigenen ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten. Die Mutterschutzfrist dauert nach der Geburt acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten: 12 Wochen). Jetzt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. In der Mutterschutzfrist wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettogehalts gezahlt (13,00 EUR pro Tag von der gesetzl. Krankenkasse, den Rest zahlt der AG).
13 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/8 Was ist im Manteltarifvertrag geregelt?
14 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/8 Inhalt: allg. grundlegende Arbeitsbedingungen Tarifgruppen mit Erläuterungen (= Angaben darüber, welche Tätigkeiten jeder Tarifgruppe zugeordnet sind) (Achtung! Diese Angaben werden oft im Entgelttarifvertrag vermutet!!!) Arbeitszeit, Bankfeiertage, Urlaub Mehrarbeit inkl. Vergütung, Teilzeitarbeit Sonderzahlungen (z.b. Weihnachtsgeld) Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss Kündigung Gültigkeitsdauer: i.d.r. mehrere Jahre
15 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/9 Was ist im Entgelttarifvertrag geregelt (bzw. im Lohn- / Gehaltstarifvertrag)?
16 LF 1 Kollektivarbeitsrecht 1.5/9 Inhalt: Höhe der Vergütung Lohn- / bzw. Vergütungssätze für jede Tarifgruppe Höhe der Ausbildungsvergütungen!!! Gültigkeitsdauer: i.d.r. ein bis zwei Jahre
17 LF 1 Mitbestimmung 1.6/11 Wer darf die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen?
18 LF 1 Mitbestimmung 1.6/11 = Aktives Wahlrecht! Arbeitnehmer unter 18 Jahren Auszubildende unter 25 Jahren ( Azubis zwischen 18 und 25 Jahren dürfen den BR und die JAV wählen!!) Die JAV wird alle zwei Jahre gewählt (zwischen 1. Oktober und 30. November).
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