Abschluss des Ausbildungsvertrages

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1 Abschluss des Ausbildungsvertrages Rechtliche Grundlagen beruflicher Bildung Berufsbildungsgesetz Berufsausbildungsverzeichnis Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung

2 Rechtsquellen des Arbeitsrechts EG- Recht Grundgesetz BGB, KSchG, BUrlG, BBiG, SGB, JArbSchG, ArbZG, GewO, HGB Arbeitsvertrag /Ausbildungsvertrag i.v.m.: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Richterrecht, Gewohnheitsrecht, Allg. Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Betrieblicher Übung 17 Abschluss eines Vertrages I Ein Vertrag heißt Vertrag, weil man sich vertragen sollte. (Frank Dommenz, Malermeister und Illustrator) WE 1 (Willenserklärung I) übereinstimmend WE 2 (Willenserklärung II) Vertragsschluss 18

3 Abschluss eines Vertrages II Übereinstimmende Willenserklärungen (Einigung = Vertrag) Geschäftsfähigkeit der Beteiligten muss vorliegen Form Grundsätzlich: Formfreiheit, aber der Ausbildungsvertrag muss schriftlich vorliegen. Das fordert 11 des Berufsausbildungsgesetztes (BBiG). 19 Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft BETRIEB AZUBI Verpflichtungsgeschäft (Abschluss des Vertrages) WE I WE II Erfüllungsgeschäft (Ausfüllen des Vertrages) Pflichten z. B. auszubilden Pflichten z. B. sich ausbilden zu lassen geregelt im BBiG 20

4 Angaben im Ausbildungsvertrag : die Vertragspartner die Art der Ausbildung Beginn und Dauer der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit bestandener Abschlussprüfung. Bei Nichtbestehen kann die Ausbildungszeit bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden Dauer der Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen Pflichten des Auszubildenden Pflichten des Ausbildungsbetriebs Ziel der Berufsausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Dauer der regelmäßigen, täglichen Ausbildungszeit (i.d.r. nicht mehr als 8 Std. täglich; Pausen sind Pflicht) Zahlung und Höhe der Vergütung. Sie richtet sich nach dem Alter des Azubis und der Dauer der Ausbildung. Das Gehalt sollte mindestens jährlich ansteigen und spätestens am Ende jeden Monats gezahlt werden Dauer des Urlaubs (mindestens 25 bis 30 Werktage pro Jahr) Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann. Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit von beiden Vertragspartnern jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden Hinweis auf die Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. 21 Das Berufsbildungsgesetz Berufsbildungsgesetz (BBiG): wichtigstes Gesetz zur Durchführung und Ordnung der Berufsausbildung beinhaltet Aussagen bezüglich: der Pflichten des Ausbildenden/Auszubildenden allgemeine Vorschriften Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden der Anerkennung von Ausbildungsberufen der Vergütung des Auszubildenden der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Prüfungswesens Berufsausbildungsverhältnisses werden durch Ausbildende und Auszubildende begründet. Sie schließen vor Beginn der Berufsausbildung einen Berufsausbildungsvertrag ab. (Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.) 22

5 Das Berufsbildungsgesetz Arbeitsaufträge: Arbeiten Sie mit Hilfe des Ausbildungvertrages (Seite 2) und des Berufsbildungsgesetzes folgende Inhalte heraus: Gruppe 1: Welche Pflichten entstehen für den Ausbilder (Ausbildungsbetrieb) aus einem abgeschlossenen Ausbildungsvertrag! Erläutern Sie Ihre Ausführungen mit eigenen Worten! Gruppe 2: Welche Pflichten entstehen für den Auszubildenden aus einem abgeschlossenen Ausbildungsvertrag! Erläutern Sie Ihre Ausführungen mit eigenen Worten! Gruppe 3: Welche Regelungen enthält der Berufsausbildungsvertrag bzw. das BBiG (Berufsbildungsgesetz) hinsichtlich der Vergütung, der Ausbildungszeit und dem Urlaubsanspruch! Erläutern Sie Ihre Ausführungen mit eigenen Worten! Gruppe 4: Welche Regelungen enthält der Berufsausbildungsvertrag bzw. das BBiG (Berufsbildungsgesetz) hinsichtlich Kündigung, Beilegung von Streitigkeiten und der Pflicht zur Zeugniserteilung! Erläutern Sie Ihre Ausführungen mit eigenen Worten! 23

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