wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
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- Kasimir Ackermann
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z. B. wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung muss der Auszubildende abgemahnt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden also in diesen Fällen zuerst die "gelbe Karte" zeigen und ihm damit Gelegenheit gegeben, sein Verhalten zu ändern. Die Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn sich das Fehlverhalten des Auszubildenden unter Berücksichtigung aller Umstände als so schwerwiegend darstellt, dass seine Weiterbeschäftigung dem Ausbildenden nicht mehr zugemutet werden kann. 2. Wie oft muss abgemahnt werden? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens muss der Auszubildende grundsätzlich zwei einschlägige Abmahnungen erhalten haben, d. h. beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf die selbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Beispiel für einschlägige Abmahnungen: Beispiel für nicht einschlägige Abmahnungen: 3 unentschuldigte Fehltag im Betrieb = 1. Abmahnung 2 unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule = 2. Abmahnung 1 Unentschuldigter Fehltag im Betrieb = Kündigung einschlägig, weil gleichartiges vertragsunentschuldigter Fehltag im Betrieb = 1. Abmahnung wiederholt verspätete Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = 2. Abmahnung Nichtvorlage des Berichtsheftes = Kündigung nicht einschlägig, das jeweilige vertrags-
2 widriges Verhalten (unentschuldigtes Fehlen)! => Kündigung wirksam widrige Verhalten ist verschiedenartig! => Kündigung unwirksam
3 3. Wie lange wirkt eine Abmahnung? Die Abmahnung kann gegenstandslos werden, wenn der Auszubildende längere Zeit unbeanstandet seine Pflichten erfüllt hat. Die Wirkungsdauer der Abmahnung ist von der Schwere des abgemahnten Vorfalles abhängig. Es gibt aber keine Richtlinien, wann die Wirkungen der Abmahnung genau enden. In der Regel dürften Abmahnungen, die länger als ein Jahr zurückliegen, gegenstandslos geworden sein. 4. In welcher Form muss eine Abmahnung erteilt werden? Sie unterliegt keiner gesetzlichen Formvorschrift. Abmahnungen können daher, rechtlich gesehen auf jede beliebige Art, insbesondere auch durch mündliche Erklärung, Telefax, oder SMS erfolgen. Die notwendige Abmahnung sollte jedoch aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen Ein entsprechendes Muster finden Sie unter Punkt Welche Bestandteile muss eine Abmahnung unbedingt enthalten? Eine Abmahnung muss folgende drei Teile unbedingt enthalten: 1. Eine genaue Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens, das abgemahnt werden soll. Hierbei sind Angaben über Zeit (Datum, Uhrzeit), Ort und Art des Vertragsverstoßes erforderlich. Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass kein Zweifel aufkommen kann, welcher Vorgang beanstandet werden soll. z.b. Sie haben am und unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt. oder Sie sind am und erst um Uhr bzw Uhr und damit verspätet im Ausbildungsbetrieb erschienen. Typische Fehler: Hinweise wie Störung des Betriebsfriedens, untragbares Verhalten oder Häufiges Zuspätkommen genügen nicht. Hierzu sind vielmehr die tatsächlichen Vorfälle genau zu schildern, die diese Vorwürfe rechtfertigen. 2. Die Aufforderung an den Auszubildenden, künftig den Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen. z. B. Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, Ihren Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis künftig beanstandungsfrei nachzukommen, insbesondere pünktlich und regelmäßig zum Berufsschulunterricht und zur betrieblichen Ausbildung zu erscheinen.
4 3. Bei erneutem Vertragsverstoß müssen Androhungen weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen folgen. z. B. Wiederholen sich diese oder ähnliche Pflichtverletzungen, müssen Sie mit der Kündigung Ihres Ausbildungsverhältnisses rechnen. Typische Fehler: Die Androhung von "arbeitsrechtlichen Konsequenzen" genügt nicht, da zu ungenau. Wirksam ist die Abmahnung nur, wenn in ihr ausdrücklich die Kündigung angedroht wird. Ansonsten handelt es sich bloß um eine Ermahnung. Der Ausbilder muss die letzte Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung besonders eindringlich gestalten, um dem Auszubildenden klar zu machen, dass weitere derartige Pflichtverletzungen nunmehr zum Ausspruch einer Kündigung führen werden. Sollte einer der drei Teile fehlen, ist die Abmahnung unwirksam, so dass auch eine Kündigung hierauf nicht gestützt werden kann! 6. Welche Fristen sind bei einer Abmahnung einzuhalten? Es gibt bei der Abmahnung keine einzuhaltende Frist. Sie sollte aus Beweisgründen und wegen der pädagogischen Wirkung jedoch in möglichst engem Zusammenhang mit dem Vorfall erfolgen, der Anlass für die Abmahnung ist. 7. Wann wird die Abmahnung wirksam? Die Abmahnung sollte durch Boten oder Einschrieben mit Rückschein gesichert werden. Sie wird erst mit Zugang der Abmahnungserklärung beim Auszubildenden wirksam (bzw. beim minderjährigen Auszubildenden: Zugang bei den Eltern). 8. Kann der Auszubildende gegen eine Abmahnung vorgehen? Der Auszubildende kann verlangen, ggf. sogar gerichtlich durchsetzen, dass eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
5 9. Formulierungsbeispiel Abmahnung Firmenbriefkopf Ort, Datum Abmahnung Sehr geehrte Frau Mustermann, am haben Sie in unserem Betrieb eine Ausbildung zur Hauswirtschafterin begonnen. Folgender Sachverhalt veranlasst uns, Ihnen eine Abmahnung auszusprechen: Sie haben am und unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt. Sie haben damit in grober Weise gegen die sich aus 4 Nr. 2 des Ausbildungsvertrages ergebende Pflicht verstoßen, am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Wir können dieses Fehlverhalten nicht unbeanstandet hinnehmen und fordern Sie hiermit nachdrücklich auf, künftig Ihren Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beanstandungsfrei nachzukommen. Sollten sich die geschilderten oder ähnliche Pflichtverletzungen wiederholen, müssen Sie mit der Kündigung Ihres Ausbildungsverhältnisses rechnen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Betriebsinhaber Ich habe dieses Schreiben am (Datum, Uhrzeit), Unterschrift des Auszubildenden erhalten.
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