Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
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- Gitta Gärtner
- vor 8 Jahren
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1 Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße, Nr. Straße, Nr.. Ort.. Ort.. Geburtsdatum wird folgende Zusatzvereinbarung geschlossen: 1 Ausbildung (1) Die Ausbildungszeit beträgt 36 Monate und erstreckt sich über den Zeitraum vom bis zum. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung im gewählten Ausbildungsberuf zum. (2) Die Probezeit beträgt 4 Monate. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. (3) Die gesamte Ausbildungszeit ist teilweise in den etwa 4 Jahre dauernden Kooperativen Studiengang Betriebswirtschaft Baubetriebswirt-Plus an der Hochschule Biberach eingebunden. Seite 1 von 5 Seiten
2 2 Ausbildung im Rahmen des Studienganges "Baubetriebswirt-Plus" Die kooperative Berufsausbildung / Studiengang zum "Baubetriebswirt-Plus gliedert sich in zwei Abschnitte: (1) Erster Abschnitt: Schwerpunkt Berufsbildung im gewählten Ausbildungsberuf. Der erste Abschnitt umfasst 36 Monate. In dieser Zeit wird der Auszubildende / Student zum/zur "Kaufmann / Kauffrau" ausgebildet. Parallel hierzu wird das Studium der Betriebswirtschaft an der Hochschule Biberach absolviert. Dieser erste Abschnitt gliedert sich in drei Phasen: Phase 1: Phase 2: Phase 3: In den ersten 6 Monaten erfolgt schwerpunktmäßig die kaufmännische Ausbildung im Unternehmen. Diese wird durch Kurse in der überbetrieblichen Ausbildung vertieft. In weiteren fast 2 Jahren wechselt die Ausbildung im Unternehmen mit den Präsenzphasen an der Hochschule ab. Die Betriebliche Ausbildung wird wieder durch Kurse in der überbetrieblichen Ausbildung vertieft. Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf statt. In den nächsten 6 Monaten findet die Ausbildung im Unternehmen statt. Diese wird durch die Abschlussprüfung (IHK / HWK) zum Ende des 3. Ausbildungsjahres abgeschlossen. Für die Ausbildung im gewählten Ausbildungsberuf gilt die Verordnung über die Berufsausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf mit den zugehörigen Rahmenausbildungsplänen in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweiter Abschnitt: Schwerpunkt Studium zum "Baubetriebswirt" Der zweite Abschnitt, Dauer ca. 12 Monate, dient ausschließlich dem Hochschulstudium und dem Praxissemester im Unternehmen. In diesem Abschnitt, spätestens vor Beginn der Bachelor-Prüfung, muss das Praktikum im Unternehmen absolviert werden. Für das Studium in beiden Abschnitten gelten die auf Grund des Landeshochschulgesetzes Baden- Württemberg erlassenen Bestimmungen und Verordnungen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in ihrer jeweiligen Fassung. 3 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (1) Der Auszubildende nimmt während der Berufsausbildung (Phase 2) an den Lehrveranstaltungen der Hochschule Biberach teil und wird vom Ausbildungsbetrieb für alle mit dem Studium in direkter Verbindung stehenden Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen für die Teilnahme freigestellt. Die Fortzahlung der Vergütung während der Freistellung erfolgt allein nach Maßgabe des 4. Seite 2 von 5 Seiten
3 (2) Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt im Ausbildungszentrum Bau Sigmaringen der Gem. Berufsförderungsgesellschaft der Württembergischen Bauwirtschaft mbh.. (3) Es besteht keine Berufsschulpflicht. 4 Vergütung (1) Die Höhe der monatlichen Vergütung richtet sich nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen. Sie betragen ab Juni 2014: Für das 1. Ausbildungsjahr 664,00 für das 2. Ausbildungsjahr 914,00 für das 3. Ausbildungsjahr 1.194,00 (2) Der Ausbildungsbetrieb zahlt dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten während der tatsächlichen Zeiten der betrieblichen und überbetrieblichen Berufsausbildung eine Vergütung gemäß den jeweils geltenden tariflichen Bestimmung: im ersten Ausbildungsjahr 9 Monatsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr 7 Monatsvergütungen im dritten Ausbildungsjahr 7 Monatsvergütungen (3) Um eine durchgängige Vergütung auch außerhalb der betrieblichen / überbetrieblichen Ausbildungsblöcke zu gewährleisten, zahlt der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden / Studenten die unter 4, Ziff. (1) angegebene Vergütung folgendermaßen verteilt auf die Ausbildungszeit: Im 1. Ausbildungsjahr 12 x Monatsvergütung á 498,00 (=664 x 9 Monate / 12 Monate) Im 2. Ausbildungsjahr 12 Monatsvergütungen á 499,00 (=914 x 7 Monate / 13 Monate) Im 3. Ausbildungsjahr 12 Monatsvergütungen á 697,00 (=1.194 x 7 Monate / 12 Monate) (4) Eine Anpassung der Vergütung erfolgt entsprechend der jeweils gültigen Tarifverträge. 5 Ausbildungszeit und Urlaub (1) Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit richtet sich nach den gesetzlichen bzw. den tariflichen Bestimmungen. Seite 3 von 5 Seiten
4 (2) Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten Urlaub unter Berücksichtigung der tatsächlichen betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungszeiten nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen: (3) Ein Urlaubsanspruch entsteht nur für die betrieblichen/überbetrieblichen Ausbildungszeiten. Bei Ausbildungsbeginn zum.. besteht folgender Urlaubsanspruch: Für das 1. Kalenderjahr: 13 Arbeitstage Für das 2. Kalenderjahr: 20 Arbeitstage Für das 3. Kalenderjahr: 20 Arbeitstage Für das 4. Kalenderjahr: 20 Arbeitstage (4) Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit, in der keine Veranstaltungen der Hochschule Biberach bzw. des Ausbildungszentrums Bau Sigmaringen stattfinden, gewährt und genommen werden, um das Ausbildungs- bzw. Studienziel nicht zu gefährden. Während des Urlaubs darf der Auszubildende (Lehrling) / Student keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. 6 Datenschutz Der Auszubildende / Student ermächtigt den Ausbildungsbetrieb und das Ausbildungszentrum Bau Sigmaringen, Informationen über seine Leistungen und evtl. Fehlzeiten bei der Ausbildung einzuholen bzw. weiterzugeben. 7 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (1) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (2) Die Kündigung muss schriftlich, im Falle des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (3) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund kann nur innerhalb von 2 Wochen nach dem Bekannt werden des zugrundeliegenden Tatbestandes erfolgen. Seite 4 von 5 Seiten
5 8 Sonstige Vereinbarungen (1) Die Vereinbarungen sind eine Ergänzung zu dem gleichzeitig abgeschlossenen Ausbildungsvertrages zur Ausbildung im eingetragenen Ausbildungsberuf. (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Ausbildungsvertrages zur Ausbildung im o.g. Ausbildungsberuf entsprechend. (3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 9 Verteiler Die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. die zuständige Handwerkskammer erhalten zur Registrierung des Ausbildungsvertrages zwei Ausfertigungen des Ausbildungsvertrages Nach der Registrierung erhält der Ausbildungsbetrieb jeweils ein registriertes Exemplar zurück. Die SOKA Bau (ULAK) erhält soweit Ausbildungskosten über die SOKA Bau abgerechnet werden eine Kopie des registrierten Ausbildungsvertrages; ferner erhält auch das Ausbildungszentrum Bau Sigmaringen eine Kopie des Ausbildungsvertrages zusammen mit dieser Zusatzvereinbarung. Diese Zusatzvereinbarung wird auch in Kopie zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung für das Studium an der Hochschule Biberach und den übrigen Bewerbungsunterlagen, sowie einer Kopie des Ausbildungsvertrages eingereicht. Vorstehender Vertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben... Ort / Datum für den Ausbildungsbetrieb.... Auszubildender / Student Seite 5 von 5 Seiten
Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,
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Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
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