Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK
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1 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift - Telefon/Fax) nachfolgend Praxisstelle genannt, und Herrn / Frau: (Zuname, Vorname) geboren am: in: wohnhaft in: Student / Studentin an der Fachhochschule Hannover, Abteilung Bioverfahrenstechnik, wird folgender Bioverfahrenstechnik Seite 6 von 23
2 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 55 von 131 Vertrag für den Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie geschlossen: 1 Allgemeines Das Studium in der Abteilung Bioverfahrenstechnik an der Fachhochschule Hannover beinhaltet Praxisphasen. Die dafür geltende Ordnung für Praxisphasen (Praxisphasenordnung) für die Abteilung Bioverfahrenstechnik der Fachhochschule Hannover und der individuelle Ausbildungsplan sind Bestandteile dieses Vertrages. 2 Pflichten der Vertragspartner (1) Die Praxisstelle verpflichtet sich, 1. den Studenten / die Studentin in der Zeit vom bis (mind. 11 bzw. 20 Wochen) für die Praxisphase bzw. 1 für die Praxisphase und die Bachelor-Arbeit (Master-Arbeit) unter Beachtung des in 1 genannten Ausbildungsplanes auszubilden und ihn / ihr zu ermöglichen, etwaige Fehlzeiten nachzuholen 2. einen Ausbildungsleiter / eine Ausbildungsleiterin gemäß 3 der Ordnung zu benennen 3. die Studierenden für die praxisphasenbegleitenden Lehrveranstaltungen sowie für eventuell anstehende Wiederholungen von Prüfungsleistungen freizustellen 4. den von dem Studenten / der Studentin zu erstellenden Praxisphasenbericht gegenzuzeichnen 5. dem Studenten / der Studentin und der Fachhochschule Hannover schriftlich mitzuteilen, ob die Praxisphase nach dem Urteil der Praxisstelle mit oder ohne 1 Nichtzutreffendes bitte durchstreichen. Bioverfahrenstechnik Seite 7 von 23
3 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 56 von 131 Erfolg absolviert wurde sowie dem Studenten / der Studentin auf dessen / deren Wunsch ein Zeugnis auszuhändigen 6. dem betreuenden Hochschullehrer / der betreuenden Hochschullehrerin in der Fachhochschule Hannover die Betreuung des Studenten / der Studentin am Praxisphasenplatz zu ermöglichen. (2) Der Student / die Studentin verpflichtet sich, sich dem Ausbildungszweck entsprechend zu verhalten, insbesondere 1. die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen 2. die ihm / ihr im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen 3. den im Rahmen der Ausbildung erteilten Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen 4. die geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten 5. den Praxisphasenbericht bzw. den Praxisphasenbericht und die Bachelor-Arbeit (Master-Arbeit) zu erstellen 6. bei Fernbleiben die Praxisstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. (3) Die Fachhochschule Hannover verpflichtet sich, die ihr gemäß der Ordnung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. 3 Kostenerstattungs- und Vergütungsansprüche Dieser Vertrag begründet für die Praxisstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensfälle handelt, die in der Haftpflichtversicherung des Studenten / der Studentin bzw. des Gemeindeunfallversicherungsverbandes fallen. Bioverfahrenstechnik Seite 8 von 23
4 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 57 von 131 Es wird eine Vergütung von EUR/Monat :, in Worten : vereinbart. 4 Ausbildungsbeauftragter / Ausbildungsbeauftragte Die Praxisstelle benennt Herrn / Frau, als Beauftragten / Beauftragte für die Ausbildung des Studenten / der Studentin. Dieser / diese Ausbildungsbeauftragte ist zugleich Gesprächspartner / Gesprächspartnerin des Studenten / der Studentin sowie der / des von der Studienkommission der Hochschule benannten Beauftragten und des fachlich betreuenden Hochschullehrers / der fachlich betreuenden Hochschullehrerin in allen Fragen, die dieses Vertragsverhältnis berühren. 5 Urlaub Während einer Vertragsdauer von 20 Wochen steht dem Studenten / der Studentin ein Erholungsurlaub nicht zu. Die Praxisstelle kann eine kurzfristige Freistellung von der Ausbildung aus persönlichen Gründen gewähren. Hierüber ist die / der Beauftragte an der Fachhochschule Hannover, Abteilung Bioverfahrenstechnik, zu informieren. 6 Versicherungsschutz (1) Der Student / die Studentin ist während der Praxisphase kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (gem. 2 Abs. Nr. 1 SGB VII). Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist. (2) Während der Teilnahme an praxisphasenbegleitenden Lehrveranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Fachhochschule Hannover durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz gem. 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bei der Bioverfahrenstechnik Seite 9 von 23
5 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 58 von 131 Landesunfallkasse Niedersachsen als zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Niedersachsen. (3) Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall i. S. des 8 SGB VII obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. (4) Im Falle, dass der Student / die Studentin sein / ihr Praktikum im Ausland ableistet, ist kein Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben. 7 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist 2. bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von vier Wochen. Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner nach vorheriger Anhörung der Fachhochschule Hannover. 8 Probezeit Die Probezeit beträgt vier Wochen. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist eine Woche. 9 Vertragsausfertigungen Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Eine Ausfertigung erhält die Fachhochschule Hannover. Bioverfahrenstechnik Seite 10 von 23
6 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 59 von Thema der Praxisphasenarbeit Der Student / die Studentin hat mit der Praxisstelle folgende Thematik vereinbart: 11 Sonstige Vereinbarungen Praxisstelle : Student / Studentin : (Ort / Datum) (Ort / Datum) (Unterschrift) (Unterschrift) Bioverfahrenstechnik Seite 11 von 23
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
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221041-WFK. Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern
221041-WFK Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...
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Hinweise zum Hauptpraktikum Hochschule für angewandte Wissenschaften Fakultät Technik und Informatik Hamburg university of applied sciences Prof. Dr. A Suhl 1 Gliederung Sinn und Zweck des Hauptpraktikums
Fachbereich Sprachen
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"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E "
"P R A K T I K A N T E N R I C H T L I N I E " zum Fach Bautechnik im Bachelorstudiengang mit dem lehramtsspezifischen Schwerpunkt Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Technischen Universität Kaiserslautern
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Ausbildungs- Studienvertrag über einen kooperativen dualen Studiengang Zwischen (Ausbildungsunternehmen) (Auszubildend/er Studierende/r) und Private Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education
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Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
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