Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1
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- Axel Schmid
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1 Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt [] Studienprojekt [] Studienprojekt Für Studierende an der Hochschule Kempten - nachfolgend Hochschule genannt des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit (bb_ba_sj) - nachfolgend Studiengang genannt die ihr praxisbezogenes Studienprojekt außerhalb einer vertraglich geregelten Berufstätigkeit ableisten, wird zwischen der Firma/Behörde/Einrichtung - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - folgender Ausbildungsvertrag geschlossen: Name der Einrichtung/Institution: Anschrift/Postleitzahl und Ort: Internetadresse: Name des Studierenden Matrikelnummer, geboren am: wohnhaft in: Tel.-Nr./
2 Allgemeines () Ein praxisbezogenes Studienprojekt ist ein in das Studium integriertes, von der Hochschule geregeltes, inhaltlich bestimmtes, betreutes und mit Lehrveranstaltungen vorbereitetes und begleitetes Praktikum, das in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis außerhalb der Hochschule abgeleistet wird. () Während des praxisbezogenen Studienprojektes bleiben die Studierenden Mitglieder der Hochschule mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. () Für das praxisbezogene Studienprojekt gelten die durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie durch die Hochschule erlassenen Bestimmungen in ihrer jeweiligen Fassung. Dies sind insbesondere. Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 7. Oktober 00,. die Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern vom 0. August 007,. die von der Hochschule erlassene Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Studiengang und der von der Fakultät der Hochschule erlassene Ausbildungsplan Pflichten der Vertragspartner () Das praxisbezogene Studienprojekt umfasst laut SPO 5 CP pro Semester (incl. SWS E- Learning-Lehrveranstaltung, insgesamt 0 CP). () Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich. den Studierenden/die Studierende in der Zeit vom bis für das praxisbezogene Studienprojekt des Studiengangs entsprechend dem Studienprojektplan und den in genannten weiteren Bestimmungen auszubilden und fachlich zu betreuen; der/die Studierende wird dabei insbesondere folgende Betriebsabteilungen/Arbeitsbereiche durchlaufen:. dem/der Studierenden die Teilnahme an den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen und an den Prüfungen zu ermöglichen,. den vom/von der Studierenden zu erstellenden Bericht zu überprüfen und abzuzeichnen, eine Bestätigung (ggf. nach Wunsch ein einfaches o. qualifiziertes Zeugnis) auszustellen, das sich nach den jeweiligen Erfordernissen des Ausbildungsziels auf den Erfolg der Ausbildung erstreckt sowie den Zeitraum der abgeleisteten Praxis und etwaige Fehlzeiten ausweist und 4. einen Ausbildungsbeauftragten/eine Ausbildungsbeauftragte zu benennen. () Der/die Studierende verpflichtet sich,. die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und hierbei die tägliche Ausbildungszeit, die der üblichen Arbeitszeit der Ausbildungsstelle entspricht, einzuhalten,. die für die Ausbildungsstelle gültigen Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht, zu beachten,. fristgerecht einen Bericht nach Maßgabe der Festlegungen der Hochschule zu erstellen.
3 Kosten und Vergütungsansprüche () Dieser Vertrag begründet für die Ausbildungsstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensfälle handelt, die in eine etwaige Haftpflichtversicherung des/der Studierenden nach 7 Abs. fallen. () Der/die Studierende erhält eine monatliche (oder zeitlich entsprechend verrechnete) Ausbildungsvergütung von Euro. 4 Ausbildungsbeauftragter/Ausbildungsbeauftragte Die Ausbildungsstelle benennt Herrn/Frau (Name, Berufsbezeichnung, Telefon, ) als Beauftragten/Beauftragte für die Ausbildung des/der Studierenden. Der/die Ausbildungsbeauftragte ist zugleich Ansprechpartner des/der Studierenden und der Hochschule in allen Fragen, die dieses Vertragsverhältnis berühren. 5 Unterbrechung des praxisbezogenen Studienprojektes () Unterbrechungen sind grundsätzlich nachzuholen. Ist das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt, kann von der Nachholung von Unterbrechungen abgesehen werden, wenn der/die Studierende diese nicht zu vertreten hat und die durch die Unterbrechung aufgetretenen Fehltage in einem praxisbezogenen Studienprojekt insgesamt nicht mehr als fünf Arbeitstage betragen. Erstrecken sich die Unterbrechungen auf mehr als fünf Arbeitstage, so sind die Fehlarbeitstage insgesamt nachzuholen. 6 Auflösung des Vertrages () Der Ausbildungsvertrag kann nach vorheriger Anhörung der Hochschule durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner vorzeitig aufgelöst werden. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist oder. bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von zwei Wochen. () Die Hochschule ist vom Auflösenden unverzüglich schriftlich zu verständigen. 7 Versicherungsschutz () Der/die Studierende ist während des praxisbezogenen Studienprojektes im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( Abs. Nr. des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches SBG VII). Im Versicherungsfall übermittelt die Ausbildungsstelle auch der Hochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. () Auf Verlangen der Ausbildungsstelle hat der/die Studierende eine der Dauer und dem Inhalt des Ausbildungsvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. () Für praktische Studiensemester im Ausland hat der/die Studierende selbst für einen ausreichenden Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherungsschutz Sorge zu tragen.
4 8 Wirksamkeit des Vertrages Die Wirksamkeit des Vertrages bedarf der vorherigen Zustimmung der Hochschule. Die Zustimmung ist durch den Studierenden/die Studierende einzuholen. 9 Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in dreifacher Form ausgefertigt und unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Die drei unterschriebenen Ausfertigungen leitet der Studierende/die Studierende unverzüglich der Hochschule zu. 0 Sonstige Vereinbarungen Ort, Datum: Ausbildungsstelle: Ort, Datum: Studierender/Studierende: Unterschrift Unterschrift Die Hochschule stimmt der Ableistung des Studienprojektes bei o. g. Ausbildungsstelle vorbehaltlich des Bestehens der erforderlichen Prüfungen zu. Datum, Unterschrift Praxisbeauftragte/r:
5 Praxisbezogenes Studienprojekt (bb_ba_sj) Ablauf für Projekte außerhalb der vertraglichen Berufstätigkeit
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