S T U D I E N V E R T R A G
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- Claudia Stieber
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1 S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines praxisintegrierenden dualen Studiums im Studiengang an der BTU Cottbus-Senftenberg, das in Kooperation mit dem Unternehmen durchgeführt wird. Dies soll dem Studierenden neben dem Studium eine vertiefte praxisorientierte Ausbildung in einem Unternehmen ermöglichen. 2 Gestaltung der betrieblichen Phasen Die Praxisphasen sowie beim Intensivmodell die dualen Module sind gemäß der aktuellen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang im Unternehmen durchzuführen. Die jeweiligen Einsatzbereiche bzw. Projekte werden individuell festgelegt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Praxisphase an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
2 3 Vertragsdauer Die Vertragsdauer entspricht der Regelstudienzeit (7 Semester). Dieser Vertrag beginnt am und endet am. Studienbeginn ist das Wintersemester. Sollte der Studierende das Studium aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen, so verlängert sich dieser Vertrag entsprechend. 4 Probezeit Die Probezeit beginnt mit Vertragsbeginn und beträgt drei Monate. Innerhalb der Probezeit kann das Vertragsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Der Studierende verpflichtet sich: 5 Pflichten des Studierenden 1. die ihm gebotenen Möglichkeiten des Unternehmens wahrzunehmen, um Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, 2. die ihm übertragenen Tätigkeiten, Aufgabenstellungen und Anweisungen durch das Unternehmen bzw. die von ihm beauftragten Personen gewissenhaft auszuführen, 3. die Betriebsordnung, die Unfallverhütungsvorschriften und die Werkstattordnung zu beachten sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln, 4. die tägliche Arbeitszeit einzuhalten, 5. die Interessen des Unternehmens zu wahren und über die Betriebsvorgänge auch nach Beendigung der Tätigkeit Stillschweigen zu bewahren, 6. im Falle der Verhinderung das Unternehmen unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich zu benachrichtigen und im Falle einer länger als drei Kalendertage
3 andauernden Krankheit an dem darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, 7. dem Unternehmen für jedes Semester eine Immatrikulations-bescheinigung vorzulegen, an den vorgeschriebenen Prüfungen teilzunehmen und das Unternehmen über die im Studium absolvierten Leistungen zu informieren. Das Unternehmen verpflichtet sich: 6 Pflichten des Unternehmens 1. dafür zu sorgen, dass der Studierende entsprechend den Vorgaben in seiner Studienrichtung in die betrieblichen Abläufe unterwiesen wird, 2. eine/n betriebliche/n Ansprechpartner/-in zu benennen, die/der den Studierenden bei auftretenden Fragen im Unternehmen unterstützt, 3. den Studierenden gegebenenfalls für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen/Modulprüfungen freizustellen, 4. gegebenenfalls mit der/dem für ihn zuständigen Mitarbeiter/-in der Hochschule/dem betreuenden Hochschullehrer in allen Fragen der studienbegleitenden betrieblichen Tätigkeit zusammen zu arbeiten, 5. nach Beendigung des Vertrages ein Zeugnis zu erstellen über die Zeit und Inhalte der berufspraktischen Tätigkeit, auf Wunsch des Studierenden auch über Aspekte von Führung und Leistung. 7 Vergütung Der Studierende erhält pro Monat eine finanzielle Unterstützung. Im 1. Studienjahr: Im 2. Studienjahr: Ab 3. Studienjahr:
4 8 Urlaub Der Anspruch auf Urlaub richtet sich nach den tariflichen bzw. betrieblichen Bestimmungen. Die Verteilung des zu gewährenden Urlaubs erfolgt auf Grundlage des Studienplans. Ausschließlich unter Angabe von triftigen Gründen ist ein Urlaub in der Vorlesungszeit möglich. 9 Versicherungsschutz Der Studierende ist während seiner Tätigkeit im Unternehmen kraft Gesetz gegen Unfall versichert. Der Unfallversicherungsschutz besteht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für das Unternehmen, in dem die Tätigkeit durchgeführt wird. Soweit nicht das Haftpflichtrisiko bereits durch eine vom Unternehmen abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, hat der Studierende auf Verlangen des Unternehmens eine der Dauer und dem Inhalt seiner Tätigkeit angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. 10 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden a) aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, b) bei Aufgabe oder Änderung des vereinbarten Studienabschlussziels des Studierenden mit einer Frist von vier Wochen. Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner. 11 Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung.
5 12 Schriftformklausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 13 Sonstige Vereinbarungen,den,den Ort Datum Ort Datum Unterschrift Unternehmen Unterschrift Studierender
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