Praktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit
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- Frauke Michel
- vor 8 Jahren
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1 1 Zwischen Praktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit (extern) der... (Adresse) vertreten durch Herrn/Frau... und - Praxisstelle der Ernst-Abbe-Hochschule Jena University of Applied Sciences Carl-Zeiss-Promenade Jena, vertreten durch den Kanzler, Herrn Dr. Thoralf Held und - EAH Jena Herrn/ Frau... (Adresse) Praktikant(in). - gemeinsam nachstehend Parteien Präambel Die EAH Jena sieht in der Prüfungsordnung/Studienordnung des Studienganges... die Erstellung einer Diplomarbeit/ Bachelorarbeit/ Masterarbeit vor. Die Praxisstelle ist an einer praxisgerechten Ausbildung der Studierenden interessiert und verfügt über die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen, um dem Praktikanten gemeinsam mit der betreuenden Stelle der EAH Jena die Erstellung der Abschlussarbeit zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage treffen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung:
2 2 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung der Diplomarbeit/ Bachelorarbeit/ Masterarbeit zum Thema (2) Die Bearbeitungsphase läuft vom... bis zum.....die ersten.. Wochen 1 dieser Zeit gelten als Probezeit. Die tägliche Arbeitszeit ist die Zeit von bis Uhr. Die Praktikantentätigkeit ist in den Arbeitsablauf und die Organisation der Praxisstelle eingegliedert. (3) Ein Arbeitsverhältnis wird durch diese Vereinbarung nicht begründet. Die Bearbeitungszeit ist Bestandteil des Studiums; der Praktikant bleibt für die Dauer des Praktikums Mitglied der EAH Jena. 2 Betreuer Verantwortlicher Betreuer während der Bearbeitungszeit ist seitens der Praxisstelle Herr/ Frau...(akad. Grad, Vorname, Name) von Seiten der EAH Jena Herr/ Frau Prof Vergütung Die Praxisstelle zahlt dem Praktikanten eine Vergütung von monatlich Pflichten der Praxisstelle Die Praxisstelle verpflichtet sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Praktikanten auszubilden. Dies geschieht insbesondere durch Zuordnung eines Betreuers mit mindestens einem, dem angestrebten Abschluss adäquaten akademischen Grad durch Zuteilung von dem Ausbildungs- und Entwicklungsstand angemessenen Aufgaben an den Praktikanten durch den Betreuer und durch laufende Information über die Entwicklung des Ausbildungsstandes des Praktikanten durch den Betreuer. den Praktikanten über die für ihn geltenden Vorschriften zu unterrichten ihm diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die dem Praktikanten zur Erstellung der Abschlussarbeit dienlich sein könnten, soweit der Praxisstelle keine entgegen stehenden berechtigten Interessen zustehen dem Praktikanten alle technischen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die er für die Erstellung seiner Abschlussarbeit benötigt 1 Je nach Länge des Praktikums, Richtwert: ein Drittel der Gesamtdauer.
3 3 dem Praktikanten nach Beendigung des Praktikums einen Nachweis über seine Tätigkeit auszustellen, die nach Wunsch auch Angaben über die Beurteilung von Leistung und dienstlicher Führung enthält. Der Nachweis kann als Zeugnis ausgestaltet sein. ein fachliches Gutachten der Abschlussarbeit mit einem Notenvorschlag anzufertigen. einem kompetenten Vertreter, i.d.r. dem Betreuer, die Teilnahme am Prüfungskolloquium zur Abschlussarbeit an der EAH Jena zu ermöglichen. 5 Pflichten der EAH Jena Die EAH Jena verpflichtet sich, die begleitende Betreuung durch geeignetes Personal vorzunehmen. 6 Pflichten des Praktikanten Der Praktikant verpflichtet sich, sich dem Zweck des Praktikums entsprechend zu verhalten, insbesondere das Praktikum gewissenhaft zu betreiben, insbesondere die übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen den Weisungen im Rahmen der Ausbildung Folge zu leisten die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten die für ihn verbindlichen Vorschriften (z.b. Hausordnung der Praxisstelle, Unfallverhütungsvorschriften) zu beachten die Interessen der Praxisstelle zu wahren, insbesondere vertrauliche Daten nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung über den Umgang mit Informationen und Daten als vertraulich zu behandeln Einrichtungen der Praxisstelle (Werkzeuge, Anlagen, Maschinen, Geräte), Werkstoffe, Produkte und den Arbeitsplatz sorgfältig zu behandeln das Fernbleiben von der Praxisstelle unverzüglich anzuzeigen. 7 Freistellung Eine Freistellung des Praktikanten vom Praktikum aus persönlichen Gründen kann nach vorheriger Absprache mit dem verantwortlichen Betreuer erfolgen. 8 Versicherung (1) Der Praktikant ist für die Dauer des Praktikums gesetzlich gegen Unfall versichert. Zuständig ist der die Praxisstelle erfassende Unfallversicherungsträger ( 133 SGB VII). Im Versicherungsfall ist die Praxisstelle verpflichtet, dem zuständigen Praktikantenamt der EAH Jena unverzüglich eine Kopie der Unfallanzeige zu übermitteln. (2) Die Haftpflichtversicherung des Praktikanten wird von der über das Studentenwerk Thüringen abgeschlossenen Gruppenhaftpflichtversicherung abgedeckt, soweit nicht die Haftpflichtversicherung der Praxisstelle eingreift. Der Praktikant ist verpflichtet, sich über den Umfang dieser Gruppenhaftpflichtversicherung zu informieren.
4 4 (3) Der Praktikant ist verpflichtet, sich über die Modalitäten der Sozialversicherung selbst zu informieren. Generell besteht Sozialversicherungsfreiheit, wenn das Pflichtpraktikum mit oder ohne Entgelt auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses absolviert wird. Auf Grund seines Studentenstatus ist er jedoch für die Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, soweit nicht eine Familienversicherung vorliegt. 9 Kündigung, einvernehmliche Beendigung (1) Der Vertrag kann von der Praxisstelle aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vom Praktikanten kann der Vertrag außerdem mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit gekündigt werden, wenn er das Praktikum nicht weiter betreiben möchte. Eine Kündigung während der Probezeit, 1 Abs. 2, ist von den Parteien ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (2) Die Parteien können das Praktikum einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung beenden. 10 Sonstiges (1) Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (3) Zu diesem Vertrag bestehen vier Ausfertigungen...., den Dr. Sabine Karthe Leiterin Praktikantenamt Name und Stempel Praxisstelle..., den Prof.... Betreuer EAH Jena Name... Betreuer Praxisstelle Praktikant Stand:
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