Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft. Zwischen
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- Victoria Dunkle
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1 Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Zwischen in - nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt - und Herrn/Frau geboren am wohnhaft in Matrikel-Nr. in _ - nachfolgend Studierende/ Studierender genannt - wird nachstehender Vertrag zur Durchführung der praktischen Studienphase geschlossen: 1 Allgemeines Die praktische Studienphase wird im o.g. Unternehmen durchgeführt. Sie ist ein Bestandteil des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaft der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der htw saar (Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes). Die praktische Studienphase wird im betreuenden Unternehmen in Aufgabenbereichen durchgeführt, auf die sich die Ausbildungsinhalte des von der/ dem Studierenden gewählten Schwerpunkts des Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaft beziehen. Die/ Der Studierende bleibt während der praktischen Studienphase an der htw saar immatrikuliert mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die Abwesenheit der/ des Studierenden von der Hochschule bedingt ist. 1
2 Die praktische Studienphase beginnt am 2 Dauer und endet am Die ersten 2 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Zwischen dem betreuenden Unternehmen und der/ dem Studierenden kann eine Urlaubszeit entsprechend den dort geltenden tarifvertraglichen Regelungen vereinbart werden. Eine mehr als zweiwöchige (auch durch Krankheit bedingte) Abwesenheit verlängert die Praxisphase um den Zeitraum der Abwesenheit. 3 Pflichten des betreuenden Unternehmens Das betreuende Unternehmen erklärt sich bereit, 1. die Studierende/ den Studierenden mit betrieblichen Aufgabenstellungen zu betrauen, die sich auf die Studieninhalte der von ihr/ ihm gewählten Studienrichtung beziehen, 2. in allen die Studierende/ den Studierenden betreffenden Ausbildungsfragen mit der htw saar bzw. deren Beauftragten zusammenzuarbeiten, 3. der htw saar bei Nichteinhaltung des Vertrags sowie ggf. vorzeitiger Beendigung umgehend schriftlich Kenntnis zu geben, 4. nach Beendigung der Tätigkeit den von der/ dem Studierenden angefertigten Studienbericht zur Praxisphase zu unterzeichnen sowie der/ dem Studierenden ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Dieses Zeugnis dient gleichzeitig der htw saar als Gutachten für die Anerkennung der praktischen Studienphase. Die / Der Studierende verpflichtet sich, 4 Pflichten der/ des Studierenden 1. alle ihr/ ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die ihr/ ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 3. die Betriebsordnungen zu beachten, 4. die Interessen des betreuenden Unternehmens zu wahren, insbesondere über betriebliche Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren (vgl. 9), soweit sich aus der erforderlichen Zusammenarbeit mit der htw saar nichts anderes ergibt, 5. bei Fernbleiben das betreuende Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung spätestens am 4. Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, 2
3 6. innerhalb angemessener Frist durch Vorlage einer Immatrikulations-bescheinigung dem betreuenden Unternehmen nachzuweisen, dass sie/ er Studierende/ Studierender der htw saar ist. Das betreuende Unternehmen benennt 5 Betreuung Herrn/ Frau als Beauftragten/ als Beauftragte für die Betreuung der/ des Studierenden. Die/ Der Beauftragte ist zugleich Gesprächspartnerin/ Gesprächspartner für die Studierenden und das Praxisreferat in allen die Durchführung der Praxisphase berührenden Fragen. 6 Vergütung, Ausbildungsförderung Die monatliche Vergütung wird zwischen dem betreuenden Unternehmen und der/ dem Studierenden vereinbart. Die/ Der Studierende erhält eine monatliche Vergütung von Euro brutto Wenn die praktische Studienphase in Deutschland absolviert wird, kann die/ der Studierende Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Soweit das betreuende Unternehmen der/ dem Studierenden eine Ausbildungshilfe gewährt, wird diese auf die Ausbildungsförderung angerechnet. 7 Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit und Rücksprache mit dem Praxisreferat der Fakultät Wirtschaftswissenschaften gekündigt werden, jedoch nur 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung von Fristen oder 2. von der/ dem Studierenden mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen, wenn sie/ er die Praxisphase aus persönlichen Gründen beenden will. (2) Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 8 Haftpflicht Der/ Dem Studierenden wird der Abschluss einer privaten Haftpflicht-Versicherung empfohlen. 3
4 9 Schweigepflicht Die/ Der Studierende unterliegt im gleichen Umfang der Schweigepflicht wie die im betreuenden Unternehmen Beschäftigten. Dem steht die Anfertigung von Berichten/ Abschlussarbeiten zu Studienzwecken nicht entgegen. Soweit die Berichte/ Abschlussarbeiten vertrauliche Tatbestände enthalten, darf eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung des betreuenden Unternehmens erfolgen. 10 Änderung des Vertrages Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 11 Sonstige Vereinbarungen (z.b. Erstellung einer Thesis im Anschluss an die praktische Studienphase, Wegegeld, Essenszuschuss), den Für das betreuende Unternehmen Die Studierende/ Der Studierende in der praktischen Studienphase htw saar Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Studienbereich Betriebswirtschaft 4
5 Stand: 04/2014 5
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Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-
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Arbeitsvertrag Zwischen der Firma Flad Industrie Service UG, Waldenser Straße 25, 75365 Calw-Heumaden nachstehend: Verleiher und Herrn/Frau nachstehend: Leiharbeitnehmer Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung