Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.
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- Emil Ursler
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1 Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger Straße 9 Tel. (030) Fax (030) kummert@beuth-hochschule.de GeschZ: Prof. Kummert Allgemeine Informationen zur Praxisphase (Stand: ) 27. Juni 2014 Rechtliche Rahmenbedingungen In der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Facility Management (StO FM-B.Sc.) der BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN und HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN vom / sind unter 8 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung und Durchführung der Praxisphase aufgeführt. Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Die Richtlinien für die inhaltliche Gestaltung und die Durchführung der Praxisphase sind in der Anlage 3 der Studienordnung genau erläutert. Organisatorischer Rahmen und verbindliche Termine Die Zulassung zur Praxisphase muss beantragt werden. Der Antrag ist im Downloadbereich der Seite unter der Rubrik Praxisphase zu finden. Ebenso ist dort ein Vordruck für den Praktikumsvertrag zwischen dem Unternehmen, dem Studierenden und der Hochschulen zu finden. Der von dem verantwortlichen Unternehmensvertreter und dem Studierenden unterschriebene Praktikumsvertrag (3-fach) ist dem Antrag beizulegen. Unternehmenseigene Praktikumsverträge müssen den Anforderungen der gültigen StO entsprechen. Der Antrag (Antrag zur Durchführung des studienbegleitenden Praktikums) und die drei Ausfertigungen des Praktikumsvertrags (Ausbildungsvertrag für die Praxisphase) sind ausschließlich im Dekanat des FB IV bei Frau Janine
2 Deutschländer der Beuth Hochschule für Technik, Luxemburgerstr. 10, Berlin, Haus Bauwesen, 3. OG, Raum D 332 einzureichen. Es gelten folgende verbindliche Fristen für die Einreichung des Antrags und der drei Verträge: Im Sommersemester des 4. Sem.: des jeweiligen Jahres Im Wintersemenster des 4. Sem.: des jeweiligen Jahres ACHTUNG: Später eingereichte Anträge/Verträge werden zum Folgesemester bearbeitet. Der Praktikumsvertrag (3-fach) wird von der Hochschule unterschrieben, wenn der Studierende zur Praxisphase zugelassen ist und ihm 2fach wieder umgehend zugeschickt. Der Name der zu betreuende Lehrkraft wird von der Hochschule festgelegt. Dann wird das Praktikum durchgeführt. Die Praxisphase wird durch die Hochschule als Leistungsnachweis Praxisphase anerkannt. Anerkennung der Praxisphase Zur Anerkennung müssen die folgenden weiteren Dokumente (neben dem bereits vorliegenden Antrag und dem Vertrag) vorliegen: Formloses Anschreiben auf Anerkennung der Praxisphase Unterschriebener Praktikumsbericht: Er ist vom Studierenden zu erstellen. Zu Umfang und Inhalt gilt als Orientierung: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Informationen zum Unternehmen und zum Einsatzgebiet, 1 Seite pro Praktikumswoche mit Angaben über die Tätigkeiten. Abzugeben in Papierform. (Muster eines Praktikumsberichts) Zeugniskopie Verbindliche Fristen für die Einreichung des Praktikumsberichts und des Zeugnisses sind: Im Sommersemester des 4. Sem.: des jeweiligen Jahres Im Wintersemenster des 4. Sem.: des jeweiligen Jahres ACHTUNG: Später eingereichte Praktikumsberichte/Zeugniskopien werden zum Folgesemester geprüft. Der Praktikumsbericht und die Zeugniskopie sind ebenfalls ausschließlich im Dekanat des FB IV bei Frau Janine Deutschländer der Beuth Hochschule für Technik, Luxemburgerstr. 10, Berlin, Haus Bauwesen, 3. OG, Raum D 332 einzureichen.
3 Nach Anerkennung der Unterlagen wird die Praxisphase als Leistungsnachweis dem Prüfungsamt der HTW mitgeteilt. Anerkennung von praktischen Tätigkeiten vor und während des Studiums Auf besonderen schriftlich einzureichenden Antrag können Tätigkeiten als praktische Ausbildung anerkannt werden, wenn die Eigenart dieser Tätigkeiten dem Ziel des Praktikums entspricht, diese Tätigkeiten 36 Wochen in Vollzeitform oder bei Teilzeitform einen äquivalenten Zeitraum in höchstens drei zeitlich getrennten Abschnitten umfassten (rechtssichere Nachweise wie Lohnzettel sind als Anlage beizulegen), deren Beginn nicht mehr als fünf Jahre vor der Antragstellung liegen, darüber Zeugnisse der Beschäftigungsstellen (als Anlagen beilegen) vorliegen und er oder sie einen Bericht über seine oder ihre Tätigkeiten einreicht, der dem Praxisbericht entspricht (als Anlage beilegen). Zu den Tätigkeiten zählen auch Arbeiten als Werkstudent/in oder studentische Hilfskraft in dem Zeitraum des 1. Bis 5. Semesters. Der schriftliche und formlose Antrag ist mit den erforderlichen Anlagen ausschließlich im Dekanat des FB IV bei Frau Janine Deutschländer der Beuth Hochschule für Technik, Luxemburgerstr. 10, Berlin, Haus Bauwesen, 3. OG, Raum D 332 einzureichen. Eine Anerkennung der praktischen Ausbildung schließt nicht die Befreiung von den weiteren Lehrveranstaltungen in der Praxisphase ein. Eine Informationsveranstaltung zur Praxisphase für das 1. bis 4. Semester Bachelor findet jeweils im ersten Monat des begonnenen Semesters an der Beuth Hochschule für Technik statt. Einem Aushang am schwarzen Brett des Studiengangs Facility Management im 3. OG des Hauses Bauwesen ist der konkrete Termin und Ort zu entnehmen. Prof. Kai Kummert Praktikumsbeauftragter des Studiengangs FM Anlage
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Hinweise für das Studium für Studierende des 5. Fachsemesters. Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende.
Wie diese Folien zu lesen sind! Alles, was Schwarz geschrieben ist, gilt für alle Studierende. Alles, was Grüne geschrieben ist, gilt insbesondere für Studierende Diplom EIT Alles, was Rot geschrieben
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