Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:
|
|
- Georg Steinmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 L MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen Grades Master of Business Administration" vom 12. Oktober 1998 (KWMBl II S. 1490), geändert durch Satzung vom 24. September 2003 [*] (KWMBl II 2004 S. 702) Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: 1 Geltungsbereich (1) Prüfungen im Sinne dieser Ordnung sind die studienbegleitenden und abschließenden Prüfungen des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudienganges Unternehmensführung" zum Erwerb des akademischen Grades Master of Business Administration", abgekürzt MBA". (2) Aufgrund einer nach dieser Ordnung abgelegten Prüfung wird der akademische Grad Master of Business Administration", abgekürzt MBA", verliehen. 2 Ziel der Prüfung (1) Die Prüfung soll eine differenzierte Beurteilung des Bewerbers und die Feststellung ermöglichen, dass der Kandidat in den Prüfungsfächern relevante Problemstellungen der Wirtschaftspraxis im angemessenen Rahmen auch mit wissenschaftlichem Instrumentarium bearbeiten kann. Er soll dabei die Urteilsfähigkeit und Kompetenz zur kritischen Reflexion von Wissenschaft und beruflicher Praxis zeigen und die Einordnung der Fragestellungen in übergreifende Zusammenhänge vornehmen können. (2) Der Prüfungsstoff ist nach Art und Umfang auf den Inhalt der Studienordnung und des Studienprogramms abzustellen. 3 Studiendauer und Auslandsaufenthalt (1) Die Studienzeit beträgt in der Regel vier Semester. (2) Sie schließt im dritten Semester ein Auslandsstudium von zwei bis vier Monaten Dauer an einer Partneruniversität ein. Der Prüfungsausschuß gibt die möglichen Partneruniversitäten für jedes Studienjahr rechtzeitig bekannt. Jede Partneruniversität wirkt auf der Basis eines Kooperationsvertrages am Studiengang mit. (3) Der Höchstumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt akademische Stunden. 4 Prüfungsausschuss, Prüfer * (1) Der Fachbereichsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wählt die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. 1
2 * (2) Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Professoren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gem. Art. 80 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 BayHSchG und einem Mitglied gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayHSchG des Zentrums für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW) zusammen. (3) Der Prüfungsausschuss wird verwaltungsmäßig unterstützt durch die Geschäftsführung des ZWW. Diese erledigt dabei auch die Erstellung und Ausgabe der Prüfungsurkunden und -bescheide und archiviert die Prüfungsakten. (4) Der Prüfungsausschuss wählt aus der Mitte der ihm angehörenden Professoren den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter für die Dauer von zwei Jahren. (5) Der Prüfungsausschuss ist beschlußfähig, wenn seine Mitglieder mindestens drei Tage vor der Sitzung geladen wurden und die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist; er beschließt mit der Mehrzahl der abgegebenen Stimmen in Sitzungen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Entscheidet der Prüfungsausschuß über die Bewertung von Prüfungsleistungen, dürfen die Prüfer der jeweiligen Prüfung mitwirken. (6) Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Personen gemäß 2 Hochschulprüferverordnung. Prüfer sind in der Regel die Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltungen. 5 Bewertung der Prüfungsleistungen (1) Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen wird durch folgende Prädikate und Notenstufen ausgedrückt: sehr gut = 1,0 oder 1,3 = eine besonders anzuerkennende Leistung gut = 1,7 oder 2,0 oder 2,3 = eine den Durchschnitt überragende Leistung befriedigend = 2,7 oder 3,0 oder 3,3 = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird ausreichend = 3,7 oder 4,0 = eine Leistung, die abgesehen von einzelnen Mängeln durchschnittlichen Anforderungen entspricht nicht ausreichend = 4,3 oder 4,7 oder 5,0 = eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung Weitere Notenstufen sind nicht zulässig. (2) Die an der Partneruniversität erbrachten und bewerteten Prüfungsleistungen werden nach einem vom Prüfungsausschuss festzulegenden Schlüssel in das Notensystem umgerechnet. (3) Die Gesamtnote wird gebildet als das Mittel der gewichteten Noten aller Prüfungsleistungen mit den Credits gemäß 7 Abs. 3 bis 5 als Gewichten. 2
3 6 Zeitpunkt und Art der Prüfungsleistungen (1) Die Prüfung besteht: 1. aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen an a) der Universität Augsburg und b) einer ausländischen Partneruniversität, sowie 2. der Masterarbeit. Die einzelnen Teilprüfungen finden in den in 7 Abs. 3 aufgeführten Fächern zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen statt. (2) Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buchst. a werden in der Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten und/oder Referaten erbracht; bei Gruppenarbeiten müssen die einzelnen Teile den mitwirkenden Prüflingen konkret zurechenbar sein. (3) Mit der Immatrikulation gilt der Student zu den studienbegleitenden Prüfungen in den Lehrveranstaltungen, an denen er teilnimmt, als angemeldet. Den Termin und die Form der Prüfungsleistungen legt der jeweilige Prüfer spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuß fest. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung verpflichtet auch zur Teilnahme an der zugehörigen Prüfung. Nimmt der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht an der Prüfung teil, gilt diese als nicht bestanden. 7 Leistungspunktesystem (1) Für die an der Universität Augsburg mit der Note ausreichend (4,0) oder besser bewerteten Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte (Credits) vergeben. (2) Jede studienbegleitende Prüfungsleistung bezieht sich auf eine Lehrveranstaltung oder eine Gruppe von Lehrveranstaltungen eines Semesters. Die je Prüfungsleistung vergebenen Credits bemessen sich nach dem Umfang der Lehrveranstaltungen, wobei ein Credit etwa 10 akademischen Stunden entspricht. Werden in einer Lehrveranstaltung oder einer Gruppe von Lehrveranstaltungen mehrere Prüfungsleistungen gemäß 6 Abs. 3 festgelegt, wird die Verteilung der Credits auf diese Prüfungsleistungen vom Prüfer im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuß vorgenommen. (3) Durch studienbegleitende Prüfungsleistungen sind insgesamt 80 Credits in den folgenden Fächern zu erbringen: 1. Management, Markt und Gesellschaft Credits 2. Operatives Management Credits 3. Strategisches Management Credits 4. eines der Wahlfächer Credits a) Financial Engineering b) Umweltmanagement c) Integratives Management Weitere Wahlfächer können bei Bedarf durch Beschluß des Prüfungsausschusses angeboten werden. 3
4 (4) Von den Credits gemäß 7 Abs. 3 sind mindestens 20, höchstens 25 Credits durch die Prüfungsleistungen an der Partneruniversität zu erbringen. Der Prüfungsausschuß regelt die Anerkennung der Prüfungsleistungen und die Zurechnung der Credits (Art. 82 Sätze 1 und 2 BayHSchG). (5) Für die Masterarbeit werden 20 Credits vergeben. (6) Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn alle Einzelprüfungen bestanden sind und der Kandidat 100 Credits erworben hat. 8 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit ist die schriftliche Darstellung einer Projektarbeit, in der der Kandidat ein konkretes Problem aus der beruflichen Praxis bearbeitet. (2) Die Masterarbeit wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Antrag des Kandidaten ausgegeben. Der Antrag ist im Laufe des dritten Semesters zu stellen. (3) Die Bearbeitungszeit von der Vergabe des Themas bis zur Einreichung der Arbeit darf drei Monate nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuß auf Antrag des Kandidaten die Bearbeitungszeit im Einverständnis mit dem Prüfer um höchstens zwei Wochen verlängern. (4) Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur aus triftigem Grund mit Einwilligung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zurückgegeben werden. (5) Die Masterarbeit ist von dem Prüfer, der die Arbeit ausgegeben hat, und in der Regel von einem weiteren, vom Prüfungsausschuß bestimmten Prüfer zu bewerten. (6) Die Bewertung der Masterarbeit soll innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Arbeit erfolgen. 9 Zeugnis (1) Über die bestandene Gesamtprüfung wird innerhalb von sechs Wochen nach endgültiger Bewertung der letzten Prüfungsleistung ein vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnetes Zeugnis ausgestellt, in dem die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und die Gesamtnote aufgeführt sind. Die an der Partneruniversität erbrachten Prüfungsleistungen werden besonders gekennzeichnet. (2) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird den Kandidaten eine vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnete Masterurkunde über die Verleihung des akademischen Grades Master of Business Administration" ausgehändigt. 4
5 10 Wiederholung der Prüfungsleistungen Nicht bestandene einzelne Prüfungsleistungen sind jeweils beim nächsten Prüfungstermin zu wiederholen. Jede studienbegleitende Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden, die Masterarbeit einmal. 11 Inkrafttreten * Die Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 5
Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
Mehr(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.
Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrPrüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das
Mehrvom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
MehrAmtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./
TECHNISCHE-ry- m \ HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ E Amtsblatt der Technischen Hochschule Deggendorf Nummer 4 Jahrqanq 20L4 Ordnung für das Modulstudium an der Technischen Hochschule Deggendolf Vom 01.
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrStudienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Studienordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Health Care Management (MBA) an der Universität
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrAufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende
M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
MehrPrüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden
7. Prüfungsordnung Prüfungsordnung für die Erteilung der Wirtschaftsdiplome und Abschlusszertifikate an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Wiesbaden 1 Prüfungszweck Die Diplom- bzw. Abschlussprüfungen
MehrVierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg
Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
Mehr1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
Mehr+ Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes
PODiplReWi 550 Diplomprüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Juristischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrInhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrFachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft. International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science)
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Forstwirtschaft Prüfungsordnung für den Studiengang International Forest Ecosystem Information Technology (Master of Science) gültig ab Wintersemester 2004/2005 Die
MehrVom 1. Oktober 2007. 17 - Inkrafttreten Anlagen 1 und 2
Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Master of Health Business Administration (MHBA) an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität
MehrPrüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.
rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement an der Hochschule Amberg-Weiden
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Hochschule Amberg-Weiden vom 15. Oktober 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund
MehrStudienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg
Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrPrüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Master-Studiengang Informatik und Multimedia an der Universität Augsburg vom 31.
POLPMastInfMM 780 Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Master-Studiengang Informatik und Multimedia an der Universität Augsburg vom 31. August 2004 (ab Januar 2005 werden die Satzungsänderungen
MehrPrüfungsordnung der Ludwig-Maximiliansuniversität München für das Aufbaustudium in den Grundzügen des Deutschen Rechts
Prüfungsordnung der Ludwig-Maximiliansuniversität München für das Aufbaustudium in den Grundzügen des Deutschen Rechts vom 19. November 1990 in der Fassung der siebten Änderungssatzung vom 22. September
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrPrüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Aufgrund 52 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrOrdnung des Zentrums für Sprache und Kommunikation an der Universität Regensburg vom 07. Februar 2002 geändert durch Ordnung vom 14.5.
Ordnung des Zentrums für Sprache und Kommunikation an der Universität Regensburg vom 07. Februar 2002 geändert durch Ordnung vom 14.5.2002 Aufgrund von Art. 32 Abs. 3 S.1 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 6. November 2007 (Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19.11.2007,
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrVom 22. September 2006
Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) (Magisterprüfungsordnung) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 22. September
MehrVom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines
Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durch
MehrPrüfungsordnung für den internationalen Masterstudiengang Scientific Computing am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin
Prüfungsordnung für den internationalen Masterstudiengang Scientific Computing am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Absatz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)
mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an
MehrStudien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik () an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik
Amtliche Mitteilungen Nr. 11/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild
MehrOrdnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach)
Nr. 41 / Seite 33 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 17. Sept. 2015 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) Vom 10. August
MehrStudien- und Fachprüfungsordnung für den Diplom-Intensivstudiengang Schauspiel der Hochschule für Musik und Theater Rostock. vom 14.
für den Diplom-Intensivstudiengang Schauspiel der Hochschule für Musik und Theater Rostock vom 14. Juni 2013 Aufgrund von 2 Absatz 1 in Verbindung mit 38 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrVom 17. Mai 2013. Präambel
Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
MehrFortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)
Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013
Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 44 2015 Verkündet am 3. Februar 2015 Nr. 16 Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Management (Fachspezifischer Teil) Vom 28. Oktober
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrPräambel. 3 Verfahren zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
Satzung zur Regelung des Zulassung und zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge "Communication Design", "Interior Design" und "Product Design"
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015
SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des
MehrVom 30. Juni 2008. (in der Fassung der Änderungssatzung vom 01. Juli 2008)
Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Geographische Entwicklungsforschung Afrikas an der Universität Bayreuth (Eignungsfeststellungssatzung GEFA) Vom 30. Juni 2008 (in der Fassung
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11.
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.11.2011 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom
MehrStudienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg
Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration der Fachhochschule Regensburg Vom 06.08.2003 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 81 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2 Satz
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 13. Mai 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung
MehrBeiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09.
Fachbereich Wirtschaft Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Mai 2012 Inhaltsübersicht Seite Präambel... 3 1 Zweck
MehrSchweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrPrüfungsordnung für den postgradualen, berufsbegleitenden Master-Studiengang Mediation
Inhaltsverzeichnis Präambel I. Allgemeines Prüfungsordnung für den postgradualen, berufsbegleitenden Master-Studiengang Mediation vom 4. Februar 2003 in der Fassung vom 6. Juli 2005 1 Zweck der Master-Prüfung
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrStudienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
Mehr4.17.07/A13. Inhalt. Anlage 1: Beispielstudienplan Anlage 2: Studien- und Prüfungsplan
Fachprüfungsordnung für das Nebenfach Betriebliche Personal- und Organisationsentwicklung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel für die Studiengänge der Berufspädagogik und
MehrStudienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"
Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrNBl. HS MSGWG Schl.-H. 2015, S. 84 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 9. Februar 2015
Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) für den berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung Vom 5. Februar 2015 NBl. HS MSGWG Schl.-H.
MehrArtikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.
Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des
MehrMitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:
Änderung zum Prüfungsausschuss für die Studiengänge:, Informatik (Diplom, Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom, Bachelor und Master), Maschinenbau (Diplom, Bachelor und Master), Elektrotechnik
MehrPOLPMasterDFM 464. Inhaltsübersicht. I. Allgemeine Bestimmungen für den Masterstudiengang Deutsch-Französisches Management
POLPMasterDFM 464 Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für das Masterstudium Deutsch-Französisches Management der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 20. September
MehrHinweise zur Durchführung des BA- und MA-Kolloquien am Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleich
Hinweise zur Durchführung des BA- und MA-Kolloquien am (Stand: 11. August 2011) INHALT: I. Verfahrensweise II. III. Tipps für eine erfolgreiche Verteidigung Vorgaben I. VERFAHRENSWEISE Aus den Vorgaben
MehrRichtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission)
Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) 1. Grundlagen
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 05.08.2015, Seite 170-175
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 05.08.2015, Seite 170-175 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Aktuarwissenschaften
MehrInstitut für Ethnologie
WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Institut für Ethnologie Studtstr. 21 48149 Münster Telefon: 0251/92401-0 Telefax: 0251/9240113 Studienprogramm für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) 1 Institut
MehrPrüfungsordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" 1
Prüfungsordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" 1 Inhaltsverzeichnis vom 23.05.2001 in der Fassung vom 22.10.2003 I. Allgemeines 1 Zweck der Master-Prüfung
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 38 014 Verkündet am 19. Juni 014 Nr. 118 Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den konsekutiven Studiengang Informatik (Fachspezifischer
MehrREGELUNGEN FÜR DEN VOM 25. MAI 2005
REGELUNGEN FÜR DEN ZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS DES INSTITUTS FÜR GEISTIGES EIGENTUM, WETTBEWERBS- UND MEDIENRECHT DER JURISTISCHEN FAKULTÄT AN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT DRESDEN VOM 25.
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
Mehr1 Studienziel. 2 Qualifikation für das Weiterbildungsstudium und Studienaufnahme
Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang "Technik für Betriebswirte" der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Kempten Vom
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN HAUPT- UND REALSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrAMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2012 Nummer: 29 Datum: 11. Oktober 2012
AMTSBLATT der Jahrgang: 2012 Nummer: 29 Datum: 11. Oktober 2012 Inhalt: Siebte Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung der (APO) Vom 20. September 2012 09281/409 3000 Seite 1 Siebte Satzung
MehrInhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014
Satzung über die Durchführung eines Modulstudiums auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften ( studium MINT ) an der Technischen Universität München Vom 11. April 2014 Auf Grund von Art. 13
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrSatzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau
-71- Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau Vom 16. Mai 2012 Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 64 Abs.
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrDER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES
349 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2005 ausgegeben zu Saarbrücken, 19. August 2005 Nr. 24 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Biotechnologie.
MehrBesonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen
Prüfungsordnung vom 08.08.2012 (i.d.f. vom 11.3.2014) Besonderer Teil für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen Fakultät Bauen und Erhalten HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Mehr