Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben
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- Annegret Angelika Hofmann
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1 Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben
2 Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick IV. Widerspruchsrecht bei Kündigungen V. Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen VI. Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
3 I. Errichtung des Betriebsrats
4 Aufgabe Die Kantine des Unternehmens Bavaria Pharmaceuticals AG wird von dem Caterer Abraxis AG bewirtschaftet. Die AN der Kantine sind bei der Abraxis AG beschäftigt. Da die Arbeitsbedingungen nicht zufriedenstellend sind, überlegen sie, einen Betriebsrat zu gründen. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich? 4 I 1 BetrVG 1 I BetrVG 5 I, II BetrVG 7 BetrVG 8 BetrVG
5 Voraussetzungen Mind. 5 AN älter als 18 Jahre ( 1, 5, 7 BetrVG) Mind. 3 AN länger als 6 Monate im Betrieb ( 1, 5, 8 BetrVG) Selbstständiger Betrieb ( 4 BetrVG) Räumlich weit von der Hauptverwaltung entfernt oder Eigenständige Leitung mit Personalhoheit
6 Aufgaben In der Betriebskantine sind 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt, außerdem ein Azubi im Alter von 19 Jahren. 1. Aus wie vielen Personen wird der BR bestehen? ( 9 BetrVG) 2. Wann findet die Betriebsratswahl statt und wie lange ist die Amtszeit des neu gewählten BR? ( 13 BetrVG) 3. Wer trägt die Kosten der BR-Wahl ( 20 BetrVG)?
7 Betriebsratswahlen und Amtszeit des Betriebsrats BR-Wahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 1.3. bis statt, nächstmalig im Frühjahr 2010 ( 13 I BetrVG) Besteht noch kein Betriebsrat sofortige Wahl, Amtszeit des BR bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl, mind. 1 Jahr ( 13 II, III BetrVG) Zahl der Betriebsratsmitglieder siehe 9 BetrVG Wahlverfahren siehe 9-20 BetrVG
8 II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit
9 Aufgaben 1. Was sind die Aufgaben des Betriebsrates ( 80 I BetrVG) 2. In welcher Weise sollen Arbeitgeber und Betriebsrat zusammenarbeiten? ( 2 I, 74, 80 II BetrVG) 3. Was sind Betriebsversammlungen und wann und wie häufig finden sie statt ( 42 I, 43 I 1, 44 I BetrVG) 4. Welche Themen werden auf einer Betriebsversammlung besprochen? ( 43 I 1, II 3, 45 BetrVG) 5. Welche Kosten entstehen durch den BR und wer trägt diese Kosten? ( 37 I, II, III 1, VI 1, 40 BetrVG)
10 Grundlagen der Betriebsratsarbeit (1) Allgemeine Aufgaben des BR siehe 80 BetrVG Zusammenarbeit BR-AG BR als Mitunternehmer ( 2 I BetrVG) Monatliche Besprechungen mit ernstem Willen zur Einigung
11 Grundlagen der Betriebsratsarbeit (2) Betriebsversammlungen 4 mal pro Jahr während der Arbeitszeit ( 43 I 1, 44 I BetrVG) Tätigkeitsbericht des Betriebsrats ( 43 I 1 BetrVG) Lagebericht des AG 1 mal pro Jahr ( 44 II 3 BetrVG) Weitere Themen möglich ( 45 BetrVG) Kosten des BR Trägt der AG ( 40 I BetrVG) Z. B. Arbeitszeit, die in Folge der BR-Tätigkeit ausfällt, Schulungen ( 37 VI BetrVG), Sachaufwand ( 40 II BetrVG), Honorare für Anwälte und Sachverständige
12 Schulungen gem. 37 BetrVG Schulung nach 37 Abs. 6 BetrVG Schulung nach 37 Abs. 7 BetrVG Vermittlung erforderlicher Kenntnisse Vermittlung geeigneter Kenntnisse Konkreter betrieblicher Bezug nötig, z B. Betriebsverfassung, Betriebsratarbeit, Entlohnungssysteme, Tarifvertragsschulung, usw. Kein konkreter betrieblicher Bezug nötig, die Maßnahme muss lediglich als geeignet anerkannt sein Umfang abhängig von der Erforderlichkeit, keine Höchstgrenze Kostenerstattung durch den Arbeitgeber Umfang maximal 3 bzw. 4 Wochen Betriebsratsmitglied zahlt selbst Bei beiden: Freistellung für die Dauer der Schulung plus Vergütung
13 Aufgabe Dem neu gewählten Betriebsrat wird es etwas mulmig. Er möchte wissen, welchen Schutz er genießt. Auf welche Weise wird der Betriebsrat durch das BetrVG geschützt? 78 BetrVG 37 IV BetrVG 37 V BetrVG 15 KSchG 103 BetrVG
14 Schutz des Betriebsrats Generalklausel ( 78 BetrVG) Schutz des Arbeitsentgeltes ( 37 IV BetrVG) Schutz der Tätigkeit ( 37 V BetrVG) Kündigungsschutz ( 15 KSchG, 103 BetrVG)
15 III Rechte des Betriebsrats - Überblick
16 Rechte des Betriebsrats (1) Stufe 1 2 Art Information Anhörung bzw. Beratung Erklärung/Beispiele BR muss nur informiert werden Reine Informationsrechte: 80 II, 105 BetrVG Informationsrechte, um weitere Rechte wahrzunehmen: 99 I BetrVG BR kann Vorschläge machen oder seine Meinung äußern Reine Vorschlagsrechte 92 II, 96 I 3, 98 III BetrVG Anhörungsrechte 80, 102 I BetrVG Beratungsrechte 111 S. 1 BetrVG
17 Rechte des Betriebsrats (2) Stufe 3 4 Art Widerspruch Zustimmungs verweigerung Erklärung/Beispiele BR kann einer Maßnahme widersprechen, die Maßnahme wird dadurch allerdings nicht unwirksam, sondern es entstehen schwächere Rechtsfolgen Beispiel: Widerspruchsrecht bei Kündigungen ( 102 BetrVG) BR kann Zustimmung verweigern, AG kann die Maßnahme dann nicht durchführen Beispiel: Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen ( 99 ff BetrVG)
18 Rechte des Betriebsrats (3) Stufe 5 6 Art Mitbestimmung Initiative Erklärung/Beispiele BR kann gleichberechtigt mitbestimmen, ohne Zustimmung kann AG die Maßnahme nicht durchführen Bei Uneinigkeit entscheidet die Einigungsstelle (76 BetrVG) Soziale Angelegenheiten 87 BetrVG BR kann von sich aus Maßnahme vom AG verlangen Beispiele: Maßnahmen zugunsten der AN aus 87 BetrVG 91 BetrVG 95 III BetrVG
19 IV Widerspruchsrecht bei Kündigungen
20 Widerspruchsrecht bei Kündigungen ( 102 BetrVG) 1. Wann muss der Betriebsrat bei einer Kündigung gehört werden? 2. Was ist die Folge, wenn der Betriebsrat nicht gehört wird? 3. Wie lange hat der Betriebsrat Zeit, bei einer ordentlichen und bei einer außerordentlichen Kündigung zu reagieren? 4. Was passiert, wenn der Betriebsrat innerhalb dieser Fristen nicht reagiert? 5. Wird die Kündigungserklärungsfrist bei einer außerordentlichen Kündigung ( 626 II BGB) durch die Erklärungsfrist des Betriebsrates Ihrer Meinung nach verlängert? 6. Welche Rechtsmittel hat der Betriebsrat, wenn er mit einer ordentlichen Kündigung nicht einverstanden ist? 7. Hat der Betriebsrat die gleichen Rechtsmittel bei einer außerordentlichen Kündigung? 8. Erklären Sie die Bedeutung von 102 V S. 1 BetrVG.
21 V Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen
22 Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen ( 99 BetrVG) 1. Ab wie vielen Arbeitnehmern hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen? 2. Bei welchen Personalmaßnahmen muss der Betriebsrat informiert werden? 3. Wann und auf welche Weise muss der Betriebsrat bei einer geplanten Einstellung unterrichtet werden? 4. Wie weit geht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer personellen Einzelmaßnahme? 5. Wie ist die Rechtslage, wenn der Arbeitgeber eine Personalmaßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats durchführt? ( 100, 101 BetrVG)
23 VI Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
24 Grundlagen Maßnahmen aus 87 BetrVG kann AG nur durchführen, wenn BR zustimmt Bei Uneinigkeit entscheidet die Einigungsstelle ( 87 II, 76 BetrVG) Tarifliche Regelungen gehen vor, wenn der AG tarifgebunden
25 Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (1) Lage der Arbeitszeit ( 87 I Nr. 2 BetrVG) Dauer der Arbeitszeit nicht mitbestimmungspflichtig Lage der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig Beispiele: Dienstpläne, Schichten, Einführung von Gleitzeit usw. Kurzarbeit/Überstunden ( 87 I Nr. 3 BetrVG) Nur bei vorübergehenden Maßnahmen Ausnahme von der Regel der mitbestimmungsfreien Dauer der Arbeitszeit
26 Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (2) Urlaub ( 87 I Nr. 5 BetrVG) Beispiele: Urlaubspläne, Urlaubsrichtlinien Gilt auch für Sonderurlaub und Bildungsurlaub
27 Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (3) Leistungsentgelte ( 87 I Nr. 11 BetrVG) Grundsätzlich mitbestimmungspflichtig Z. B. Provisionen, Leistungsprämien etc. Gestaltung der Arbeitsentgelte ( 87 I Nr. 10 BetrVG) Betriebliche Lohngruppen Verteilung von Zulagen, Prämien usw. (aber: nicht das OB, sondern das WIE )
28 Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten (4) Betriebliche Ordnung ( 87 I Nr. 1 BetrVG) Sämtliche Regelungen des AG zur Betriebsordnung und zum Verhalten der AN Z. B. Dienstkleidung, Rauchen usw. Technische Einrichtungen zur Überwachung ( 87 I Nr. 6 BetrVG) Sämtliche Überwachungseinrichtungen Auch Codenummern am Kopierer, Telefonsysteme mit Nummernerkennung etc. Sozialeinrichtungen ( 87 Nr. 8 BetrVG) Beispiele: Betriebskantinen, Pensionskassen, Sportanlagen Nicht das OB, nur das WIE
29 Beteiligungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen 1. Bei welchen Personalmaßnahmen muss der Betriebsrat informiert werden? ( 99 I S. 1 BetrVG) 2. Wann und auf welche Weise muss der Betriebsrat bei einer geplanten Einstellung unterrichtet werden? ( 99 I S. 2 u. 3 BetrVG) 3. Wie weit geht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer Einstellung? Kann der Betriebsrat tatsächlich mitbestimmen, welcher Bewerber ausgewählt wird? ( 99 II BetrVG) 4. Wie ist die Rechtslage im vorliegenden Fall a. wenn der Betriebsrat mit der Einstellung Jessica Potowskis einverstanden ist, bzw. b. wenn der Betriebsrat sich übergangen fühlt und daher mit der Einstellung nicht einverstanden ist? ( 100 u. 101 BetrVG)
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