Gegenstand und Voraussetzungen
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- Clara Friedrich
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1 Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe (Aufhebungsvertrag, etc.) Keine Anhörungspflicht bei Kündigung auf Veranlassung des BRs Anhörungspflicht auch, wenn AN sie nicht wünscht 2. Änderungskündigung Zwar Vertragsänderungsabsicht, aber immer auch echte Kündigung, daher 02 BetrVG (+) Bei Versetzung und Umgruppierung evtl. 99 BetrVG o e.a.: nein o h.m./bag: ja (+) verschiedene Tatbestände (+) unterschiedlich strukturierte Beteiligungsrechte (+) Entscheidung kann unterschiedlich ausfallen Wirksamkeit der Änderungskündigung unabhängig von Zustimmung zur Versetzung, aber 99 IV BetrVG
2 Gegenstand und Voraussetzungen B. Voraussetzungen für die Beteiligung. Bestehen eines funktionsfähigen Betriebsrats 3. Arbeitnehmereigenschaft Keine leitenden Angestellten (aber 05 BetrVG und evtl. Sprecherausschuss, 3 II SprAuG) C. Kündigung im Arbeitskampf Keine Beteiligungspflicht bei arbeitskampfbedingter Maßnahme oder Aussperrung 2
3 Mitteilungspflicht des Arbeitgebers Mitteilungspflicht des Arbeitgebers A. Mitteilung der Person des zu kündigenden Arbeitnehmers B. Mitteilung der Kündigungsart und der -gründe Außerordentliche oder ordentliche Kündigung Konkrete Tatsachen nicht nur Stichworte, aber Prinzip der subjektiven Determination BR muss ohne eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe überprüfen können Sozialauswahl erforderlich -> Konkretisierung der Auswahlkriterien (auch für vergleichbare AN) C. Form und Frist Mündlich oder schriftlich Vor Ausspruch der Kündigung Keine Verlängerung der Kündigungserklärungsfrist des 626 II BGB D. Adressat Vorsitzender oder Stellvertreter, 26 II 2 BetrVG E. Aufforderung zur Stellungnahme
4 Stellungnahme des Betriebsrats Stellungnahme des Betriebsrats A. Form der Stellungnahme Schriftlich und Begründung, 02 II, 3 BetrVG B. Anhörungsfrist Ordentliche Kündigung: innerhalb einer Woche Außerordentliche Kündigung: unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), spätestens innerhalb von drei Tagen Kalender-, nicht Wochentage Keine Äußerung innerhalb der Frist, Zustimmung gilt als erteilt C. Beteiligung der betroffenen Arbeitnehmer Anhörung des Arbeitnehmers, 02 II 4 BetrG
5 Rechtsfolgen des Anhörungsverfahrens Rechtsfolgen des Anhörungsverfahrens A. Wirksamkeitsvoraussetzung Ohne wirksame Anhörung keine wirksame Kündigung B. Fehlende Anhörung Keine Unterrichtung des BRs Keine abschließende Stellungnahme Fehler in Einleitung / Durchführung des Verfahrens C. Fehler im Anhörungsverfahren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich entscheidend, Sphärentheorie D. Verwertungsverbot im Kündigungsrechtstreit Berufung nur auf mitgeteilte Tatsachen möglich Ergänzung: o Abrundung o Sachverhalt zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt, dann aber wieder Anhörungsverpflichtung des BRs E. Geltendmachung der Fehler Geltendmachung innerhalb von 3 Wochen, 4 KSchG
6 Widerspruch des Betriebsrats Widerspruch des Betriebsrats A. Gegenstand Ordentliche Kündigung B. Widerspruchsgründe 02 III BetrVG ist abschließend Widerspruchsgrund muss zumindest möglicherweise als erfüllt erscheinen Gründe mit kollektivem Einschlag C. Form und Frist Schriftform und Begründung Einzelfallbezug C. Mitteilung an den Arbeitnehmer Abschrift der Stellungnahme an den AN Erleichterung der Darlegungs- und Beweislast im anschließenden Verfahren Verletzung der Pflicht: o keine unmittelbaren Auswirkungen o 280 I ivm. 6 BGB; 23 III BetrVG D. Materiell-rechtliche Auswirkungen Weiterbeschäftigungsanspruch Erweiterung des materiellen Kündigungsschutzes
7 Widerspruch des Betriebsrats Weiterbeschäftigungsanspruch gem. 02 V BetrVG A. Voraussetzungen I. Frist- und ordnungsgemäßer Widerspruch gegen ordentliche Kündigung II. Erhebung der Kündigungsschutzklage III. Ausdrückliches Verlangen auf Weiterbeschäftigung ggü. AG B. Inhalt und Verpflichtungen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses (vorläufiger Bestandsschutz) Unveränderte Arbeitsbedingungen Rechtsgrund isd. 82 ff BGB: Arbeitsverhältnis Bei Ablehnung seitens des AGs Lohnanspruch gem. 65 BGB C. Entbindung des Arbeitsgebers von der Verpflichtung Einstweilige Verfügung gem. 02 V S. 2 BetrVG: o Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage des ANs oder o Unzumutbare wirtschaftliche Belastung des AGs oder
8 Widerspruch des Betriebsrats o Widerspruch ist offensichtlich unbegründet D. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch Rechtsgrundlage: 6 BGB ivm. 242 BGB, Art. 2 I, I GG Offensichtlich unwirksame oder rechtsmissbräuchliche Kündigung AN hat in. Instanz gesiegt Kein vorläufiger Bestandsschutz 2
9 Widerspruch des Betriebsrats Erweiterung des Mitbestimmungsrechts A. Zustimmungsbedürfnis von Kündigungen Kündigung kann mittels Betriebsvereinbarung von Zustimmung des BRs abhängig gemacht werden Außerordentliche Kündigung umstritten B. Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Freiwillige Betriebsvereinbarung Keine Regelungsabrede o Wirksamkeitsvoraussetzung schwebende Unwirksamkeit C. Erweiterung auch durch Tarifvertrag? Laut BAG ja, aber keine Beschränkung oder Erweiterung der eigentlichen Kündigungsgründe
Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV
Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1
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