Arbeitshilfen für die Praxis

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1 Arbeitshilfen für die Praxis Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer Schönhauser Allee Berlin 030/ Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 1

2 Ordnungsgemäße Erklärung Beteiligungspflichten Gerichtliche Kontrolle Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 2

3 Ordnungsgemäße Erklärung Eindeutiger Beendigungswille sberechtigte Person 623 BGB: Schriftform Begründung idr nicht erforderlich Zugangserfordernisse Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 3

4 Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält ein von seinem Vorgesetzten unterzeichnetes sschreiben, ohne dass eine Originalvollmacht des Arbeitgebers beiliegt. Ist der Vorgesetzte nicht anderweitig als kündigungsberechtigt ausgewiesen, kann der Arbeitnehmer die nach 174 BGB mit der Folge zurückweisen, dass diese unwirksam ist. Ordnungsgemäße Erklärung sberechtigte Person Arbeitgeber oder ausgewiesener Stellvertreter Bei Stellvertretung gilt 174 BGB Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 4

5 Ordnungsgemäße Erklärung 623 BGB: Schriftform Eigenhändig unterschriebenes Schriftstück Andernfalls: Nichtigkeit nach 125 BGB Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 5

6 Beispiel: Herr A wird vom Geschäftsführer in dessen Büro gebeten und dort ein vom Geschäftsführer unterzeichnetes sschreiben zum Durchlesen und zur Bestätigung überreicht. Danach nimmt der Geschäftsführer das Schreiben wieder an sich. In der Rechtsprechung wird in derartigen Fällen ein wirksamer Zugang angenommen, obwohl A nicht dauerhaft in den Besitz des sschreiben gelangt. Ordnungsgemäße Erklärung Zugangserfordernisse Übergabe oder Empfangsvorrichtung Möglichkeit der Kenntnisnahme Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 6

7 Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat 17 ff. KSchG: Massenentlassung Besonderer sschutz Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 7

8 Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat Ordnungsgemäße Anhörung Rechtsfolgen mangelhafter Anhörung Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 8

9 Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat Ordnungsgemäße Anhörung Zeitpunkt: Vor sausspruch Abgeschlossenes Anhörungsverfahren Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 9

10 Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat Ordnungsgemäße Anhörung Abgeschlossenes Anhörungsverfahren Inhaltliche Anforderungen Abschlusszeitpunkt Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 10

11 Zu den Sozialdaten gehören: Dauer der Betriebszugehörig-keit, Alter, Familienstand, Zahl der Unterhalteberechtigten, Sonderkündigungsschutz, Schwerbehinderung. Als sarten kommen in Betracht: Ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung oder Änderungskündigung. Die maßgeblichen Gründe dürfen nicht nur schlagwortartig benannt sein. Bei betriebsbedingter sind die Gründen der Sozialauswahl zu benennen. Der Sachverhalt muss dem Betriebsrat die Möglichkeit geben, ohne eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit zu prüfen. Ein Nachschieben von Gründen ist nur möglich, wenn diese bei vorlagen, dem Arbeitgeber aber nicht bekannt waren. Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat Ordnungsgemäße Anhörung Abgeschlossenes Anhörungsverfahren Inhaltliche Anforderungen Sozialdaten des Arbeitnehmers Art der, Termin und Frist Maßgebliche Entschlussgrundlagen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 11

12 Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat Ordnungsgemäße Anhörung Abgeschlossenes Anhörungsverfahren Abschlusszeitpunkt 102 II 1: 1 Woche bei ordentlicher 102 II 3: 3 Tage bei außerordentliche Vorzeitige Abschlusserklärung möglich Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 12

13 Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat Rechtsfolgen mangelhafter Anhörung 102 I 3 BetrVG: unheilbar unwirksam Erneutes Verfahren notwendig Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 13

14 Beteiligungspflichten 102 ff. BetrVG: Betriebsrat Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats Zustimmung zu Äußerung von Bedenken Schweigen ( 102 II 2 = Zustimmung) 102 III: Widerspruch Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 14

15 Beteiligungspflichten 17 ff. KSchG: Massenentlassung 17 I KSchG: Anzeigepflichten 17 II KSchG: Informationspflichten Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 15

16 Beteiligungspflichten Besonderer sschutz 9 III MuSchG: Arbeitsschutzbehörde 87 ff. SGB IX: Integrationsamt 18 I 3 BEEG: Arbeitsschutzbehörde 5 II PflegeZG: Arbeitsschutzbehörde Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 16

17 Gerichtliche Kontrolle Örtlich zuständiges Arbeitsgericht 4 KSchG: Dreiwöchige Klagefrist Klageanträge Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 17

18 Gerichtliche Kontrolle Örtlich zuständiges Arbeitsgericht Wohnort/Niederlassung des Arbeitgebers Erfüllungsort: Wo ist Arbeitsleistung zu erbringen? Bei Reisenden der Ort, von dem aus die Arbeit erfolgt Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 18

19 Gerichtliche Kontrolle 4 KSchG: Dreiwöchige Klagefrist Grds bei allen en, 23 I 2, 4 KSchG Ausnahmen Folgen der Fristversäumnis Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 19

20 Gerichtliche Kontrolle 4 KSchG: Dreiwöchige Klagefrist Grds bei allen en Ordentliche Beendigungskündigung Außerordentliche Änderungskündigung Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 20

21 Gerichtliche Kontrolle 4 KSchG: Dreiwöchige Klagefrist Ausnahmen 4 Satz 1 KSchG: Schriftformmangel 4 Satz 4 KSchG: Bekanntgabe 5 KSchG: Zulassung versp. Klagen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 21

22 Gerichtliche Kontrolle 4 KSchG: Dreiwöchige Klagefrist Folgen der Fristversäumnis 7 KSchG: Wirksamkeitsfiktion Beendigung zum zulässigen Zeitpunkt Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 22

23 Gerichtliche Kontrolle sschutzantrag nach 4 Satz 1 KSchG: 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die mit Schreiben unter dem nicht aufgelöst ist. Allgemeiner Feststellungsantrag: 2. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände aufgelöst ist. Weiterbeschäftigungsantrag: d. Bekl. für den Fall des Obsiegens mit den Feststellungsanträgen zu verurteilen, d. Kl. zu den sich aus dem Arbeitsvertrag vom ergebenden Arbeitsbedingungen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiter zu beschäftigen. Klageanträge sschutzantrag Allgemeiner Feststellungsantrag Gegebenenfalls Weiterbeschäftigungsantrag 6 KSchG: Nachschieben von Unwirksamkeitsgründen möglich Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 23

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