Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
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- Gert Otto
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1 Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda LOHN 4. Beispiele 5. Details 5.1. Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage 5.2. Berechnung der Sozialversicherungstage 5.3. Arbeitgeberzuschüsse 5.4. Sozialleistungen 6. Wichtige Informationen
2 Seite 2 1. Ziel Werden während des Bezugs von Sozialleistungen laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt, ist zu prüfen, in welcher Höhe diese Leistungen sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei abgerechnet werden müssen. Laufende Arbeitgeberleistungen können laufende Bezüge (z. B. Pkw) oder laufende Zuschüsse (z. B. zum Krankengeld) sein. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt fällt nicht unter diese Regelung. Das Info erklärt: Die Berechnung des sozialversicherungsfreien und sozialversicherungspflichtigen Anteils. Die notwendigen Eingaben zur automatischen Berechnung in Agenda LOHN. 2. Voraussetzungen Für die Berechnung benötigen Sie: das Vergleichsnetto die Sozialleistung Vergleichsnetto Das Vergleichsnetto ist das um die gesetzlichen Abzüge (d. h. Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung) verminderte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Sachbezüge. Ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird bei der Ermittlung des Vergleichsnettos nicht herangezogen. Sozialleistung Die Sozialleistung ist der Betrag, den der Arbeitnehmer von der Krankenkasse erhält. Für die Berechnung benötigen Sie den Monatswert! Bezieht der Arbeitnehmer für einen Monat nur teilweise Sozialleistungen, muss der Tageswert mit dem Faktor 30 multipliziert werden. Grundsätzlich ist der Monatswert zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich durch die Erfassung der Fehlzeit ein Teilmonat ergibt.
3 Seite 3 3. Vorgehensweise Überblick 1. Erklärung der Berechnung 3 2. Eingaben in Agenda LOHN Erklärung der Berechnung Laufende Arbeitgeberleistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld) gezahlt werden, sind nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung, soweit sie zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichsnetto nicht um mehr als 50 Euro übersteigen. Die Berechnung erfolgt nach der Gleichung: Beachten Sie: Vergleichsnetto Sozialleistung = Freibetrag gemäß 23c SGB IV Ein Zuschuss bis zur Höhe des Freibetrags gemäß 23c SGB IV ist immer sozialversicherungsfrei. Ein Zuschuss, der den Freibetrag gemäß 23c SGB IV um bis zu 50 Euro übersteigt, bleibt sozialversicherungsfrei. Ein Zuschuss, der den Freibetrag 23c SGB IV um mehr als 50 Euro übersteigt, bleibt bis zur Höhe des Freibetrags beitragsfrei. Der übersteigende Betrag wird sozialversicherungspflichtig. Beispiele zur Berechnung finden auf Seite 5.
4 Seite Eingaben in Agenda LOHN 1. Register»Kalender«Fehlzeit im Kalender eintragen Info Nr Register»Festbezüge«Vergleichsnetto eingeben Lohnart 23VN (Monatsbetrag) Sozialleistung eingeben Lohnart 23SL (Monatsbetrag) Wenn der Arbeitnehmer nur einen Teil des Monats eine Entgeltersatzleistung erhält, sind die Werte für das Vergleichsnetto sowie die Sozialleistung hochzurechnen und der volle Monatsbetrag einzugeben. 3. Arbeitgeberleistung erfassen Zuschüsse zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld sowie Zuschüsse zum Krankengeld privat Versicherter mit der Lohnart 004 erfassen. Laufende Bezüge (z. B. Sachbezug Pkw, vermögenswirksame Leistungen) erfassen. Beachten Sie: Arbeitgeberzuschüsse.
5 Seite 5 4. Beispiele 1. Beispiel Voller Monat Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 900 Euro. Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 320 Euro pro Monat. Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV 300 Geldwerter Vorteil Freibetrag 23c SGB IV 300 Übersteigender Betrag 20 Lösung Der Firmenwagen darf sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, da die Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wurde. 2. Beispiel Voller Monat Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 900 Euro. Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 400 Euro pro Monat. Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV 300 Geldwerter Vorteil Freibetrag 23c SGB IV 300 Übersteigender Betrag 100 Lösung Die Freigrenze von 50 Euro wurde überschritten. Somit muss der Firmenwagen folgendermaßen abgerechnet werden: sozialversicherungsfrei mit 300 Euro und sozialversicherungspflichtig mit 100 Euro.
6 Seite 6 3. Beispiel Teilmonat Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto für den vollen Monat beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 300 Euro für Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 30 Euro pro Monat. Erfassen Sie die Monatswerte immer so: Lohnart 23VN = Euro Lohnart 23SL = 900 Euro Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV für 30 Tage 300 Geldwerter Vorteil 30 - Freibetrag 23c SGB IV für 10 Tage 100 Übersteigender Betrag 20 Lösung Die Freigrenze von 50 Euro wurde überschritten. Somit muss der Firmenwagen folgendermaßen abgerechnet werden: sozialversicherungsfrei mit 100 Euro und sozialversicherungspflichtig mit 20 Euro. 4. Beispiel Teilmonat mit Unterschreitung der Freigrenze von 50 Euro Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto für den vollen Monat beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 300 Euro für Der Mitarbeiter erhält zusätzlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro. Erfassen Sie die Monatswerte immer so: Lohnart 23VN = Euro Lohnart 23SL = 900 Euro Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV für 30 Tage 300 Geldwerter Vorteil 40 - Freibetrag 23c SGB IV für 10 Tage 100 Übersteigender Betrag - 60 Lösung Die Freigrenze von 50 Euro wird durch die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers nicht überschritten. Somit liegt keine beitragspflichtige Einnahme im Sinne der 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV vor. Da die Arbeitgeberleistung aber keiner konkreten Sozialleistungsbezugszeit zugeordnet werden kann, ist der gesamte Betrag in Höhe von 40 Euro der Zeit zuzuordnen, in der noch Arbeitsentgelt erzielt worden ist ( ). Sozialversicherungspflichtig: 40 Euro.
7 Seite 5. Details Überblick 1. Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage 2. Berechnung der Sozialversicherungstage 3. Arbeitgeberzuschüsse 4. Sozialleistungen 5.1. Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage sind zum Beispiel: Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung mit Krankengeld Mutterschaftsgeld Elternzeit Unbezahlter Urlaub (nach Ablauf eines Monats) 5.2. Berechnung der Sozialversicherungstage Arbeitgeberleistung ist beitragsfrei Werden während einer Fehlzeit laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt und diese beitragsfrei berechnet, werden die Sozialversicherungstage (30 Tage) um die Tage der Fehlzeit gekürzt. Arbeitgeberleistung ist teilweise oder ganz beitragspflichtig Werden während einer Fehlzeit laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt und diese teilweise oder ganz beitragspflichtig berechnet (aufgrund 23c SGB IV), erfolgt keine Kürzung der Sozialversicherungstage (30 Tage). Es bleibt bei 30 Sozialversicherungstagen.
8 Seite 5.3. Arbeitgeberzuschüsse Zu den Arbeitgeberzuschüssen gehören: Zuschuss zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld Zuschüsse zum Krankengeld privat Versicherter Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld Sachbezüge (z. B. Pkw-Nutzung, Dienstwohnung) VWL, Kontoführungsgebühren Beiträge/Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung (BAV) Sonstige geldwerte Vorteile Damit die Lohnarten korrekt berücksichtigt werden, sind folgende Einstellungen zwingend vorzunehmen: 1.»Stammdaten Lohnarten«+ Lohnart öffnen. 2. Option <Teillohnberechnung> deaktivieren. 3. Option <Erzeugen wenn Mitarbeiter in Fehlzeit> aktivieren. Wenn die zu verwendende Lohnart bereits bei einem anderen Mitarbeiter oder Mandanten mit anderen Optionen verwendet wird, muss die gewünschte Lohnart für den Arbeitgeberzuschuss vorab kopiert und entsprechend geschlüsselt werden. Achtung 23c SGB IV ist für Einmalbezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. nicht anzuwenden Sozialleistungen Sozialleistungen sind: Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld Versorgungskrankengeld Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse) Krankentagegeld Elterngeld 6. Wichtige Informationen Nr Kalender in Agenda LOHN
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