Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV"

Transkript

1 Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda LOHN 4. Beispiele 5. Details 5.1. Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage 5.2. Berechnung der Sozialversicherungstage 5.3. Arbeitgeberzuschüsse 5.4. Sozialleistungen 6. Wichtige Informationen

2 Seite 2 1. Ziel Werden während des Bezugs von Sozialleistungen laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt, ist zu prüfen, in welcher Höhe diese Leistungen sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei abgerechnet werden müssen. Laufende Arbeitgeberleistungen können laufende Bezüge (z. B. Pkw) oder laufende Zuschüsse (z. B. zum Krankengeld) sein. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt fällt nicht unter diese Regelung. Das Info erklärt: Die Berechnung des sozialversicherungsfreien und sozialversicherungspflichtigen Anteils. Die notwendigen Eingaben zur automatischen Berechnung in Agenda LOHN. 2. Voraussetzungen Für die Berechnung benötigen Sie: das Vergleichsnetto die Sozialleistung Vergleichsnetto Das Vergleichsnetto ist das um die gesetzlichen Abzüge (d. h. Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung) verminderte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Sachbezüge. Ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird bei der Ermittlung des Vergleichsnettos nicht herangezogen. Sozialleistung Die Sozialleistung ist der Betrag, den der Arbeitnehmer von der Krankenkasse erhält. Für die Berechnung benötigen Sie den Monatswert! Bezieht der Arbeitnehmer für einen Monat nur teilweise Sozialleistungen, muss der Tageswert mit dem Faktor 30 multipliziert werden. Grundsätzlich ist der Monatswert zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich durch die Erfassung der Fehlzeit ein Teilmonat ergibt.

3 Seite 3 3. Vorgehensweise Überblick 1. Erklärung der Berechnung 3 2. Eingaben in Agenda LOHN Erklärung der Berechnung Laufende Arbeitgeberleistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld) gezahlt werden, sind nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung, soweit sie zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichsnetto nicht um mehr als 50 Euro übersteigen. Die Berechnung erfolgt nach der Gleichung: Beachten Sie: Vergleichsnetto Sozialleistung = Freibetrag gemäß 23c SGB IV Ein Zuschuss bis zur Höhe des Freibetrags gemäß 23c SGB IV ist immer sozialversicherungsfrei. Ein Zuschuss, der den Freibetrag gemäß 23c SGB IV um bis zu 50 Euro übersteigt, bleibt sozialversicherungsfrei. Ein Zuschuss, der den Freibetrag 23c SGB IV um mehr als 50 Euro übersteigt, bleibt bis zur Höhe des Freibetrags beitragsfrei. Der übersteigende Betrag wird sozialversicherungspflichtig. Beispiele zur Berechnung finden auf Seite 5.

4 Seite Eingaben in Agenda LOHN 1. Register»Kalender«Fehlzeit im Kalender eintragen Info Nr Register»Festbezüge«Vergleichsnetto eingeben Lohnart 23VN (Monatsbetrag) Sozialleistung eingeben Lohnart 23SL (Monatsbetrag) Wenn der Arbeitnehmer nur einen Teil des Monats eine Entgeltersatzleistung erhält, sind die Werte für das Vergleichsnetto sowie die Sozialleistung hochzurechnen und der volle Monatsbetrag einzugeben. 3. Arbeitgeberleistung erfassen Zuschüsse zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld sowie Zuschüsse zum Krankengeld privat Versicherter mit der Lohnart 004 erfassen. Laufende Bezüge (z. B. Sachbezug Pkw, vermögenswirksame Leistungen) erfassen. Beachten Sie: Arbeitgeberzuschüsse.

5 Seite 5 4. Beispiele 1. Beispiel Voller Monat Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 900 Euro. Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 320 Euro pro Monat. Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV 300 Geldwerter Vorteil Freibetrag 23c SGB IV 300 Übersteigender Betrag 20 Lösung Der Firmenwagen darf sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, da die Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten wurde. 2. Beispiel Voller Monat Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 900 Euro. Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 400 Euro pro Monat. Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV 300 Geldwerter Vorteil Freibetrag 23c SGB IV 300 Übersteigender Betrag 100 Lösung Die Freigrenze von 50 Euro wurde überschritten. Somit muss der Firmenwagen folgendermaßen abgerechnet werden: sozialversicherungsfrei mit 300 Euro und sozialversicherungspflichtig mit 100 Euro.

6 Seite 6 3. Beispiel Teilmonat Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto für den vollen Monat beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 300 Euro für Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 30 Euro pro Monat. Erfassen Sie die Monatswerte immer so: Lohnart 23VN = Euro Lohnart 23SL = 900 Euro Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV für 30 Tage 300 Geldwerter Vorteil 30 - Freibetrag 23c SGB IV für 10 Tage 100 Übersteigender Betrag 20 Lösung Die Freigrenze von 50 Euro wurde überschritten. Somit muss der Firmenwagen folgendermaßen abgerechnet werden: sozialversicherungsfrei mit 100 Euro und sozialversicherungspflichtig mit 20 Euro. 4. Beispiel Teilmonat mit Unterschreitung der Freigrenze von 50 Euro Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom Das Vergleichsnetto für den vollen Monat beträgt Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 300 Euro für Der Mitarbeiter erhält zusätzlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro. Erfassen Sie die Monatswerte immer so: Lohnart 23VN = Euro Lohnart 23SL = 900 Euro Vergleichsnetto Sozialleistung 900 Freibetrag 23c SGB IV für 30 Tage 300 Geldwerter Vorteil 40 - Freibetrag 23c SGB IV für 10 Tage 100 Übersteigender Betrag - 60 Lösung Die Freigrenze von 50 Euro wird durch die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers nicht überschritten. Somit liegt keine beitragspflichtige Einnahme im Sinne der 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV vor. Da die Arbeitgeberleistung aber keiner konkreten Sozialleistungsbezugszeit zugeordnet werden kann, ist der gesamte Betrag in Höhe von 40 Euro der Zeit zuzuordnen, in der noch Arbeitsentgelt erzielt worden ist ( ). Sozialversicherungspflichtig: 40 Euro.

7 Seite 5. Details Überblick 1. Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage 2. Berechnung der Sozialversicherungstage 3. Arbeitgeberzuschüsse 4. Sozialleistungen 5.1. Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage sind zum Beispiel: Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung mit Krankengeld Mutterschaftsgeld Elternzeit Unbezahlter Urlaub (nach Ablauf eines Monats) 5.2. Berechnung der Sozialversicherungstage Arbeitgeberleistung ist beitragsfrei Werden während einer Fehlzeit laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt und diese beitragsfrei berechnet, werden die Sozialversicherungstage (30 Tage) um die Tage der Fehlzeit gekürzt. Arbeitgeberleistung ist teilweise oder ganz beitragspflichtig Werden während einer Fehlzeit laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt und diese teilweise oder ganz beitragspflichtig berechnet (aufgrund 23c SGB IV), erfolgt keine Kürzung der Sozialversicherungstage (30 Tage). Es bleibt bei 30 Sozialversicherungstagen.

8 Seite 5.3. Arbeitgeberzuschüsse Zu den Arbeitgeberzuschüssen gehören: Zuschuss zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld Zuschüsse zum Krankengeld privat Versicherter Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld Sachbezüge (z. B. Pkw-Nutzung, Dienstwohnung) VWL, Kontoführungsgebühren Beiträge/Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung (BAV) Sonstige geldwerte Vorteile Damit die Lohnarten korrekt berücksichtigt werden, sind folgende Einstellungen zwingend vorzunehmen: 1.»Stammdaten Lohnarten«+ Lohnart öffnen. 2. Option <Teillohnberechnung> deaktivieren. 3. Option <Erzeugen wenn Mitarbeiter in Fehlzeit> aktivieren. Wenn die zu verwendende Lohnart bereits bei einem anderen Mitarbeiter oder Mandanten mit anderen Optionen verwendet wird, muss die gewünschte Lohnart für den Arbeitgeberzuschuss vorab kopiert und entsprechend geschlüsselt werden. Achtung 23c SGB IV ist für Einmalbezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. nicht anzuwenden Sozialleistungen Sozialleistungen sind: Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld Versorgungskrankengeld Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse) Krankentagegeld Elterngeld 6. Wichtige Informationen Nr Kalender in Agenda LOHN

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 3c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Erklärung der Berechnung 3.. Eingaben in Agenda LOHN

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Neuanlage / Änderung Lohnarten

Neuanlage / Änderung Lohnarten Dokumentation der K&K Personalwirtschaftliche Beratung über die Neuanlage / Änderung Lohnarten Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

SV-Meldungen: Sondermeldung 54 und 91 bei Einmalzahlungen

SV-Meldungen: Sondermeldung 54 und 91 bei Einmalzahlungen SV-Meldungen: Sondermeldung 54 und 91 bei Einmalzahlungen Unter welchen Voraussetzungen wird eine Sondermeldung mit Meldegrund 54 - Meldung von einmalig gezahltem, nicht ausschließlich in der Unfallversicherung

Mehr

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Neuregelungen zum Sozialausgleich Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab 01.01.2012 haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen

Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 118 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheinigung aufrufen 3.2. Bescheinigung füllen 3.3. Bescheinigung

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

Durchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.1. Durchschnittslohn verwenden

Durchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.1. Durchschnittslohn verwenden Durchschnittslohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1660 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Durchschnittslohn verwenden 3.2. Anwendungsbeispiel für die Verwendung des Durchschnittslohns

Mehr

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN

Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 105 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.5. Vereinfachungsregel für die Übernahme von Auszubildenden in Festanstellung während eines laufenden Monats

1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.5. Vereinfachungsregel für die Übernahme von Auszubildenden in Festanstellung während eines laufenden Monats Meldegründe Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1686 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Kalenderschlüssel, die keine Meldung auslösen 3.2. Wartezeit unterdrücken 3.3. Meldefristen

Mehr

Monatliche Abrechnungswerte erfassen

Monatliche Abrechnungswerte erfassen Monatliche Abrechnungswerte erfassen Bei der Erfassung der monatlichen Abrechnungswerte bietet es sich an, die Lohnarten an Hand der Gliederung der Gesamtübersicht von oben nach unten systematisch zu erfassen.

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

Wissenswertes zur Classic Line

Wissenswertes zur Classic Line Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...

Mehr

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011

Lohnbuchhaltung. Änderungen 8.6.7. TOPIX Informationssysteme AG. Stand 06/2011 Lohnbuchhaltung Änderungen 8.6.7 Stand 06/2011 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Tätigkeitsschlüssel 2010...3 1.1 Allgemeines...3 1.2 Der neue Tätigkeitsschlüssel...3 Umsetzung in TOPIX:8...4 2 Unfallversicherung:

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Kalender in Agenda LOHN

Kalender in Agenda LOHN Kalender in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Vorgehensweise 2 2.1. Erläuterung des Registers»Kalender«2 2.2. Allgemeine Funktionalität 6 2.3. Erfassen von Produktivzeiten 7 2.4.

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Bei der Lohnpfändung wird dem Arbeitgeber als sogenanntem Drittschuldner, ein gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Hinblick auf

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen

Mehr

DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN

DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1605 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.2. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten

Mehr

Zahlungsverkehr in LOHN

Zahlungsverkehr in LOHN Zahlungsverkehr in LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1679 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Zahlungsverkehr in LOHN einrichten 3.2. Monatliche Zahlungen erzeugen

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn ** ) beziehen, können

Mehr

Programmteil Bautagebuch

Programmteil Bautagebuch Programmteil Bautagebuch Version: 2.07 Datum: 24.05.2005 Modul: Bautagebuch / Regiebericht Programmaufruf: Stammdaten Grunddaten Lohnarten Stammdaten Mitarbeiter - Zusatz Belege Zeiterfassung Positionen

Mehr

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Zahlungsverkehr in LOHN

Zahlungsverkehr in LOHN Zahlungsverkehr in LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1679 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Zahlungsverkehr in LOHN einrichten 3.2. Monatliche Zahlungen erzeugen

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 69 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 17./18.10.2006-8 ABD Teil A, 1. (Ausgleich für Sonderformen

Mehr

Achtung! In Abhängigkeit Ihrer Lohnlizenz können einzelne Felder evtl. nicht angezeigt werden (z.b. Pfänd.summe, PV-frei, UV-frei).

Achtung! In Abhängigkeit Ihrer Lohnlizenz können einzelne Felder evtl. nicht angezeigt werden (z.b. Pfänd.summe, PV-frei, UV-frei). 1. Lohnartendefinitionen: Zuerst müssen Sie für jede unterschiedliche Schnittberechnung eine eigene Lohnart anlegen oder die bestehenden Nichtleistungslohnarten (Urlaub, Krankheit, Feiertag) entsprechend

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger:

2. Besonderheit Teilnehmereinkommen für ALG II - Empfänger: Beiblatt zu den Ausfüllhinweisen für die aktuellen Beleglisten der 2. Förderrunde des ESF-BAMF-Programms zur Förderrichtlinie vom 01.10.2009 i. d. F. vom 21.12.2011 1. Einleitung Auf Grundlage der Trägerrundschreiben

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Lohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2)

Lohnbuchhaltung. Mitarbeiter - Unfallversicherung. Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2) Lohnbuchhaltung Mitarbeiter - Unfallversicherung Stand: 25. Mai 2009 (Version 8.1.2) Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft...2 Einrichtung in TOPIX:8 - Einstellungen...2 Einrichtung in TOPIX:8 Mitarbeiter...3

Mehr

Passen die Löhne und Gehälter Ihres Mandanten?

Passen die Löhne und Gehälter Ihres Mandanten? Passen die Löhne und Gehälter Ihres Mandanten? Ein erheblicher Teil der Kosten des betrieblichen Leistungsprozesses sind oft Personalkosten. Für Unternehmen ist es daher von entscheidender Bedeutung, ein

Mehr

Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach 23c SGB IV

Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach 23c SGB IV Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach 23c SGB IV Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz)

Mehr

Änderungen für die Lohnabrechnung 2011

Änderungen für die Lohnabrechnung 2011 Änderungen für die Lohnabrechnung 2011 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend noch einmal die wichtigsten Informationen aktuell für die Lohnabrechnung Januar 2011. Bitte lesen Sie sich die Punkte

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Unternehmer Suite, WISO Lohn & Gehalt Thema Entgeltumwandlung (Direktversicherung, VWL) Version/Datum 26.09.2013 I. Einleitung Die Entgeltumwandlung

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Individuelle Verbindlichkeitskonten je Krankenkasse

Individuelle Verbindlichkeitskonten je Krankenkasse Individuelle Verbindlichkeitskonten je Krankenkasse Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1671 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 4. Wichtige Informationen 2 2 4 7 Seite 2 1. Ziel

Mehr

Lexware lohn+gehalt training 2015

Lexware lohn+gehalt training 2015 Lexware Training Lexware lohn+gehalt training 2015 von Claus-Jürgen Conrad 6. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 06549 5 Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Wurde das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet? Nein Ja, am Die Angaben werden erbeten zum

Wurde das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet? Nein Ja, am Die Angaben werden erbeten zum Erkrankung/Unfall drop-down: ~ Erkrankung / ~ Unfall Ermittlung Hinterbliebenenrente Angaben für Name, Vorname, Geburtsname, geb. PLZ, Anschrift Sehr geehrte Damen und Herren, geehrte Frau / ~ Sehr geehrter

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

Neuerungen in der Sozialversicherung

Neuerungen in der Sozialversicherung Neuerungen in der Sozialversicherung Timmendorfer Strand, 06. November 2008 Herr Alexander Enderes Passwort: A09Forum Copyright OSC Name West Ost Beitragsbemessungsgrenze RV- und AV jährlich 64.800 + 1.200

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Übersicht über öfter vorkommende (un)pfändbare Einkommensanteile

Übersicht über öfter vorkommende (un)pfändbare Einkommensanteile Abfindungen Akkordlohn Altenteilzahlungen durch Gerichtsbeschluss nach Billigkeit Altersvorsorge Entgeltumwandlung BAG 3 AZR 611/97 AUSNAHME:, wenn Umwandlung nach Pfändung erfolgte (LAG Nds, Urteil vom

Mehr

Version 8.4 28.11.2013. Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen. Stand 26.11.2013 eurodata GmbH & Co.

Version 8.4 28.11.2013. Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen. Stand 26.11.2013 eurodata GmbH & Co. Version 8.4 28.11.2013 Relevante Systemänderungen und erweiterungen für edlohn-anwender/innen Stand 26.11.2013 eurodata GmbH & Co. KG Seite I Titeleingabe Inhaltsverzeichnis 1 SEPA... 1 1.1 Erzeugung SEPA-Datei

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

Tipps und Tricks für werdende Eltern

Tipps und Tricks für werdende Eltern Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen

Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1650 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Festbezüge 2.2. Dialogerfassung 2.3. Stapelerfassung 2.4. Import von

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG Anlage zu Punkt 5 der Niederschrift AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN

Mehr

COMPLIANCE -Zeitarbeit

COMPLIANCE -Zeitarbeit Vorbemerkung Korrekte in der Zeitarbeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit Die Berechnung der Urlaubsbezahlung ist gesetzlich geregelt. Es muss der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen während des

Mehr

Meldungen zur Sozialversicherung

Meldungen zur Sozialversicherung Meldungen zur Sozialversicherung Anmeldungen Beginn der Beschäftigung Krankenkasse bei Beitragsgruppe bei Sonstige Gründe/Änderung im /Wechsel eines Wertguthabens Abmeldungen Anmeldung 10 mit der ersten

Mehr

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner 1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Hinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt

Hinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt K n a p p s c h a f t Stand: 1. Januar 2016 Dezernat VII.1.5 Hamburg Hinweise Kurzarbeitergeld in der Seefahrt Bedingt durch die globale Finanzkrise ist auch in den Seefahrtsbetrieben die Inanspruchnahme

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme - 1 - Anlage II Wahltarife Krankentagegeld I. Teilnahme 1. Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankentagegeld zur Wahl an. Der Tarif kann

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung.

Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung. Fragen- und Antwortenkatalog zum qualifizierten Meldedialog auf Grundlage der GKV-Monatsmeldung und des Datensatzes Krankenkassenmeldung. Stand: 21. Oktober 2014 Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung

Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Fragen- und enkatalog zum Qualifizierten Meldedialog Stand: 21. Oktober 2014 in der ab dem 1. Januar 2015 an geltenden Fassung Einleitung Nach 26 Abs. 4 SGB IV haben die Krankenkassen für Zeiträume ab

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER

MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER MEHRFACHBESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER Dieser Leitfaden Mehrfachbeschäftigung behandelt die wichtigsten programmtechnischen Besonderheiten in Stotax Gehalt und Lohn für die Anlage, die Abrechnung und das Meldeverfahren

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert. Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

Proxyeinstellungen für Agenda-Anwendungen

Proxyeinstellungen für Agenda-Anwendungen Proxyeinstellungen für Agenda-Anwendungen Bereich: TECHNIK - Info für Anwender Nr. 6527 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise: Proxyeinstellungen 3.1. FTP-Proxy 3.2. HTTP/HTTPS

Mehr

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken. Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Aktivierung von Makros in den Erfassungshilfen

Aktivierung von Makros in den Erfassungshilfen Aktivierung von Makros in den Erfassungshilfen Für die Nutzung unserer Microsoft Excel und OpenOffice Erfassungshilfen ist es erforderlich, die Makros zu aktivieren. Diese sorgen dafür, dass sich neue

Mehr

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte

Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte Die TierarztRente Ein Leitfaden für die Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen zur bav für Tiermedizinische Fachangestellte In-Kraft-Treten: 01.04.2009 Ihr Ansprechpartner: Jürgen Schewe, Davenstedter

Mehr