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1 Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1

2 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden, setzen Sie sich sofort mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit es zu keiner Verzögerung durch den Bearbeitungszeitraum bei der Auszahlung Ihres Krankengeld/ und ggf. zu zahlendem Krankenzuschusses durch die Abrechnungsstelle (HBS) kommt. DSTG-Tarifausschuss 2

3 DSTG-Tarifausschuss 3

4 Entgeltfortzahlung Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit ( 34 Absatz 3) a) von mehr als 1. Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche b) von mehr als 3. Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt. DSTG- Tarifausschuss 4

5 Gesetzlich versicherte Beschäftigte, für die bis zum 1. Januar BAT (26 Wochen Lohnfortzahlung) galt und die über den 31. Dezember 2009 ununterbrochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind erhalten für die bestehende Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung bis zum Ablauf der 26.Woche. Danach entsteht allerdings kein Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss, auch nicht bis zum Ablauf der 39. Woche. DSTG-Tarifausschuss 5

6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Krankengeld von der Krankenkasse ab 7. Woche 70 % vom bisherigen Brutto, höchstens 90 % vom Netto Krankengeldzuschuss ab 7. Woche bis max. Ende 39. Woche (nach BAT nur bis Ende 26. Woche) in Höhe der Differenz zwischen dem individuellem Nettoentgelt und tats. Barleistungen der Krankenkasse (Bruttokrankengeld) darauf entrichtet Beschäftigter insbesondere Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) Krankenkasse zahlt jeweils die Hälfte der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge Tarifrechtlicher AN- Beitrag zur VBL von 1,41 % DSTG-Tarifausschuss 6

7 Berechnung Brutto/Nettokrankengeld Beispiel: bisheriges Entgelt 2600 Euro brutto, Steuerklasse lll - Einstellung in 2002 Brutto 2600,00 ( %) 2600,00 13,00 86,67 pro Tag VL Beitrag 60,67 56,15 Steuerklasse lll 1684,63 Bruttokrankengeld Lohnsteuer 158,83 Kirchensteuer 14,29 Soli 0,00 RV 259,96 5,59 pro Tag AV 58,79 90% 1,83 pro Tag KV 201, Pflegeversicherung 22,21 0,48 pro Tag Netto 1871,81 Euro 1447,94 Nettokrankengeld Krankenkasse zahlt jeweils die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge DSTG- Tarifausschuss 7

8 Entgelt im Krankheitsfall Monatsbetrag ermitteln (Einstellung 2002) Das bisherige Netto von Bruttokrankengeld von in Höhe von Nettokrankengeld von Krankengeldzuschuss von 1871 Euro ergibt eine Differenz zum 1684 Euro 187 Euro 1448 Euro plus 187 Euro * steuerpfl. AL ergibt Monatsbetrag von 1635 Euro bis max. Ende 39. Woche DSTG- Tarifausschuss 8

9 Berechnung Entgelt im Krankheitsfall Altfälle : 71 BAT (Einstellungen vor Juli 1994) Krankengeldzuschuss in Höhe Differenz zwischen dem individuellen Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld (das um die Sozialversicherungsbeiträge des Beschäftigten geminderte Bruttokrankengeld). Beispiel: bisheriges Entgelt 2600 brutto, Steuerklasse lll Das bisherige Netto von Nettokrankengeld von in Höhe von 1871 Euro ergibt Differenz zum 1448 Euro 423 Euro Nettokrankengeld von 1448 Euro plus Krankengeldzuschuss von 423 Euro * steuerpflichtiger AL ergibt Monatsbetrag von 1871 Euro bis Ende 39. Woche DSTG- Tarifausschuss 9

10 Ab Juli 1994 eingestellte Beschäftigte: Krankengeldzuschuss in Höhe Differenz zwischen individuellen Nettoentgelt (1871,81 ) und dem Bruttokrankengeld (1684,63 ) darauf entrichtet der Beschäftigte Sozialabgaben RV-AV-Pflege AN-Anteil zur VBL ist weiterhin abzuführen Krankenkasse zahlt die Hälfte der anfallenden Sozialabgaben. Vor Juli 1994 (alt 71er) eingestellte Beschäftigte: Krankengeldzuschuss in Höhe Differenz zwischen individuellen Nettoentgelt (1871,81 ) und dem Nettokrankengeld (1447,94 ) Höherer Krankengeldzuschuss, da AG Sozialabgaben auf Bruttokrankengeld alleine trägt. DSTG- Tarifausschuss 10

11 Diese Folie wird bei Bedarf noch näher erläutert Alt 71 er die privat krankenversichert sind erhalten, anstelle des Krankengeldzuschusses Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von 26 Wochen. Für bisher unter 71 BAT fallenden Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und am 28. März 2009 (Stichtag) einen Anspruch auf Krankengeld erst ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit hatten, gilt entsprechendes, wenn sie: einen Antrag bis zum 28. Februar 2010 stellen. Nach Erkenntnissen der HBS trifft das nur Fälle, die bei der AOK versichert sind. Diese Regelung wurde aber auch hier schon in 2009 geändert, so dass auch bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch ein Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bestand. DSTG- Tarifausschuss 11

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